Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung

Hallo zusammen,

wie sieht die aktuelle Lage bei dem Thema aus? Hintergrund: Gegenerische Versicherung hat (sogar völlig anstandslos) alles laut Gutachten gezahlt, aber verweigert 200EUR Wertminderung wegen Alter und Laufleistung. Dieses war aber dem Gutachter ja nun auch bekannt und er hält 200EUR für angemessen.

Auto ist 9 Jahre, 120.000. Schaden war Blechschaden am Radhaus, also keine Teiletausch möglich, sondern Instandsetzung.

Versicherung meint, nach 4 Jahren bzw. 100Tkm gibts nix mehr, nur noch bei den wenigsten Gerichten. RSV und SV sagen, das wollen wir doch mal sehen... ;-)

Was wird mich erwarten? Geht ja nicht wirklich ums Geld, sondern um die "Arroganz" der Krawall-Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Jupp, die alte Leier...🙄

Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....😁

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 20:11:55 Uhr:


Selbstverständlich ist die prozentuale Bemessung eine relevante Größenordnung. Das ist nämlich die Bezugsgröße, welche die Käufer (der Markt) berücksichtigt.
das war Sie schon immer und das wir auch so bleiben.
Und nicht irgendwelcher Formelquatsch, der dann mit "Parametern" nach oben oder nach unten korigiert wird.

Aber doch nicht als Ergebnis, nach dem Motto, der Minderwert ist x-% der Reparaturkosten.

Genau dann wärst Du ja wieder beim "Rechnen" und dem Formelquatsch.

Der Kunde hört "Unfallwagen" und zahlt natürlich weniger als für den identischen "unfallfreien".

Wieviel weniger, musst Du als SV jetzt ermitteln. Und dazu gehören eben viele Parameter: Fahrzeug, Marktsituation, Marktgängigkeit etc. Und eben auch die Reparaturhöhe, aber nur als ein Punkt von vielen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 20:11:55 Uhr:


Entschuldige, aber das ist wirklich lächerlich.....🙄

Nicht das einzige von dem User!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Mai 2016 um 20:38:00 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 20:11:55 Uhr:


Selbstverständlich ist die prozentuale Bemessung eine relevante Größenordnung. Das ist nämlich die Bezugsgröße, welche die Käufer (der Markt) berücksichtigt.
das war Sie schon immer und das wir auch so bleiben.
Und nicht irgendwelcher Formelquatsch, der dann mit "Parametern" nach oben oder nach unten korigiert wird.

Aber doch nicht als Ergebnis, nach dem Motto, der Minderwert ist x-% der Reparaturkosten.
Genau dann wärst Du ja wieder beim "Rechnen" und dem Formelquatsch.
Der Kunde hört "Unfallwagen" und zahlt natürlich weniger als für den identischen "unfallfreien".
Wieviel weniger, musst Du als SV jetzt ermitteln. Und dazu gehören eben viele Parameter: Fahrzeug, Marktsituation, Marktgängigkeit etc. Und eben auch die Reparaturhöhe, aber nur als ein Punkt von vielen.

Genau das habe ich doch oben beschrieben!

Es ändert aber nichts daran, dass die Reparaturkosten -als einer der Punkte- in die Wertminderungersmittlung mit einfliesen.

Und das begründet sich-wie du richtig beschrieben hast- auch in dem Unstand "der Kunde hört Unfallwagen"

Was ist seine erste Frage oder meinetwegen auch sein erster Gedanke?

Wie hoch war der Schaden.

Und davon geht seine "Abschlagsvorderung" dann aus.

Wir sind uns aber einig: "merkantil" ist beim Mindwert das Thema.

In der Tat.

@Vandut (Christian) provoziert mal wieder

Nicht das einzige von dem User!

möchtest du dich gern hier im Thema einbringen?

Wir würden uns -da spreche ich sicher im Namen aller User hier- darüber freuen.

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So gesehen ist eine Wertminderung von 200EUR ja eigentlich lächerlich wenig. Würde ich den Wagen jetzt anbieten (gehen wir mal von 13.000EUR aus), dann würde ich ihn entweder für 13.000 loswerden oder wegen Unfalls nur für 12.000 oder weniger, aber sicher nicht für 12.800. Aber gut, das ist dann wohl mein persönliches Lebensrisiko.

Da beim Wiederverkauf vermutlich mehr als 200EUR abgezogen werden würden, werde ich den Prozess umso eher führen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 20:47:46 Uhr:


@Vandut (Christian) provoziert mal wieder

Nicht das einzige von dem User!
[/quote

möchtest du dich gern hier im Thema einbringen?

