Alkohol am Steuer und MPU

Servus,

Hab mal ne Frage.

Ein bekannter aus Polen der dort auch sein Hauptsitz hat, wohnt zurzeit in Deutschland weil er hier Arbeitet.
Er hat einen großen dummen fehler gemacht und ist mit ca.1,8 Promille gefahren und wurde von der Polizei erwischt. Er bereut das auch sehr und ist zurzeit ziemlich fertig mit der Welt und spielt sogar mit selbstmord gedanken

Ihm wurde der Polnische EU Führerschein entzogen und hat ein Fahrverbot für 9 Monate bekommen hier in Deutschland.
Vor Gericht wurde die Fahrverbot sperre verkürzt um 3 Monate.
Vor kurzem hat er seinen Führerschein in Polen wieder abgeholt und darf dort Fahren.

Jetzt hat er von der Stadt hier in Deutschland ein Brief bekommen das er zu MPU muss bevor er in Deutschland fahren darf.
Ich frage mich jetzt muss er überhaupt zur MPU als Polnischer Staatsbürger und kann ihm Deutschland wirklich hier ein Fahrverbot erteilen? Schließlich hat er sein Polnischen EU führerschein wieder bekommen. Außerdem spricht er schlecht deutsch somit kann er kein MPU machen.
So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.
In dem Brief von der Stadt stand er soll sein Führerschein in der Zulassunstelle in xy... beantragen. Aber er hat doch schon sein Führerschein wieder!!

Kann uns da jemand weiter helfen wissen nicht mehr weiter. Geld für ein Anwalt ist nicht mehr da.

mfg
Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.

Entweder hat hier seinen Hauptwohnsitz oder gar nichts. Es geht nicht, dass man in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz hat und den Hauptwohnsitz im Ausland. Damit er hier aber arbeiten kann, muss er gemeldet sein.

Und natürlich kann gegen einen ausländischen Staatsangehörigen ein Fahrverbot verhängt werden, genauso wie die Anordnung zur MPU. Die Nationalität spielt da keine Rolle, es geht ja um den Tatbestand als solchen, der geahndet wurde.

Gruß Tecci

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Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Ich wollte nur wissen ob er obwohl er seinen Führerschein wieder bekommen hat trotzdem hier nicht fahren darf!?

Er darf in Deutschland nicht fahren - iirc nennt sich das "Nutzungsuntersagung". Die kann er nach Vorlage einer bestandenen MPU bei der FEB weg bekommen - oder nach 15 Jahren ohne MPU sollte die auch aus den Akten rauszubekommen sein. Aber frag mich bitte nicht nach Details.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Man hört ja immer wieder von Führerscheintouristen, das Leute nach Polen gehen und dort von neu einen Führerschein machen um hier die MPU zu umgehen.
Dachte das wär in seinem Fall genau so.

Nö. Das sind zwei Paar Stiefel.

Da steht auch einiges. http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/mpu-anordnung.html
Wenn ich richtig lese sollten eigendlich beim Alkoholverstoss die Testergebnisse vom Arzt reichen. da solltet ihr nochmal Nachfragen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ein Einreiseverbot würde ich schon für übertrieben halten.

Es war nur ein Beispiel, was Länder alles im eigenen Ermessen verhängen können.

Die Antwort auf die Frage, steht in der Frage. Ja.
Wenn Deutschland eine MPU und ein Fahrverbot anordnet, dann ist das halt so. Zu Recht in diesem Fall, das ist aber meine persönliche Meinung!

Ok dann Danke erstmal.
Dann wird er wohl etwas ansparen müssen und die MPU machen.

Oder wir versuchen uns noch mit jemanden in Kontakt zu setzen der sich in diesem Bereich 100% auskennt. Aber so einen haben wir noch nicht gefunden.

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Hallo,

das werdet ihr auch nicht...! Die MPU muss er machen. 😉

Es wäre ja auch ein Skandal, wenn Ausländer, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, nach Fahren unter Alkoholeinfluss keine MPU zu machen bräuchten, während deutsche Staatsbürger sich einer solchen sehr kostspieligen Prozedur unterziehen müssen.

