Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung

Hallo zusammen,

wie sieht die aktuelle Lage bei dem Thema aus? Hintergrund: Gegenerische Versicherung hat (sogar völlig anstandslos) alles laut Gutachten gezahlt, aber verweigert 200EUR Wertminderung wegen Alter und Laufleistung. Dieses war aber dem Gutachter ja nun auch bekannt und er hält 200EUR für angemessen.

Auto ist 9 Jahre, 120.000. Schaden war Blechschaden am Radhaus, also keine Teiletausch möglich, sondern Instandsetzung.

Versicherung meint, nach 4 Jahren bzw. 100Tkm gibts nix mehr, nur noch bei den wenigsten Gerichten. RSV und SV sagen, das wollen wir doch mal sehen... ;-)

Was wird mich erwarten? Geht ja nicht wirklich ums Geld, sondern um die "Arroganz" der Krawall-Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Jupp, die alte Leier...🙄

Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....😁

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Ist es nicht!

Möchtest du deiner Aussage noch Substanz verleihen?

Das sieht Wikipedia in dem Fall mal anders:

Zitat:

Versicherungsbetrug sind alle Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen.

Zitat:

Versicherungsbetrug erfordert eine vorsätzliche Vorgehensweise des Täters und führt zur Vertragswidrigkeit seines Verhaltens.

...

Zitat:

Bei einer Übertreibung liegt zwar ein versicherter Schaden vor, doch wird hier vorgetäuscht, dass der Schaden höher als der tatsächlich entstandene sei.

Somit wäre, vorsätzlich einen größeren Schaden vorzugaukeln, Betrug im Sinne des StGB.

Es ging doch überhaupt nicht um die Frage, ob es richtig sein kann, dass Versicherungen nach eigenem Gutdünken in Gutachten manifestierte Entschädigungsleistungen kürzen. Diese scheinbar erkennbare Tendenz finde ich überhaupt nicht gut.

Mir ging es doch lediglich darum, hieraus eine Straftat zu konstruieren. Und das ist es sicherlich nicht. Schließlich haben wir Gerichte, die sich mit solchen Sachen zu beschäftigen haben (leider). Und umgekehrt gibt es auch genügend Urteile, in dem einem Geschädigten die von ihm oder seinem Anwalt geforderte Entschädigung verweigert wurde, ohne das hier Versicherungsbetrug vorlag. Auch hier ist ein strafrechtlicher Belang überhaupt nicht vorhanden.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. August 2016 um 08:35:14 Uhr:


Es ging doch überhaupt nicht um die Frage, ob es richtig sein kann, dass Versicherungen nach eigenem Gutdünken in Gutachten manifestierte Entschädigungsleistungen kürzen. Diese scheinbar erkennbare Tendenz finde ich überhaupt nicht gut.

Mir ging es doch lediglich darum, hieraus eine Straftat zu konstruieren. Und das ist es sicherlich nicht.

Das kritisiere ich aber doch eindeutig: Es müsste strafbar gemacht werden, denn die Versicherungen tun dies vorsätzlich und rechnen (leider erfolgreich) damit, dass die Opfer sich nicht wehren.

Krasser Vergleich: Trete ich ein am Boden liegendes Opfer und alle sehen und wissen das, so wird es erst dann - und dann nur zivilrechtlich verfolgt - wenn sich DAS OPFER wehrt.

Hier nutzen die Großen die Schwächeren schamlos und im vollen Wissen um ihre "Hintergedanken" aus.

Dann verknacken wir doch einmal den Sachbearbeiter, der sich hieran orientiert hat. Wenn es in Deinem Fall zu einem Urteil gekommen wäre, ist der Ausgang definitiv ungewiss. Nur, als Versicherer würde ich in einem solchen Fall die internen Kosten bei einem obsiegenden Urteil gegenrechnen - und dann letztlich zahlen.

Ab in den Knast mit denen!

Das zu beurteilen darf nicht in den Händen des Vers.-Sachbearbeiters liegen, das ist Sache des SV! Der kennt auch die Urteile und wenn er eine Wertminderung angemessen ansieht, dann ist die fällig!

Immer wieder lächerlich, dass Versicherer ihr ganzes Tun auf EIN Urteil ausrichten und sich damit die Welt schönreden. Alle gegen die Vers. sprechenden Urteile werden geflissentlich ignoriert!

Bei welcher arbeitest du?

P.S. Dein Urteil ist 12 Jahre alt! Wenn es allgemein so wie du es willst gelesen werden würde, wieso ist dann in über einem Jahrzehnt noch keine Klarheit da?!

Zitat:

@3dition schrieb am 4. August 2016 um 09:40:26 Uhr:


Das zu beurteilen darf nicht in den Händen des Vers.-Sachbearbeiters liegen, das ist Sache des SV!

