Alkohol in der Probezeit?
Hallo,
ein Kolleg von mir wurde in der Probezeit, mit 1,6 Promille angehalten.
Er bekam jetzt ein Brief wo drin steht das er erst nach 10 Monaten den Führerschein wieder ausgehändigt bekommt und 700€ Strafe zahlen muss.
In dem Brief steht nix von Nachschulung o.ä.
Wie wird das jetzt gehandhabt?
Muss er dann nach 10 Monaten die Nachschulung machen, oder haben die das gar vergessen?
Bin über jede Hilfe dankbar!
127 Antworten
Um mal wieder auf das Thema zurückzukommen:
Das ganze war mit Sicherheit ein Strafbefehl, kein Bußgeldbescheid. Alkohol im Straßenverkehr ist ab 0,5 Promille eine Straftat.
Die Pappe ist die genannten 10 Monate weg (Fe-Entzug) - ich schätze aber, vor 18 Monaten hat er keinen FS in der Hand.
Der Führerschein ist durch den Entzug geschreddert, als hätte er nie existiert. Das Punktekonto ist auf Null, aber in der FS-Akte bleibt dieser Alkoholverstoß mindestens fünf Jahre stehen und wird bei erneutem Alkoholdelikt gegen ihn verwendet.
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann er einen Antrag auf Wiedererteilung stellen - was ich auch tunlichst machen würde, denn:
Es erfolgt definitiv die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar (Probezeitmaßnahme) - bevor das nicht abgeleistet ist, gibt es keine Pappe. Die Probezeit ist natürlich auf 4 Jahre verlängert und ruht diese 10 Monate, sie werden also drangehängt.
Ab 1,6 Promille ist eine MPU unausweichlich, es gibt keine Tricks darum herum und es spielt auch keine Rolle ob Probezeit oder nicht - jeder wäre damit dran.
Zur MPU und Fragen dazu verweise ich mal auf ein kompetenteres Forum: http://www.verkehrsportal.de. Die Jungs da haben täglich ein dutzend solcher Kandidaten am Wickel.
Hallihallo!
Ich sag mal, wer alkoholisiert fährt ist mindestens selbst schuld. Ich mache es einfach so, daß ich mir ein Bier (und wirklich nur eins) nur gönne, wenn ich weiß, daß ich nicht mehr fahren werde. Fertig, aus.
Wer sich mit Hilfe von Statistiken oder Schnelltests bis an die Grenze herantastet, gehört auch nicht in den Straßenverkehr.
Wer noch fahren möchte oder muß, soll eben ganz auf bewußtseinsverändernde Drogen verzichten.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Wer noch fahren möchte oder muß, soll eben ganz auf bewußtseinsverändernde Drogen verzichten.
Nun, man sollte schon - mit viel Luft nach oben - ungefähr wissen, wann man wieder fahren darf und kann. Unter Umständen ist ja selbst der nächste Tag noch zu früh...
Ich denke jedenfalls, wer um neun (Beginn der Party) ein Bier trinkt, kann bedenkenlos um eins oder um zwei wieder nach Hause fahren. Besser jedenfalls als jemand, der um eins kotzen muss, am nächsten Morgen um sieben zur Arbeit fährt...
MfG, HeRo
...der selbst das Fahrrad schonmal einen Tag länger in der Stadt stehen gelassen hat als geplant...
VOLLE Zustimmung !
im Zusammenhang AUTOFAHREN und ALKOHOL gilt die Fuzzy-Logik eben NICHT ...
also
entweder saufen
ODER !
Autofahren
Ähnliche Themen
Da habe ich auch noch mal eine Frage zum Thema Alkohol in der Probezeit. Darf man während der Probezeit überhaupt Alkohol trinken oder gilt hier die 0,0 Grenze? Habe das nämlich schon öfter gehört. Vor kurzem hat mir aber jemand erzählt, das sei falsch und in der Probezeit gelten wie auch außerhalb der Probezeit die 0,3 bzw. 0,5 grenze. Was ist richtig?
Zitat:
Original geschrieben von Adrian2808
Da habe ich auch noch mal eine Frage zum Thema Alkohol in der Probezeit. Darf man während der Probezeit überhaupt Alkohol trinken oder gilt hier die 0,0 Grenze? Habe das nämlich schon öfter gehört. Vor kurzem hat mir aber jemand erzählt, das sei falsch und in der Probezeit gelten wie auch außerhalb der Probezeit die 0,3 bzw. 0,5 grenze. Was ist richtig?
