Alkoholempfindliche Wegfahrsperre für die Fahrzeugklassen M und N ab 06. Juli 2022

Falls es jemanden interessiert; ab Juli 2022 hat es offenbar weitreichende Änderungen der Bauartvorgaben.

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 6
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a)
intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b)
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c)
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d)
hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e)
Notbremslicht

f)
Rückfahrassistent und

g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

[..]

Weiteres Dokument dazu, das heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, das ebenfalls ab Juli 2022 gültig ist:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom 19. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

214 Antworten

5 Bier? Da biste aber gut im Training. 😁

Na gut, vielleicht meinteste ja Kölsch... 😉

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 12:00:36 Uhr:


5 Bier? Da biste aber gut im Training. 😁

Na gut, vielleicht meinteste ja Kölsch... 😉

Kölsch? Das wäre aber dann KEIN Bier... ;-)

Grüße

... außerhalb von Bayern gibt's ja eh fast nur Kinderportionen, da kann man die angegebene Menge mal halbieren. (Und hier kann man, festgestellt von höchster Landesregierungsebene, eh mit 2 Maß noch locker fahren, das wären dann umgerechnet an, im "Ausland" üblichen Mengen ja 8-10 Bier)
😛

Zitat:

@audi-raser schrieb am 5. August 2021 um 12:12:56 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 12:00:36 Uhr:


5 Bier? Da biste aber gut im Training. 😁

Na gut, vielleicht meinteste ja Kölsch... 😉

Kölsch? Das wäre aber dann KEIN Bier... ;-)

Grüße

Stimmt auch wieder 😁

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 5. August 2021 um 12:23:09 Uhr:


... außerhalb von Bayern gibt's ja eh fast nur Kinderportionen, da kann man die angegebene Menge mal halbieren. (Und hier kann man, festgestellt von höchster Landesregierungsebene, eh mit 2 Maß noch locker fahren, das wären dann umgerechnet an, im "Ausland" üblichen Mengen ja 8-10 Bier)
😛

Ach, du meinst die braun gefärbte Limo die man in Bayern Bier nennt? 🙄😁

Ich bin ausm Norden. Hier ist ein Bier ohne weitere Erläuterungen eigentlich immer 0,33l.

Oder für die Bayern: 3 hoibe

Hat aber entgegen landläufiger Meinung auch nichts mit Gewöhnung zu tun. Hängt hauptsächlich vom Körpergewicht ab.
Gewöhnung ist nur, wenn man bei 2 Promille sich völlig normal verhält und nix anzumerken ist.

Oft wird auch angenommen, ein voller Magen verhindert die Alkoholaufnahme zumindest teilweise. Stimmt aber auch nicht, verlangsamt sie nur.

Ich habe bei 0,2 Promille so drastisch reduzierte Reaktionsfähigkeit, dass ich weder im E-Sport noch normal keine Chance mehr gegen gute Leute habe, OBWOHL ich meine Einschränkung spüre. Messbar ist eine Reduzierung der Reaktionsgeschwindigkeit um 0,1-0,15 s.

0 Promille ist die korrekte Einstellung.

Alkoholtoleranz ist also die absolut falsche Einstellung.

Allerdings ist 3 h nach einer 0,33 l Bier der Pegel tatsächlich Null.

Zitat:

@xis schrieb am 5. August 2021 um 13:29:37 Uhr:


Messbar ist eine Reduzierung der Reaktionsgeschwindigkeit um 0,1-0,15 s.

0 Promille ist die korrekte Einstellung.

Eine solche Reduktion der Reaktionsgeschwindigkeit tritt auch auf, wenn ich nur 4h geschlafen habe, oder von einem anstrengen Arbeitstag nach Hause fahre. Auch wenn jeder Verkehrstote einer zu viel ist und es die Zahl an Verkehrsunfällen möglichst zu reduzieren gilt, macht eine "Null-Toleranz"-Regelung in den wenigsten Fällen Sinn und ist auch nicht praktikabel.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. August 2021 um 12:37:15 Uhr:



Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte, dass jedes Auto mit so einem Gerät ausgestattet werden soll oder muss. Das wäre auch unverhältnismäßig. Es geht um den Einbau einer Schnittstelle, weiter nichts. Darum verstehe ich hier die Aufregung nicht. Denen, die ein "Alkoholproblem" haben, könnte so ein System helfen.

Grüße vom Ostelch

Ach, bist du dir sicher, dass das nicht zur Debatte steht?
"Niemand hat vor eine Mauer zu errichten" kommt dir das bekannt vor?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. August 2021 um 14:43:46 Uhr:



@Go}][{esZorN Es wird statistisch auch nur jede 600. Alkoholfahrt entdeckt. Fährst du also jedes Wochenende besoffen nach Hause, kannst du das über 11 Jahre machen, bis du auffällst. Bei 25 EUR pro eingesparter Taxifahrt hast du dann aber schon 15000 EUR gespart. Da bleibt sogar nach MPU und allem noch was übrig.

Gerade wenn man sich überlegt, dass ein solches System doch genau die versteckten Trunkenheitsfahrten aufdecken könnte. Warum seid ihr euch so sicher, dass später eine vorhandene Schnittstelle nicht auch generell genützt würde? "Ach, die Schnittstelle dafür haben wir doch bereits in jedem Wagen. Da machen wir den Tester eben schnell verpflichtend"

Wenn etwas da ist, wird es auch genutzt. Macht euch doch nichts vor.