Aber ganz, ganz, ganz sicher nicht! Der SV hat da überhaupt nichts verloren. Ein Gutachter entscheidet absolut nirgendwo über Ansprüche! Nicht im Haftpflichtrecht, nicht im Strafrecht, nicht im Entschädigungsrecht oder sonstwo. Wäre ja noch schöner. Der Gutachter erstattet ein Gutachten und fertig. Über die Höhe der Ansprüche müssen sich die Parteien (hier: Anspruchsteller und Versicherung) einigen oder im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Ich möchte bitte nicht in einem System leben, in dem Gutachter (deren bisherige Anstrengungen zur Mehrung meines Vermögens ich ausnahmslos schätze!) über Ansprüche zu entscheiden haben.

Es herrscht deswegen keine Klarheit, weil es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt und es hierzu kein alles festlegendes BGH-Urteil gibt. Und solange wird nun einmal die Wertminderungsgeschichte häufig erst anwaltlich, mit unterschiedlichem Ausgang, geklärt werden müssen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. August 2016 um 14:53:13 Uhr:


Es herrscht deswegen keine Klarheit, weil es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt und es hierzu kein alles festlegendes BGH-Urteil gibt.

Das ist Unsinn. Einen merkantilen Minderwert kann man nicht berechnen. Den kann ein erfahrener SV nur mit Hilfe verschiedenster Parameter ermitteln.
Wenn ein potentieller Käufer die Wahl zwischen zwei identischen Fahrzeugen hat, das eine unfallfrei, das andere nicht, wird er bei gleichem Preis immer das unfallfreie wählen. Das Unfallfahrzeug ist nur mit Preisnachlass zu verkaufen. Das bedeutet, dass ein merkantiler Minderwert, bei Verlust der Eigenschaft unfallfrei, demzufolge immer entsteht.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. August 2016 um 14:53:13 Uhr:


Es herrscht deswegen keine Klarheit, weil es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt und es hierzu kein alles festlegendes BGH-Urteil gibt.

Wird es auch nicht geben weil man eine Wertminderung nicht einfach berechnen kann. Da traue ich einem Autoverkäufer noch eher zu die festzulegen als einem Versicherungssachbearbeiter, denn der kennt den Markt und weiß in etwa für wie viel weniger er einen Unfallwagen mindestens ankaufen muss damit er nicht drauflegt.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 4. August 2016 um 14:49:52 Uhr:



Zitat:

@3dition schrieb am 4. August 2016 um 09:40:26 Uhr:


Das zu beurteilen darf nicht in den Händen des Vers.-Sachbearbeiters liegen, das ist Sache des SV!

Aber ganz, ganz, ganz sicher nicht! Der SV hat da überhaupt nichts verloren. Ein Gutachter entscheidet absolut nirgendwo über Ansprüche! Nicht im Haftpflichtrecht, nicht im Strafrecht, nicht im Entschädigungsrecht oder sonstwo. Wäre ja noch schöner. Der Gutachter erstattet ein Gutachten und fertig. Über die Höhe der Ansprüche müssen sich die Parteien (hier: Anspruchsteller und Versicherung) einigen oder im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Ich möchte bitte nicht in einem System leben, in dem Gutachter (deren bisherige Anstrengungen zur Mehrung meines Vermögens ich ausnahmslos schätze!) über Ansprüche zu entscheiden haben.

Ich präzisiere: Die HÖHE des Schadenersatzes inkl. Wertminderung hat der SV festzulegen. Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, dann in der vom SV ermittelten Höhe!

Ich weiß, dass die Vers. nicht danach handeln, aber so sollte es sein. Ein "Sesselpupser im Büro", der das Auto nie live gesehen hat, darf dazu keine "Meinung" entwickeln. Zweifelt er das Gutachten an, kann er ja ein weiteres in Auftrag geben. Aber einfach kürzen is nich!

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. August 2016 um 15:44:42 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. August 2016 um 14:53:13 Uhr:


Es herrscht deswegen keine Klarheit, weil es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt und es hierzu kein alles festlegendes BGH-Urteil gibt.

Wird es auch nicht geben weil man eine Wertminderung nicht einfach berechnen kann. Da traue ich einem Autoverkäufer noch eher zu die festzulegen als einem Versicherungssachbearbeiter, denn der kennt den Markt und weiß in etwa für wie viel weniger er einen Unfallwagen mindestens ankaufen muss damit er nicht drauflegt.

Dann korrigier doch wenigsten einmal Wikipedia.

12 Jahre alte Urteile und wikipedia als Referenz... alles klar... ;-)

Ist doch ok. Deine Meinung ist sicherlich relevanter...

Und verlinke doch einfach ein BGH-Urteil, das dieses überholt hat.

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