Soweit ich weiß ist er egal ob in der Probezeit oder raus, es ist aber angedacht 0,0 Promille für Fahranfänger einzuführen.
Richtig. Bis jetzt gibt es keinen Etnschluß, der einen Unterschied bei der Promillegrenze macht.
Geplant war, alle Fahrer unter 25 und alle Fahranfänger auf 0,0 zu setzen, was völliger Blödsinn ist, da der natürliche Alkoholgehalt der Blutes nach nem Glas Orangensaft bei bis zu 0,1 Promille liegen kann.
Als jugendlicher Alt-Daimlerfahrer wurde ich so oft angehalten, dass ich gelernt habe, mich an die 0,5 ProMille ran zu trinken.
Das funktionier je nach Magenfüllstand, entweder 1 Bier, oder 2 Krefelder (kleine versteht sich) oder 2 Bier in 2h oder 2 Bier beim Essen.
Damit komme ich auf 0,4-0,5 pro Mille.
Und ernsthaft finde ich mich dabei fahrtüchtiger als an Tagen an denen ich schlecht drauf bin (müde/kopfschmerzen/etc.)
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Und ernsthaft finde ich mich dabei fahrtüchtiger als an Tagen an denen ich schlecht drauf bin (müde/kopfschmerzen/etc.)
Dir ist aber bewußt, daß es sich dabei um eine subjektive Bewertung handelt?!?
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
ich bemühe mich sogar stets, den 0,3 wert einzuhalten... damit bin ich rechtlich und moralisch auf der sicheren Seite.
Zu der Einstellung an sich sage ich mal nichts, da für mich Alk und Auto eine nicht vereinbare Kombination darstellt, aber bitte, jedem das Seine und ich werde darüber nicht urteilen...
Aber was das Rechtliche angeht, da muss ich dir leider sagen: Mööp, falsch gedacht. Kommen bei 0,3%o Ausfallerscheinungen, Verkehrsgefährdung oder sonstige bestimmte Sachverhalte mit dazu, kann man seinen FS auch unter 0,5%o verlieren....
Aber wie gesagt, trinken und Taxi oder nicht trinken und selber fahren, anders gehts nicht...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Adrian2808
Darf man während der Probezeit überhaupt Alkohol trinken oder gilt hier die 0,0 Grenze?
Natürlich darf man auch in der Probezeit Alkohol trinken. Man sollte aber auch in dieser Zeit Trinken und Autofahren strikt trennen.
Zwischen 0,3 und 0,5 ja, aber eben nicht bis 0,3! Diese Grenze werde ich mit nem halben Liter Bier beim Essen wohl kaum durchbrechen.... also bin ich bis 0,3 sehr wohl auf der rechtlich sicheren Seite!
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zu der Einstellung an sich sage ich mal nichts, da für mich Alk und Auto eine nicht vereinbare Kombination darstellt, aber bitte, jedem das Seine und ich werde darüber nicht urteilen...
Aber was das Rechtliche angeht, da muss ich dir leider sagen: Mööp, falsch gedacht. Kommen bei 0,3%o Ausfallerscheinungen, Verkehrsgefährdung oder sonstige bestimmte Sachverhalte mit dazu, kann man seinen FS auch unter 0,5%o verlieren....
Aber wie gesagt, trinken und Taxi oder nicht trinken und selber fahren, anders gehts nicht...
Gruß Tecci
Bin mir grad nicht ganz sicher, was zwischen 0,0 und 0,3 passiert, müsste ich nochmal genau nachlesen. Aber austesten würde und werde ich das sicher nicht 😉
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Bin mir grad nicht ganz sicher, was zwischen 0,0 und 0,3 passiert, müsste ich nochmal genau nachlesen. Aber austesten würde und werde ich das sicher nicht 😉
Gruß Tecci
Bis 0,3 ist rechtlich nicht wirksam.
bis 0,3 = kein ärger
zwischen 0,3 und 05 = subjektive bewertung des polizisten. einmal blinken vergessen, die sind schlecht drauf = ärger
mehr als 0,5 = auf jeden fall ärger