Alleinschuldiger beim Verkehrsunfall
Hallo liebe Motor-Talk-Community,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet für Verkerhsunfälle.
Also, ich habe folgendes Problem:
Ich bin morgens mit dem Auto auf der B52 nach Hause gefahren. Die Straße war mit Schnee bedeckt (ca. 0,5-1 cm) und an den Seiten lag durchgehend ein ungefähr 40 cm hoher Schneeberg. Die Straße war dadurch verengt und rutschig. Ich kam leider bischen zu weit nach rechts, meine Vorderreifen kamen in die Schneehügel, ich konnt nur noch tatenlos zusehn wie das Auto in den Graben fuhr und das Heck sich um ca. 90° Richtung Straße drehte. Hiinter mir waren 2 Autos, das eine konnte nicht mehr ausweichen und knallte mit der Seite in mein Heck, das andere konnte ausweichen und hielt zwischen unseren Wagen und erkundigte sich nach unserem befinden.
Ich hab dann die Polizei gerufen, da dann auch nach 45 min kam. Ich hab einem Kollegen geschieldert wie ich es in Erinnerung hatte, er fragte auch direkt, ob ich wüsste, wieviel Abstand er zu mir hatte.
Der andere Kollege unterhielt sich mit dem Unfallgegner (wir waren getrennt) und machte Fotos vom Unfallort+Autos). Der Kollege, der mich nicht verhört hatte kam zu mir und meinte meine Version kann nicht stimmen, das Unfallbild zeigt, dass ich ihn getroffen haben muss, während sich mein Heck gedreht hat. Man kann ja nicht damit rechnen, dass sich das Heck dreht und deswegen bin ich der Alleinschuldige bei diesem Unfall und hätte beinahe dafür sogar nur Punkte bekomm und eine MPU? machen müssen!
Wenn ich den Unfallgegner richtig verstanden habe, kannte er auch den einen Polizisten, der ihn Verhört hat, denn er sagte: Ah, die Dorfpolizei kommt (er wohnt in einem Dorf) und begrüßte ihn herzlich, ich kannmich aber nicht mehr 100%ig erinnern, ob er auch gesagt hat: Ah den kenn ich...(ka ob das relevant ist). Dieser Polizist hat mir dann auch später gesagt, was ich der Versicherung sagen soll und zwar GENAU das und nichts anderes! Darf er das überhaupt?
Was denkt ihr? Habe ich da Chancen wenigstens nur ne Teilschuld zu bekommen?
Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos geschrieben, wenn nicht einfach nachfragen. Achja, ich bin ungefähr 50 Km/h gefahren.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.
Ob er 100% oder 60% bekommt, ist für den TE in Sachen Haftpflicht doch völlig egal. Das ist nur für die Versicherung relevant. Hochgestuft wird er sowieso.
Mfg Zille
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Das ist wie gesagt der MINDESTAbstand, in der Realität ist es i.d.R. deutlich zu wenig.das deutet ganz stark darauf hin das er den Sicherheitsabstand MASSIV unterschritten hat.
So ist auch die gängige Regelung, muss man nur mal zu mehrfachen Auffahrunfällen schauen, dort zahlt auch der jeweils hintere den Schaden seinens Vordermanns am Heck.
1) Nein, der reicht in der Realtiät aus. Rein praktisch braucht man die Schrecksekunde als Abstand wenn man von (annähernd) gleichen Verzögerungen ausgeht. Der Hintermann fährt ja nur diese 1s ungebremst weiter als der Vordermann, das ist die Strecke die man als Abstand braucht. Mit dem üblichen 2s-Abstand hat man normal genug Reserve. Zu wenig ist dagegen dass was man täglich auf der Straße sieht
2) Möglich, ohne zu wissen wie hart der Vordermann im Schneehaufen verzögert hat aber nicht 100%ig zu sagen
3) Nein
Ich hab zu dem Thema einen sehr sehr ähnlichen Fall gefunden.
