Als privater Verkäufer vom Verkauf an einen Händler zurücktreten ?

Hallo Forum,
mich interessiert folgendes: ich habe einen Wagen bei Autoscout angeboten. Ein Händler in weiter Ferne wollte ihn haben, weil er einen Kunden dafür hat. Also hat er mir einen Vertrag als PDF mit seiner Unterschrift geschickt. Ich habe diesen gedruckt, unterschrieben, gescannt und zurückgeschickt. Betrag steht auch wie vereinbart im Kaufvertrag.

So nun habe ich ein wesentlich besseres Angebot von einem Käufer. Ist der Vertrag für mich bindend ? Was kann der Händler machen wenn ich ihm sage, er bekommt das Auto doch nicht ? Eine Anzahlung hat er nicht geleistet, da ja alles per Mail ging.

Bitte keine moralischen Vorwürfe, sondern nur Fakten, oder Erfahrungen. Danke.

Lapsy

Beste Antwort im Thema

danke für eure Tipps. Hab den Wagen an den Händler verkauft. Ehrlich währt am längsten

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Hallo,
mein Kumpel aht in etwa das gleiche problem.
Er hat für jemanden das Auto Inserriert, und per E-Mail einen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen (Sonntags mittags). In dem Vertarg steht kein Name des Verkäufers (privat Person) und nur der Wohnort.
Der Vertrag wurde nicht vom Verkäufer unterschrieben sondern nur in einer E_mail bestätigt.

Innerhalb 1 Stunde wiederrief mein Kumpel den Kaufvertrag per E-Mail mit dem Käufer ( Händler ) weil das Auto anderweitig verkauft wurde.
Daraufhin meldete sich der Händler, und meinte er will das Auto haben an sonsten wird er Ihn auf Schadensersatz verklagen.

Kann er dies?

Ist alles ein bisschen schwammig.....Kumpel von dir inseriert und verkauft für einen Dritten ein Auto per Mail....

Die Frage hier ist, ist überhaupt ein Kaufvertrag zustanden gekommen? Ein kaufvertrag, in dem der Verkäufer nicht namentlich erwähnt wird, halte ich für rechtlich nicht haltbar. Aber ich bin kein Experte.

genau so sehe ich das auch. vor allem ist der kaufvertrag vom händler ausgefüllt ohne Name und genaue Anschrift und ohne Unterschrift des Verkäufers.
im vertrag stehen nicht mal igw. agb s und auch keine wiederrufs klsusel.
vertrag wurde innerhalb 1 stunde wiederrufen vom verkäufer.
in meinen augen ist kein vertrag zustande gekommen

Ich würde abwarten, ob da überhaupt noch was kommt. Nix machen, nix widerrufen (geht ohnehin nicht, wenn ein vertrag zustande gekommen ist und wenn nicht, gibts auch nix, was zu widerrufen wäre).

Wenn der Käufer weitere Ansprüche geltend macht, würde ich in dem Fall wirklich dazu raten, von einem Anwalt eine Meinung einzuholen, ob hier ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

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Zitat:

Hallo,
mein Kumpel aht in etwa das gleiche problem.
Er hat für jemanden das Auto Inserriert, und per E-Mail einen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen (Sonntags mittags). In dem Vertarg steht kein Name des Verkäufers (privat Person) und nur der Wohnort.
Der Vertrag wurde nicht vom Verkäufer unterschrieben sondern nur in einer E_mail bestätigt.

der alles entscheidende satz fehlt:

hat irgendjemand von euch den vertrag unterschrieben und zurückgeschickt? wenn ja, hat der verkäufer im prinzip ein blankovertrag.
er schreibt irgendeine adresse rein (und was er sonst noch so will), unterschreibt und fertig ist der bindende vertrag. so habt ihr im prinzip alles unterschrieben ^^
vertragsbrüchig wird wenn dann derjenige, der unterschrieben hat, nicht unbedingt der eigentümer des fahrzeuges.
auch wenn es vor gericht so noch paar probleme für ihn geben könnte, stehen die chancen erstmal besser für ihn als für euch.

habt ihr nix unterschrieben und nur mails bla bla, geht da vl noch was.
es kommt halt wie so oft auf ganz spitzfindige dinge an.

