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Alu-Fußmatten zulässig ?

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 1. März 2005 um 22:12

Ich überlege, die Standard-Fußmatten aus meinen Twingo zu verbannen.

Jetzt habe ich bei EBAY ALU-Fussmatten (gibts für die verschiedensten Autos) gesehen.

Sind die zulässig oder kann die Versicherung im Schadenfall Probleme machen ??

Was meint / wißt ihr ??

Grüße

Euer

FreiesGeleit

16 Antworten

Hallo!

Alu Fußmatten unterliegen eigentlich keinen TÜFF Bestimmungen. Somit kannst du die bedenkenlos einbauen. Natürlich müssen Pedale usw. ohne Probleme zu bedienen sein. Aber das gilt ja der eigenen Sicherheit.

Themenstarteram 1. März 2005 um 22:35

Denke für die schnelle Antwort.

Meine Bedenken gingen hauptsächlich dahin, daß eine Versicherung im Schadenfall vielleicht die schlechte Twingo-Bremswirkung auf eventuell verrutschte (?!) Alu-Fußmatten schieben könnte.

Ansonsten finde ich die Alu-bleche aber supercool, würde sie mit beidseitig klebendem Tape "festnageln"....

am 4. März 2005 um 21:28

ich habe mir auch erst überlegt, alumatten zu kaufen, das problem ist nur die feuchtigkeit. musst aufpassen, dass es dir, insbesondere im winter, nicht anfängt, darunter zu faulen

am 5. März 2005 um 0:24

richtige alu matten die auch aus allu sind sind verboten, weil bei einem unfall die gefährliche verletzungen verursachen könnten :) *blablabla^^ bescheuert sowas, ist aber leider so... :( *

Themenstarteram 5. März 2005 um 1:07

Das heißt die Versicherung kann sich im Schadenfall querstellen ??

Auch wenn an der Stelle garnichts passiert ist ?

Verliere ich somit den kompletten Versicherungsschutz ?

Themenstarteram 5. März 2005 um 1:10

...aber eigentlich können die einem doch GARNICHTS.... Genauso könnte ich die Dinger ja auch einfach so auf den Rücksitz legen.... Wollen die DAS einem auch verbieten ??

Zur Not lagen die da eben und sind beim Crash in die Fussräume gerutscht... HUCH !!!! ;o)

am 6. März 2005 um 19:51

Alumatten sollen verboten sein? Höre ich zum ersten mal. Hast du da einen Paragraphen oder so was zur Hand? Kann das irgendwie nicht ganz glauben.

Themenstarteram 7. März 2005 um 7:43

Hi Zombie !!

Neee das war ja gerade meine Frage ob die iO sind oder nicht....

Man darf ja nicht mal das Innenlicht blau einfärben. Da geht es so etwas teilweise lächerliches wie - ach wie nennt sich der Sch... noch gleich - achja: STVzO.... ;o()

Hi!

Also ich habs auch noch net gehört, daß die verboten sein sollen. Aber im gelobten D is ja alles möglich;)

Würd mich da aber net so heiß machen.

Der Witz ist ja - Es gibt im Zubehörhandel tausende Tuningartikel, aber eigentlich darfst nur die Hälfte auch einbauen. Bei den anderen steht immer ,,nicht im Bereich der Stvzo zulässig...''

Ich hab an meinem Schatz z.B. oranges Standlicht im Blinker eingebaut (US Look). Is ja nicht erlaubt.

Hab das jetzt seit 5 Jahren drin. Noch nie Probs deswegen bekommen.

Themenstarteram 7. März 2005 um 8:50

Right so !!

Und ich hab´ mir jetzt eine blaue LED-Sofitte besorgt. Die ist und bleibt da drin !!!! Ist ja schließlich MEIN Auto... ;o)

Was mich verwundert ist, daß sogar eine Fussraumbeleuchtung (habe ich bei einem Luxus-Schlitten mal gesehen) eigentlich verboten ist. Zumindest sind die ganzen Dinger, die ich mir schon angeschaut habe im Shop, verboten....

Ich glaube langsam die StVZO ist hauptsächlich dazu da, um dem Fahrer den Spaß am Fahren zu nehmen - egal in welcher Hinsicht. Sicher ist es auch sinnvoll, was TÜV etc betrifft, aber ansonsten.... Sorry, aber das soll an dieser Stelle mal gesagt werden dürfen. Oder kann jemand Gegenteiliges behaupten ??

