1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alternative Handyhalterung

Alternative Handyhalterung

Heute ein interessantes Detail enddeckt: Eine junge Frau hatte während der Fahrt ein Smartphon zwischen Kopftuch und Wange stecken/eingeklemmt und war munter am plaudern.
Interessant wäre jetzt die Frage, wie unsere Ordnungsüter darauf reagieren würden?
Ganz offensichtlich bediente sie das Smartphon nicht mit den Händen, Im Falle eines Falles könnte sie sagen, sie hätte das Samrtpon bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor reingesteckt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 22. September 2015 um 01:02:41 Uhr:


Das Handy wird mittlerweile nicht nur zum telefonieren benutzt. Wer ein Smartphone hat, kann mir nicht erzählen das er das Handy während der Fahrt nicht bedient (die meisten zumindest).

Nicht jeder, der ein Smartphone hat ist ein Handysüchtling. Ich leiste mir den Luxus nicht Stüdlich draufzugucken.

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

@torre01 schrieb am 21. September 2015 um 14:42:06 Uhr:


Das wäre ja dann ein Freibrief für zu schnelles Fahren ohne Punkte. Es ginge ja dann keine Fahrerfeststellung mehr

Helme mit dunklem Visier sind nicht verboten und Kostüme auch nicht. Man ist auch nicht verpflichtet, eine Fahrerfeststellung zu ermöglichen. Daher ist, wenn Sicht und Gehör gewährleistet sind, auch gegen eine Burka fahrtechnisch nichts einzuwenden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. September 2015 um 15:21:31 Uhr:



Zitat:

@torre01 schrieb am 21. September 2015 um 14:42:06 Uhr:


Das wäre ja dann ein Freibrief für zu schnelles Fahren ohne Punkte. Es ginge ja dann keine Fahrerfeststellung mehr
Helme mit dunklem Visier sind nicht verboten und Kostüme auch nicht. Man ist auch nicht verpflichtet, eine Fahrerfeststellung zu ermöglichen. Daher ist, wenn Sicht und Gehör gewährleistet sind, auch gegen eine Burka fahrtechnisch nichts einzuwenden.

Wird halt dann vermutlich im Falle eines Bußgeldbescheids wegen zu schnell ziemlich schnell auf ein Fahrtenbuch hinaus laufen.

Zitat:

@torre01 schrieb am 21. September 2015 um 15:25:11 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. September 2015 um 15:21:31 Uhr:



Helme mit dunklem Visier sind nicht verboten und Kostüme auch nicht. Man ist auch nicht verpflichtet, eine Fahrerfeststellung zu ermöglichen. Daher ist, wenn Sicht und Gehör gewährleistet sind, auch gegen eine Burka fahrtechnisch nichts einzuwenden.
Wird halt dann vermutlich im Falle eines Bußgeldbescheids wegen zu schnell ziemlich schnell auf ein Fahrtenbuch hinaus laufen.

Wenn man nicht alleine fährt schon mal ein kurzer Freibrief mit aufwändiger Konsequenz. Hält man sich nicht dran, gibt's bei ner erneuten Kontrolle, wieder ne Bestrafung. 😉

http://lolathemakeupconcierge.com/.../...band-an-den-Kopf-gebunden.jpg
So lange man es nicht in die Hand nimmt 😉

Tja, die Leute finden einfach einen Weg. Ich hab auch ne Freisprechanlage, aber manchmal war Bluetooth im Handy eben noch nicht aktiviert. Dann nehm ichs auch mit der Hand auf und telefoniere so. Wo mich das jetzt mehr ablenkt, als das telefonieren über die Freisprech weiß ich zwar nicht, aber dass ich dann quasi mit einem Bein im Knast stehe weiß ich. 😉

Also die Nummer mit dem Kopftuch finde ich völlig ok und sehr kreativ. Nix dagegen einzuwenden. 😁

Und nicht vergessen: Auch Nichtmuslime dürfen Kopftuch tragen.

Also mal abgesehen von Religion, Herkunft und bla, bla, bla...:

Wurde selber schon "Opfer" einer Polizeikontrolle, weil ich mit dem Telefon am Steuer erwischt wurde.

Sprich, erwischt bedeutet:
Ich stand an der Ampel, mein Handy hat geklingelt, ich habe es nur angehoben und auf "Ablehnen" gedrückt und wieder hingelegt - neben mir stand ein Polizeiauto und hat mich sofort zur Rechenschaft gezogen.
Ich musste die Strafe für "Telefonieren am Steuer" trotzdem zahlen.

Hab aber mit dem Beamten gesprochen und er erklärte mir, dass man eine Strafe umgehen kann, wenn das Telefon "fest" mit dem Auto verbunden ist - hätte ich doppelseitiges Klebeband benutzt, mein Handy ans Armaturenbrett geklebt und dann bedient, wäre alles ok gewesen.
Alleine nur das Anheben (weg vom Fahrzeug selbst) reicht, um eine Strafe zu bezahlen.

Somit würde ich mit meiner Erfahrung zu dem Thema sagen, dass sich die Dame zwar das Telefon an den Kopf "kleben" darf - aber nicht mit der Hand abheben dürfte.
Was anderes wäre, wenn sie einen Bluetooth-Knopf am Lenker hätte, mit dem sie abheben könnte - da würde sie nicht mit der Hand abheben.

Gleich vorne weg: Ich entziehe mich mit dieser Aussage jeglicher "Rechtmäßigkeit" oder ähnlichem, sondern reime mir nur den Verhalt auf Grund der Aussage des Beamten selbst zusammen, was "richtig" oder "falsch" wäre.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. September 2015 um 17:23:15 Uhr:


Und nicht vergessen: Auch Nichtmuslime dürfen Kopftuch tragen.

Hoer doch auf! Weisst du wie Scheisse ich mit Kopftuch aussehe! 😁😁😁

Du kannst dir das Telefon auch mit Sekundenkleber ans Ohr pappen, dann brauchts kein Kopftuch.

Ein 08/15 Headset täte es auch...

Noch besser wäre natürlich, während des Autofahrens ÜBERHAUPT NICHT zu telefonieren, legal oder nicht.

Und am besten auch nicht mit dem Beifahrer sprechen, das lenkt auch ab,

In der Regel nicht so sehr wie Telefonieren.

Je nach Beifahrer und aktueller Verkehrssituation wäre das in der Tat aber trotzdem manchmal ein guter Rat.

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. September 2015 um 18:19:47 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. September 2015 um 17:23:15 Uhr:


Und nicht vergessen: Auch Nichtmuslime dürfen Kopftuch tragen.
Hoer doch auf! Weisst du wie Scheisse ich mit Kopftuch aussehe! 😁😁😁

Dann binde Dir ne verwegene Piratenbandana um den Kopf...

Eben. War Ende der 1970er Jahre schreiend modern, und da alles wiederkommt, nur zu. Man kann ja mal Trendsetter sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen