Alles Schmerzensgeld an den Autobesitzer?
Folgende Geschichte hat sich neulich zugetragen:
Drei Personen fahren in einem Auto und werden in einen Unfall verwickelt. Der Fahrer des Fahrzeugs hat den Unfall nicht verschuldet und ist nicht der Besitzer des Fahrzeugs. Der Besitzer, einer der Beifahrer, saß auf dem Rücksitz. Ein weiterer Mitfahrer, verwandt mit dem Besitzer, saß auf dem Beifahrersitz. Fahrer und Besitzer sind befreundet.
Alle Schäden wurden von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen.
Das heißt, der Besitzer bekam den Sachschaden an seinem Auto ersetzt. Alle Insassen erhielten mit ärztlichem Gutachten ein Schmerzensgeld.
Die Angelegenheit wurde mit Hilfe eines Rechtsanwaltes abgewickelt.
Jetzt komme ich zum relevanten Teil der Situation.
Der Besitzer verlangt nun vom Fahrer sowie von dem anderen Beifahrer dass sie einen Teil ihres Schmerzensgeldes an ihn abtreten da er ja den größen Schaden erlitten hat und das Geld für den Kauf eines anderen Fahrzeugs braucht.
Kennt jemand eine ähnliche Geschichte und ist so eine Vorgehensweise heutzutage üblich?
Beste Antwort im Thema
fueg ihm halt nochmal schmerzen, anteilig seiner forderung zu :>
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von elchmann99
Naja, aber es gibt doch aber Leute (habe ich mir sagen lassen), die haben ihr Auto, dann laaaaaaaaaaaange NIX und dann weiter immer noch NIX. Wenn also dem Liebsten und Einzigem was man besitzt, ein Schaden zugefügt wird, ist das dann nicht sowas wie seelische Grausamkeit??
Mag sein.
Aber diese Zeitgenossen lassen i.d.R. auch keine anderen Leute an's Steuer ihres Fahrzeuges, um eben gerade solche Katastrophen auszuschließen...
Zitat:
Original geschrieben von elchmann99
da bekommt man ja sogar ne Million, wenn der Hamburger zu heiß zum Essen ist.....
nein.
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Stimmt, es war kein Hamburger, sondern selbst verschütteter Kaffee, der ein paar Grad zu heiss war....kann auch sein, dass es keine Million war, aber Schmerzensgeld gab es....
EDIT: Habe den Beitrag gefunden:
Verbrühungen mit Kaffee von McDonald`s
Dieser absurde Fall ging um die Welt: 2,9 Millionen Dollar erhielt die 81-jährige Stella Liebeck zugesprochen, weil sie sich Verbrennungen an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse heissen Kaffee von McDonald’s über sich ergossen hatte. Die Anwälte konnten nachweisen, dass der Kaffee einige Grade zu heiss war. Von einem Berufungsgericht wurde dieser hohe Betrag auf 640 000 Dollar reduziert. Später folgte eine aussergerichtliche Einigung.
Kommentar: Unglaublich, dass eine Schussligkeit so honoriert wird. Vielleicht warnt jetzt McDonald`s die Kunden: "Vorsicht, heisses Getränk, Sie können sich verbrühen!"
(Quelle: "Der Aufdecker"😉
Am 11. September 2003 meldete "Spiegel online" einen weiteren Fall einer Kaffeeverbrühung: In einem Lokal im "Disney Polynesian Resort" von Disneyworld in Orlando (Florida) war eine Kellnerin unvorsichtig. Ihr fiel nämlich ein mit brühheissem Kaffee gefüllter Kaffeebecher vom Tablett, der zwischen die Beine des 33-jährigen Familienvaters Andrew Alloco geriet. Das heisse Getränk verursachte bei diesem Mann Verbrennungen mit Blasenbildung und eine Verfärbung der Haut um seine Geschlechtsteile. Er leidet seither unter chronischen Schmerzen und kann auch seinen Beruf als Helikopter-Pilot nicht mehr ausüben. Für seine Qualen wurden dem Bedauernswerten von einem Gericht 670 000 Dollar zugesprochen.
Zitat:
Für seine Qualen wurden dem Bedauernswerten von einem Gericht 670 000 Dollar zugesprochen.
Funktioniert in Deutschland nicht anders. Natürlich bekommt hier willkürrlich keiner soviel Geld. Aber wenn man arbeitsunfähig wird, dann ist der Schaden ebenfalls der Verdienstausfall, den man durch die Schädigung erleidet. Trotzdem, wer will das schon haben? Lieber Gesund und arm heißt die Devise...
Und zum Ausgangspost fällt mir nur der Begriff der Naturalrestitution ein. Niemand solle nach einem Schadensereignis besser stehen als davor. Aber dazu wurde bereits so einiges gesagt...
Auch wenn´s OT ist:
Das deutsche Schadensersatzrecht und das US amerikanische sind grundverschieden und absolut nicht miteinander vergleichbar.
Bei uns gibt es nur den reinen Schaden ersetzt und das Schmerzensgeld soll immer in Relation zu den tatsächlich erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen stehen. Wenn der Schädiger sich durch sein schädigendes Verhalten auch strafbar gemacht hat, ist das Strafrecht und läuft völlig unabhängig vom Schadensersatz.
