AMG Styling II: Gibt es ein aktualisiertes Teilegutachten?

Mercedes E-Klasse W210

Hi,

war heute bei der Prüfstelle zweck HU/AU und wollte auch zeitgleich die Räder eintragen lassen.
Habe das Teilegutachten für meine 430 4-MATIC (siehe Anhang) mitgebracht nur konnte der Prüfer damit keine Eintragung vornehmen.

Fahre rundum AMG Styling II 8x18 ET31 mit 235/40 von Goodyear aus 2022. Gemäß Gutachten sind aber laut Auflagen unter 1) nur bestimmte Reifentypen erlaubt, die es jetzt nach knapp 24 Jahren natürlich nicht mehr gibt.

Die Frage an euch ob es zum Gutachten 18 10 07 3263/6 jemals ein neuere Version gab mit Wegfall dieser Reifenklausel oder ggf. auch ein alternatives Gutachten?

Hatte einer von euch ein ähnliches Problem oder haben die Prüfer da garnicht drauf geschaut?

Die Alternative sind natürlich entweder Einzelabnahme (ohne Garantie) oder anderen Felgen...

14 Antworten

Das mit der gebundenen Reifenmarke ist doch total veraltet und nicht aktuell. Der Prüfer sollte mal auf einen Lehrgang geschickt werden, um sein Wissen zu aktualisieren.

Moin Moin !

Zitat:

Das mit der gebundenen Reifenmarke ist doch total veraltet und nicht aktuell

Falsch , das gilt natürlich nach wie vor.

Zitat:

Der Prüfer sollte mal auf einen Lehrgang geschickt werden, um sein Wissen zu aktualisieren

Das ist allerdings wiederum richtig. Hier ist die Reifenbindung vorgeschrieben, weil die Reifengrössen als ZR Reifen angegeben sind. ZR, HR und VR Reifen sind grundsätzlich Marken- und typgebunden, weil die gar nicht definiert oder genormt sind! (wobei ich schon lange keine Reifen mehr mit dieser Bezeichnung gesehen habe, aber welche mit dieser Bezeichnung und zusätzlich LI und GI)

Da aber die Reifenbreite genau der ETRTO Zuordnung zu der Felgenbreite entspricht, bleibt nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit und Tragfähigkeit zu beachten. Das bedeutet: Grundsätzlich sind alle Reifen dieser Grösse geeignet, die über mindestens den GI und LI , der in der ZBI gefordert ist, besitzen.

MfG Volker

Hat der Kombi hinten dann nicht 9" breite Felgen? Wegen der Achslast?
Auf dem 4matik würde ich aber keine Mischbereifung fahren, wegen dem Verteilergetriebe

Ja, normal sollte hinten ne 9j Felge montiert sein.

@King Homer
prüfer wechseln und wenn alle Stricke reißen -> Einzelabnahme.

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Zitat:

@Anderas schrieb am 4. April 2024 um 13:40:54 Uhr:


Hat der Kombi hinten dann nicht 9" breite Felgen? Wegen der Achslast?
Auf dem 4matik würde ich aber keine Mischbereifung fahren, wegen dem Verteilergetriebe

Zur Info:
Mein E55 AMG 4matic hat die 8x18 ET31 mit 235/40 vorn und 9x18 ET35 mit 265/35 hinten serienmäßig verbaut.
Vielleicht hilft das weiter. Hier zickt übrigens der TÜV nicht so rum wegen Reifenfabrikaten.
Grüße

Danke für eure Antworten. Ich war heute bei mehreren Prüfestellen und alle sind felstenfest davon überzeugt, dass nur das eingetragen werden kann was im Gutachten steht. Ein Schelm wer denkt man möchte natürlich die teure Einzelabnahme erzwingen.

Leider gibt es da bis auf einige Aussagen im Web kaum was handfestes was ich als Laie natürlich argumentativ aufbringen könnte.

