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Allgemeine Fragen zum Autoverkauf

Themenstarteram 18. November 2020 um 21:32

Hallo,

ich bin gerade dabei mein Auto zu verkaufen. Hatte das Fahrzeug bei gängigen Online-Portalen inseriert und es hat sich ein Kaufinteressent gemeldet, der allerdings ca. 500 Kilometer von meinem Wohnort entfernt wohnt. Muss dazu sagen, dass es das erste Mal in meinem Leben ist, dass ich einen Gebrauchtwagen selbst verkaufe. Meist habe ich meine alten Autos bei Autohändlern in Zahlung gegeben.

Ich habe mit dem Interessenten mehrfach telefoniert, weil er noch einige Fragen zu meinem Fahrzeug hatte. Mit dem Interessenten habe ich nun einen Termin zwecks Fahrzeugbesichtigung vereinbart und er bringt gleich einen PKW-Anhänger mit, um das Fahrzeug ggf. direkt mitzunehmen, wenn es dabei bleibt, dass er das Fahrzeug kaufen möchte.

Zwecks Vorbereitung eines Kaufvertrags habe ich den Kaufinteressenten gebeten, mir seinen Personalausweis zukommen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Interessent einen polnischen Ausweis hat, aber auch eine Meldebestätigung aus Deutschland mit einer deutschen Adresse. Diese hat er mir ebenso zukommen lassen.

Muss ich da stutzig werden?

Sollten wir uns einig werden, würde ich ihm das Fahrzeug mitsamt Fahrzeugbrief nach Bezahlung des vollständigen Kaufpreises überlassen. Die Kennzeichen und den Fahrzeugschein würde ich einbehalten, um das Fahrzeug nach Übergabe abzumelden. Momentan ist das Fahrzeug nämlich noch angemeldet, da ich noch damit fahre.

Ich freue mich über ein paar Tipps, ob es irgendwas zu beachten gibt. Muss ich mir Sorgen machen oder ist es durchaus üblich, dass beim Autoverkauf nicht immer unbedingt ein deutscher Ausweis vorgelegt wird?

Beste Grüße,

kielerbenz

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15 Antworten

Gibt doch viele Ausländer, der hier wohnen und daher keinen deutschen Ausweis vorlegen können. Warum sollten die hier kein Auto kaufen können? Ist dein Preis so niedrig oder das Auto so selten, dass jemand 500 km deswegen fährt?

Ansonsten: Ausweis kontrollieren, Meldebestätigung (z.B. beim Einwohnermeldeamt) überprüfen, beides fotografieren. Anständigen Kaufvertrag machen, Gewährleistungsausschluss, Übergabezeitpunkt festhalten. Und wenn du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein noch einbehältst, das Fahrzeug dann selbst quasi sofort abmeldest, ist das nicht mehr dein Problem.

Kaufpreis in bar - und im Idealfall in seinem Beisein bei der Bank auf dein Konto einzahlen.

Pass bei der Probefahrt auf, nicht alleine fahren lassen, aufpassen, wenn die Motorhaube geöffnet wird und dich vielleicht jemand ablenkt usw.

Themenstarteram 18. November 2020 um 22:06

Okay, danke für die erste Antwort.

Ich sag mal so, mein Auto ist schon ziemlich speziell und die Distanz zwischen meinem Wohnort und dem Wohnort des Kaufinteressenten finde ich nicht besorgniserregend. Ich selbst würde wahrscheinlich auch quer durch Deutschland reisen, wenn ich meine, irgendwo ein Auto bekommen zu können, was ich schon lange suche.

Aber woran erkenne ich auf die Schnelle, ob der polnische Ausweis echt ist? Ich würde behaupten, dass ich nicht einmal eine professionelle Fälschung eines deutschen Personalausweises mit bloßem Auge erkennen würde... Und wie schnell lässt sich die mir zugeschickte Meldebestätigung überprüfen? Beide Dokumente wurden mit dem Handy abfotografiert und mir per Mail zugeschickt.

Eine professionelle Fälschung kann ein Laie de facto nicht erkennen...

Sehe darin aber nicht das Problem...

Auto gegen Geld, guter KV (Ausschluss der GW) und fertig ist die Laube...

Ich muss sagen, das ich den TE nicht verstehe. Wenn du den Wagen abgemeldet verkaufst und das gegen Bargeld - was interessiert dich die Meldebescheinigung.?? Du hast die Kopie des Passes und das ist mehr als genug.

Wenn einer jetzt Betrügereien und Unfug machen könnte, wäre daß der TE. :)

Wer von uns würde jemand fremden Fotos seines Ausweises schicken und somit einem Identitätsdiebstahl Vorschub leisten?

Der TE könnte nun einige Accounts und Email Adressen eröffnen, SIM Karten kaufen und Waren bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen die es gar nicht gibt....

Den Stress hätte dann erstmal der andere..o:-)

Da siehste mal wie vertrauensselig der Interessent ist.

Zum Thema: ich weiß nicht um welche Summe es geht, aber ich habe kürzlich sogar ein angemeldetes Fahrzeug für 800.- € an einen Polen verkauft, der keinen Führerschein dafür hatte und seine Wohnung in Deutschland sogar schon aufgelöst und eine polnische Wohnadresse im Ausweis stehen hatte.

Er wollte das Fahrzeug mit nach Polen nehmen und dort im Frühjahr dann den FS machen.

Bin Nichtmal mit ihm zur Bank um das Bargeld zu prüfen, sondern erst anderntags am Geldautomaten eingezahlt.

Ich gebe aber zu, daß ich auch leichten Bammel hatte, ob er wirklich zeitnah ab oder ummeldet...

Aber, oh Wunder!

Der Automat hat das Geld angenommen und der Brief vom Zoll mit Steuerschlussabrechnung kam auch nach 14 Tagen.

