Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung
Hallo zusammen,
wie sieht die aktuelle Lage bei dem Thema aus? Hintergrund: Gegenerische Versicherung hat (sogar völlig anstandslos) alles laut Gutachten gezahlt, aber verweigert 200EUR Wertminderung wegen Alter und Laufleistung. Dieses war aber dem Gutachter ja nun auch bekannt und er hält 200EUR für angemessen.
Auto ist 9 Jahre, 120.000. Schaden war Blechschaden am Radhaus, also keine Teiletausch möglich, sondern Instandsetzung.
Versicherung meint, nach 4 Jahren bzw. 100Tkm gibts nix mehr, nur noch bei den wenigsten Gerichten. RSV und SV sagen, das wollen wir doch mal sehen... ;-)
Was wird mich erwarten? Geht ja nicht wirklich ums Geld, sondern um die "Arroganz" der Krawall-Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Jupp, die alte Leier...🙄
Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....😁
93 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. August 2016 um 18:35:29 Uhr:
Mimro schrieb am 4. August 2016 um 18:22:36 Uhr
Oder der umgekehrte Fall, ich nenne diese Berufsgruppe mal Schreibtischkürzer, die alles und jeden zusammen kürzen, dass es nur so kracht ohne das Auto je gesehen zu haben. Gefühlsmäßig gibt es die deutlich häufiger, als die bösen SV, die die Versicherer übervorteilen...
Nenne die ruhig Berufsnutten (passt besser) die sich für nichts zu Schade sind, aber so tun, als wenn Sie die Befugnisse oder gar die Kompetenz hätten fachliche Wertungen abgeben zu können.
Diese anoymen Personal- Nummern machen alles, was Ihnen Ihr Auftraggeber so vor gibt.
Kann ja auch nix passieren, ist ja alles schön anonym...
Kann von den Insidern mal jemand aus der Schule plaudern und etwas dazu sagen, wie autonom die normalen Schadensachbearbeiter in ihren Entscheidungen sind?
Ich habe zwar nichts mit Versicherungen zu tun, kann aber aus meinem Umfeld berichten, dass die Mitarbeiter der Sachbearbeiterebene weitgehend Befehlsempfänger sind, die ihre Fälle streng nach Vorgabe bearbeiten und dabei oft unter Strafandrohung ihren gesunden Menschenverstand außen vor lassen müssen. Erst wenn es Probleme gibt geht die Sache zu einem Vorgesetzten, der dann meist so entscheidet wie es der Sachbearbeiter auch direkt getan hätte, wenn er nur gedurft hätte.
Ich kann nicht zählen wie oft ich früher zu meinem Chef getigert bin um mir das okay für eine Ausnahmeentscheidung zu holen und übel zurückgewiesen wurde. Wenn der Kunde dann zu meinem Chef kam um sich über meine Entscheidung (die ja eigentlich die meines Chefs war) zu beschweren, ist dieser sogleich eingeknickt und hat sich als Weihnachtsmann betätigt, der den Mist ausbügelt den der dumme Sachbearbeiter verbrochen hat.
Ich würde mich daher gar nicht wundern, wenn es bei Versicherungen Vorgaben gäbe, dass bestimmte Schadenspositionen grundsätzlich auf Kürzungsmöglichkeiten zu prüfen sind und erwartet wird dass die geltend gemachten Ansprüche im Durchschnitt um wenigstens X% zurück zu weisen sind und dass es negative Auswirkungen für Mitarbeiter hat, wenn diese Quote nicht erfüllt wird.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 5. August 2016 um 08:56:47 Uhr:
Ich würde mich daher gar nicht wundern, wenn es bei Versicherungen Vorgaben gäbe, dass bestimmte Schadenspositionen grundsätzlichauf Kürzungsmöglichkeiten zu prüfenzu kürzen sind ...
So ist´s trefflicher. 🙂
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. August 2016 um 19:05:44 Uhr:
Was ich außerordentlich bedaure, habe Dir eine PIN geschickt.
Hmmmmm.... 😕
Eine Private Interessante Nachricht?
Zitat:
@xAKBx schrieb am 4. August 2016 um 18:54:02 Uhr:
Hauptsache, man kann ein gemeinsames Feinbild aufbauen.
Wenn man sich hier viele Beiträge anschaut, geben sich die Versicherer aber auch an einigen Stellen wirklich Mühe als Zielscheibe zu dienen.
Anders kann man sich gewisse Geschäftspraktiken, die hier nicht als Einzelfälle auftauchen, einfach nicht mehr erklären.
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Vor allem finde ich erschreckend, wenn Vers.-Mitarbeiter offensichtlich schon derart konditioniert sind, dass sie selbst hier in der Freizeit noch so schräg denken.
Oder machen die das hier im Auftrag der Vers.?
