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Alternative zur Restlauf / SLS -Erhöhung: überziehen!?

Themenstarteram 3. April 2009 um 8:16

Warum legen so viele hier einen gesteigerten Wert auf die Erhöhung der Restlaufanzeige?

Bitte nicht als Kritik verstehen, sondern als wertfreie Frage!

Kommt es nicht aufs gleiche raus, wenn ich einfach den nächsten Service um die entsprechende km-Anzahl überziehe? Also einfach erst nach 25 tkm statt nach 20 tkm zum Service fahre.

Oder werden mir dann beim übernächsten Service die bereits überzogenen 5 tkm wieder von der Restlaufzeit abgezogen, so dass nur noch 15 tkm (um bei diesem Bsp. zu bleiben) übrig sind?

Meine Vermutung ist ja, dass es hier den meisten ums "optische" geht, weil es evtl. "unschicklich" aussieht, wenn im KI "Service um xxxxxx km überzogen" steht?

Bitte um Aufklärung.

Beste Antwort im Thema

Das kannst Du Dir doch selbst beantworten.

Warum will wohl jemand lieber erst nach 25Tkm frisches Öl haben als nach 15Tkm? Weil es etwas kostet. Und extra in die Wartung fahren kostet ja auch extra Zeit ...

Wenn Du 15Tkm eingestellt hast und 10Tkm säter erst zu Wartung fährst hast Du logischerweise überzogen - das vermerkt Mercedes natürlich und damit ist ggf. die Garantie weg und Kulanz muss der Hersteller dann auch nicht mehr sein (zumal das eh freiwillig ist).

Wegen der Anzeige "xxx km überzogen" macht sich wohl kaum jemand einen Kopf.

Wenn da ein paar Kilometer mehr stehen wird sich auch Mercedes nicht quer stellen. Bei 5000km bist Du aber vermutlich "leicht" über der Toleranzgrenze.

Gruß

Hyperbel

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7 Antworten
am 3. April 2009 um 8:34

Vll. haben viele Leute eine erweiterte Garantie abgeschlossen und wenn dann eben etwas kaputt geht und die sehen ah der gute Mann hat den Service überzeugen, bei dem beispielsweise dieser Fehler festgestellt werden würde dann könnte diese Garantie nicht greifen und man bleibt auf seinen Kosten selber sitzen.

Ich hab mir selbst extra 0w-40 gekauft und zum Service gebracht weil ich genau wollte dass ich die 25.000 km bekomm!

Weil ich ansonsten "nur" 15.000 bekommen hätte. Ich finde den Service 10.000km zu überziehen ist dann schon kein "kleines" Problem mehr sondern kann die oben angesprochen Kulanz/Garantiefälle sicherlich deutlich erschweren.

Das kannst Du Dir doch selbst beantworten.

Warum will wohl jemand lieber erst nach 25Tkm frisches Öl haben als nach 15Tkm? Weil es etwas kostet. Und extra in die Wartung fahren kostet ja auch extra Zeit ...

Wenn Du 15Tkm eingestellt hast und 10Tkm säter erst zu Wartung fährst hast Du logischerweise überzogen - das vermerkt Mercedes natürlich und damit ist ggf. die Garantie weg und Kulanz muss der Hersteller dann auch nicht mehr sein (zumal das eh freiwillig ist).

Wegen der Anzeige "xxx km überzogen" macht sich wohl kaum jemand einen Kopf.

Wenn da ein paar Kilometer mehr stehen wird sich auch Mercedes nicht quer stellen. Bei 5000km bist Du aber vermutlich "leicht" über der Toleranzgrenze.

Gruß

Hyperbel

am 3. April 2009 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Das kannst Du Dir doch selbst beantworten.

Warum will wohl jemand lieber erst nach 25Tkm frisches Öl haben als nach 15Tkm? Weil es etwas kostet. Und extra in die Wartung fahren kostet ja auch extra Zeit ...

Wenn Du 15Tkm eingestellt hast und 10Tkm säter erst zu Wartung fährst hast Du logischerweise überzogen - das vermerkt Mercedes natürlich und damit ist ggf. die Garantie weg und Kulanz muss der Hersteller dann auch nicht mehr sein (zumal das eh freiwillig ist).

Wegen der Anzeige "xxx km überzogen" macht sich wohl kaum jemand einen Kopf.

Wenn da ein paar Kilometer mehr stehen wird sich auch Mercedes nicht quer stellen. Bei 5000km bist Du aber vermutlich "leicht" über der Toleranzgrenze.

Gruß

Hyperbel

Wie sieht das aber innerhalb der gesetzl. Gewährleistungszeit aus ? Ist es nicht grundsätzlich so, dass der Hersteller diese Sachmängelhaftung nicht durch Auferlegen von einzuhaltenden Bedingungen unterlaufen darf ?

Ich habe mal gehört, dass nur bei grob fahrlässigem Handeln (z.B. Weiterfahren trotz Ölwarnlampe etc.) die Gewährleistung versagt werden kann.

Innerhalb der "Garantie" wird Dir garantiert, dass das Fahrzeug unter Einhaltung der angegeben Auflagen (Garantiebedingungen) korrrekt funktioniert.

Hälst Du die Auflagen nicht ein ist die Garantie futsch.

