Alternative Handyhalterung
Heute ein interessantes Detail enddeckt: Eine junge Frau hatte während der Fahrt ein Smartphon zwischen Kopftuch und Wange stecken/eingeklemmt und war munter am plaudern.
Interessant wäre jetzt die Frage, wie unsere Ordnungsüter darauf reagieren würden?
Ganz offensichtlich bediente sie das Smartphon nicht mit den Händen, Im Falle eines Falles könnte sie sagen, sie hätte das Samrtpon bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor reingesteckt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mustafa5727 schrieb am 22. September 2015 um 01:02:41 Uhr:
Das Handy wird mittlerweile nicht nur zum telefonieren benutzt. Wer ein Smartphone hat, kann mir nicht erzählen das er das Handy während der Fahrt nicht bedient (die meisten zumindest).
Nicht jeder, der ein Smartphone hat ist ein Handysüchtling. Ich leiste mir den Luxus nicht Stüdlich draufzugucken.
47 Antworten
Auch schon gesehen vor ein paar Wochen.Ich finds irgendwie innovativ....grins.
Ich sehe da nun auch kein großes Problem bei.Mit nem Headset isses auch nicht anders.
Wie stramm sitzt denn so ein Kopftuch? 😰
Es reicht wohl locker dafür.Die Dame stand im Stau neben mir und man hat sich eine längere Zeit immer mal "wiedergesehen" Und da hatte sie die ganze Zeit die Hände am Steuer und hat sich Tussimässig verhalten....also nur telefoniert.
Ist nicht erlaubt.
Ähnliche Themen
Najaaa,wo kein Kläger,da keine Anklage.Nimmt Madame das rechte Ohr dürfte es kaum jemanden auffallen.
Ist verboten. Habe letztens auch eine Frau mit Handy im Kopftuch munter plaudern sehen und mal bei einer Bekannten nachgefragt, die es wissen muss.
Hat mich nämlich auch interessiert... 😁
Lest den Gesetzestext:
Zitat:
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
Ob es auf den Knien liegt, unter ein Kopftuch geklemmt ist oder in einem Passivhalter steckt, ist auf der anderen Seite egal - die Nutzung ist erlaubt. Wählen und auflegen ginge natürlich nicht, dazu müsste man anhalten und den Motor abstellen.
Habe auch schon Rollerfahrer mit im Helm eingeklemmten Handy gesehen...
Zitat:
@sasisoli schrieb am 21. September 2015 um 13:11:31 Uhr:
Habe auch schon Rollerfahrer mit im Helm eingeklemmten Handy gesehen...
Kenne ich auch von vielen Rollerfahrern.
So lange sie ein Gespräch per Sprachbefehl annehmen oder einleiten kann (oder meinetwegen auch telepathisch), würde so einer "Halterung" ja nicht entgegen zu setzen sein. Die Fahrerin würde das Mobiltelefon ja dann während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
Wenn es sich bei der Fahrerin allerdings um ein BMO handelt (Black Moving Object) kann es gar keinen Kläger geben, weil man da das Mobiltelefon gar nicht sehen könnte. 😉
Dafür wäre aber die gesamte Fahrt verboten, weil ein Fahrer/Fahrerin nicht komplett verschleiert herum fahren dürfte. 😁
Interessant wäre dann noch, welcher Verstoß teurer käme.
Jaja, und dann rutscht das has Handy ein bisschen runter, sodass der Lautsprecher vom Ohr zugedrückt wird.......
Was für Theorien hier wieder aufgetischt werden. So nach dem Motto: wenn ich sehe dass es bald kracht, dann bleibt mir ja noch genug zeit mich dann erst anzuschnallen denn nur dann brauche ich den Gurt.......🙄😠
Zitat:
@torre01 schrieb am 21. September 2015 um 14:21:25 Uhr:
(...)Dafür wäre aber die gesamte Fahrt verboten, weil ein Fahrer/Fahrerin nicht komplett verschleiert herum fahren dürfte. 😁(...)
Sicher? -War eigentlich der Meinung das ist erlaubt
Zitat:
@pico24229 schrieb am 21. September 2015 um 14:38:56 Uhr:
Sicher? -War eigentlich der Meinung das ist erlaubtZitat:
@torre01 schrieb am 21. September 2015 um 14:21:25 Uhr:
(...)Dafür wäre aber die gesamte Fahrt verboten, weil ein Fahrer/Fahrerin nicht komplett verschleiert herum fahren dürfte. 😁(...)
Das wäre ja dann ein Freibrief für zu schnelles Fahren ohne Punkte. Es ginge ja dann keine Fahrerfeststellung mehr und außerdem kann mir keiner sagen, dass das die Übersicht über das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigen würde.
Servus,
ist ja interessant. Soll ja jetzt auch Sicherheitswesten in Ausührung einer Burka geben. Körperbedeckt bis zum Boden und damit man was sehen kann, einen Sehschlitz. Natürlich in den Sicherheitsfarben!