Allgemeine Verkehrskontrolle - HU-Bericht gefordert ?? deshalb Strafe bekommen

Hallo,

ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei angehalten.

War alles soweit in Ordnung, doch einer der Beamten wollte mein HU-Bericht sehen????

Hatte ich natürlich in meinem Ordner zuhause, fahre über 10 Jahre Auto und mir wurde so eine Frage, ob ich den Bericht dabei habe, NIE gestellt??

Jetzt kam der Brief von der Stadt, soll 15 Euro dafür zahlen?

Ist das rechtens? Wäre mir persönlich neu?
Einspruch einlegen?
Hat jemand damit Erfahrung?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 6. November 2018 um 10:12:08 Uhr:


Um allem aus dem Weg zu gehen kann man sich den HU- und AU-Bericht doch kopieren und eine Kopie der Fahrzeugzulassung beifügen.

Du kannst auch noch eine Kopie deiner Geburtsurkunde und deines Impfbuches beilegen wenn dich das ruhiger schlafen laesst.. 😉

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 7. November 2018 um 11:20:13 Uhr:



Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 7. November 2018 um 11:01:55 Uhr:



Wette verloren, was sind das für Vermutungen eigentlich?

weil mir das seit 37 Jahren und dutzenden Kontrollen noch nicht passiert ist...
warum winken die Grünen gerade dich raus und machen so ne riesen Aktion ("nach allem geguckt"😉??
Ohne Grund tun die sich so einen Aufwand nicht an!

Du bzw. dein Fahrzeug muss aber sehr auffällig sein, wenn du so oft kontrolliert wirst. Was gibt den Anlass dazu, dein Fahrverhalten oder die Optik / der technische Zustand deiner Autos?

Und wie gefällt es dir, wenn andere User aufgrund von einfachen Äußerungen direkt mutmaßen und dir Dinge unterstellen? Schmeckt dir das auch, wenn es in deine Richtung geht oder nur, wenn du dies bei anderen tun kannst?

Auch ich hatte vor einigen Tagen eine Verkehrskontrolle. Abends nach 20 Uhr auf dem Weg zur Nachtschicht.
Fahrzeug Astra G mit HU bis 09/2020
Die beiden Polizisten haben sich die HU Plakette genau angesehen und wollten ebenfalls den HU Bericht sehen. Hintergrund ist ein aufgedeckter Plakettenschwindel in unserer Gegend. Auf der Zulassungsstelle wird aus dem Grund nun auch die HU Plakette entfernt.

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 11. November 2018 um 08:55:19 Uhr:


Auch ich hatte vor einigen Tagen eine Verkehrskontrolle. Abends nach 20 Uhr auf dem Weg zur Nachtschicht.
Fahrzeug Astra G mit HU bis 09/2020
Die beiden Polizisten haben sich die HU Plakette genau angesehen und wollten ebenfalls den HU Bericht sehen. Hintergrund ist ein aufgedeckter Plakettenschwindel in unserer Gegend. Auf der Zulassungsstelle wird aus dem Grund nun auch die HU Plakette entfernt.

Und der Eintrag oder fette stempel mit Unterschrift vom Prüfer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zählt nicht??

Irgendwie unsinnig, wenn man "nur" an eine illigale Plakette kommt, fehlt der Eintrag in die ZB Teil I und Tüv Bericht, wer sich damit zufrieden gibt ... na ja... ist nicht gerade die helleste Leuchte auf der torte😁

Beim echten "Schummeltüv/Hinterhoftüv" gibt es auch den Stempel & einen HU Bericht, vom bestechlichen Prüfer, da ist dann die Erfolgsquote der netten Polizeibeamten genau 0, weil es ja auch einen friesierten HU Bericht gibt ... irgendwie dämlich, das Argument mit den gefälschten Plaketten....😮

Zitat:

@tartra [url=https://www.motor-talk.de/.../...alb-strafe-bekommen-t6482318.html?...]schrieb am 11. November 2018 um

Und der Eintrag oder fette stempel mit Unterschrift vom Prüfer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zählt nicht?

Auch die gibt's gefälscht!

Hab ich in den letzten Wochen jetzt öfter gehört,dass die Rennleitung die Plaketten als Fälschung deklariert. Muss ja was vorgefallen sein,von allein kommt da ein Polizist nicht drauf.

Gruß M

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. November 2018 um 11:27:25 Uhr:



Zitat:

@tartra [url=https://www.motor-talk.de/.../...alb-strafe-bekommen-t6482318.html?...]schrieb am 11. November 2018 um

Und der Eintrag oder fette stempel mit Unterschrift vom Prüfer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zählt nicht?

Auch die gibt's gefälscht!

