AMG 19 Zoll Styling 3!
Hallo Leute😉
habe seit gestern AMG Felgen und will jetzt mal wissen was ich alles benötige um diese eintagen zu lassen oder ob es dafür eine ABE gibt? Ich habe ein Teilegutachten vom Vorbesitzer mitbekommen da steht drinn das die felgen für den w211 und den w211k sind und dann kommen die ganzen Verwendungsbereiche vom E 200 bis E55 AMG aber mein E 350 is nicht dabei!??? weiß jetzt erstmal garnicht was ich machen soll.
Felgengröße
VA 8,5x19H2, ET44
HA 9,5x19H2, ET46
hoffe auf eure hilfe
mfg paule
Beste Antwort im Thema
E-Klasse
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tigu
Ja schon, aber ich rede ja auch nicht vom theoretisch möglichen sondern was das TÜV Gutachten hergibt. Da sind die Felgendimensionen mit den MB Bestellnummern für den 211'er klipp und klar definiert, auch für den 350'ger des TE.Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
§ 19.2 besagt, das eine Einzelabnahme notwendig ist.
Es geht doch praktisch um die 44/46er.
Theoretisch natürlich um 30/31er.
Nichts für ungut 🙂
ps der praktische eintrag ist mit den geposteten gutachten gesichert.
Eine unbedenklichkeitsbescheinigung des reifenherstellers kann nicht schaden.
Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
§ 19.2 besagt, das eine Einzelabnahme notwendig ist.Zitat:
Original geschrieben von tigu
Ja schon, aber ich rede ja auch nicht vom theoretisch möglichen sondern was das TÜV Gutachten hergibt. Da sind die Felgendimensionen mit den MB Bestellnummern für den 211'er klipp und klar definiert, auch für den 350'ger des TE.
Es geht doch praktisch um die 44/46er.
Theoretisch natürlich um 30/31er.
Nichts für ungut 🙂
ps der praktische eintrag ist mit den geposteten gutachten gesichert.
Eine unbedenklichkeitsbescheinigung des reifenherstellers kann nicht schaden.
Hast aber mächtig editiert in der Zwischenzeit 😁
Ich stell mir grad vor, ich gehe mit dem o.g. Gutachten in die CH Motorfahrzeugkontrolle um die neuen Felgen einzutragen. Ich zeige denen das Gutachten aber die Felgen haben komplett andere ET's wie da drinnen steht. Der Prüfer würde mir kurz und knapp mit dem Zeigefinger die Tür zum rausgehen zeigen und tschüss... Ich weiss nicht wie sowas bei Euch in D möglich ist, echt, Einzelabnahme hin oder her...😕
Im übrigen braucht man die PASSENDEN Original AMG Felgen nicht eintragen!
Wohnt der TE in der Schweiz? 😁
ps ohne zu editieren
Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
E-Klasse
Das Gutachten ist nicht für die felgen die der TE hat-Der TE hat ET 44 &46 und nicht 31&34.
Aber schonmal besser als gar kein gutachten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von eleonor
Das Gutachten ist nicht für die felgen die der TE hat-Der TE hat ET 44 &46 und nicht 31&34.Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
E-Klasse
Aber schonmal besser als gar kein gutachten.
Aufpassen und lesen:
Das erste Gutachten ist für die Zulässigkeit der 19' Räder auf einem W 215.
Das Zweite über die Zulässigkeit von 19' auf einem W 211.
Das genügt für einen Eintrag nach $ 19.2. Das weiß ich. Den Eintrag habe ich.
Was sollen also die diversen Einwände? Nur rumgesülze ?
Auch in D ist es nicht möglich die Felge A mit einem Gutachten für Felge B eintragen zu lassen.
Das ist so, als ob man mit abgeflexten Serien-Federn zum TÜV fährt um eine Tieferlegung eintragen zu lassen und als Vergleichsgutachten einen Wisch von einem Koni-Gewindefahrwerk mitbringt.
Einzelabnahme ist schon richtig.
Was man braucht ist ein Beleg, dass die Felgen
a) technisch auf den 211er passen (Zentrierung, Schraubendurchmesser,...)
b) Beleg über die Tragfähigkeit -> Achslasten des Fahrzeugs auf das die Felgen eigentlich gehören
c) Beleg über die Bereifung, dass diese einem freigegebenen Serienzustand entspricht
d) Spurplatten um die ET in einen sinnvollen Bereich zu verschieben mit Freigabe für den 211er
e) das erforderliche Material, richtige Radschrauben , Federwegs-Begrenzer, ...