(Ich schätze, dass zumindest die direkt betroffenen Teile dann aus der Garantie rausfallen).

Fährst Du mit zuwenig Öl oder überziehst Du die Kilometer ist natürlich fraglich, ob davon dann die Garantie auf das Radio erlischt ... denke aber dass man an der Stelle schon passend argumentieren kann.

Wäschst Du Dein Hemd mit der falschen Temperatur hast Du die Garantie-Bedingungen des Herstellers ja auch verletzt, das gleiche wenn Du mit Schmirgelpapier eine Glasscheibe reinigst - die Schrammen wirst Du nur sehr schwer als Garantiefall laufen lassen können. :D

Mercedes sieht Ölwechsel vor - die musst Du machen lassen damit Du die Garantie nicht verlierst. Die Auflage, dass das NUR in einer Mercedes-Werkstatt gemacht werden darf ist hinfällig. Prinzipiell müsste das auch ein ATU machen können ohne Verlust des Garantieanspruches - so ist die Gesetzeslage.

Ob Du aber auf Kulanz hoffen kannst steht auf einem anderen Blatt. Da hat vor ein paar Monaten ein Mensch Mercedes verklagt (ging durch die Presse) weil sein Auto rostete. Mercedes hatte den Anspruch auf kostenlose Rostbeseitigung abgelehnt weil er nicht zur regelmäßigen Durchsicht zu Mercedes gefahren ist. Mercedes hat in dem Fall Recht bekommen - eine freiwillige Leistung des Herstellers (Rostgarantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus) darf an Bedingungen geknüpft werden. Und die wurden im vorliegenden Fall eben nicht erfüllt.

 

Gruß

Hyperbel

am 3. April 2009 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Innerhalb der "Garantie" wird Dir garantiert, dass das Fahrzeug unter Einhaltung der angegeben Auflagen (Garantiebedingungen) korrrekt funktioniert.

Hälst Du die Auflagen nicht ein ist die Garantie futsch.

(Ich schätze, dass zumindest die direkt betroffenen Teile dann aus der Garantie rausfallen).

Fährst Du mit zuwenig Öl oder überziehst Du die Kilometer ist natürlich fraglich, ob davon dann die Garantie auf das Radio erlischt ... denke aber dass man an der Stelle schon passend argumentieren kann.

Wäschst Du Dein Hemd mit der falschen Temperatur hast Du die Garantie-Bedingungen des Herstellers ja auch verletzt, das gleiche wenn Du mit Schmirgelpapier eine Glasscheibe reinigst - die Schrammen wirst Du nur sehr schwer als Garantiefall laufen lassen können. :D

Mercedes sieht Ölwechsel vor - die musst Du machen lassen damit Du die Garantie nicht verlierst. Die Auflage, dass das NUR in einer Mercedes-Werkstatt gemacht werden darf ist hinfällig. Prinzipiell müsste das auch ein ATU machen können ohne Verlust des Garantieanspruches - so ist die Gesetzeslage.

Ob Du aber auf Kulanz hoffen kannst steht auf einem anderen Blatt. Da hat vor ein paar Monaten ein Mensch Mercedes verklagt (ging durch die Presse) weil sein Auto rostete. Mercedes hatte den Anspruch auf kostenlose Rostbeseitigung abgelehnt weil er nicht zur regelmäßigen Durchsicht zu Mercedes gefahren ist. Mercedes hat in dem Fall Recht bekommen - eine freiwillige Leistung des Herstellers (Rostgarantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus) darf an Bedingungen geknüpft werden. Und die wurden im vorliegenden Fall eben nicht erfüllt.

 

Gruß

Hyperbel

Danke, aber leider hast Du mich falsch verstanden. Meine Frage zielte nicht auf Garantie, oder Kulanz, sondern auf die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) von 2 Jahren. Da kann MB sich doch nicht so einfach durch Auflegen von Bedingungen herausstehlen, oder ? Natürlich grobe Fahrlässigkeit, oder gar Vorsatz ausgenommen. Aber sonst ; Gesetz ist Gesetz !

Im Rahmen der gestzlichen Vorgaben wird sich Mercedes nicht herausreden können. Wenn Du aber einen Ölwechsel deutlich überziehst und der Motor geht hops hat das nichts mit Sachmangel zu tun sondern ist ein selbst verschuldeter Schaden.

Da ich kein Jurist bin kann ich da auch keine verrbindlichen Aussagen machen sondern versuche nach "gesundem Menschenverstand" zu argumentieren.

Gruß

Hyperbel

am 3. April 2009 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Im Rahmen der gestzlichen Vorgaben wird sich Mercedes nicht herausreden können. Wenn Du aber einen Ölwechsel deutlich überziehst und der Motor geht hops hat das nichts mit Sachmangel zu tun sondern ist ein selbst verschuldeter Schaden.

Da ich kein Jurist bin kann ich da auch keine verrbindlichen Aussagen machen sondern versuche nach "gesundem Menschenverstand" zu argumentieren.

Gruß

Hyperbel

Genau, auch ich bin kein Jurist, nehme das aber mal so an, denn sonst könnte ein Hersteller ja Bedingungen vorschreiben, die kaum einhaltbar sind und es wäre nix mit Sachmängelhaftung mehr: " Leider in Ihrem Falle nicht, weil ...... ! "

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