In den USA ist das anders, weil das System völlig anders ist:
Dort gibt es den sog. Strafschadensersatz (punitive damages). Dabei werden der Schadensersatz und die Strafe miteinander verbunden. Vereinfacht gesagt: Das Schmerzensgeld muss dem Schädiger weh tun, damit er gleichzeitig auch für sein Verhalten bestraft ist.
Und damit es weh tut, muss man bei einem Konzern wie McDo schon eine ordentliche Summe ausrufen.
Wenn man das als Deutscher nicht weiß, versteht man die Nachrichten von amerikanischen Rekordschadensersatzklagen einfach nicht.
Und zum zweiten muss man wissen, dass diese Beträge kaum mal rechtskräftig werden, sondern oft, wie bei Stella Liebeck, in der zweiten Instanz kassiert und im Vergleichsweg erledigt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und zum zweiten muss man wissen, dass diese Beträge kaum mal rechtskräftig werden, sondern oft, wie bei Stella Liebeck, in der zweiten Instanz kassiert und im Vergleichsweg erledigt werden.
aehnliches hatte ich auch in erinnerung.
die "erstvermarktung" einer millionen-entscheidung ist in den deutschen medien ja auch viel sensationeller als die summe die später wirklich beim geschaedigten in der tasche landet.
sind in solchen faellen. wo sich der kläger oft nicht wirklich eine klage leisten kann, auch gerne mal 50 und mehr prozent der entschaedigungssumme als anwaltshonorar vereinbart?
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
sind in solchen faellen. wo sich der kläger oft nicht wirklich eine klage leisten kann, auch gerne mal 50 und mehr prozent der entschaedigungssumme als anwaltshonorar vereinbart?
Ja, dies ist durchaus üblich.
Wieviel Prozent da vereinbart werden, weiß ich leider nicht. Aber -und auch das ist bei uns anders- sind Erfolgshonorare dort zulässig und üblich.
Bei uns waren sie bis 2008 ganz untersagt und seit Einführung des RVG sind sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar zulässig aber noch immer die Ausnahme.
Auch insoweit unterscheiden sich die Systeme erheblich.
Die Vorgeschichte zum McDonalds-Fall: Die Firma wurde schon mehrfach vor dem gegebenen Fall verwarnt, Kaffee nicht fast kochend auszugeben. McDonalds hat das ignoriert, weil der Kaffee angeblich laenger haltbar war (man musste weniger oft neuen machen) wenn er fast kochend aufbewahrt wurde. Unzaehlige Leute haben vorher schon darueber geflucht dass das Zeug so heiss war und es gab wohl auch schon Verbruehungen.
Bei dem Fall ist halt dem Richter der Kragen geplatzt und er hat McDonalds eine ordentliche Strafe uebergebraten - mit dem Ergebnis dass die Firma ploetzlich den Kaffee nicht mehr fast kochendheiss ausgeschenkt wurde. Das System hat damit recht gut funktioniert. Dass dabei eine schusselige Frau Extra-Dollars einschieben konnte ist nur ein Nebeneffekt.
Christian
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
..... und dann gibt es auch noch Anwälte, die für Ihren Mandanten bei der gegnerischen Versicherung ein besonders hohes Schmerzensgeld fordern und im Gegenzug dafür auch nur eine (vertraglich vereinbarte) Erfolgsbeteiligung von 30% am gezahlten Schmerzensgeld beanspruchen.
ich dachte, das günni (gott hab ihn seelig) nur in software prozessiert hat 😁
@hafi
naja wen man WEISS das es eh in 2. instanz geht UND dann n vergleich geschlossen wird dann musst eben hoch pokern um dann 50% "nachlass" zu geben beim vergleich 😉
@topic
wie schon gesagt ist das komplettes wunschdenken. die "seelischen schmerzen" für den verlust seines wagens kann der besitzer ja einklagen. da würd ich dann aber im gerichtssaal anwesend sein 😉 is natürlich kompletter quatsch. der der schmerzen erlitten hat dem steht das auch zu. egal wem der wagen gehört.
Der Fahrer sollte einen Teil des Schmerzensgeldes, welches der Besitzer bekommen hat, zurückverlangen, da der arme Fahrer in seinem Auto einen Unfall erlitten hat.. So kann den Spieß auch drehen oder?
Zitat:
[...] Dort gibt es den sog. Strafschadensersatz (punitive damages). Dabei werden der Schadensersatz und die Strafe miteinander verbunden. Vereinfacht gesagt: Das Schmerzensgeld muss dem Schädiger weh tun, damit er gleichzeitig auch für sein Verhalten bestraft ist.
Und damit es weh tut, muss man bei einem Konzern wie McDo schon eine ordentliche Summe ausrufen.
Versteh ich das richtig, einen Strafschadensersatzanspruch im amerikanischen Zivilrecht?
So etwas ähnliches haben wir auch, aber halt nur im Strafrecht. Dort kann eine Strafe in Tagessätzen verhängt werden, dessen Höhe vom Einkommen des Straftäters abhängig ist... Aber im Zivilrecht bei uns gibt es so etwas nicht. Und wenn ich mich richtig erinnere bekommt man Schmerzensgeld unter ganz engen Voraussetzungen.