Zitat:
@3dition schrieb am 4. August 2016 um 15:50:57 Uhr:
Ich präzisiere: Die HÖHE des Schadenersatzes inkl. Wertminderung hat der SV festzulegen. Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, dann in der vom SV ermittelten Höhe!Ich weiß, dass die Vers. nicht danach handeln, aber so sollte es sein. Ein "Sesselpupser im Büro", der das Auto nie live gesehen hat, darf dazu keine "Meinung" entwickeln. Zweifelt er das Gutachten an, kann er ja ein weiteres in Auftrag geben. Aber einfach kürzen is nich!
Sorry, aber du vergisst dabei, dass es um "fremdes Geld" geht. Auch wenn das Regulierungsverhalten ärgerlich ist (und glaube mir, ich kann ein langes Lied davon singen!), ist es immer noch das Geld der Versicherung, um das es geht. Und genauso, wie du dir die Entscheidung, ob du DEINE Kohle rausrückst, persönlich vorbehältst, muss auch die Versicherung (in Person des beauftragten Mitarbeiters) entscheiden dürfen, was sie zahlt oder nicht zahlt. Und am Ende kann nur ein Gericht "zwangsweise" über fremdes Vermögen verfügen, indem es mit einem Urteil einen vollstreckbaren Titel schafft.
Das ist unser Rechtssystem und zumindest diesen Teil davon finde ich ausnahmslos gut!
Stell dir doch mal den (dann zwangsläufig genauso möglichen) umgekehrten Fall vor: ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, ist genauso kompetent, vereidigt etc. wie "dein" Gutachter. Dessen Gutachten müsstest du dann z.B. im Kaskofall genauso unwidersprochen hinnehmen, ohne Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wäre doch ziemlich blöd, oder?
Zitat:
@3dition schrieb am 5. August 2016 um 11:14:17 Uhr:
Vor allem finde ich erschreckend, wenn Vers.-Mitarbeiter offensichtlich schon derart konditioniert sind, dass sie selbst hier in der Freizeit noch so schräg denken.Oder machen die das hier im Auftrag der Vers.?
Hm, das ist eine nicht ganz einfache Frage. Dazu muss man wohl etwas ausholen.
Vor ein paar Jahren war es hier so, dass ein großteil der Beiträge von frustrierten Kunden oder Geschädigten erstellt wurde, die vielleicht falsche Vorstellungen von Schadensregulierung hatten oder auch mal das Kleingedruckte falsch gelesen haben.
Dispute gab es da eigentlich häufig nur um die moralischen Ansichten einer Regulierung (z.B. was ist als gleichwertig im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung anzusehen). Über die grundlegenden Sachen, was zu regulieren ist, gab es selten Meinungsverschiedenheiten.
Natürlich ist es bei moralischen Diskussionen dann so, das zum Beispiel der Geschädigte seine Meinung für das Nonplusultra hält, der freie Sachverständige natürlich einen freien Gutachter für unabdingbar hält, und der Versicherungsangestellte sich ungern als Abzocker darstellen lassen will. Das jeder "seinen" Berufszweig irgendwie zu schützen versucht ist denke ich bis zu einem gewissen Grad normal.
Im Laufe der Zeit häuften sich aber auch Fälle, wo Versicherungen anfingen nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich falsch abzurechnen. Hier wird es dann natürlich schwierig für einen Versicherungsmann aus der Sache ohne Ansehensschaden raus zu kommen. Den ein oder anderen hatte ich da schon in Verdacht seinen Berufsstand, nennen wir es mal "kreativ-argumentatv" zu verteidigen. Ob das im Auftrag einer Versicherung geschah oder aus einer verletzten Berufsehre heraus kann und wollte ich zum damaligen Zeitpunkt nicht beurteilen. Bei einer Person bin ich mir da bis heute nicht wirklich sicher. Aber da diese Person sich mittlerweile mehr auf seinen Bus als auf Versicherungen konzentriert, ist das auch mittlerweile egal und ich vermute es war eher der gekränkte Berufsstolz.
Heute ist es so, dass ein großteil der Threads von nachweislich gesetzeswidrigen Kürzungen handelt (ok, von den Nicht-das-Kleingedruckte-Lesern gibt es auch noch viele). Von daher wird es selbst für einen stolzen Versicherungsmann schwierig seinen Arbeitgeber sachlich zu verteidigen. Aber ich vermute ein Dekra-Gutachter hätte hier ähnlich schlechte Karten seinen Brötchengeber in ein gutes Licht zu stellen.
