Allianz schickt KFZ Sachverständigen was muss beachtet werden
hallo
unfallhergang:
Ich war auf der Arbeit (nachtschicht) als laut bericht des unfallverursacher er mit seinem fahrrad das gleichgewicht verlor o.ä und mit seinem lenker (bremshebel, griff??) am hinteren kotflügel bishin zur Kofferraum klappe entlangschrappte siehe BILD (!)
Der Unfallverursacher hat die Polizei gerufen da er natürlich nicht wusste wem das auto gehört, polizei auch bei mir angeschellt laut verursacher ich ja aber auf der arbeit war.
Am nächsten tag kontaktierte mich der verursacher nochmals persönlich da ich KEINE (!) nachricht von der polizei erhalten habe, erst tage später erhielt ich den Polizeibericht bzw unfallbericht.
Ich bin schoneinmal zum örtlichen Lackierer gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag geholt 1385€. Lackierer meinte seitenteil und Heckklappe müssten neu lackiert werden. den kostenvoranschlag habe ich noch nicht eingereicht.
Heute erhielt ich einen brief von der Versicherung (Allianz)
ich sollte die versicherung kontaktieren um einen termin mit einem KFZ sachverständigen auszumachen
im schreiben steht drin das ein kostenvoranschlag nicht benötigt wird.
ich zum schadenhergang auskunft geben soll usw.
ich war auf der arbeit kann keine auskünfte machen
übersteigt der schadenswert den tatsächlichen wert des autos?
habe an der heckklappe schon eine kleine beule vom Vorbesiter wird das von dem betrag abgezogen?
Was ist wenn der Sachverständige meint mir nur ein paar Kröten zu geben (siehe diese versicherungsreportagen im TV)
Habe da ziemliche Bedenken das die einen unter druck setzen werden etc. nur um kostengünstig davon wegzukommen?!
hat jemand schon erfahrungen mit solchen gemachtß
gRUSS
Achso wieviel ist mein Auto wert? wenn ich bei DAT nachgucke geht es nur AB baujahr 1999
golf 3
Baujahr 1994
152Tkm
1.8 L 90PS
37 Antworten
Ja gibt es:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/257775/
Zitat:
Die Entscheidung des Amtsgerichts enthält eine für die Praxis wichtige Aussage.
Der Geschädigte eines Kfz, welches Totalschaden erlitten hat, kann keinesfalls dazu gezwungen werden, sein Fahrzeug zu Bedingungen, welche die unfallgegnerische Versicherung vorgibt, zu veräußern.
Nutzt er das Fahrzeug in einem betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand weiter, so kann er grundsätzlich auf Totalschadensbasis abrechnen und dabei einen Restwert ansetzen, welchen der Gutachter auf dem regionalen allgemeinen Markt ermittelt hat.
Zitat Ende.
Daraus lese ich, dass ein verkehrsicheres Fahrzeug weiterbetrieben werden kann.
Kommt es zu einem weiteren TS wird sich die Prozedur wiederholen.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Ja gibt es:
was hat das mit frage
- was passiert wenn der wirt. totalschaden in einen weiteren unfall verwickelt wird -zu tun? 😕
Zitat:
Kommt es zu einem weiteren TS wird sich die Prozedur wiederholen.
und genau hier liegt der hase im pfeffer!
ein wirt. totalschaden kann i.d.r. nicht ein zweites mal als wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet werden...d.h. im falle eines "echten" unfalles gibts dann die differenz zwischen dem restwert nach dem ersten unfall und dem dem was die karre nun noch wert ist...
oder anderes ausgedrückt, es gibt im "idealfall" garkein geld im falle eines weiteren unfalles!
oder liege ich da falsch?
bei einem weiteren unfall wäre doch (ohne instandsetzung) kein "wertverlust" bei totalschadenabrechnung da?
da vorschaeden anzugeben sind, wirds vmtl wenig geben? ^^
ist natuerlich doof, wenn man ein fahrbereites und verkehrssicheres fahrzeug hat (mit ner beule fuer 2000eur) und dann bei einem weiteren unfall ein nicht mehr fahrbereites/verkehrssicheres fahrzeug erhaelt.
somit duerfte schon interessant sein den wagen moeglichst nicht als totalschaden abzurechnen?
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ohne instandsetzung
dennoch ist das auto des te ja nach dem unfall als wirt. totalschden vorgemerkt...selbst wenn er es repariert..
