Ampel für Rechtsabbieger ausgeschaltet
Hallo zusammen,
auf der Arbeit hatten wir heute eine Diskussion über eine ampelgeregelte Kreuzung auf dem Weg zur Arbeit.
Die Kreuzung verfügt über kurze Rechtsabbiegerspuren, welche am rechten Rand über eine separate Ampel verfügen. Bislang waren die Ampeln für den geradeaus fahrenden Verkehr und die Rechtsabbieger immer parallel geschaltet. Seit Anfang der Woche sind die Rechtsabbiegerampel jedoch ausgeschaltet und das ausgeschaltete Grünlicht mit einem Kreuz aus Klebeband versehen.
Mit den ausgeschalteten Rechtsabbiegerampeln kam die Unsicherheit und etwas Chaos. Zeigt die Ampel für den geradeaus fahrenden Verkehr rot, bleiben die Rechtsabbieger - wohl aus Gewohnheit - meistens stehen. Es gibt aber auch Rechtsabbieger, welche nicht warten und sich direkt in den fließenden (kreuzenden) Verkehr einordnen.
Und hieraus resultiert die Diskussionsgrundlage: Welches Verhalten ist richtig? Dürfen die Fahrzeuge auf der Rechtsabbiegerspur fahren, wenn die Ampel für den geradeaus fahrenden Verkehr rot zeigt oder müssen sie warten.
Da es wie meistens eine 50/50-Verteilung bei den Meinungen gab, bin ich für Infos aus dem Forum dankbar.
Gruß FoFo-Max
21 Antworten
Zur besseren Beschreibung ist ein Bild (leider eine schlechte Qualität) beigefügt.
Die außer Betrieb befindliche Ampel ist rot markiert, die grün markierte Ampel betrifft die Hauptfahrbahn und die Linksabbieger. Wie zu sehen, ist die rechte Abbiegespur sehr kurz (max. 1 Fahrzeug) und nur durch eine unterbrochene weiße Linie von der Hauptfahrbahn getrennt. Die außer Betrieb befindliche Ampel ist eine normale Ampel (rot, gelb, grün), welche gleichzeitig auch als Fußgängerampel dient. Es gibt keine zusätzlichen Schilder, weder den grünen Pfeil, noch ein Vorfahrtszeichen.
An der Ampel leuchtet keine der drei Farben und das grüne Glas ist mit einem Klebeband (optisch ähnlich wie schmales Kreppband) in Kreuzform beklebt. Es wirkt, als ob das Glas unprofessionell repariert wurde. Aber wie gesagt, die Ampel am rechten Rand der Abbiegespur ist außer Betrieb. Im Gegensatz dazu die Ampel für die Hauptfahrbahn und die Linksabbieger.
In dem Fall besteht dort ein extrem unsicherer Verkehrszustand.
Der Querverkehr hat grün, aber die Rechtsabbieger haben gegenüber dem Querverkehr Vorrang (Rechts vor Links).
Du solltest diesen Misstand der zuständigen Behörde vor Ort melden.
Das ist die Frage, darum ist ein Foto besser. Hat der Rechtsabbieger dort ein Zeichen 205 (wovon ich ausgehe), dann ist dort alles in Ordnung.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 9. August 2018 um 22:58:19 Uhr:
Das ist die Frage, darum ist ein Foto besser. Hat der Rechtsabbieger dort ein Zeichen 205 (wovon ich ausgehe), dann ist dort alles in Ordnung.
Siehe oben: Es gibt keine zusätzlichen Schilder, weder den grünen Pfeil, noch ein Vorfahrtszeichen.
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Ich finde es recht eindeutig, dass die Ampeln zwei verschiedene Richtungen geregelt haben und jetzt für die Rechtsabbieger keine Ampel mehr vorhanden ist. Nur eines kann ich nicht ganz glauben, nämlich dass da kein Schild sein soll. Die Rechtsabbieger müssen doch am Ende der Spur ein "Vorfahrt gewähren" haben. Es wird ja sicherlich schon immer eine Beschilderung vorhanden gewesen sein, falls die Ampeln an der Kreuzung ausfallen. Rechts vor links wäre da unüblich. Jedenfalls können die Fahrzeuge von links (auf der Querstraße) nicht Grün haben und gleichzeitig rechts vor links beachten müssen.
Wo ist das? Gibt es Google-Streetview?
Ansonsten stimme ich zu, wenn es ist wie beschrieben. Die Rechtsabbieger haben ohne Schild so Vorrang, die anderen denken, dass sie Aufgrund der grünen Ampel freie Fahrt haben. Vermutlich werden hier die meisten Rechtsabbieger anhalten, bis sie freie Fahrt haben.
Ich vermute mal, dass die Rechtsabbieger nur noch das Schild 205 haben. Somit dürfen sie sich unter Beachtung des Vorfahrt gewähren in den fließenden Verkehr einfädeln dürfen.
Sollte das Schild fehlen, so muss dieses so schnell wie möglich nachgerüstet werden. Denn sonst hätten die Rechtsabbieger Vorfahrt gegenüber den Linksabbiegern von der Gegenseite und das wird bestimmt nicht so gemeint sein.
Da die Rechtsabbieger vor der Ampel nach rechts geführt werden, gilt die Ampel der Kreuzung nicht für sie, da die VT diese nicht "passieren". Dazu müßten sie an dieser links vorbei und dürfen erst dann rechts abbiegen.