Darin hat eine Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren, ist gegen den randstein geprallt und das Heck des Fahrzeugs ist zur Fahrzeumitte hin ausgebrochen.
Das Gericht entschied 2/3 Schuld für die Frau, 1/3 für den Auffahrenden.
Die Teilschuld des auffahrenden wurde folgendermassen begründent:
Zitat:
Gegen ihn spricht ebenfalls der Beweis des ersten Anscheins; entweder hat einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten oder er war zu schnell, so dass er nicht mehr rechtzeitig auf den erkennbaren Schleudervorgang des vorausfahrenden Fahrzeuges reagieren konnte (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 StVO).
OLG Frankfurt v. 18.11.2004Zitat:
Wer unter solchen Bedingungen ein Fahrzeug führt, hat nicht nur zu bedenken, wie er selbst die von der spiegelglatten Fahrbahn ausgehenden Gefahren meistert, sondern auch in Betracht zu ziehen, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer mit den selben Problemen zu kämpfen haben, wie er selbst. Daher hat er sich auch auf die nahe liegende Möglichkeit einzustellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer durch einen geringen Fahrfehler die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert; außerordentliche Umstände erfordern außerordentliche Vorsicht (vgl. insoweit OLG Nürnberg, NZV 1993, 149). Eine diesen Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise erfordert es deshalb, dass der Fahrzeugführer stets gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten können muss. Das erfordert notfalls die Einhaltung bloßer Schrittgeschwindigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 158 f).
Das Gericht unterstützt also meine Sichtwiese das den Auffahrenden auch eine Schuld trifft.
Meiner Auffassung nach hat der auffahrende Schuld. Anhalten muss man können wenn ein Hinderniss da ist. Auch Plötzlich "erscheinende" wie die Mauer, die "aus dem Gebüsch springt" oder eben das Kind !!!!!!!
Erstaunlicherweise schaffen das auch die meissten Autofahrer immer.
Möglicherweise sind die aber auch nicht ständig damit beschäftigt auszurechnen ob sie noch nen Meter näher fahren dürfen ohne Belangt zu werden, sondern von selbst darauf kommen etwas mehr Bremsweg zu Planen wenn es z.B.glatt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Das Gericht unterstützt also meine Sichtwiese das den Auffahrenden auch eine Schuld trifft.
Sag ich ja, bei der Geschichte würde ich von Teilschuld beider ausgehen.
@Moorteufelchen: Der Alltag sagt genau das Gegenteil. Gerade bei den aktuellen Straßenverhältnissen sehe ich täglich in den Werkstätten Folgen von Auffahrunfällen, nicht mehr rechtzeitig Bremsen können, Ausflügen in Schneehaufen, ... Das mit dem Abstand klappt schon bei trockener Straße nicht, auch da sind Auffahrunfälle Alltag.
Eine Mauer oder ein Kind tauchen i.d.R. auch nicht plötzlich auf. Damit rechnen dass ein Auto auf gerader freier Strecke auf einmal nach rechts in einen Schneehaufen fährt muss man dagegen sicher nicht.
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Ich verstehe die Diskussion nicht so ganz.
😕
Wer auffährt, hat in der Regel schuld, ob er jetzt genug Abstand und gepennt hat oder zu wenig Abstand und es nicht mehr gereicht hat, ist da nicht relevant.
🙁
Das Fzg des TE war für den Auffahrenden mindestens ein 'plötzlich auftauchendes Hindernis', und m.E. muss man bei den o.g. winterlichen Straßenverhältnissen mit plötzlichen Drehern des Vorrausfahrenden und den sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen rechnen. Das legt der Urteilsauszug weiter oben sehr deutlich dar.
