Algema Anhänger Reifenproblem, wer kann helfen?
Hallo Leute
Ich habe einen Algema Autotransporter AT 2008 von 1986.
Gestern ist mir auf der Autobahn einer der 4 Reifen geplatzt.
Nun wollte ich heut einfach einen neuen Reifen kaufen aber von wegen .................
Die Größe 180/70/R8 ist nicht mehr lieferbar, nur für Gabelstapler, der Reifen wird nicht mehr produziert.
Nun habe ich gelesen das es möglich wäre den Anhänger umbereifen zu lassen auf 195/50/10 allerdings brauche ich dafür andere Felgen .................. nun folgt das nächste Problem, ich kann zwar Felgen bekommen aber nur in Lochkreis 5x112 und ich brauche 5x140, Mittelloch 94-95, ET -4
Hatte so ein Problem schonmal jemand oder weiß Hilfe?
Ich kann doch nicht meinen Anhänger verschrotten nur weil ein Reifen platt ist
20 Antworten
Sehe ich genau so. Denke aber daran, dass die "neuen Schuhe" auch vermutlich noch einen Weg in die Papiere finden müssen. Damit kenne ich mich aber nur ganz rudimentär aus, von daher ist das nur ein allgemeiner Hinweis.
Frag am besten mal bei der Prüfstelle Deines geringsten Misstrauens nach, wie das geht.
Danke für den Hinweis aber ich hab vergessen zu erwähnen das ich von Algema bereits eine Reifenfreigabe bekommen habe das ich die 195/50/10 als Ersatz für die entfallenen 180/70/8 fahren darf.
Ich bin absolut kein Profi auf dem Gebiet. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass die Papiere noch geändert werden müssen. Ist es Dir recht, wenn ich einen HU-Prüfer hier aus dem Forum in Thema lotse? Den habe ich als kompetent erlebt.
Klar kannst du gerne tun.
Algema hat zu mir gesagt das nichts eingetragen werden muss, ich solle nur die Freigabe immer mitführen wenn der Hänger hinten dran hängt und diese Bereifung drauf hat.
In der Freigabe steht sogar mein Anhänger mit Fahrgestellnummer etc. drin.
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Okay. Das hört sich so an, als wenn es reichen sollte. Ich haue gleich noch eine PN raus. Dann kann ich in Deinem Fred noch was zum Thema lernen. 😎
Soo, ich habe eine Antwort-PN bekommen. Normalerweise veröffentliche so etwas nicht, aber da es nur allgemeine Informationen sind, bin ich so frei, das zu kopieren:
Zitat:
grundsätzlich:
Bei einem (gebremsten) Anhänger gelten die gleichen Spielregeln wie beim PKW. Es darf gefahren werden, was in der Typgenehmigung enthalten ist, für was es eine ABE gibt (ggf. mit Änderungsabnahme, wenn die in der ABE gefordert ist) oder für was es ein Teilegutachten gibt (immer mit Änderungsabnahme). Alles andere braucht eine Einzelabnahme bei der TP mit nachfolgender Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle.
Die reine Herstellerfreigabe für geänderte Reifengrößen (dann aber mit Original-Felgen...) reicht nur bei Zweirädern aus.
Es kommt also jetzt darauf an, was der Fragesteller wirklich für ein Papier in der Hand hat. Wenn das die Mitteilung des Herstellers ist, dass besagte Rad-Reifen-Kombination bereits in der Typgenehmigung enthalten ist, dann ist alles gut (und er braucht dieses Papier genau genommen noch nichtmals mitzuführen). Wenn der Hersteller aber nur bescheinigt, dass er gegen die von der Betriebserlaubnis abweichende Kombination keine Bedenken hat, dann ist das bestenfalls eine Grundlage für die Einzelabnahme und das Fahrzeug ist erstmal ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
So ist jedenfalls derzeit die Interpretation, die mir vorgegeben ist.
Ich will nicht völlig ausschliessen, dass es auch andere Interpretationen gibt oder sich diese zukünftig ändert ;-)
Kannst Du mal abtippen, was in dem Schreiben vom Hersteller steht? Die konkrete Fahrgestellnummer und andere Dinge, die auf Dich schließen lassen, kannst Du selbstverständlich auslassen. Oder mach einen Scan oder ein Foto und bearbeite das entsprechend. Dann sehen wir weiter.