Ja, mag sein, dass es jetzt nicht umsetzbar wäre. Aber wozu eine generelle Schnittstelle, wenn sie nur zu 5% gebraucht werden soll?? Denkt mal drüber nach...

Diche]

@C200_bluebird schrieb am 5. August 2021 um 13:49:32 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 5. August 2021 um 13:29:37 Uhr:


Messbar ist eine Reduzierung der Reaktionsgeschwindigkeit um 0,1-0,15 s.

0 Promille ist die korrekte Einstellung.

Eine solche Reduktion der Reaktionsgeschwindigkeit tritt auch auf, wenn ich nur 4h geschlafen habe, oder von einem anstrengen Arbeitstag nach Hause fahre. Auch wenn jeder Verkehrstote einer zu viel ist und es die Zahl an Verkehrsunfällen möglichst zu reduzieren gilt, macht eine "Null-Toleranz"-Regelung in den wenigsten Fällen Sinn und ist auch nicht praktikabel.

Doch. In Ungarn klappt es perfekt. Sind wir dümmer?

Komplette Alkoholiker lassen sich allerdings nicht abhalten. Das ist jedoch eine andere Geschichte, als die, die bei uns täglich geschrieben wird: "Einer geht noch"...

Nein, geht nicht.

Und einig Schlaf ist auch nicht gut, aber gesellschaftlich nicht von statistischer Relevanz.

Die Kinderportion außerhalb Bayerns heißt in Bayern "Preissnmoss"... 😉

In einem anderen Thread (da geht es darum, ob und wie lange ein Anhänger an der Straße parken darf und was als Beweis gilt, dass er nicht bewegt wurde) wird gerade ausufernd über Beweislast und Unschuldsvermutung diskutiert.

Baut man so ein Gerät in jedes Auto ein, unterstellt man jedem Fahrer, dass er alkoholisiert fährt. Dann kann man auch ein Führerscheinlesegerät einbauen, einen Drogentester, einen Müdigkeitstester, usw.

Wenn die Polizei mich routunemäßig prüfen will, gerne. Aber bitte keine dauerhafte Überwachung, solange ich mir nichts zu schulden kommen lasse.

0,0 ist unpraktikabel. Es gibt Medikamente, die geringe Mengen Alkohol enthalten und zu einem Alkoholspiegel führen, der überhaupt keine Auswirkungen hat. Für solche Leute müßte es dann wiederum Ausnnhmen geben, das müßte entsprechend geprüft werden, usw.

Von mir aus wäre auch 0,3 in Ordnung. Aber wenn ich auf eine Feier gehe und zum Abendessen ein Bier trinke und zwei Stunden später wieder fahre, dann will ich sichergehen, dass ich auch fahren darf. Auch wenn nach entsprechenden Berechnungsformeln der Alkohol dann abgebaut ist, will ich nicht wegen 0,05 Promille Probleme bekommen.

0,0 wäre dann ein faktisches Trinkverbot, für alle, die an dem Tag noch fahren müssen. Und wenn es nur ein Schluck Sekt beim runden Geburtstag ist.
Wenn es so wäre, hätte ich damit auch kein Problem, aber die Unfallzahlen wird das nicht beeinflußen.

Zitat:

@xis schrieb am 5. August 2021 um 13:29:37 Uhr:


Messbar ist eine Reduzierung der Reaktionsgeschwindigkeit um 0,1-0,15 s.

Ich bin auf der Straße, nicht im Wettkampf auf der Rennstrecke. Ich fahre so dass es nicht auf das Zehntel Reaktionszeit ankommt. Wie ist das bei Dir?

Zitat:

@xis schrieb am 5. August 2021 um 14:08:58 Uhr:


Doch. In Ungarn klappt es perfekt. Sind wir dümmer?
Und einig Schlaf ist auch nicht gut, aber gesellschaftlich nicht von statistischer Relevanz.

Wie umfassend wird die Promillegrenze denn kontrolliert? Wenn bei uns laut einem Vorredner nur jede 600. Fahrt unter Alkoholeinfluss entdeckt wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das in Ungarn anders aussieht.

Im Übrigen geht jeder vierte Unfalltote auf deutschen Autobahnen auf Übermüdung zurück. Gesellschaftlich nicht von statistischer Relevanz sieht anders aus.

Trunkenheit am Steuer ist zu verurteilen. Eine 0,0-Promille Grenze aber ebenso kompletter Blödsinn. Oder soll nach dem Teller Tiramisu jeder das Auto stehen lassen? Es geht nicht darum, sich bis exakt 0,5 Promille die Birne voll zu kippen, damit man bloß noch gerade so legal unterwegs ist, sondern um Sinnhaftigkeit, Praktikabilität, Einschätzbarkeit (wann genau nach dem letzten Alkoholkonsum darf ich denn wieder fahren?) und Kontrollierbarkeit. Wenn ich mich nicht irre haben Atemalkoholtester in der Regel einen Toleranzbereich von +- 0,05 Promille. Wenn ich durch Einnahme eines Medikaments also 0,05 hätte, zeigt das Gerät im Worst-Case 0,1 Promille an und ich darf nicht mehr fahren?

verdrückt, sorry.

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