🙄
Du bekommst ja noch den Fragebogen für einen Unfallbeteiligten, da schreibst Du rein, was passiert ist: Du bist auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern gekommen, hast Dich um 90° nach rechts gedreht und mit den Vorderrädern im neben der Fahrbahn aufgehäuften Schnee zum Stehen gekommen. Das nachfolgende Fahrzeug ist Dir seitlich auf Dein stehendes Fahrzeug aufgefahren, weil der Sicherheitsabstand zu gering war.
Das zweite nachfolgende Fahrzeug konnte ja auch ausweichen/anhalten, da dessen Sicherheitsabstand ausreichend hoch gewählt war.
Du solltest den Fahrer des zweiten nachfolgenden Wagens als Zeugen benennen können.
Zitat:
Original geschrieben von docgreen
Das nachfolgende Fahrzeug ist Dir seitlich auf Dein stehendes Fahrzeug aufgefahren, weil der Sicherheitsabstand zu gering war.
So war´s abba nich 😉
Wer Auffährt hat erstmal nach dem Anscheinbeweis das Problem nachzuweisen dass er ausreichenden Abstand einhielt und der Unfall für ihn nicht vorhersehbar war. Man muss auf gerader Strecke nicht damit rechnen dass der Vordermann plötzlich nach rechts in einen Schneehaufen fährt. Bei einem normalen Dreher bewegt sich das vordere Auto ja noch weiter, es verlangsamt maximal ähnlich wie bei einer Vollbremsung. Fährt es in einen Schneehaufen steht es innerhalb kürzester Zeit.
Der Urteilsauszug oben legt aber auch klar dass da der Auffahrende nur 1/3 der Schuld bekam 😉
Zitat:
Das Gericht entschied 2/3 Schuld für die Frau, 1/3 für den Auffahrenden.
Richtig. Aber die Frau hat auch ohne Grund abgebremst, und deswegen die Kontrolle verloren, während der TE auf Grund eines Fahrfehlers ins Schleudern gekommen ist und 'nach rechts' abbog.
Ganze Urteilsbegründung lesen!
Da gibt's übrigens noch mehr interessante Urteile.
Und wer offensichtlich einen Fehler macht, soll nicht (Teil)schuld bekommen?
Ein zu dicht Auffahrender macht auch "nur" einen Fehler.
Die Frage ist, warum es zur Kollision kam. Dann hat man auch den Schuldigen, bzw. die Schuldverteilung.
Ich war nicht dabei, aber nachdem, was ich lese, hätte ausreichender Sicherheitsabstand den Schaden vermeiden können.
Daß der Vorrausfahrende ins Schleudern kommt, weil die Straße scheißglatt ist und ich dann möglicherweise bremsen/ausweichen muss, damit muss ich im Verkehr rechnen und entsprechend fahren.
Und im Verkehr muss ich damit rechnen, dass ich mich drehen könnte, wenn ich sinnloswerweise in einen Schneehaufe fahre.
Ausreichender Sicherheitsabstand hätte den Schaden vermieden.
Nicht ohne Not in den Schneehaufen fahren hätte den Schaden aber auch vermieden.
und nun 😕
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Das Gericht unterstützt also meine Sichtwiese das den Auffahrenden auch eine Schuld trifft.
Du bist so ein Schwätzer, das kann ja schon garnicht mehr wahr sein.
Deine Sichtweise ist also, dass der Auffahrende auch eine Schuld trifft. So so. Das klang heute morgen aber noch ganz anders:
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Wenn er DAS wirklich so ausgesagt hat ist das schon ein Schuldeingeständnis und du brauchst dir keine Sorgen machen.Wenn du jetzt noch der Polizei und der Versicherung gesagt hast das du schon gestanden bist als es passierte sollte alles klar sein.
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Der Unfallgegner hat es ja weder geschafft rechtzeitig zum stehen zu kommen, noch dem Hindernis auszuweichen, das deutet ganz stark darauf hin das er den Sicherheitsabstand MASSIV unterschritten hat.So ist auch die gängige Regelung, muss man nur mal zu mehrfachen Auffahrunfällen schauen, dort zahlt auch der jeweils hintere den Schaden seinens Vordermanns am Heck.