Eben. Hier (und nicht nur hier) muß schon gleiches Recht für alle ohne Ansehen der Person gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Es wäre ja auch ein Skandal, wenn Ausländer, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, nach Fahren unter Alkoholeinfluss keine MPU zu machen bräuchten, während deutsche Staatsbürger sich einer solchen sehr kostspieligen Prozedur unterziehen müssen.

Deutsche Staatsbürger MÜSSEN sich der Prozedur auch nicht unterziehen. Sie dürfen dann aber eben kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Dummerweise gilt das soweit ich weiß international, da die Fahrerlaubnis hier eingezogen wird und man keinen gültigen Führerschein mehr besitzt (außer man hat mehrere).

Einem Nichtdeutschen Staatsbürger kann in Deutschland ein Fahrverbot erteilt werden, die Fahrerlaubnis jedoch nicht eingezogen werden. Ob in seinem Heimatland die Fahrerlaubnis einkassiert wird, wegen eines Verstoßes in Deutschland, hängt von entsprechenden Abkommen zwischen den Staaten ab.

Ist doch eigentlich ganz logisch, dass man bei einem Verstoß in De auch nach deutschem Recht verurteilt wird und das unabhängig von der Herkunft gilt, egal was die da für Gesetze haben.

Sonst könnte ja ein Engländer hier einen auf Geisterfahrer machen und wird dann in England freigesprochen, weil er nach deren Recht nix falsch gemacht hat. Und dann fährt er einfach so weiter. 😁

(Entschuldigt, aber dieses dumme Beispiel ist mir gerade mal so eingefallen.) 😉

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Ihm wurde der Polnische EU Führerschein entzogen und hat ein Fahrverbot für 9 Monate bekommen hier in Deutschland.
Vor Gericht wurde die Fahrverbot sperre verkürzt um 3 Monate.
Vor kurzem hat er seinen Führerschein in Polen wieder abgeholt und darf dort Fahren.

Jetzt hat er von der Stadt hier in Deutschland ein Brief bekommen das er zu MPU muss bevor er in Deutschland fahren darf.

die eu sieht keinen unterschied zwischen ausstellung und erteilung - demnach stellt jede ausstellung unabhängig vom besitzstandsdatum auch eine erteilung dar. europarechtlich, die sichtweise d-lands jedoch ist eine andere. insofern würde es sich empfehlen, nach ablauf der sperrfrist eine weitere fahrerlaubnis in pl zu erwerben, bspw. die kategorie "a" oder e für b... oder c(1) - was auch immer.

mit einem besitzstandsdatum, was nach der sperrfrist liegt, liegt -aufgrund von erfolgreich absolvierten befähigungs- und eignungsprüfungen- eine legal erteilte fahrerlaubnis vor. es ist eine neue fahrerlaubnis. die schon vorhandenen, aktuell für die brd entzogenen und in den neuen führerschein übernommenen kategorien erlangen -aufgrund der unteilbarkeit der fahreignung- wieder ewr-weite gültigkeit.

Es wære ganz Interessant wenn es hier einen Thread gæbe in dem ein Deutscher bekundet das er auf einer Urlaubsfahrt z.b. in Italien durch ein Verkehrsdelikt zur MPU in diesem Land soll. Das gæbe mit Sicherheit ein gegagger wie im Huehnerstall 😁

In der Regel wird man ueberall im Ausland hærter bestraft. Længeres Fahrverbot und ne ganze Stange mehr Geld die man zahlen darf oder bei ganz heftigen Sachen auch mal paar Tage gesiebte Luft. Aber eine MPU?

relativ, Mattalf:

wenn jemand keinen ws in D hat, kommt es auch hin und wieder mal vor, dass nur ein fahrverbot ausgesprochen und keine mpu angeordnet wird. ebenso wird eine "sicherheitsleistung" verlangt, die auf das doppelte der zu erwartenden strafe hinausläuft.

der kumpel des TE ist aber D-resident.

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