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Alus ohne tüv bei abe+gutachten???

Themenstarteram 25. April 2005 um 18:15

wollte mal wissen, ob ich bei der kombination gutachten

http://www.bmf-gmbh.de/.../33008506-100-4-56-35-.pdf

mit der abe

http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/ronal/abe/44619.pdf

überhaupt net beim tüv vorfahren muss???

ich steig durch das abe gelabbere da net durch!!!

in meinem fahrzeugschein sind nur 185 55 r 15 maximal eingetragen

mfg und danke

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16 Antworten

Du musst damit ganz sicher zum TÜV. Ich habe die gleiche Größe der Alufelegen auf meinem Corsa und habe derbe Probleme bei der Eintragung bekommen. Normalerweise hätte ich die Plastikkante am hinteren Reifen auf 0,5mm zurückschneiden müssen und das darüberliegende Blech um 1cm bördeln müssen(Auflage des Gutachtens). Ich war allerdings beim ortsansässigen GTÜ-Prüfer und der hat mir die Felgen, nachdem das Plastik zum Teil zurückgeschnitten wurde, eingetragen. Ich habe mich vorher bei der DEKRA erkundigt und die hätten von dem Gutachten in keinem Fall abweichen dürfen. Ich habe letztendlich 20€ für das herausschneiden bezahlt und 84€ für die Eintragungs sämtlicher Teile, welche unten aufgeführt sind. (Spiegel, Tieferlegung, Frontspoiler, Felgen, Dachspoiler). Ich hoffe, dass ich dir damit etwas helfen konnte.

Themenstarteram 25. April 2005 um 18:40

danköö

hast mir gehohlfen, aber hast du 205er oder 195er wo es so dicke probleme mit tüv gab???

Langsam...

Der fett gedruckte Satz in der ABE entledigt dich der Auflage 11B des Gutachtens. Soll heißen, solange dein Fahrwerk der Serie entspricht, brauchst du die nicht eintrgagen, solltest du aber Federn oder ähnliches verbauen/verbaut haben ergibt sich die besondere Begutachtung der situation. (Abnahme)

jedenfalls les ich das so raus....

Themenstarteram 25. April 2005 um 19:00

@rob zombie: heisst das: serienfahrwerk= nix tüv eintragen???

wäre geil....

solla auch damit net durch tüv weil der im winter mit kleinen winterreifen is

soll nur bei der rennleitung bei kontrolle keine probs geben....

am 25. April 2005 um 19:57

Ob die Felge ne ABE hat oder nicht is ziemlich egal. Sobald du eine Reifengröße fährst die nicht im Fahrzeugschein steht, musste beim TÜV anreiten. Wenn die Felge jetzt ne ABE hat nud du fährst 185/55 R15 so wie es im Fahrzeugschnein schon eingetragen ist, ist alles in butter. Wie gesagt, auch wenn die Felge ABE hat, du musst zum TÜV soblad du eine andere Reifengröße fährst die nicht im Schein steht.

Greetz Micha

@corsa-heizer

Zitat:

Abweichend von den Bestimmungen des §27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, NICHT erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere duchr die Verwaltungsbehörde (Zualssungsbehörde) zu veranlassen.

Dann erklär mir mal bitte den Satz...

Ich würde das so verstehen, dass, solange die im Gutachten geforderten Auflagen erfüllt sind, eine Eintragung der geänderten Rad-/Reifenkombination nicht erforderlich ist. :confused:

am 25. April 2005 um 20:20

Jo und demnächst läuft das so, man druckt sich die Gutachten aus und lässt sich von nem Anwalt erklären was da eigentlich drinsteht und was man tun muss...

/edit: Aso, habe die Gutachten auch erst gestern oder so eingehend studiert und bin Robs Meinung.

am 26. April 2005 um 10:04

Meine Freundin hat sich ja ein neues Auto gekauft, auf dem hat der Opelhändler 215/40er mit 7x16 montiert gehabt. Wir haben dann gefragt, ob die eingetragen sind. Der Verkäufer sagte, die Felgen hamm ne ABE die müssen nicht eingetragen werden. Mein Vater war da aber stutzig und is mit der ABE (In der der selbe Satz steht) zum Tüv. Der hat ihm dann gesagt, das die ABE nur dann zählt, wenn auch eine Reifengröße darauf gefahren wird, die im Fahrzeugschein drinsteht. Da sie aber 215/40 R16 drauf hat, und diese nicht im Fahrzeugschein drinstehen mssen sie eingetragen werden. SIe hat jetzt einen Zettel vom Tüv bekommen, wo die DAten der FElgen usw. draufsteht, und muss diese bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere mit eintragen lassen. SO war das bei meinem b-Corsa damals auch. WIrst also um den TÜv nicht drumherum kommen.