Ich bin ja nichtmal ein Power-Tuner. Aber ALLES, was im Auto nur halbwegs Spaß machen würde an Extras, ist verboten - wohl bis auf die Alumatten ;o)) Am besten das ganze Volk fährt das gleiche Auto....

Zitat:

Original geschrieben von FreiesGeleit

Was mich verwundert ist, daß sogar eine Fussraumbeleuchtung (habe ich bei einem Luxus-Schlitten mal gesehen) eigentlich verboten ist.

Blödsinn. Ich habe z.B. auch eine serienmäßige Fußraumbeleuchtung, warum sollte das verboten sein? Anders sieht es bei selbsgebastelten Lösungen aus, da kann halt von vornherein keiner sagen, ob es nachher blendet etc.

Zitat:

Ich glaube langsam die StVZO ist hauptsächlich dazu da, um dem Fahrer den Spaß am Fahren zu nehmen - egal in welcher Hinsicht. Sicher ist es auch sinnvoll, was TÜV etc betrifft, aber ansonsten....

Nochmal Blödsinn. Sicher, in mancher Hinsicht sind die Vorschriften übertrieben. Aber ganz sicher nicht, was die Beleuchtung angeht! Ich bin absolut kein Freund überflüssiger Vorschriften, aber Experimente an der Beleuchtung sind beim Auto einfach nur absolut daneben. Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten wil ich mich darauf verlassen können, auch im Dunkeln sofort erkennen zu können, was Sache ist! Dass eine ach so tolle Lightshow auf der Straße nicht nur für ältere Autofahrer extrem irritierend wirken kann, scheinen die meisten nicht ins Hirn zu kriegen.

Ansonsten,. was irgendwelche Anbauteile angeht, hast du nicht ganz unrecht. Soll doch jeder seine Karre verunstalten und peinlich aufmotzen, wie es ihm beliebt. Solange er damit niemand anderen stört oder gefährdet, reicht das höchstens für ein mitleidiges Lächeln und muss meiner Meinung nach nicht so streng reguliert werden. Nur die Vollpfosten mit megalautem Auspuffdröhnen im peinlichen "Furz-im-Blecheimer"-Sound würde ich vor allem nachts im Wohngebiet immer wieder gerne ihren eigenen Endtopf schlucken lassen...

Alumatten sind jedenfalls harmlos. Sehen zwar sch...e aus, aber wenn man's mag.

am 7. März 2005 um 9:25

Meine Meinung

 

Also!

Ich denke mal das mit der Fußraumbeleuchtung Interesiert den Tüv deshalb, weil es bei zu heller Beleuchtung zu Spiegelungen in der Windschutzscheibe kommen kann.

Wenn man darauf achtet das die Alu Matten nicht die Pedale blockieren können.

und wenn du sie dann noch so befestigst das sie nicht verrutschen können ...

(von klebeband würde ich abraten auf grund der von schmandjochen angesprochenen Feuchtigkeit)

... sollte das kein Problem sein und der eigenen sicherheit ist damit auch genügend aufmerksamkeit gewitmet.

noch ein wort zum vericherungsschutz beim unfall:

ob du beim Unfall den V-Schutz verlierst oder nicht kommt oftmals auch auf den Unfallhergang an.

Wenn du jemandem ins Heck fährst Interesiert es meistens keinen ar... welsche Heckleuchten du drauf hast, aber nur solange dir nicht noch jemand reingefahren ist ( 3er Crash).

Themenstarteram 7. März 2005 um 9:29

Hast´ Recht. Die Dröhnkisten mit 3 Endtöpfen ;o) etc... - das kann ich ja verstehen daß da etwas "reguliert" werden muß.... Aber ich rede ja echt nur von Kleinigkeiten - dagegen. Wie gesagt ich bin kein Tuner ;o)

PS: Mein Ellebogen ist von Natur aus so grooooß gewachsen - und StVZO-zugelassen.... Oder nicht ?? Muß ich wohl noch mal nachschauen in der StVZO.... *grins*

am 7. März 2005 um 21:09

Beleuchtung

 

Ist zwar OT, aber ich möchte trotzdem nochmal kurz darauf hinweisen, dass man in seinem Innenraum soviel man will in allen farben des Regenbogens beleuchten darf, solange es keinen außeneinwirkung hat, ergo ist eine Fußraumbeleuchtung nicht verboten. Und auch deine Innenraumbeleuchtung darfst du auf Regenbogenfarben umstellen, sie darf nr wärend der Fahrt nicht leuchten (wie soll man da als Beifahrer Karten lesen? :P)

So, OT-Modus aus ;)

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