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Allwetterreifen

Hallo
ich habe Allwetterreifen (185r14c Speedindex L) mit M&S kennung auf meinen Wohnwagen darf ich die in Italien fahren?
Gruß Günter

Beste Antwort im Thema

Leute , macht es nicht so kompliziert , sog. "Ganzjahresreifen" dürfen auch in Italien gefahren werden , die Kennung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur für "selbstfahrende Kfz" , also für das Wohnmobil oder den PKW oder LKW , nicht aber für Anhänger , da davon ausgegangen wird , dass die eh nicht über 100km/h schnell sein dürfen ! Und für die Geschwindigkeit sind alle "Ganzjahresreifen" mind. ausgelegt ! Die Einschränkung bezieht sich nur auf reine Winterreifen ! Gruß , joeleo .

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Nur im unwahrscheinlichen Fall, daß der Wohnwagen für eine höhere Geschwindigkeit als 120km/h zugelassen ist (= L-Index) dürfen die Reifen im Sommer in Italien nicht gefahren werden.

Der ADAC stellt das wohl richtig dar, nährt aber mit der irreführenden Überschrift die in den Foren jetzt wieder grassierende Fehlinterpretation.

"Winterreifenverbot ab 15. Mai - Italien: Winterreifenverbot in den Sommermonaten -"

ist schlicht falsch.

Richtig ist: Die Ausnahmereglung (niedrigerer Speedindex als eingetragen für M&S zulässig) ist - anders als in Deutschland - auf die Winterzeit beschränkt.

Zitat:

Nur im unwahrscheinlichen Fall, daß der Wohnwagen für eine höhere Geschwindigkeit als 120km/h zugelassen ist (= L-Index) dürfen die Reifen im Sommer in Italien nicht gefahren werden.

Auch irreführend: Nur was in den KFZ-Papieren

für die Reifen

geschrieben steht, zählt. Sonst nichts! Bei meinem steht da "L" und nur deshalb passt es (hat mit der max. zul. Höchstgeschwindigkeit formal nichts zu tun; da könnte - theoretisch und wenig sinnvoll - auch "H" stehen).

Nachtrag: Ich lese ja gern die Quelle - hier: http://www.patente.it/.../...7-01-2014-n-1049-pneumatici-invernali?...
Da steht, dass generell für Winter- und Allwetterreifen der Mindestindex "Q" nicht unterschritten werden darf. Ob sich das Ganze auch auf Anhänger bezieht, finde ich dort nicht. Meine WoWa Reifen ziert ein "N".

Leute , macht es nicht so kompliziert , sog. "Ganzjahresreifen" dürfen auch in Italien gefahren werden , die Kennung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur für "selbstfahrende Kfz" , also für das Wohnmobil oder den PKW oder LKW , nicht aber für Anhänger , da davon ausgegangen wird , dass die eh nicht über 100km/h schnell sein dürfen ! Und für die Geschwindigkeit sind alle "Ganzjahresreifen" mind. ausgelegt ! Die Einschränkung bezieht sich nur auf reine Winterreifen ! Gruß , joeleo .

Die Einschränkung bezieht sich auf ALLE Reifen, welche die M&S Kennung tragen.
Die Ganzjahresreifen des TE sind unterhalb Q spezifiziert. Wo hat er die nur her, wenn es das gar nicht gibt?
Ich habe in der Originalquelle keinen Bezug auf kraftbetriebene Fahrzeuge gefunden und bitte Joelo um eine Quellenangabe.
Ich lese auch in dem zu Grunde liegenden Dokument nur "veicoli" - schließt das denn Anhänger aus?
@TE: Hier wirst du keine verbindliche Antwort finden. Alle Automobilklubs haben sich mit dem Thema befasst; wohl bisher aber nicht mit der Anhängerfrage. Wenn es mir wichtig wäre, würde ich dort um Klärung bitten.

https://www.adac.de/.../default.aspx?...
"Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger. Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen."

Aha - unmissverständlich.
Das ist auch meine Interpretation des Originaltextes. Warten mir mal auf die anders lautende Quelle, die Joelo kennt.

schau einfach in der Zulassung des WoWa was Du für Reifen fahren darfst, seit wann spielt es eine Rolle was ich auf einen Anhänger für ein Profil fahre, Reifengröße, Traglast und Speedindex muß stimmen.

Lese einfach den Thread inkl. der Links. Dann verstehst du, warum das nicht so ist.

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Nur wer lesen kann ist im Vorteil, wenn Q in den Papieren steht, dann muß auch mindestens Q montiert sein.

Lieber TE: Halte dich an die Originalquellen.
Oder auch googlen "ACE Winterreifen Italien" (https://www.ace.de/ratgeber/recht/winterreifenverbot-in-italien.html) welcher das Ital. Schreiben korrekt und vollständig darstellt.
Wer es noch besser aufbereitet mag: https://www.ace.de/.../Winterreifenverbot_Italien_Schaubild.pdf
@Sk... hat ja völlig richtig betont, wie wichtig die Fähigkeit des Lesens und Verstehens ist.

Anhänger sind nicht von der Regelung in Italien ausgenommen.
Winterreifen können auf PKW auch einen geringeren Speedindex haben, als in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen, müssen dann aber den Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers haben.
Bei Anhängern wäre das ebenso, allerdings wird das im Einzelfall zu beurteilen sein.
Ich kenne nicht alle Anhänger und deren Reifen.
Bei meinem Eriba ist der Speedindex "L" (120 km/h) eingetragen, tatsächlich ist aber "Q" (160 km/h) montiert.
Würde ich nun einen Winterreifen mit "L" montieren, wäre bei mir alles gesetzeskonform.
Wäre aber z. B. "Q" eingetragen und ich würde Winterreifen mit "L" aufziehen, dann hätte ich das beschriebene Problem.

Es dürfen in Italien im Sommer (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) keine M&S unter "Q" gefahren werden. Auch dann nicht, wenn "A" in den Papieren steht.
So lese ich das Originalschreiben und den ACE.
Nachdem das einige Male wiederholt und belegt wurde - Tschüss zu diesem Thema.
Falls jemand einen Beleg hat, dass das tatsächlich mal zu einer Strafe geführt hat: Wäre interessant.

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