ALSO: ABE zählt nur in Vebrindung mit einer in deniem Fahrzeugschein eingeragenen Reifengröße.

am 26. April 2005 um 11:01

Glaub ich Dir hundert pro.

Aber TÜV-Mensch ist ja nicht gleich TÜV-Mensch. Und im Zweifelsfall fahre ich mit:

'Hier-schauen-sie-ins-Gutachten'

besser als mit:

'Ich-habe-im-Netz-gelesen-das-da-jemand-jemanden-kennt-dem-ein-TÜVler-was-gesagt-hat'

am 26. April 2005 um 13:52

EI das Gutachten musste so oder so mitführen im Fahrzeug. Nur wenn der Bulle sagt, das langt aber nciht biste angepisst. Fahr halt selber nochmal zu eurem TÜv und frage da nach was dir dazu sagen. Bei uns war es jedenfalls so wie ich es geschildert habe, und ich kenne es auch nicht anders.

Greetz Micha

am 26. April 2005 um 14:04

Ei der Herr Ordnungshüter ist auch nicht Gott. Der kann nicht so mir nichts dir nichts beschliessen das ihm meine Papiere net passen. Wenn da steht, das ich darf, dann darf ich auch :)

doch, das kann er. :)

wenn ihm was nicht passt, schreibt er dir ne Mängelkarte aus und jagt dich zum TÜV. oder er legt das auto gleich ganz still.

hab mir die gutachten nicht angeguckt, aber so schwierig ist das doch nicht. in den Fahrzeugpapieren steht drin, welche Felgenbreite mit welcher ET man fahren darf. außerdem stehen die Reifengrößen drin.

Will man Felgen/Reifenkombinationen haben, die nicht in den Papieren stehen, müssen sie eingetragen werden.

am 26. April 2005 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Nighthawk167

doch, das kann er. :)

wenn ihm was nicht passt, schreibt er dir ne Mängelkarte aus und jagt dich zum TÜV. oder er legt das auto gleich ganz still.

Wie ich bereits sagte, auch der Polizist muss sich an die Vorschriften halten. Falls nicht, ist das Polizeiwillkür und dagegen kann man sich eh nicht schützen.

Zitat:

hab mir die gutachten nicht angeguckt, aber so schwierig ist das doch nicht.

Solltest Du, das is nämlich doch nicht so einfach.

/edit: Ach lassen wir das, ihr habt euer 'Ich-hab-gehört', ich mein Gutachten. Werden wir doch alle nach unserer jeweiligen Fasson selig.

Ich glaube, dass der Untschied zwischen Tieferlegung und Eintragung von Alufelgen noch nicht ganz herausgestellt ist. Es hat gar nichts damit zu tun, wie tief dein Auto liegt, wenn du Alufelgen eintragen lassen willst. Laut deinem Gutachten müssen die Auflagen, welche in der letzten Spalte des Gutachten bei einem Corsa C stehen, erfüllt werden. Da du dieses Reifengrößen sehr wahrscheinlich nicht in deinem Brief stehen hast, nutzt dir die ABE nichts. Ich habe meinen Wagen um 35mm tiefergelegt und habe 215/40 R16 Dunlop auf den 7,5*16 Alufelgen. Selbst, wenn mein Wagen mit den serienmäßigen Federn unterwegs wäre, müsste ich alle Auflagen, welche im Gutachten für die Alufelgen stehen, erfüllen(Bördeln und Plastik herausschneiden). Die Federn hingegen bedürfen einer ganz anderen Eintragung.

 

P.S.: Laut deinem Gutachten musst du selbst bei der kleinsten Reifengröße das Plastik vorne und hinten zurückschneiden (21B & 22B). Das bedeutet im Klartext, dass ein Prüfer die Zurückschneidung des Plastiks begutachten muss, da ja jemand entscheiden muss, ob die Auflagen erfüllt sind. Deutsche Bürokratie und deutsches Sicherheitsdenken. Außerdem musst du noch eine Verbreiterung an den hinteren Radläufen anbringen, bzw. das Blech bördeln (24B). Such dir einen gescheiten Prüfer, dann kommst du auch mit dem Rausschneiden des hinteren Plastiks aus.

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