Also alles ganz ohne Betrug oder Scherereien abgelaufen.

Themenstarteram 19. November 2020 um 21:48

Okay. Ich würde das Fahrzeug jedoch erst dann abmelden, wenn der Käufer das Fahrzeug bezahlt hat und ich die Kennzeichen vor der Überführung abmontiert habe. Würde dann zusammen mit den Nummernschildern und dem Fahrzeugschein direkt am nächsten Tag zur Zulassungsbehörde gehen. Dem Käufer würde ich dann lediglich den Fahrzeugbrief und die TÜV-Unterlagen mitgeben.

Muss ich dem Käufer dann eigentlich den entwerteten Fahrzeugschein nach erfolgter Abmeldung hinterherschicken oder kann er den Wagen auch ganz ohne Fahrzeugschein anmelden, sofern er den Fahrzeugbrief und die TÜV-Dokumente hat?

Nein, das kann er nicht. Und wenn du so verfahren möchtest dann lieber informieren Sie den Käufer bevor er kommt. Als Verkäufer bist du nämlich verpflichtet dem Käufer ALLE Fahrzeugdokumente aushändigen. Das erwartet auch jeder Käufer. Oder wäre dir lieb, wenn der Käufer sagt, das er nur 2/3 bezahlt und den Rest überweißt er wenn er nach Hause kommt. Beim Autoverkauf gibt es gewisse Regel - die sollen eingehalten werden. Willst du Sonderweg gehen, dann bitte erst mal mit dem Käufer klären..

Themenstarteram 20. November 2020 um 20:25

Okay, das wusste ich nicht, dass der Käufer den Fahrzeugschein unbedingt zum Ummelden benötigt.

Dann werde ich wohl das Fahrzeug angemeldet verkaufen und im Kaufvertrag eine Frist setzen, bis wann das Fahrzeug umgemeldet werden muss. Da der Käufer das Auto mit einem Trailer abholt sollte auf der Überführungsfahrt ja auch nichts passieren können...

Das Fahrzeug vor Übergabe abzumelden halte ich im Nachhinein doch für weniger sinnvoll, da der Käufer dann gar keine Probefahrt machen kann und ich (sofern der Käufer eventuell gar nicht zum Übergabetermin erscheint) im schlimmsten Fall das Auto wieder anmelden muss, damit ich es überhaupt auf öffentlichem Grund parken kann.

Oder seht ihr da große Risiken, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben?

Liebe Grüße!

Angemeldete Übergabe birgt immer ein gewisses Risiko, und wenns nur Ärger und lauferei ist.

Bei einem Deutschen mit deutschem Wohnsitz halte ich das Risiko für überschaubar. Bei einem Ausländer wäre ich aber vorsichtiger.

 

Auf jeden Fall sauberen Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige, Ausweiskopien,... machen.

Gerade die ausländischen Käufer haben überhaupt kein Interesse ein angemeldetes Auto zu kaufen. Ein angemeldetes Auto ist im Ausland nicht anmeldungsfähig. Und die Möglichkeit den Wagen in der deutschen Botschaft stillzulegen gibt es nicht mehr. Also müssen sie nochmal nach Deutschland reisen. Und das ist Zeit und Geld Verschwendung... Die beste Lösung für den Verkäufer wäre - wenn er nicht sicher ist das der Käufer das Auto abnimmt - dem Käufer anbieten das er eine kleine Anzahlung leistet (100-200 Euro) - dann wird das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. Kauf er dann das Auto nicht - die Anzahlung verfällt.

Hat dein Käufer gesagt was er mit dem Auto vorhat?

Selber fahren oder ins Ausland .Polen überführen?

Wie gesagt, ich sehe zwar keine grösseren Probleme wenn Du angemeldet, aber gut dokumentiert verkaufst, aber nicht jeder teilt halt diese Meinung.

Dazu gehört natürlich unbedingt, die Versicherung und Zul.stelle umgehend schriftlich (Brief oder Email) vom Verkauf zu informieren. Idealerweise mit Kopie vom KV oder zumindest mit den Daten des Käufers und des Fahrzeugs!

 

Dann sollte es wirklich mit dem Teufel zugehen, wenn da noch irgendein Ärger folgen sollte.

Habe selber jedenfalls etwa 15 mal so verkauft und hat immer geklappt.

Wichtig ist, dass sowohl die eigene Versicherung, als auch die KFZ-Meldestelle Bescheid wissen, dass das Auto (Datum und Zeit) verkauft wurde. Dazu gibt es Vordrucke im Internet, die sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben werden.

Hier z.B. für die Allianz: https://www.allianz-autowelt.de/.../

Und hier z.B. für die Zulassungsbehörde: https://www.bussgeld-info.de/.../veraeusserungsanzeige-muster.pdf

Themenstarteram 21. November 2020 um 13:55

Okay alles klar.

Reine Interessenfrage: Was passiert, wenn der Käufer nach der Überführung doch noch vor der Ummeldung mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fährt und dann ggf. einen Unfall verursacht? Wird meine KFZ-Versicherung dann in Anspruch genommen? Auch wenn ich direkt nach Übergabe des Fahrzeugs die Veräußerungsanzeige an die Versicherung gefaxt habe?

Ja, "Deine" Versicherungsgesellschaft regelt zwar dann die Ansprüche des Geschâdigten, aber Du selbst hast nichts mehr damit zu tun, Dein SF Rabatt bleibt unbelastet.

Raufgestuft wird nur der persönliche SFR des Kâufers, denn Dein Vertrag ist mit der protokollierten Übergabe auf Ihn übergegangen.

Du musst lediglich der Versicherung dieses Übergabeprotokoll, also den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit vorweisen können.

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