so jetzt
also mein kumpel hat für seinen nachbarn ein auto bei mob... inserriert.
innerhalb kurzer zeit meldete sich per mail und tel. ein händler und hat einen kaufvertrag ausgefüllt. in diesem steht kein name, straße und umterschrift von meinem kumpel bzw. dem eigentümer des Kfz.
Im vertrag stehen keine agb s bzw. wiederrufsklauseln. mein kumpel hatte nur eine antwort email mit " kaufvertrag angenommen" geschickt.
dies teilte mein kumpel dann seinem nachbarn mit. der nachbar (eigentümer) sagte er habe das auto kurzfristig privat verkaufen können und mein freund solle das ganze wiederrufen.
mein freund hat innerhalb 1 stunde ( kauf / wiederruf) eine weitere email verschickt in dem er schrieb das er den vertrag wiederruft.
daraufhin meldete sich der händler tel. bei meinem freund und meinte es sei sein auto, wenn er es nicht bekommt wird er mit allen mitteln auf schadensersatz klagen. es gibt nirgends unterschriften nur emails.
in meinen augen ist gar kein vertrag zustande gekommen.

achso, wir reden von einem Kaufpreis von 1200 €

mein kumpel hatte nur eine antwort email mit " kaufvertrag angenommen" geschickt.

wie kann dein kumpel eigentlich das auto verkaufen, wenn er gar nicht eigentümer des fahrzeuges ist? könnte noch stress geben aber wahrscheinlich pfeift der händler nach den drohtriaden eh drauf.

Das klingt doch eh schon wieder verdächtig nach der bekannten Betrugsmasche mit abweichende Daten im Vertrag... dieses „Kaufvertrag angenommen“ schreit förmlich danach.

Füße still halten und abwarten. Ich bezweifle dass da was kommt. Wenn es die klassische Masche ist (prüf mal den Vertrag ob da irgendwas zum Auto nicht stimmt), sind die aufs leichte Geld aus und werden sicher keine rechtlichen Schritte einleiten.

Ansonsten gibts da ein paar Hebel die ein Anwalt euch gerne zeigt. Die Konstellation aus Verkäufer ist nicht Eigentümer und war nicht über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit informiert, begründet wahrscheinlich einen einfachen Irrtum als Widerrufssgrund (§119 BGB Abs. 1). Wichtig: Dies ist KEINE RECHTSBERATUNG MEINERSEITS sondern nur ein Gedanke.

mein kumpel sollte das auto inserrieren da sein nachbar kein internet hat.
den auftrag erhielt mein kumpel gestern vor seiner nachtschicht. als er heut mittag aufstand inserrierte er das auto für den nachbarn.

ich konnte jetzt keine abweichungen im "vertrag" sehen. hab aber gesehn das es im netz schon einige negative bewertungen gibt. darf man den namen veröffentlichen hier?

danke schon mal für alle antworten

Nix machen, Füße still halten, da kommt nichts mehr nach.

Ich finde es ja sowieso immer befremdlich, wenn Leute für andere ein Auto verkaufen. So ein Geschäft wickelt man doch persönlich ab, oder? Würdet hr jemanden bitten, euer Auto zu verkaufen?
Wenn, dann würde ich für den Nachbarn die Anzeige schalten, aber seine Telefonnummer angeben. Alles weitere liegt dann bei ihm. Telefon wird er ja wohl haben.

Und anstelle deines Kumpels würde ich den Nachbarn kräftig in den Arsch treten...

Der Punkt ist der, wenn der Händler ein mail schreibt, dass er den Wagen zum Preis X kauft und der Verkäufer dies per mail bestätigt, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ob der Wagen Deinem Kumpel selbst gehört, oder nicht spielt dabei keine Rolle. Er hat den Wagen inseriert und den Verkauf bestätigt, also muss er auch liefern.

Ich hatte einen ähnlichen Fall kürzlich beim Verkauf meines Panamera. Ein Händler hatte angerufen und wir haben uns auf einen Preis geeinigt. Danach hat der Verkäufer ein mail geschickt, dass er den Wagen kauft und um Bestätigung gebeten, was ich auch gemacht hatte.

Danach wurde zweimal der Abholungstermin gecancelt. Bei dem Anruf bei dem der 2. Abholungstermin gecancelt wurde, wollte ich eigentlich vom Verkauf zurücktreten. Der Händler hatte mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen rechtskräftigen Vertrag haben und auch gesagt, ich könne mich gerne bei einem Anwalt erkundigen.

