Allgemeine Frage zum fahren mit Anhänger
Hallo zusammen....
Ich habe gerade VOX - Schneller als die Polizei erlaubt gesehen, und bin jetzt ein wenig verwirrt???
Die Polizanten haben einen Corsa Combo mit einem Anhänger angehalten. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, und ein Leergewicht von 500kg. Im Anhänger ist nen bischen Gerümpel von etwa 200kg.
Nun hat ihm die Polizei die Weiterfahrt untersagt, da der Corsa Combo nur 1000 kg ziehen darf.
Nun stehe ich ein wenig auf dem Schlauch.
Ist es denn nicht so, das es darauf ankommt was tatsächlich hinten dran hängt.
Oder ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers entscheidend.
Wenn das wirklich so ist, habe ich doch schon des Öfteren unwissend gegen Geltende vorschriften verstossen mit einem Anhänger der max. 3000 kg wiegen darf.
Dann faselten die auch noch was von Gesamtmasse der beiden Fahrzeugen von 2825kg. Was es damit auf sich hatte kann ich euch nicht genau wiedergeben.
Wer hats genau auf dem Schirm was man darf und was nicht.
29 Antworten
Vieleicht hilft das:
Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht überschreiten. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene Bremse.
Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Quelle: Wikipedia
Gruß
Du darfst mit deinem Fahrzeug nur Anhänger ziehen, deren zul. Gesamtgewicht unter dem des Zugfahrzeugs liegt. Soll heißen: Dein Vectra wiegt (geschätzte) 1.500Kg, dann darfst du nur Hänger dranhängen, deren zul. Gesamtgewicht bis max. 1.500Kg liegt. Hat der Hänger 1.550Kg, darfst du ihn theoretisch nicht ziehen... Wie schwer der Hänger tatsächlich ist, zählt in dem Falle nicht, den dürftest du noch nicht mal leer anhängen.
Genau.
bis 750 kg-Anhänger zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.
ab 750 kg-Anhänger zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unabhängig von der tatsächlichen Beladung.
Gruß
Hmmmm......
Also mein Vecci wiegt 1600kg.
Ich darf lauf Papiere aber 1700 kg ziehen. Das wäre dann ja so wie Du schreibst gar nicht möglich.
Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.
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Hier müssen mehrere Faktoren beachtet werden!
Die Fahrerlaubnisrechtliche Seite sieht so aus (grob):
Mit Klasse B erlaubt:
zul. Ges.Masse Zugfahrzeug + zul. Ges. Masse Anhänger maximal 3,5 to
UND:
zul. Ges.Masse Anhänger muss immer unter der Leermasse des Zugfahrzeugs liegen
Ausnahme: Anhänger mit zul.Ges.Masse beim Anhänger 750 kg sind immer erlaubt! Auch wenn beide zul. Ges.Masse dann mehr als 3,5 to ergeben (im Extremfall dann 4,25 to) oder die Leermasse des Zugfahrzeugs unter 750 kg liegt.
Mit Klasse BE erlaubt:
Zugfahrzeug bis 3,5 to zul. Ges.Masse mit einem Anhänger (Rest dann egal! - Fahrerlaubnisrechtlich!)
Dann gibt es ja aber noch Leute mit der alten Klasse 3:
Hier gilt:
zul. Ges. Masse bis 7,5 to aber Züge nur mit 3 Achsen!!! Tandemachsen zählen als eine Achse (Abstand max. 1 m)
Auf der anderen Seiten, gibt es noch die Seite der Zulassung. Was hier gilt steht im Fahrzeugschein!
Was jetzt ausschlaggebend war vermag ich nicht zu sagen
Falls es jemand genau wissen möchte:
http://www.tuev-sued.de/.../anhaenger_hinter_pkw_12_07.pdf
Es gilt übrigens das augenblickliche Gesamtgewicht des Anhäüngers, nicht das Zulässige.
Der Link ist super!
Nochmal anden TE: Weißt Du noch ob der Fahrer im Film den neuen oder alten Schein hatte?
Und hast Du noch den alten oder schon den neuen Schein?
Das interessiert mich auch mal. 😁
In meinen Papieren steht:
Bei ANH BETR. GILT ZU 7.1 - 7.3: 1140, ZUL. ZUG GEWICHT: 3500
Was darf ich jetzt ziehen?
Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
In meinen Papieren steht:Bei ANH BETR. GILT ZU 7.1 - 7.3: 1140, ZUL. ZUG GEWICHT: 3500
Was darf ich jetzt ziehen?
7.1 - 7. 3 (neue Papiere - also Zulassungsbescheinigung) ist die Achslast.
Heißt in Deinem Fall Achslast maximal 1140 kg ...
der gesamte Zug (Anhänger plus Fahrzeug) maximal 3500 kg
Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
7.1 - 7. 3 (neue Papiere - also Zulassungsbescheinigung) ist die Achslast.Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
In meinen Papieren steht:Bei ANH BETR. GILT ZU 7.1 - 7.3: 1140, ZUL. ZUG GEWICHT: 3500
Was darf ich jetzt ziehen?
Heißt in Deinem Fall Achslast maximal 1140 kg ...
der gesamte Zug (Anhänger plus Fahrzeug) maximal 3500 kg
OK
Aber...........😁
Im Schein steht unter Q1: Technische zulässige Anhängelast gebremst in kg 1500
Q2: Technische zulässige Anhängelast ungebremst in kg 750
Nach dem Link oben ist mir Q2 klar.
Aber warum steht dann unter Q1 eine andere Angabe wie unten im Sonderfeld?
Hallo,
ich versuche es mal.
Q.1 = max. Anhängelast bei 12% Prüfsteigung (1500kg)
F.1 = max. Gewicht FZ (2155 Kg)
Q.1 + F.1 = max. zulässiges Zuggesamtgewicht (3655 kg).
Wenn also im Sonderfeld z. B. 1700kg (10%) steht, muss gleichzeitig das zul. Gesamtgewicht am FZ um 200kg reduziert werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden.
hier sind die Klassen im Vergleich dargestellt. Fahrerlaubnis
Gut das ich noch den alten 3er habe. Damit darf ich 7,5t LKW fahren und Züge bis max 18t.😁
Die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers MINUS der Stützlast!
Dafür mit Klasse 3 aber nur 3 Achsen!
Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Der Link ist super!Nochmal anden TE: Weißt Du noch ob der Fahrer im Film den neuen oder alten Schein hatte?
Und hast Du noch den alten oder schon den neuen Schein?
Ich habe BE, C1E und CE.
Wobei CE Aktuell nicht mehr Gültig ist, da ich den noch nicht verlängert habe.
Und welchen Lappen der Typ hatte weiß ich nicht.
Ich gehe mal vom alten 3 aus, da der Poloizant ne Rosa Pappe in der Hand hatte.
Aber um die Führerscheinfrage ging es dort auch gar nicht.
Er durfte den Anhänger einfach nicht hinter seinen Combo hängen.
Wenn das wirklich so richtig ist, was ich bezweifel, dann dürfte ich ja auch z.B. keinen leeren PKW Trailer hinter den Vectra hängen.
Denn der hat z.B. 2500 kg Zulässiges Gesamtgewicht.
Okay, dann lag in dem Fall ne zulassungsbedingte Untersagung vor. hier gibt es echt viel zu beachten.
Anhänger gebremst / ungebremst etc.
Diese Seite ist da schon recht hilfreich. Oder hatte der Typ im Beitrag einfach überladen?