Alkoholempfindliche Wegfahrsperre für die Fahrzeugklassen M und N ab 06. Juli 2022

Falls es jemanden interessiert; ab Juli 2022 hat es offenbar weitreichende Änderungen der Bauartvorgaben.

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 6
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a)
intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b)
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c)
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d)
hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e)
Notbremslicht

f)
Rückfahrassistent und

g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

[..]

Weiteres Dokument dazu, das heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, das ebenfalls ab Juli 2022 gültig ist:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom 19. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

214 Antworten

Falsch. Die Nörgler hier haben es so verstanden, dass jedes Auto so ein Gerät bekommen soll.

Tatsächlich soll aber nur jedes Auto einen Anschluß für so ein Gerät bekommen und nur bereits auffällig gewordene Kraftfahrer sollen einen Atemalkoholprobe abgeben, bevor der Motor startet.

Ja, ich finde es gut, wenn auffällige Personen so ein Gerät benutzen müssen.

Nein, ich fände es nicht gut, wenn das in jedem Auto wäre und es jeder nutzen müßte.

Autofahren hat auch etwas mit Eigenverantwortung zu tun. Ich muß mich vor jeder Fahrt fragen, ob ich fahrtüchtig bin. Das heißt, nicht unter Einfluß von bestimmten Medikamenten, nicht übermüdet, usw.

Ich will, dass diese Eigenverantwortung erhalten bleibt. Zumindest für die, bei denen das immer funktioniert hat. Wer es halt nicht kann und auffällig wird, trägt die Konsequenzen, unter anderem so einen Alkomat benutzen zu müssen.

"Eigenverantwortung" ... das ist es, mein Unwort 2020/2021 😛
Aber nein, JEDE:R gehört auch nicht gegängelt, das steht aber auch nirgends in der Regel.

Wenn "Eigenverantwortung" als Unwort empfunden wird, halte ich das für extrem bedenklich.

Ja weils jeder fordert. Und bei denen, die sie am lautesten fordern funktioniert sie am wenigsten. - Bei weitem nicht nur, aber zum Teil auch, auf der Straße.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. August 2021 um 10:15:35 Uhr:


Und du glaubst, mit einer solchen Praline erreichst du eine Alkoholkonzentration in deiner Atemluft, die 0,5 Promille BAK entspricht?

Jepp 🙂

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 3. August 2021 um 12:49:04 Uhr:


[…Verkehrsunfälle in Deutschland polizeilich erfasst, davon 264.449 mit Personenschaden. Von letzteren gehen etwa 13.000 auf Unfälle zurück, in denen Alkohol im Spiel war.

Das bedeutet dass 251.449 Unfällen mit Personenschaden von nüchternen Autofahrern verursacht wurden.

... Und stell Dir vor, mehr als 99.9% der Unfälle werden von Fahrern mit einer gültigen Fahrerlaubnis verursacht. Warum sollte man also die ohne eigentlich aus dem Verkehr ziehen?

Die relevante Vergleichszahl ist hier sicher nicht die Zahl der Unfälle ohne Alkohol am Steuer.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. August 2021 um 18:50:13 Uhr:


In welchen Fällen ist denn ein bestimmter Alkoholpegel medinzinisch erforderlich?

Das kann ich Dir aus nationaler Sicht nicht sagen. Weiteres siehe der untenstehende Erwägungsgrund 2; so daß denkbar ist, daß es unionsweit unterschiedliche "fetsgelegte Grenzwerte" haben könnte.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 3. August 2021 um 18:58:59 Uhr:


aha, dann darf/kann nur der besitzer fahren?

Man darf wohl davon ausgehen, daß es ein System ist, das primär auf jene Person "optimiert" wird, die regelmäßig am Steuer ihres Fahrzeuges Platz nimmt.

Aus der zweiten im Eingangsbeitrag genannten Verordnung (EU) 2021/1243:

Zitat:

Erwägungsgrund:
(2)
Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre erhöht die Verkehrssicherheit, indem verhindert wird, dass Personen mit einer Alkoholkonzentration im Blut, die einen festgelegten Grenzwert überschreitet, ein Kraftfahrzeug führen können.

