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AMG Styling II auf Mercedes W210 nur mit bestimmten Reifentypen?

Themenstarteram 3. April 2024 um 14:40

Hi,

ich hatte die Frage schon im Mercedes W210 Forum gestellt, aber evtl können mir die Experten hier auch weiterhelfen.

Ich fahre einen W210 E430 4MATIC aus dem Jahr 2000.

Die HU wurde mir heute nicht erteilt weil der Prüfer mir die Räder nicht eintragen konnte/wollte.

Anbei findet ihr das Teilegutachten aus dem Jahr 2001 für den W210.

Gescheitert ist es daran, dass ich ja laut Auflagen unter 1) im Gutachten nicht einen der besagten Reifentypen fahre (wie auch, die sind 23 Jahre alt).

Nur eine Einzelabnahme würde Abhilfe schaffen...

Ist dieses Thema mit den bestimmten Reifentypen überhaupt noch aktuell? Gibts da irgendwas schriftliches worauf ich mit beziehen kann?

Aufgezogen sind aktuell Goodyear Allwetterreifen aus 2022 in 235/40 rundum, die Felgen sind alle 8x18 ET31 (HWA 210 401 01 02)

Gruß

Homer

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20 Antworten

Bei nicht ausreichender Betriebskennung der Bereifung würde hoffentlich kein Prüfer einen Nachweis der Zulässigkeit einfordern.

Themenstarteram 4. April 2024 um 14:30

Ich danke euch für die zahlreichen Antworten.

Ja natürlich hätte ich beim Kauf des Wagens im April 2022 vielleicht gleich sicherstellen sollen, dass die Räder eingetragen sind - es hätte mir auffallen sollen das in der ZLB1 nur die Serienbereifung von 17" eingetragen ist.

Das Fahrzeuge wurde mit frischer HU übergeben, deshalb war es wohl nicht sofort im Gedächtnis.

Die Reifen die ich fahre sind Goodyear Vector 4Seasons Gen3, mit Last 95 und Geschwindigkeit W.

Leider scheinen die Prüfstellen die ich heute im Großraum Mannheim abgeklappert habe alle felsenfest davon überzeugt es könne nur das eingetragen werden was auch im Teilegutachten steht.

Du hast ja ausreichend Beweismaterial hier erhalten, um das Gegenteil beweisen zu können.

Themenstarteram 4. April 2024 um 14:36

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. April 2024 um 16:32:26 Uhr:

Du hast ja ausreichend Beweismaterial hier erhalten, um das Gegenteil beweisen zu können.

Ja ich gebe nicht auf :)

Werde morgen Vormittag nochmal die Sache in Angriff nehmen!

Weshalb klapperst Du Prüfstellen ab, anstatt ein einziges Telefonat mit einem Entscheidungsträger zu führen?

Ich würde einfach hinfahren und im eine Eintragung nach §19.3 bitten.

Ohne großartig die Geschichte zu erwähnen mit den Reifen.

Jeder vernünftige Prüfer schaut erstmal in das Gutachten, bevor es auf die Bühne geht.

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