Hab ich in den letzten Wochen jetzt öfter gehört,dass die Rennleitung die Plaketten als Fälschung deklariert. Muss ja was vorgefallen sein,von allein kommt da ein Polizist nicht drauf.
Gruß M

ist zwar von Anfang 2018, aber dürfte sicher kein Einzelfall sein
https://www.nwzonline.de/.../...-tuev-plaketten_a_50,0,2311791735.html

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. November 2018 um 23:20:38 Uhr:


Da steht drin , dass der Bericht auf Anforderung auszuhändigen ist, aber nicht, dass er im Fahrzeug mitzuführen ist. Deswegen muss er bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden, sondern kann später vorgelegt werden.
Ich habe übrigens früher immer den Bericht im Handschuhfach gehabt, bis mir mal ein Auto geklaut wurde. Danach wollte die Versicherung den Bericht sehen und ich konnte ihn nicht mehr vorlegen. Seitdem weiss ich, dass er nicht im Auto mitgeführt werden muss und auch nicht im Auto liegen sollte.

Ist ähnlich zu betrachten wie beim Personalausweis:
Es besteht keine Pflicht den Perso "mitzuführen". Allerdings muß dieser auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Was das jetzt im Detail bedeutet überlasse Ich jedem selbst.

Aber mal ehrlich, Ich hätte in dem Fall auf die Prüfplakette auf dem Kennzeichen gezeigt und dem Polizisten gesagt "Hier ist mein Prüfbericht"

Zitat:

@tartra schrieb am 11. November 2018 um 11:06:21 Uhr:


Und der Eintrag oder fette stempel mit Unterschrift vom Prüfer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zählt nicht??

Nun hat zwar der Stempel gewisse fälschungserschwerende Merkmale, und es werden Stempelabdruck und Unterschriftsprobe für das BKA gesammelt. Aber letztlich hat so ein HU-Stempel eine ziemlich simple Geometrie, so dass ein Polizist bei der Kontrolle eine Fälschung kaum erkennen kann. Er kann bestenfalls abfragen ob die Nummer als gesperrt einliegt.

Für die Anforderungen einer Straßenkontrolle dürfte ein HU-Stempel noch am einfachsten zu fälschen sein, gefolgt von der Plakette und erst am Ende dem Bericht.

Zitat:

@Geisslein [url=https://www.motor-talk.de/.../...alb-strafe-bekommen-t6482318.html?...]schrieb am 11.

Aber mal ehrlich, Ich hätte in dem Fall auf die Prüfplakette auf dem Kennzeichen gezeigt und dem Polizisten gesagt "Hier ist mein Prüfbericht"

Hab einige Beispiele wo beides von der Rennleitung angezweifelt wurde.

Gruß m

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 10. November 2018 um 17:14:34 Uhr:


Da verwechselst Du aber gehörig was. MT-User sind zum größten Teil Laien, während ein Polizist den Job ja gelernt hat und zumindest sich mit den Vorschriften, mit denen er um sich wirft, auch auskennen sollte.

Laien ? Hier schreiben doch nur Profis, dacht ich.

Und wenn man das so will: Du hast doch auch für den Führerschein gelernt. Trotzdem macht man ab und an Fehler. Und bei den meisten wird kaum ernsthaft angezweifelt, ob man ein Fahrzeug zu Recht führt.

Was ich damit sagen will: Etwas Toleranz tut nicht weiter weh.Menschen machen nunmal Fehler.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. November 2018 um 11:34:24 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 6. November 2018 um 07:22:24 Uhr:


Ich sage den Fahrzeughaltern immer, wenn sie mich danach fragen, dass sie den HU-Bericht nicht im Fahrzeug mitführen müssen. Der mehrfach zitierte §29(10) StVZO bedingt eben keine Mitführpflicht.

Das erkläre ich bei Nachfragen auch so, empfehle allerdings trotzdem das Mitführen um genau den Diskussionen aus dem Weg zu gehen mit denen der TE nun konfrontiert wurde. Sollte der Bericht mal verloren gehen kann der Kunde bei uns eine kostenlose Mehrfertigung bekommen. Mit diesen Informationen kann dann jeder selbst entscheiden ob er den Bericht im Handschuhfach lagern will oder zu Hause.

Paragraph 29, 10 bis zum Ende lesen.
Der Kfz-Schein reicht, weil dort der Termin für die nächste HU steht.

Zitat:

@pappie53 schrieb am 17. September 2019 um 20:37:11 Uhr:


Paragraph 29, 10 bis zum Ende lesen.
Der Kfz-Schein reicht, weil dort der Termin für die nächste HU steht.

Das gilt wenn die HU vorne bei der Ausstellung der ZB 1 eingedruckt wurde.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. September 2019 um 21:08:41 Uhr:



Zitat:

@pappie53 schrieb am 17. September 2019 um 20:37:11 Uhr:


Paragraph 29, 10 bis zum Ende lesen.
Der Kfz-Schein reicht, weil dort der Termin für die nächste HU steht.

Das gilt wenn die HU vorne bei der Ausstellung der ZB 1 eingedruckt wurde.

Das wird doch vom TÜFF auch immer da abgestempelt.

Gruß Metalhead

10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Bei ner Kontrolle ist der Bericht auf Verlangen vorzulegen.

Ist mir bekannt, müssen die halt mit heim kommen wenn die den sehen wollen. Von mitführen steht da nix.
Ich hab aber immer eine Kopie im Handschuhfach, wollte allerdings in 20 Jahren noch keiner sehen.

Gruß Metalhead

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