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Als privater Verkäufer vom Verkauf an einen Händler zurücktreten ?

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 11:08

Hallo Forum,

mich interessiert folgendes: ich habe einen Wagen bei Autoscout angeboten. Ein Händler in weiter Ferne wollte ihn haben, weil er einen Kunden dafür hat. Also hat er mir einen Vertrag als PDF mit seiner Unterschrift geschickt. Ich habe diesen gedruckt, unterschrieben, gescannt und zurückgeschickt. Betrag steht auch wie vereinbart im Kaufvertrag.

So nun habe ich ein wesentlich besseres Angebot von einem Käufer. Ist der Vertrag für mich bindend ? Was kann der Händler machen wenn ich ihm sage, er bekommt das Auto doch nicht ? Eine Anzahlung hat er nicht geleistet, da ja alles per Mail ging.

Bitte keine moralischen Vorwürfe, sondern nur Fakten, oder Erfahrungen. Danke.

Lapsy

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2009 um 17:55

danke für eure Tipps. Hab den Wagen an den Händler verkauft. Ehrlich währt am längsten

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ja so schlau bin ich jetzt auch.

es gibt fehler die macht man nur 1 mal im leben

Melde dich doch bitte wenn es etwas neues gibt!

Oh man, was für eine Story...

Zur Sache:

AGB und Widerrufsfristen ziehen hier überhaupt nicht! Wie kommt man nur da drauf?

Hier handelt es sich um einen klassischen Vertrag...

Das der Verkäufer ein "Händler", ergo keine private Person ist, spielt überhaupt keine Rolle! (Nur im umgekehrten Fall!)

Ein Autokauf-Vertrag bedarf keiner schriftlichen oder sonstigen Form (wie fast alle Kaufverträge!)...

2 Personen einigen sich über alle wesentlichen Bestandteile: Kaufgegenstand (exakt dieses Auto) und den Kaufpreis. Beide einigen sich ja sogar explizit in den Mails da drauf.

Gedanklich seid Ihr (Verkäufer und Käufer) hier: Jemand geht zu einem Kiosk, nimmt sich die Auto-Bild vom Ständer und geht damit zum Kioskbetreiber. Das ist das Angebot (will diese Zeitung zum Preis (steht ja drauf) kaufen)! Das funktioniert sogar ohne Worte... Der Kioskbetreiber sagt JA, ok! (Er nimmt das Angebot des Käufers also an, dies kann er auch wie der Käufer sogar wortlos machen (konkludent)).

Genau zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Und hier bei Euch ist genau dies der Fall...

Natürlich ist der KV noch nicht vollzogen (Übergabe des Autos und Bezahlung eben dieses Autos!); aber er ist zustande gekommen.

Wenn jetzt der Autobild-Käufer auf einmal doch (warum auch immer, total unwahrscheinlich) noch sagt (vor der Bezahlung und Übergabe), dass er keine Zeitschrift kaufen möchte, tangiert das nicht den eigentlichen KV selbst...

Natürlich fordert dann kein Kioskbesitzer auf der Welt Schadensersatz (den müsste er auch benennen können)...

Im Grunde passiert dieses mehrere hunderte Mal auf Ebay-Kleinanzeigen pro Tag in D: K und VK einigen sich (per Mail/WA/Telefon) auf das verkaufende Teil zu dem und dem Preis und der K sagt, er kommt morgen vorbei...

Was passiert super häufig?? Der K kommt nicht...; der KV ist natürlich zustande gekommen...

Passiert dann weiter was, also unternimmt der versetzte VK was? Nein, zu viel Stress etc. pp.; er sucht sich einen neuen K...

Aber der KV ist zustande gekommen und daraus resultierend habe ich Rechte/Pflichten und bin ggfs. berechtigt, Schadensersatz zu fordern...

Hallo,

so wie viele schon schrieben, der Kaufvertrag war wirklich rechtsgültig.

Der Händler hat das Auto zu dem zuvor genannten Preis gekauft.

danke für den meinungs austausch

Danke für die Rückmeldung?

Wie kam es zu dem Schluss, dass der Vertrag rechtsgültig war? Anwaltsauskunft?

verbraucher zentrale

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