Alleinfahrer Probefahrt bei Verkauf

Hallo Community,
In der Versicherung bin ich als Alleinfahrer eingetragen. Wenn ich nun mein Auto verkaufen möchte und der potentielle KĂ€ufer eine Probefahrt machen will, wie verhĂ€lt es sich da mit der Versicherung? Ist das problemlos möglich? Oder mĂŒsste ich dies jedesmal meiner Versicherung vorher mitteilen?

Vielen lieben Dank
Gruß Andreas

41 Antworten

😂

Hab ich doch schon drauf geantwortet.
Berechtigter Fahrer ist eine ganz andere Baustelle 😉

Wie es der Zufall will verkaufe ich die Tage meinen Wagen.

Ich werde einfach in der Anzeige erwĂ€hnen das nur Leute Probefahrten dĂŒrfen deren Geburtsdatum zwischen meinem und dem meiner LG liegen, denn das ist der eingetragene Fahrerkreis. Ich rechne zwar nicht damit das ich einem Interessenten den Wagen mehrere Tage Probefahrten lasse aber sicher ist sicher.

Ich wĂŒrd den Wagen behalten. Sicher ist sicher.

Aber blos nicht mit derm Versicherer vorher kommunizieren, dass jetzt auch mal wer anders mit dem Auto fÀhrt.
E-Mail schreiben oder so.

Das ist einfach tĂ€gliche Übung daß Probe- oder Werkstattfahrer fremde Autos fahren. Wie soll es denn sonst funktionieren?

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Laßt euch doch nicht immer wieder provozieren, das ganze ist lĂ€ngst geklĂ€rt 🙃

Zitat:
@Stephen86 schrieb am 22. August 2025 um 07:07:26 Uhr:
Ich wĂŒrd den Wagen behalten. Sicher ist sicher.
Aber blos nicht mit derm Versicherer vorher kommunizieren, dass jetzt auch mal wer anders mit dem Auto fÀhrt.
E-Mail schreiben oder so.

LĂ€ngst erledigt.

Meine Versicherung interessiert sich nur fĂŒr regelmĂ€ĂŸige Fahrer. So lange ich also keinem Kaufinteressenten den Wagen zwei Wochen ĂŒberlasse ist alles im grĂŒnen Bereich.

Genau so ist es richtig.
So kommst du nicht nachtrÀglich in ErklÀrungsnot, wer der Fahrer ist und wie oft er das Auto schon gefahren ist.

Denn grundsÀtzlich sagen viele, die erwischt wird mit einem falschen Fahrer, dass es nur eine Ausnahme war.

Und da laufen wir dann gleich in die nÀchste Frage.

Muss ich im Streitfall beweisen das ich mich an den Vertrag gehalten oder die Versicherung das ich gegen die Bedingungen verstoßen habe?

Wurde oben schon beantwortet

Wenn du GlĂŒck hast, kriegst du einen Fragebogen, den du beantworten darfst.

Wenns blöd lÀuft, gleich mal eine Rechnung mit einer Nachzahlung.

Wie dem auch sei.
Es erspart einfach viel Ärger, Zeit und Diskussionen, wenn man abwechende Fahrer einfach per E-Mail schnell anmeldet.

Man muss hier die Praxis sehen.
Es kommt hÀufig vor, dass sich die Leute nicht an den Fahrerkreis halten.
Die Versicherung muss im Schadensfall darauf reagieren.

Meistens kommt dann als Antwort zurĂŒck: War eine Ausnahme ich schwör!
Aber das lassen die in der Regel nicht so einfach durchgehen und gehen oft auch mal dazu ĂŒber, gleich eine Rechnung zu schicken.

Dann scheint ja der Fachmann zu posten.

Was macht denn der „Fachmann“ beruflich?

Lass mich raten:

„Probefahrtentourist“ ? 😛

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