Gibt es nicht auf Tuning spezialisierte Firmen die auch entsprechend mit Prüfern zusammen arbeiten welche auch sachlich prüfen? Zur Not machst nen kleinen Urlaub.

Moin Moin !

Zitat:

Ich war heute bei mehreren Prüfestellen und alle sind felstenfest davon überzeugt, dass nur das eingetragen werden kann was im Gutachten steht.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen!

MfG Volker

Reifenbindung ist weg. Sollte man doch noch einen ZR Reifen finden sieht es natürlich anders aus mit den freigegebenen Herstellern und Modellen, eigentlich reicht da bei vernünftigem Prüfer auch was mit passendem Geschwindigkeits- und Loadindex. W mit 270 km/h sollte hier reichen. Ging mir bei Styling I und W202 so, dort allerdings V.

T Modelle, im Gutachten 210K, dürfen nicht ringsum 235/40 auf 8J fahren. Mischbereifung und 4matic ist beim 210er noch offiziell Freigegeben. Beim 211er nicht mehr obwohl man für den Antriebsstrang das Rad nicht neu erfunden hat. Kumpel ist auf seinem E430T 4matic aber ohne Probleme Mischbereifung gefahren mit den Abmessungen im Gutachten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 4. April 2024 um 21:40:42 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 4. April 2024 um 21:40:42 Uhr:



Zitat:

Ich war heute bei mehreren Prüfestellen und alle sind felstenfest davon überzeugt, dass nur das eingetragen werden kann was im Gutachten steht.


Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen!
MfG Volker

Warum? Ich war hier im Großraum Mannheim jetzt bei 2x TÜV SÜD, 1x DEKRA und 1x KÜS und jede Prüfstelle hat sich dumm gestellt.

Die Reifen sind 235/40 R18 95W rundum, das entspricht mehr als den benötigten Werten von GI/LI.

Es ist einfach ärgerlich das die Prüfstellen sich garnicht damit auseinandersetzen wollen...

Moin Moin !

Zitat:

Warum? Ich war hier im Großraum Mannheim jetzt bei 2x TÜV SÜD, 1x DEKRA und 1x KÜS und jede Prüfstelle hat sich dumm gestellt.

 

Die Reifen sind 235/40 R18 95W rundum, das entspricht mehr als den benötigten Werten von GI/LI

Und du hast eine Limo? Dann verstehe ich das nicht , das wäre hier überhaupt kein Problem, sondern ein ganz alltäglicher Vorgang, schliesslich gibt es die Reifentypen schon lange nicht mehr, dafür aber genormte mit entsprechendem GI und LI. Auf der anderen Seite sind eben für ältere Fzge auch noch viele ältere Gutachten im Umlauf.

MfG Volker

Ich habe dann heute einen Prüfer gefunden der mir die Räder eingetragen hat nach 19.3 - lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung war gewünscht, die konnte mir Goodyear innerhalb von kurzer Zeit zur Verfügung stellen.
Hier war auch sofort bekannt das eine Fabrikatsbindung egal ob Teilegutachten oder ZLB1 nur noch Empfehlung ist.

Glückwunsch, geht doch.
Bleibt halt die Frage warum es bei den anderen nicht ging. Kein Willen ist von mir nur Mutmaßung...

Moin Moin !

Zitat:

Hier war auch sofort bekannt das eine Fabrikatsbindung egal ob Teilegutachten oder ZLB1 nur noch Empfehlung ist

Das ist so nicht richtig, sondern das gilt nur, wenn

1. Die Reifenbreite zu der Felgenbreite laut ETRTO passt. Ist das nicht der Fall , benötigt der neue Reifen eine Herstellerfreigabe. (Wäre also hier unnötig gewesen)

2. Der neue Reifen mit GI und LI ausreichend ist. Ist das nicht der Fall , ist eine Eintragung nicht möglich.

MfG Volker

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