Alkoholempfindliche Wegfahrsperre für die Fahrzeugklassen M und N ab 06. Juli 2022

Falls es jemanden interessiert; ab Juli 2022 hat es offenbar weitreichende Änderungen der Bauartvorgaben.

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 6
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a)
intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b)
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c)
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d)
hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e)
Notbremslicht

f)
Rückfahrassistent und

g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

[..]

Weiteres Dokument dazu, das heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, das ebenfalls ab Juli 2022 gültig ist:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom 19. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

214 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Juli 2021 um 18:24:57 Uhr:


Ich finde die anderen Sachen auch schlimmer.

Ob es wirklich so viel teurer wird, nur weil da eine Schnittstelle eingebaut wird? Ich denke, das entsprechende Gerät dazu wird nicht gerade billig sein, aber das hat man sich dann ja selber zuzuschreiben.
Vermutlich muß dann das Gerät in der Bordelektronik durch die Fachwerkstatt angemeldet werden und dann kann das Auto künftig nur noch mit negativem Test starten.

Ob es so einfach manipulierbar ist, weiß ich nicht. Sicher kann man das mit entsprechenden Kenntnissen wieder ausprogrammieren, aber dann sollte man sich auch nicht erwischen lassen.

Wer das Ding umgehen will, wird es irgendwie hinbekommen, ganz bestimmt.

Aber es wird diejenigen abhalten, die nach der Kneipe spontan entscheiden, dass man ja doch noch nach Hause fahren kann.

Ich wollte nur darauf hinaus, dass es eben keine Sippenhaft ist, weil nur bereits auffällige Fahrer damit zu tun haben werden.

Ich würde den Markt für einen Spray mit "sauberer Atemluft" als gerade etabliert bezeichnen.

1000 Dosen bei Alibaba für 30 EUR + Zoll + Versand... Meine Zukunftsprognose.

Natürlich wird die Verwendung illegal, der Besitz aber nicht.

Gibt es das nicht schon? Nennt sich Druckluft in Dosen.

Wer etwas umgehen will, findet fast immer einen Weg. Die Leute fahren mit und ohne diese Vorrichtung besoffen.
Aber die o.g. Kneipengänger, die nach dem dritten Bier nicht merh fahren wollten, aber nach dem achten ungeahnte Fähigkeiten entwickeln, die wird es aufhalten.

Gab‘s oder gibt‘s das nicht bereits bei Volvo?

Die Geschichte mit der Geschwindigkeitsregelung finde ich eingriffiger. So oft, wie bei mir die Distronic beim Versatz von Spuren oder bei Nebenstraßenschildern fehlerhaft arbeitet, kann ich mir in naher Zukunft keinen reibungslosen Ablauf vorstellen. Hinsichtlich meiner individuellen Neigung passt mir das natürlich auch nicht.

Gesellschaftlich entwickeln wir uns Schritt für Schritt zum betreuten Wohnen mit monatlichem Taschengeld. Und die Infantilen, die dies begrüßen scheinen in der Mehrheit zu sein oder dürfen sich als diese fühlen, weil es viele gibt, an denen Derartiges vorbeigeht. „Fortschritt“ scheint es nur noch mit Einengung zu geben, nicht mehr mit Freiheit.

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Juli 2021 um 18:42:53 Uhr:


. Und die Infantilen, die dies begrüßen scheinen in der Mehrheit zu sein oder dürfen sich als diese fühlen,

Es gehört zur Eigenheit des Infantlismus, dass Betroffene das selbst nicht wahrnehmen können. Grad gab es ein Beispiel.

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Werden dann die Alkoholkontrollen aufgehoben?

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 18:58:31 Uhr:



Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Juli 2021 um 18:42:53 Uhr:


. Und die Infantilen, die dies begrüßen scheinen in der Mehrheit zu sein oder dürfen sich als diese fühlen,
Es gehört zur Eigenheit des Infantlismus, dass Betroffene das selbst nicht wahrnehmen können. Grad gab es ein Beispiel.

Whataboutism im engeren Sinne ist es nicht, aber wie nennt man es?

Ich bleibe dabei, Sicherheit ohne Freiheit ist nichts wert (Freiheit ohne jegliche Sicherheit natürlich auch nicht). Sicherlich kann man meinen, „komm, was regst du dich über diese Punkte auf?“ Da die Einschnitte häufig in homöopathischen Dosen vollzogen werden, rege ich mich lieber ein Mal zu viel, als ein Mal zu wenig (auf).