Und dann zum TÜV mit der Bitte um Eintragung und Prüfung der Freigängigkeit etc.
Sollte klappen wenn man nicht an einen "Verrückten" gerät.
Und dann ist die Eintragung auch völlig in Ordnung da es sich nicht um eine Gefälligkeitseintragung handelt sondern die Stabilität nachgewiesen ist.
Das Gutachten mit falscher ET kann man zwar mitbringen - der TÜVler wird das aber zur Seite legen weil irrelevant.
Hyperbel
@fr348ts
Das AMG-19"-Gutachten sagt nur aus, dass man 19" in angegebener Größe grundsätzlich mit den genannten Auflagen montieren kann. Das Gutachten sagt NICHTS über die Verwendbarkeit der 19" mit der "falschen" ET aus.
Da Du aber die Felgen-Freigabe für den 215er hast (und darüber die Tragfähigkeit nachgewiesen ist) konnte das eingetragen werden.
Damit ist bei Dir alles OK.
Einzig die Verwendung der Reifen wäre noch offen. Aber selbst das ist ja kein Problem. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von tigu
Hast aber mächtig editiert in der Zwischenzeit 😁Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
§ 19.2 besagt, das eine Einzelabnahme notwendig ist.
Es geht doch praktisch um die 44/46er.
Theoretisch natürlich um 30/31er.
Nichts für ungut 🙂
ps der praktische eintrag ist mit den geposteten gutachten gesichert.
Eine unbedenklichkeitsbescheinigung des reifenherstellers kann nicht schaden.Ich stell mir grad vor, ich gehe mit dem o.g. Gutachten in die CH Motorfahrzeugkontrolle um die neuen Felgen einzutragen. Ich zeige denen das Gutachten aber die Felgen haben komplett andere ET's wie da drinnen steht. Der Prüfer würde mir kurz und knapp mit dem Zeigefinger die Tür zum rausgehen zeigen und tschüss... Ich weiss nicht wie sowas bei Euch in D möglich ist, echt, Einzelabnahme hin oder her...😕
Im übrigen braucht man die PASSENDEN Original AMG Felgen nicht eintragen!
Im übrigen braucht man die
PASSENDENOriginal AMG Felgen nicht eintragen!
Irrtum, lies mal bitte das Gutachten zu Ende.
Jepp, ich kann das bestätigen.
Die 19" MÜSSEN eingetragen werden.
Steht ganz eindeutig im Papier drin!
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Auch in D ist es nicht möglich die Felge A mit einem Gutachten für Felge B eintragen zu lassen.Das ist so, als ob man mit abgeflexten Serien-Federn zum TÜV fährt um eine Tieferlegung eintragen zu lassen und als Vergleichsgutachten einen Wisch von einem Koni-Gewindefahrwerk mitbringt.
Einzelabnahme ist schon richtig.
Was man braucht ist ein Beleg, dass die Felgen
a) technisch auf den 211er passen (Zentrierung, Schraubendurchmesser,...)
b) Beleg über die Tragfähigkeit -> Achslasten des Fahrzeugs auf das die Felgen eigentlich gehören
c) Beleg über die Bereifung, dass diese einem freigegebenen Serienzustand entspricht
d) Spurplatten um die ET in einen sinnvollen Bereich zu verschieben mit Freigabe für den 211er
e) das erforderliche Material, richtige Radschrauben , Federwegs-Begrenzer, ...Und dann zum TÜV mit der Bitte um Eintragung und Prüfung der Freigängigkeit etc.
Sollte klappen wenn man nicht an einen "Verrückten" gerät.
Und dann ist die Eintragung auch völlig in Ordnung da es sich nicht um eine Gefälligkeitseintragung handelt sondern die Stabilität nachgewiesen ist.Das Gutachten mit falscher ET kann man zwar mitbringen - der TÜVler wird das aber zur Seite legen weil irrelevant.
Hyperbel
@fr348ts
Das AMG-19"-Gutachten sagt nur aus, dass man 19" in angegebener Größe grundsätzlich mit den genannten Auflagen montieren kann. Das Guitachten sagt NICHTS über die Verwendbarkeit der 19" mit der "falschen" ET aus.