Ob heute hier jemand im Auftrag einer Versicherung agiert? Ich halte es für möglich. Nicht auf Grund spezieller Vorfälle hier, sondern auf Grunde der Entwicklung allgemein. Wenn man sich ansieht wie Bewertungsportale oder Rezensionssysteme durch automatische Bewertungssoftware unterwandert werden, und das in einer Qualität, dass das ungeschulte Auge das nicht mehr erkennt (vorbei die Zeit von "Ich haben diesen Toaster kauft, ist Totales Schrott und AEG ist bässer viel kaufen"😉, glaube ich schon, dass auch das ein oder andere Fachforum (ab einer gewissen Größe) von der Wirtschaft unterwandert wird.
@zille: Volle Zustimmung!
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. August 2016 um 11:50:16 Uhr:
Und genauso, wie du dir die Entscheidung, ob du DEINE Kohle rausrückst, persönlich vorbehältst, muss auch die Versicherung (in Person des beauftragten Mitarbeiters) entscheiden dürfen, was sie zahlt oder nicht zahlt.
Absolutes Veto!!! Genau das meine ich ja: Die Vers. zahlt den Schaden. Und diese Höhe hat der Gutachter zu bestimmen und das MUSS die Vers. dann hinnehmen. Da darf die nichts entscheiden.
Zitat:
Stell dir doch mal den (dann zwangsläufig genauso möglichen) umgekehrten Fall vor: ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, ist genauso kompetent, vereidigt etc. wie "dein" Gutachter. Dessen Gutachten müsstest du dann z.B. im Kaskofall genauso unwidersprochen hinnehmen, ohne Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wäre doch ziemlich blöd, oder?
Ist es ja nicht. Ist wie mein Vergleich oben mit den Richtersprüchen: Er ist bindend, aber ich kann in Berufung gehen. Dann entscheiden andere Richter neu. So auch hier: Beide Seiten dürfen ein weiteres Gutachten verlangen (müssen aber ggf. bei unberechtigten Zweifeln den Spaß dann auch bezahlen - wie beim Gerichtsverfahren). Und auch weitere Instanzen bzw. Gutachten, bis der BGG (Bundesgerichtsgutachter, also delle 😁 ) final entscheidet.
Hier ist aber das Kernproblem, dass Vers. "irgendwie" und einfach so kürzen, sie zweifeln ja nicht das Gutachten an, sondern legen nur ihre eigenen Zahlen drunter oder verweigern ganze Positionen. Und das geht nicht!
Bis zu dieser Stelle alles sehr realistisch:
Zitat:
@3dition schrieb am 5. August 2016 um 12:23:43 Uhr:
(Bundesgerichtsgutachter, also delle 😁 )
Aber das ist ja nun doch schon sehr abenteuerlich. Der Himmel möge uns beschützen 😁
Zitat:
@3dition schrieb am 5. August 2016 um 12:23:43 Uhr:
@zille: Volle Zustimmung!
Zitat:
@3dition schrieb am 5. August 2016 um 12:23:43 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. August 2016 um 11:50:16 Uhr:
Und genauso, wie du dir die Entscheidung, ob du DEINE Kohle rausrückst, persönlich vorbehältst, muss auch die Versicherung (in Person des beauftragten Mitarbeiters) entscheiden dürfen, was sie zahlt oder nicht zahlt.Absolutes Veto!!! Genau das meine ich ja: Die Vers. zahlt den Schaden. Und diese Höhe hat der Gutachter zu bestimmen und das MUSS die Vers. dann hinnehmen. Da darf die nichts entscheiden.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. August 2016 um 12:23:43 Uhr:
Zitat:
Ist es ja nicht. Ist wie mein Vergleich oben mit den Richtersprüchen: Er ist bindend, aber ich kann in Berufung gehen.
Schon einmal etwas von der Berufungsgrenze gehört, oder wolltest Du mehr als € 600,-- einklagen?
Wo ist das Problem? Die Grenze hätte in meinem. Prozess gepackt und eine Grenze könnte auch für zweitgutachten gelten.
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. August 2016 um 13:28:05 Uhr:
Schon einmal etwas von der Berufungsgrenze gehört, oder wolltest Du mehr als € 600,-- einklagen?
Geht aber auch für weniger, kommt alles darauf an. Wäre ja mal sinnvoll die Wertminderung bis zum BGH durchzuziehen um dann Delle als Bundesgerichtsgutachter eine Grundsatzentscheidung fällen zu lassen 😁
@Moers75 schrieb am 5. August 2016 um 17:16:42 Uhr
Wäre ja mal sinnvoll die Wertminderung bis zum BGH durchzuziehen um dann Delle als Bundesgerichtsgutachter eine Grundsatzentscheidung fällen zu lassen 😁
Ich bin sofort dabei......😁
dann ist endlich mal Ruhe an der Wertminderungsfront..........😎
*Bundesgerichtsgutachter*
Das ist mal Geil......
😁
BundesgerichtsHOFgutachter wäre noch geiler 😁