Alkoholempfindliche Wegfahrsperre für die Fahrzeugklassen M und N ab 06. Juli 2022

Falls es jemanden interessiert; ab Juli 2022 hat es offenbar weitreichende Änderungen der Bauartvorgaben.

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 6
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a)
intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b)
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c)
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d)
hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e)
Notbremslicht

f)
Rückfahrassistent und

g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

[..]

Weiteres Dokument dazu, das heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, das ebenfalls ab Juli 2022 gültig ist:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom 19. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

214 Antworten

Zitat:

@158PY schrieb am 31. Juli 2021 um 06:55:36 Uhr:


PS: Was bedeutet denn bitte Fahrzeuge der Klasse M und N?

Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (Text von Bedeutung für den EWR.)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 4
Fahrzeugklassen

(1) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen:

a)
Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt in:

i) Klasse M1 : Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze, unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist;

ii) Klasse M2 : Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse von höchstens 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen, und

iii) Klasse M3 : Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse über 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen.

b)
Die Klasse N umfasst vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt in:

i) Klasse N1 : Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen;

ii) Klasse N2 : Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen und

iii) Klasse N3 : Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen;

Zitat:

@158PY schrieb am 31. Juli 2021 um 08:37:00 Uhr:


Was ist denn der absolute Witz an diesem blöden Test? Das Ergebnis oder die Prozedur?

Man muss mal abwarten, wie es umgesetzt werden soll. Aber einfach einen Sensor im Innenraum platzieren wird wohl schwer gehen. Schließlich könnte ein Beifahrer was getrunken haben. Außerdem hab ich nach ner Party schon öfters das Leergut zurück gefahren, da stank die Karre wie ne Kneipe um 3 Uhr morgens. Musste deswegen auch schon mal pusten. Wollte mir der Beamte partout nicht glauben, dass ich nix intus hatte. 😁

Naja und wenn es so n Röhrchen ist, hätte ich jedenfalls keinen Bock, vor jedem Losfahren diesen Scheiss Test machen zu müssen. Aber man muss eben abwarten, wie die sich das denken. Aber ansich ist es mal wieder Sippenhaft, weil ein paar es nicht hinkriegen. War ja klar, dass Ihr das wieder toll findet. Fallen mir gleich noch drei andere User ein, die gleich noch "hier" schreien werden. 😁

Also Gurkengräber, ich kann mich nicht erinnern, dass ich den Test gut gefunden hätte. Sollte er tatsächlich kommen, ist das nächste logischerweise eine Äpp, mit der man den Scheiß bypassen kann. Außerdem weise ich nochmal darauf hin, dass es lediglich um die HALTERUNG für einen solchen Tester geht.

Saufnasen gefällt das nicht, schon klar 😛

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Zitat:

@158PY schrieb am 31. Juli 2021 um 09:12:55 Uhr:


Also Gurkengräber, ich kann mich nicht erinnern, dass ich den Test gut gefunden hätte. Sollte er tatsächlich kommen, ist das nächste logischerweise eine Äpp, mit der man den Scheiß bypassen kann. Außerdem weise ich nochmal darauf hin, dass es lediglich um die HALTERUNG für einen solchen Tester geht.

Machen wir uns nix vor, das wird kommen. Genau wie die Helmpflicht für Fußgänger, das 20km/h ATL oder der Warnblinker für Hunde und Meerschweinchen. Alles für die Sicherheit, yay! 😁

Es geht doch nur noch um läppische 15.000 verletzte oder tote Personen 2020 in Deutschland, bei denen Alkohol bei den Unfällen m Spiel war.

Ist ja alles ganz schön, hat auch seinen Sinn, aber: die ganzen Assistenten und Vorrichtungen bezahlt man wieder mit und gehen potenziell auch irgendwann kaputt -> Folgekosten.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. Juli 2021 um 14:33:55 Uhr:


g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

Da bin ich gespannt. Was soll der Käse? Führt einfach den digitalen Fahrtenschreiber ein, gut ist. Da ist dann jederzeit geklärt, wer wann wo und wie schnell gefahren ist.

Genau, OBD-Unit, Fahrerkarte, alle 30 Tage Karte auslesen und alle drei Monate das Gerät himself.
Wäre bestimmt lustig. 😁

Kommt. Vielleicht in abgespeckter Form, aber kommt.

Dann hört auch das "ich bin gar nicht gefahren" endlich auf.

Die Luft wird dünner für das alltägliche Verbrechen im Straßenverkehr... 😉

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 10:16:56 Uhr:


Es geht doch nur noch um läppische 15.000 verletzte oder tote Personen 2020 in Deutschland, bei denen Alkohol bei den Unfällen m Spiel war.

Unter dieser Pramisse kann man alles verbieten, sanktionieren oder erschweren. Und das nervt.

Zitat:

@Gurkengraeber [url=https://www.motor-talk.de/.../...d-n-ab-06-juli-2022-t7136388.html?...]schrieb am 31. Juli 2021 um 17:54:58 ]

Unter dieser Pramisse kann man alles verbieten, sanktionieren oder erschweren. Und das nervt.

Es ist bereits verboten. Du bist nicht der einzige, den das nervt. Das ergibt dann die 15.000.

So wie ich das mal gelesen habe, soll diese Schnittstelle verbaut werden, damit man bei auffällig gewordenen Kraftfahrern ein entsprechendes Gerät zur Vorschrift machen kann.

Der muß dann vor jeder Fahrt einen Atemalkoholtest machen und der Motor wird nur gestartet, wenn der negativ verläuft.

Es geht aber nicht darum, dass so ein Gerät in jedem Auto und für jeden Fahrer verbaut werden soll.

.... Versehentlich gelöscht, sorry... Neues Mobiltelefon.

Kurz:
Alkoholtest teurer für alle und sinnlos da manipulierbar.

Andere Assistenten: unzulängliche Funktion, gefährlich, Verantwortung beim Fahrer. Schlussendlich: Führerschein nur für Autos, für die man eine Typenzulassung hat - wie Piloten für Flugzeuge haben? Weil die Verantwortung für jede Assistententenfunktion bekanntlich beim Fahrer bleibt.

Ich finde die anderen Sachen auch schlimmer.

Ob es wirklich so viel teurer wird, nur weil da eine Schnittstelle eingebaut wird? Ich denke, das entsprechende Gerät dazu wird nicht gerade billig sein, aber das hat man sich dann ja selber zuzuschreiben.
Vermutlich muß dann das Gerät in der Bordelektronik durch die Fachwerkstatt angemeldet werden und dann kann das Auto künftig nur noch mit negativem Test starten.

Ob es so einfach manipulierbar ist, weiß ich nicht. Sicher kann man das mit entsprechenden Kenntnissen wieder ausprogrammieren, aber dann sollte man sich auch nicht erwischen lassen.

Wer das Ding umgehen will, wird es irgendwie hinbekommen, ganz bestimmt.

Aber es wird diejenigen abhalten, die nach der Kneipe spontan entscheiden, dass man ja doch noch nach Hause fahren kann.

Ich wollte nur darauf hinaus, dass es eben keine Sippenhaft ist, weil nur bereits auffällige Fahrer damit zu tun haben werden.

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