Alleinfahrer Probefahrt bei Verkauf

Hallo Community,
In der Versicherung bin ich als Alleinfahrer eingetragen. Wenn ich nun mein Auto verkaufen möchte und der potentielle Käufer eine Probefahrt machen will, wie verhält es sich da mit der Versicherung? Ist das problemlos möglich? Oder müsste ich dies jedesmal meiner Versicherung vorher mitteilen?

Vielen lieben Dank
Gruß Andreas

41 Antworten

Stelle Deiner Versicherung schriftlich die Frage und lass Dir bestätigen, dass Du keine Nachteile hast.

Das wurde hier schon ausführlich diskutiert.

Es ist kein Problem, die Bedingungen wie "Alleinfahrer", oder "jüngster Fahrer xx Jahre", sind (nur) von prinzipieller Bedeutung. Wenn es einen Anlaß gibt wie bei dir, oder wenn kurzfristig mal ein jüngerer Fahrer ans Steuer muß, ist das kein Problem und auch die Versicherung wird im Schadensfall keine Leistungen kürzen oder gar verweigern.

Oder vorher der Versicherung mitteilen, dass in den nächsten Tagen Fahrten von anderen Personen anliegen. Auf begrenzte Zeit wird das meist von der Versicherung akzeptiert ohne den Vertag ändern zu müssen.

Nicht immer alles von vorne durchkauen.

Das Schlagwort "eingetragene" in der Suche bietet Treffer ohne Ende.

In einem der Beiträge wird auf die Versicherungsbedingungen verwiesen, wo zulesen ist:

Auszug aus den Bedingungen:
Fahrerkreis und Fahreralter
Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zulässig, sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressenten, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anlässlich einer Notfallsituation handelt.
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Die genaue Auskunft gibt deine Versicherung. Bei meiner konnte ich ohne weitere Kosten alle Fahrer über 25 eintragen und ohne Kosten für 21 Tage beliebige Fahrer. Sonst würde die Versicherung zwar zahlen, ich müsste aber irgendeinen Differenzbetrag als Strafe bezahlen.

Wenn während einer Probefahrt ein Unfall passiert, bist du sowieso der Gelackmeierte, weil du hochgestuft wirst, wenn die Versicherung es zahlt.

@nogel

Du hast Bedingungen von einem Versicherer raus gesucht und überträgst das jetzt auf alle.
Das ist natürlich nicht richtig.

Es gibt z.B. auch diese Bedingungen:

A.2.15.2 Wurde das Fahrzeug bei einem Schadenfall in der Kaskoversicherung
von einem anderen als im Versicherungsschein genannten
Personenkreis gefahren, die die Voraussetzungen gemäß Anhang 2
„Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ Ziff. 1.5 (Fahrerkreis/
jüngster Nutzer) nicht erfüllt, vermindert sich die Ersatzleistung um 10 %.

Der Kaufinteressent haftet beim von ihm verursachten Haftpflichtschaden auch auf den Schaden, den der zu verkaufende Pkw erleidet. Da er den Kaufpreis beim Privatkauf sicherlich hat, sollte eine Kasko-Inanspruchnahme wegen Zahlungsausfalls nicht notwendig werden. Für den Schaden am fremden Fahrzeug wäre es ohnehin nicht relevant.

Auch wenn ein Reh auf die Straße springt, oder wenn er wegen eines technischen Defektes am Auto im Graben landet?
Er also gar kein Verschulden hat 😉

Oder wenn dem Kaufinteressenten ein wahnsinniger Troll vors Auto springt? Alles wie beim Mietwagen.

Es ist eigentlich ganz einfach:

Ein zusätzlicher Fahrer muss gemeldet werden, wenn er noch nicht eingetragen ist, oder laut AKB automatisch mitversichert ist.

Das, was Nogel „gefunden“ hat, ist nicht die Regel. Kaufinteressenten sind in der Regel z. B. bei Fahrerangaben wie „VN und Partner“ nicht automatisch mitversichert.

Dadurch kommt es im Schadensfall oft zu Problemen. Üblicherweise wird dann zumindest eine Nachzahlung wegen des nicht eingetragenen Fahrers fällig.

Das lässt sich vermeiden, indem man den zusätzlichen Fahrer einfach bei seinem Versicherer anmeldet.

Wie germania47 schon vollkommen richtig geschrieben hat.

Alles falsch.

"Meine" HDI erwiderte auf genau diese Frage mal "...uns interessieren nur regelmäßige Fahrer..." geantwortet.

Mal wieder eine Mücke zum Elefanten gemacht.
Einfach Probefahrt machen lassen. Alles gut. Interessiert doch wirklich niemand. Also bei über 23 würde ich mir da keine Sorgen machen.
Wie soll ich eigentlich einen mir unbekannten Fahrer von dem ich vorher nichtmal weiß wie alt er ist, wenn der z.B. spontan am Wochenende zur Probefahrt kommt, vorher noch bei der Versicherung als zusätzlichen Fahrer anmelden?

Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. August 2025 um 09:48:35 Uhr:
Interessiert doch wirklich niemand.

Was passiert wohl, wenn der Kaufinteressent einen Unfall baut?
Man meldet den Schaden bei der Versicherung und gibt an, wer gefahren ist.
Was wird wohl passieren?

Sagen die: Auch ok, da ist jetzt wer anders gefahren, als eigentlich eingetragen ist.
Aber das passt schon. Wir betreiben den Aufwand mit dem Fahrerkreis ja eh nur zum Spaß und um ein paar Verwaltungskosten extra zu generieren. Eigentich ist es uns vollkommen egal.

Mal darüber nachdenken! 😉

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