Das Geld habe ich mir gespart und mich im Net schlau gemacht. Es war tatsächlich so, und zurücktreten hätte ich nur können, wenn der Händler einer Fristsetzung zur Abholung nicht nachgekommen wäre. Also habe ich ihm per Einschreiben eine Frist zur Abholung gesetzt.

Letztendlich hat der Händler dann auch am letzten Tag dieser Frist auch abgeholt und bezahlt. Da war die Abwicklung dann problemlos. Der hat sich den Wagen und alle Unterlagen angesehen, ist dann mit mir zur Bank gefahren, um den Kaufpreis einzuzahlen.

Letztendlich hat alles geklappt, hatte nur zwei Wochen länger gedauert, als ursprünglich geplant.

XF-Coupe

nach meiner recherche im www wäre das ein fernabsatz geschäft und dieses sei auch bei kfz mit einer frist von 14 tagen wiederrufbar. allerdings findet man diese konstellation nur in umgekehrter situation.
weitere recherche gab, dass dies eine masche sei. gibt leute die werden schwach und scheuen den wiederstand. nach einem telefonat mit der polizei , ist deren ansicht die gleiche wie meine. es sei kein vertrag zustande gekommen. wiederruf innerhalb 1 stunde und kein name im vertrag und auch keine unterschrift.
hmm

Also die Polizei ist weder Richter noch Rechtsanwalt. Und bei dieser nicht ganz alltäglichen Konstellation würd eich auf diese Aussage nicht zuviel geben. Kommt halt stark drauf an, was per Mail geschickt wurde und was geantwortet wurde.

Das 14tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen zwischen Privatperson und Händler. Also Privatperson kauft bei Händler. Wen du als Privatperson oder Händler etwas bei Ebay kaufst bei einer Privatperson, kannst du auch nicht widerrufen.

Ein Fernabsatzgeschäft liegt nur vor, wenn ein Geschäft über einen Fernabsatzkanal getätigt wurde und dieser Kanal der übliche Kommunikationsweg bzw. Vertriebsweg des Verkäufers ist. Das ist beim Autoverkauf (noch?) regelmäßig zu verneinen. Sprich: Auch wenn ich jetzt bei einer BMW-Niederlassung anrufe, ein Vertrag zustande kommt und das alles nur per Telefon: Es gibt nicht automatisch ein Widerrufsrecht. Bei Tesla (beispielsweise) könnte das anders aussehen, da deren Geschäft, soweit mir bekannt, stark online-Fokussiertist.

Darüber hinaus: Es gibt kein automatisches Widerrufsrecht in der Konstellation für den Verkäufer.

Und bitte: mach dich mal frei von dem Gedanken "keine AGB" und "keine Widerrufsklauseln". Das ist alles nicht nötig. Fehlt es daran, wird das BGB automatisch zu den "Bedingungen".

Vergiss auch den Widerruf nach einer Stunde. Gab es kein Widerrufsrecht, wäre auch ein Widerruf nach einer Sekunde schon zu "spät". Auch die fehlende Unterschrift ist kein Argument. Unterschreibst du morgens beim Bäcker? Also ich nicht. Eine Unterschrifft schafft höchstens die Sicherheit der Nachweisbarkeit.

Ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist, sehe ich als einzigen realistischen Angriffspunkt:
1. fehlende Einigkeit über essentielle Merkmale ("Name", Eigenschaft des Kaufobjekts, ...)
2. Möglichkeit der fehlenden eindeutigen Willenserklärung. Dieses "Vertrag angenommen" könnte durchaus da nicht ausreichen.
Ich würde jetzt die Füße still halten und darauf hoffen, dass der Händler den Kaufvertrag nicht gerichtlich durchsetzen will. Falls doch irgendwas handfestes kommt, nebst leeren Drohungen per Telefon, führt kein Weg um einen versierten Anwalt vorbei. Man sollte sich, wenn noch nicht geschehen, schon mal ein paar €€ beiseite legen. Ca. Fahrzeugwert plus Anwaltskosten. Dann ist man einigermaßen vorbereitet.

Wenn ich so etwas lese frage ich mich immer, warum macht man sowas überhaupt? Wenn ich ein Auto verkaufe und inseriert habe, dann kann ein Interessent gerne vorbeikommen, sich das Auto anschauen und wenn er es haben will wird ein schriftlicher Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung gemacht und fertig. Irgendwelche E-Mail-Verträge, fernmündliche Zusagen/Reservierungen/Kaufbestätigungen würde ich NIEMALS machen. Das schreit doch förmlich "Bescheiß mich!"

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