Ist für mein Rechtsverständnis eine sehr klare Sache.
Dann findest du ein Urteil, welches genau das Gegenteil behauptet - nämlich das der TE die Hauptschuld trägt - und schon dreht sich das Fähnchen im Winde.
MfG Zille
Ich habe mir die Situation nochmal durchgelesen. Das erste hinterherfahrende Fahrzeug konnte nicht mehr ausweichen ? Eigentlich logisch, so klar geht das aber nicht aus der Beschreibung hervor.
Was der Theorie des "plötzlich" stehens etwas entgegensteht ist, das das Fahrzeug vorne offensichtlich unbeschädigt geblieben ist. Auch wenn Schnee stark abbremst, so stark, das das Fahrzeug von jetzt auf gleich steht ist es dann doch nicht, weil dann wären wohl erkennbare Schäden zurückgeblieben (ausgegangen von einer Ausgangsgeschwindigkeit höher als 50 km/h, die bei der gut ausgebauten/geraden B 52 erstmal nicht so abwegig erscheinen).
Was nun genau dabei rauskommt kann man wohl schlecht sagen, grundsätzlich wird die Situation für den anderen Unfallbeteiligten umso schlechter, je weniger das Heck vom Ford auf die Fahrbahn geragt hat (es wird ja von einem Graben gesprochen, wo der Focus reingefahren ist).
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Dann findest du ein Urteil, welches genau das Gegenteil behauptet - nämlich das der TE die Hauptschuld trägt - und schon dreht sich das Fähnchen im Winde.
Das ist das Problem daran wenn die Justiz nicht nach Schema F urteilt sondern jeden Fall einzeln betrachtet und die daraus resultierenden Einzelfallentscheidungen sind nun mal nur bedingt auf andere Unfälle übertragbar.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Du bist so ein Schwätzer, das kann ja schon garnicht mehr wahr sein.Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Das Gericht unterstützt also meine Sichtwiese das den Auffahrenden auch eine Schuld trifft.
Deine Sichtweise ist also, dass der Auffahrende auch eine Schuld trifft. So so. Das klang heute morgen aber noch ganz anders:
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Wenn er DAS wirklich so ausgesagt hat ist das schon ein Schuldeingeständnis und du brauchst dir keine Sorgen machen.Wenn du jetzt noch der Polizei und der Versicherung gesagt hast das du schon gestanden bist als es passierte sollte alles klar sein.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Dann findest du ein Urteil, welches genau das Gegenteil behauptet - nämlich das der TE die Hauptschuld trägt - und schon dreht sich das Fähnchen im Winde.Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Der Unfallgegner hat es ja weder geschafft rechtzeitig zum stehen zu kommen, noch dem Hindernis auszuweichen, das deutet ganz stark darauf hin das er den Sicherheitsabstand MASSIV unterschritten hat.So ist auch die gängige Regelung, muss man nur mal zu mehrfachen Auffahrunfällen schauen, dort zahlt auch der jeweils hintere den Schaden seinens Vordermanns am Heck.
Ist für mein Rechtsverständnis eine sehr klare Sache.
MfG Zille
Jetzt pass mal auf die Depp, beleideigen kannst du wen anders.
Zeig mir die Textpassage in der ich von der ALLEINSCHULD des Auffahrenden gesprochen hab.
Alle meine Aussagen deuteten darauf hin das der Auffahrende EINE Schuld trifft, nicht die GESAMTSCHULD, wenn du des Lesens nicht mächtig bist solltest du dich nicht in Diskussionen beteiligen.
Alles nur gestochere im Nebel. Wer genau wieviel Schuld erhält wird erst vor Gericht geklärt werden können.
Und das ist dann nur ein Urteil und nicht unbedingt Gerecht. 😉
Gruß
Frank, der auf der suche nach "seinem" Anwal"d" ist. 😁