Mit den beiden Gutachten war eine Abnahme nach § 19.2 ohne Probleme möglich.
In Verbindung mit 20mm/Rad Distanzscheiben, wie gepostet.
Und der Prüfer war sehr genau. Mit verschränkten Rädern auf der Bühne und dem
Kollegen im Kofferraum.
Ich verstehe nicht, weshalb hier eine einfache Sache zerredet wird.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
Ich verstehe nicht, weshalb hier eine einfache Sache zerredet wird.Gruß
Das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Was ich ebenfalls nicht verstehe ist, dass es so viele passive Menschen gibt die nicht selbständig in der Lage sind durch Benutzung der Suchfunktion auf trivialem Wege die benötigten Informationen zu suchen. Alle zwei Tage die gleichen Fragen ...
Jede Wette, am WE kommen wieder 3 Leute hier ins Forum und fragen nach Eintragung von Plagiaten.
www.gisf.de
Manchmal glaube ich, es scheitert schon der herausfordernden Aufgabe die richtigen Begriffe für die Suchfunktion zu finden.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Das kann ich Dir leider nicht beantworten.Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
Ich verstehe nicht, weshalb hier eine einfache Sache zerredet wird.Gruß
Was ich ebenfalls nicht verstehe ist, dass es so viele passive Menschen gibt die nicht selbständig in der Lage sind durch Benutzung der Suchfunktion auf trivialem Wege die benötigten Informationen zu suchen. Alle zwei Tage die gleichen Fragen ...
Jede Wette, am WE kommen wieder 3 Leute hier ins Forum und fragen nach Eintragung von Plagiaten.
www.gisf.de
Manchmal glaube ich, es scheitert schon der herausfordernden Aufgabe die richtigen Begriffe für die Suchfunktion zu finden.Gruß
Hyperbel
Da stimme ich Dir zu. Manchmal ist es einfach müßig zu antworten.
Für viele Menschen ist es auch schwer, eine Eintragung zu bekommen.
Ich meine eine reguläre Abnahme.
Boa ähh, ich hab hier... und ihr müßt...
Meine Erfahrung mit dem TÜV ist durchweg positiv:
Vorher fragen was benötigt wird, an einem Freitag bei Sonnenschein hinfahren
und das Auto vorher waschen... 🙂
Dann sind die Prüfer auch hilfsbereit:
Der TÜV verfügt über einen großen Fundus an Gutachten.
Wie man in den Wald hinein ruft...
Schönes Wochenende, Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Das kann ich Dir leider nicht beantworten.Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
Ich verstehe nicht, weshalb hier eine einfache Sache zerredet wird.Gruß
Was ich ebenfalls nicht verstehe ist, dass es so viele passive Menschen gibt die nicht selbständig in der Lage sind durch Benutzung der Suchfunktion auf trivialem Wege die benötigten Informationen zu suchen. Alle zwei Tage die gleichen Fragen ...
Jede Wette, am WE kommen wieder 3 Leute hier ins Forum und fragen nach Eintragung von Plagiaten.
www.gisf.de
Manchmal glaube ich, es scheitert schon der herausfordernden Aufgabe die richtigen Begriffe für die Suchfunktion zu finden.Gruß
Hyperbel
das sind doch keine plagiate die ich habe...
egal allen leuten einen schönen dank für eure hilfe.
dann kann der TÜV ja kommen.
schönes WE
Zitat:
Original geschrieben von hawk89
...
das sind doch keine plagiate die ich habe...
...
Das mit den Plagiaten war auch nicht auf Dich gemünzt.
Bei Durchsicht einschlägiger Themen wirst Du aber immer wieder dieses Thema finden.
Dir auch ein schönes WE
H.
@hawk89: bitteschön
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Das mit den Plagiaten war auch nicht auf Dich gemünzt.Zitat:
Original geschrieben von hawk89
...
das sind doch keine plagiate die ich habe...
...
Bei Durchsicht einschlägiger Themen wirst Du aber immer wieder dieses Thema finden.Dir auch ein schönes WE
H.
ja ok😉
bloß ich hatte jetzt nichts hilfreiches dazu im forum und auch nirgends im netz was gefunden und auf den amg seiten sehe ich garnicht mehr durch🙁 das halt mein erstes mal das ich sowas beim TÜV machen lasse.
gruß