3.3.
Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre befindet sich standardmäßig im Sperrzustand. Der Sperrzustand der alkoholempfindlichen Wegfahrsperre wird entweder durch ein offenes Ausgangsrelais, ein entsprechendes Ausgangs-Signal oder durch eine entsprechende Digitalbusmeldung aktiviert. Das Schließen dieses Relais oder die Änderung des Sperrungs-Ausgangssignals in das Entsperrungs-Ausgangssignal oder die Übertragung der entsprechenden Entsperrungs-Nachricht an den Digitalbus erfolgt nach Abgabe einer akzeptierten Atemprobe mit einer Alkoholkonzentration unterhalb eines vordefinierten Schwellenwerts.

3.4.
Eine eingebaute alkoholempfindliche Wegfahrsperre darf nur in den Prozess des Motoranlassens bzw. die Freigabe einer selbsttätigen Bewegung des Fahrzeugs beim Einschalten des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs eingreifen, nicht hingegen bei laufendem Motor bzw. bei einem Fahrzeug in Bewegung.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 3. August 2021 um 18:48:35 Uhr:


Im Allgemeinen heißt es, daß die sich am ehesten aufregen, die von einer Maßnahme selber direkt betroffen wären?

Direkt betroffen wäre ja jeder, sofern man vor jedem Fahrtantritt einen Alkoholtest absolvieren müsste.
Rein gegen die Schnittstelle, sowie der Möglichkeit den Test für Autofahrer die bereits auffällig wurden einzuführen, spricht meines Erachtens nichts.

Denjenigen, die am liebsten den Test vor Fahrtantritt schon vorgestern eingeführt hätten sei gesagt: die Unfälle mit Personen, die unter Drogeneinfluss (nicht Alkohol) standen, nimmt stetig zu. Soll dann noch der Bluttest kommen? Testen wir vielleicht noch das Seh- und Hörvermögen, ja gar noch die motorischen Fähigkeiten?

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 04. Aug. 2021 um 14:8:38 Uhr:


Testen wir vielleicht noch das Seh- und Hörvermögen, ja gar noch die motorischen Fähigkeiten?

Das würde in regelmäßigen Abständen sicher auch nicht schaden, um die alten Tattergreise von der Straße zu bekommen 😛 scnr und wäre wohl eh ein anderes Thema.

Wäre die Frage nicht auch berechtigt, warum diese Schnittstelle generell vorhanden sein muss?
Soetwas ließe sich doch auch komplett im Ganzen nachrüsten - natürlich mit entsprechenden Kosten. Aber wer nunmal den (mehrfachen) Fehler begangen hat besoffen zu Fahren muss halt diese Kosten tragen können!
Aber stattdessen: In 99,99% aller Fahrzeuge wird ein überflüssiges Bauteil verbaut, was letztlich alle Autokäufer bezahlen. Außer natürlich es gibt im Führerschein dann einen Vermerk wie bei der Sehhilfe: Nur Fahren mit angeschlossenem System. Seine Box kann man dann mitnehmen von Auto zu Auto... Und schon ist es aber wieder nur ein Blender, der nichts verhindern würde. 😉

Also die Kosten einer solchen Schnittstelle sind durchaus überschaubar. Außerdem kann man sie nicht nur für Alkoholiker am Steuer verwenden, sondern kann damit in Zukunft zB auch durch Google Elektroschocks an Fahrer verteilen, die zu langsam fahren oder die Lieblingesmusik von Alexa einspielen. Schöne neue Welt... 🙂

Gestern Abend bin ich aus Ungarn zurückgekommen. Es hat sich für seit Jahrzehnten nichts geändert, aber dieser Thread ist mir JETZT immer wieder eingefallen.