Das Recht diesbezüglich anderer Meinung zu sein, steht jedem frei. Bei so manchem Eingriff vermisse ich leider jedoch die vorangegangene Debatte und den öffentlichen Hinweis auf diese.

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Juli 2021 um 19:35:37 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 18:58:31 Uhr:


Es gehört zur Eigenheit des Infantlismus, dass Betroffene das selbst nicht wahrnehmen können. Grad gab es ein Beispiel.

Whataboutism im engeren Sinne ist es nicht, aber wie nennt man es?

Absolut nicht. Eine primitiv polemische Rundumschlag-Beleidigung anders Denkender mit einer an den überheblich Argumentierenden gerichteten Beleidigung zu beantworten, hat damit rein gar nichts zu tun. Allenfalls eine Retourkutsche - da kenne ich leider keinen ...ism-Begriff für. Einfaches Deutsch tut es, obschon es nicht so abgehoben wirken kann.

Nahezu jede gesetzgeberische Maßnahme ist Folge des Tuns einiger weniger Leute, die sich über Regeln hinwegsetzen und dabei nicht penibel darauf achten, daß sie sich dann um so vorsichtiger und defensiver verhalten müssen.

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Juli 2021 um 18:42:53 Uhr:


Gab‘s oder gibt‘s das nicht bereits bei Volvo?

Die Geschichte mit der Geschwindigkeitsregelung finde ich eingriffiger. So oft, wie bei mir die Distronic beim Versatz von Spuren oder bei Nebenstraßenschildern fehlerhaft arbeitet, kann ich mir in naher Zukunft keinen reibungslosen Ablauf vorstellen. Hinsichtlich meiner individuellen Neigung passt mir das natürlich auch nicht.

Gesellschaftlich entwickeln wir uns Schritt für Schritt zum betreuten Wohnen mit monatlichem Taschengeld. Und die Infantilen, die dies begrüßen scheinen in der Mehrheit zu sein oder dürfen sich als diese fühlen, weil es viele gibt, an denen Derartiges vorbeigeht. „Fortschritt“ scheint es nur noch mit Einengung zu geben, nicht mehr mit Freiheit.

Danke. Du hast es perfekt auf den Punkt gebracht!!

Einer der besten Beiträge, die ich je bei MT las.

@situ: Danke, diesbezüglich scheinst Du mehr Erfahrungen zu haben.

Jedoch dürften sich nur diejenigen beleidigt fühlen, die tatsächlich bewusst zum vorangegangenen Satz neigen. Leute, die Sicherheit aus anderen Gründen priorisieren fallen nicht unter die „Beleidigung“. Wie ich kürzlich im Sagt‘s uns schrieb, tangiert mich die Retour hier eher weniger.

PS: Ich mag Deinen Satzbau.

@autoauto2: Dir auch Dank, aber Du hast mit Sicherheit viele Beiträge anderer überlesen.

Herr Wirt, können Sie mal eben mein Auto anpusten? 😁

Aber nur mit Maske!

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Juli 2021 um 19:52:27 Uhr:


@autoauto2: Dir auch Dank, aber Du hast mit Sicherheit viele Beiträge anderer überlesen.

Sehr sauber geschlussfolgert. Obschon - war ja nicht so schwer, weil die einzige Erklärung.

Es ist schon ein Unterschied, ob ein zuvor auffälliger Kraftfahrer dieses Alkoholmessgerät verordnet kriegt oder ob eine Vorrichtung in jedes Auto gebaut wird, die automatisch bremst, wenn man zu schnell fährt.

Das eine ist eine Maßnahme für einen bestimmten Personenkreis als Resulatat auf eine vorherige Verfehlung. Das andere ist Generalverdacht und Sippenhaft.

Aber es stimmt schon, was weiter vorne geschrieben wurde: Wir entwickeln uns leider zu einer Rundum-Sorglos-Gesellschaft, wo alles vorgegeben und geregelt wird und als Preis dafür die Freiheit gezahlt wird.

Ihr habt eine eigenartige Auffassung von Freiheit.

Freiheit zu was? Besoffen zu fahren?

Wir haben hier an der Zufahrtsstraße 3 Kreuze stehen. Alle, weil Autofahrer ihre Alkoholfreiheit auslebten. Nur einer davon hat selbst dafür bezahlen müssen. Eine davon unsere Nachbarin. Die trank nie. Sie war nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

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