Zitat:
somit duerfte schon interessant sein den wagen moeglichst nicht als totalschaden abzurechnen?
eben!
und genau deswegen sind die versicherungen ja auch so scharf darauf, mittels eigener gutachter, vorallem ältere fahrzeuge als totalschäden abzuschreiben...
zum einen sparen die dank hoher restwerte und niedriger wbw ne menge an schadensersatz und zum anderen, kostet die karre bei einem weiteren unfall die versicherung keinen cent mehr - da sie bereits schonmal bezahlt wurde...
da wunderts dann auch nicht, das die reparaturkosten nur wenige €uro über dem wbw liegen...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du eine rechtschutzvers. hast, ggf. deine chancen gegen das gutachten vorzugehen mal prüfen lassen!
Ich kann ja verstehen, dass Du gerade -warum auch immer- schlecht auf die A**ianz zu sprechen bist.
Aber es wäre schön, wenn Du Deinen persönlichen Ärger nicht in Ratschläge für andere User packen würdest.
Die haben nämlich nichts davon.
Wir reden hier von einem 3er Golf mit 152k km auf der Uhr und optisch "nach eigenem Geschmack modifiziert".
Was meinst Du, was da an WBW rauskommen soll???
Oder weiter gesponnen:
Er lässt ein Gutachten schreiben, das einen WBW von 1300 EUR ausweist.
Im Prozess wird ein drittes Gutachten gefertigt, das dann auf 1100 EUR kommt.
Die bekommt er von der Versicherung.
Allerdings trägt seine Rechtsschutz die Verfahrenskosten zu 50%, weil er ja zur Hälfte den Prozess verloren hat.
Abzüglich der üblichen RS-SB bleibt dem TE damit exakt nullkommanix übrig.
Wenn das Gericht der zu erwartenden Argumentation der Versicherung folgt, dass das außergerichtliche Gutachten des TE nicht erforderlich war und er es selbst zahlen soll, legt er noch 300 EUR drauf.
Verdient haben dann nur zwei SV und zwei Anwälte an der Sache.
Es gibt sicher Fälle, bei denen es sich lohnt, mit dem SV nochmal über den WBW zu reden oder sogar dagegen vorzugehen, wenn er völlig daneben lag (das sind nach meiner Erfahrung aber wenige Fälle).
Aber es macht keinen Sinn, den TE in das Theater rein zu quatschen, nur weil der SV hier von der A**ianz kam.
Hafi,
also sollen sich Geschädigte der Willkür eines rein wirtschaftlich denkendem Privatunternehmen fügen und mit dem zufrieden sein was man als Schadenersatzleistung freiwillig bereit ist auszukehren!?! Soll ich Dir verraten wo das über kurz oder lang enden würde 😉
Wenn sich Assekuranzen auf den Grundgedanken ihrer Entstehungsgeschichte zurück besinnen würden und Schäden ordentlich regulieren täten anstatt an die Geld"börse" des Vorstandes und der Aktionäre zu denken... wie einfach und friedlich könnte es sein...
@ MagirusDeuzUlm
Zitat:
und genau hier liegt der hase im pfeffer!
ein wirt. totalschaden kann i.d.r. nicht ein zweites mal als wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet werden...d.h. im falle eines "echten" unfalles gibts dann die differenz zwischen dem restwert nach dem ersten unfall und dem dem was die karre nun noch wert ist...
Da liegst Du falsch, zumindest wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Bei dem in einem Gutachten ausgewiesene Restwert handelt es sich um Händlereinkaufswerte die selbstredend unter dem des tatsächlichen Wertes liegen. Das heißt wenn ein Fahrzeug das einen wirtschaftlichen Totalschaden mit im Gutachten ausgewiesener Summe x in einen weiteren Unfall verwickelt, hat das Fahrzeuge einen geringfügig höheren Wert y und einen Restwert der unter dem aus dem vorangegangenen Unfallgeschehen liegt.
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
....
Wenn sich Assekuranzen auf den Grundgedanken ihrer Entstehungsgeschichte zurück besinnen würden und Schäden ordentlich regulieren täten anstatt an die Geld"börse" des Vorstandes und der Aktionäre zu denken... wie einfach und friedlich könnte es sein...
..... und wenn Automobilhersteller ihre Fahrzeug zum Selbstkostenpreis verkaufen würden, anstatt an die Geld"börse" des Vorstandes und der Aktionäre zu denken .... was könnten wir uns dann nicht für schöne Autos leisten 😁
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
..... und wenn Automobilhersteller ihre Fahrzeug zum Selbstkostenpreis verkaufen würden, anstatt an die Geld"börse" des Vorstandes und der Aktionäre zu denken .... was könnten wir uns dann nicht für schöne Autos leisten 😁Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
....
Wenn sich Assekuranzen auf den Grundgedanken ihrer Entstehungsgeschichte zurück besinnen würden und Schäden ordentlich regulieren täten anstatt an die Geld"börse" des Vorstandes und der Aktionäre zu denken... wie einfach und friedlich könnte es sein...
Wie gut das Du
dasverstanden hast 😉