Wir wissen, dass Alkohol (==Zucker) von der Leber zu Fett, Kohlendioxid und Wasser abgebaut wird, mit ca. 0,1 Promille pro Stunde. Ferner wissen wir auch, dass ständig eine Blutalkoholkonzentration von ca
0,03 Promille vorliegt. Darüber hinaus können Säfte Alkohol enthalten, bis zu 0.38%. 1 l Apfelsaft khan also 3,8 g Alkohol enthalten, also genau so viel, wie 0,1 l Bier, die zu den ~0,04 natürlichen Promille zu 0,05 und damit gerundet 0,1 Promille führen KÖNNEN.

Was ist nun in Ungarn los:

Will ich einen Schluck Wein oder Schnaps zum Essen Trinken, kommt sofort von allen Seiten: wir haben Null Toleranz hier! Dabei ist ein Glas Wein (0,1 l) oder ein halbes Glas Schnaps (0,01 l) nach 2 Stunden mit Sicherheit verwurstet. Ich trinke diese Menge dann unter dem Kopfschütteln der Leute, wenn ich weiß, dass ich erst viel später fahre (3-4 oder mehr Stunden). Keiner, der fährt, würde das"wagen", auch nicht mittags 0,1 l Bier bei einer Fahrt am Abend. Auch KEINER, der noch EVENTUELL fahren musste, würde auf die Idee kommen, es mir gleich zu tun.

Wo ist also das Problem? Das Problem ist im Kopf der Leute (hier), dass sie mit Alk fahren können, weil es eine Toleranzschwelle gibt. Nun soll eine Vorrichtung ins Auto, die diese Toleranzschwelle überprüfen soll.

Die EU erzwingt sozusagen das Recht zu saufen und zu fahren.

Jaja, das System kann auf 0,0 eingestellt werden. Aber wozu? Damit die Leute die Grenze finden? Hier geht es definitiv um ERLAUBTEN(!) Alkoholkonsum zum Kraftfahren! Hirn?

In LKW und Flugzeugen wäre das System übrigens sofort zu befürworten, BESONDERS in Flugzeugen und Test unter ZEUGEN. Ebenso im öffentlichen (Nah)Verkehr, für Lehrer und die Richter. Das würde Einiges an Leid ersparen. Ach ja... Und für Politiker vor Abstimmungen.

Die Sache ist, ein Bier schadet halt nicht. Genau so wenig wie die Weinsauce in der das Hirschragout badet. Oder der Ouzo. Warum soll man es also nicht trinken dürfen vor dem Fahren? Warum muss ich darunter leiden, dass einige mit 1,5 Promille unterwegs sind?

0,0 als Grenze ist einfach Unsinn und unnötig. 0,8 war völlig ok, 0,5 so noch akzeptabel. Von mir aus sollen sie 0,2 machen, dass eben jenes Bier zum guten Essen erlaubt bleibt. Aber wozu 0,0? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Wie viele Unfälle (auf 1000 Einwohner) passieren eigentlich in Ungarn unter/durch Alkoholeinfluss?

Aber ok, das ist ja eigentlich auch wieder ein anderes Thema, hier ging es ja um das Gerät selbst.

Bei bereits auffälligen Fahrern kann die Grenze aber auch bei 0,0 liegen.

Wenn jemand mit Abstinenz seine MPU besteht, dann gilt diese Abstinenz auch danach fort. Wenn er zuhause was trinkt, merkt das niemand. Aber wenn er (auch nur einen Ouzo) trinkt und dann Auto fährt und die Führerscheinstelle das aus irgendwelchen Gründen mitbekommen sollte, kann eine erneute MPU angeordnet werden.

Denn die Abstinenz, die er glaubhaft gemacht hat und mit der er die MPU bestanden hat, ist hinfällig. Die Führerscheinstelle prüft also ggf. erneut die Eignung.

0,8 Promille finde ich schon sehr hoch. Ich müßte dafür ca. 5 Bier trinken, habe ich mal ausgerechnet. Nach 5 Bier fühle ich mich zwar nicht betrunken aber ich würde auch nie auf die Idee kommen, nach der Menge noch zu fahren.

Die meisten Unfällle unter Alkohol passieren aber ohnehin bei hohen Werten, wo wirklich Trunkenheit vorliegt und nicht bei 0,3 oder 0,5 oder 0,8 Promille.

Ähnliche Themen