Wir würden uns -da spreche ich sicher im Namen aller User hier- darüber freuen.

Immer diese Christians!

Den gibt es hier ja scheinbar ganz oft!

😁

Zitat:

@3dition schrieb am 13. Mai 2016 um 20:50:10 Uhr:


So gesehen ist eine Wertminderung von 200EUR ja eigentlich lächerlich wenig. Würde ich den Wagen jetzt anbieten (gehen wir mal von 13.000EUR aus), dann würde ich ihn entweder für 13.000 loswerden oder wegen Unfalls nur für 12.000 oder weniger, aber sicher nicht für 12.800. Aber gut, das ist dann wohl mein persönliches Lebensrisiko.

Da beim Wiederverkauf vermutlich mehr als 200EUR abgezogen werden würden, werde ich den Prozess umso eher führen.

Die Warheit liegt wohl -wie so oft- in der goldenen Mitte.....😁

500 Euro Abschlag wären hier wohl angebracht.

Bei meiner letzten Gerichtsakte ging es um einen 8 Jahre alten Opel Astra Kombi.

KH- Gutachten der Grünkittel- Organisation enthielt keine Angaben zur Wertminderung.

Weder Positiv noch Negativ. Das war schon mal Käse.

Versicherung sagt natürlich nö, da steht nix, dann gibt es auch nix.

Der Anwalt vom Anspruchsteller fordert 300 Euro.

Delle sagt: ja 300 Euro ist Minimum, aber 500 Euro sind eigentlich angemessen.

Was meinst du wohl, was da abgegangen ist.....😁

Befangenheitsantrag von der Versicherung verbunden mit dem Antrag der Verbannung auf die Insel Elba.....😁

Wenn die Versicherung hier etwas nachgedacht hätte, wäre eine Streitverkündung an die grünen Männchen hier der bessere Weg gewesen.

Mich hätte das echt gefreut, gern hätte ich mit dem Grünkittel einen freundlichen Dialog im Gerichtsaal geführt....😎

Ab nein, man kennt sich, man schätzt sich und was sind schon 500 Euro....... 🙄

Naja, es kam dann wie es kommen muste.

Sollte die Versicherung in meinem Fall jetzt nicht noch schnell zahlen, wird nächste Woche Klage eingereicht. Wegen 200€! Sehr schade, dass man das machen muss.

Für die Jungs der Versicherungsbranche: Ab sofort schalte ich SOFORT einen Anwalt bei Haftpflichtschäden ein. Ihr wollt einfach nicht fair spielen, dann spare ich auch nicht mehr euer Geld!

Zitat:

@3dition schrieb am 12. Juni 2016 um 22:58:43 Uhr:


Sollte die Versicherung in meinem Fall jetzt nicht noch schnell zahlen, wird nächste Woche Klage eingereicht. Wegen 200€! Sehr schade, dass man das machen muss.

Für die Jungs der Versicherungsbranche: Ab sofort schalte ich SOFORT einen Anwalt bei Haftpflichtschäden ein. Ihr wollt einfach nicht fair spielen, dann spare ich auch nicht mehr euer Geld!

Es ist eher das Geld der Versichertengemeinschaft. 😉
Nach dem Ärger den du hattest kann ich deine Entscheidung, nur mit Anwalt, gut nachvollziehen.

Gruß Frank,
schade das einige Versicherungen nicht sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Geldern umgehen. 😠

So hätte ich es formulieren müssen, denke aber, dass bei derartigen Entscheidung auch die Versicherungen nur "ihr" Geld Sehen.

Man müsste Versicherungen zwingen die Prämien für ihre Kunden zu senken, wenn sie in solche Prozesse gehen und verlieren.

Um die Sache abzuschließen: Anwaltsschreiben - kein Geld. Klage eingereicht. Versicherung zahlt umgehend voll. Plus Anwalts- und Gerichtskosten.

Ich könnte kotzen!

habe ich dir das nicht gleich gesagt? 🙂

Ja, ich hatte es auch genauso erwartet/befürchtet, finde es aber nach wie vor skandalös!

Wenn mehr Leute klagen als sich einschüchtern zu lassen mekr auch irgendwann der dümmste Versicherungskalkulator, dass das ein Minusgeschäft wird.

Im Moment scheint sich dieses Vorgehen ja noch zu lohnen.

Klar. Mindestens 9 von 10 klagen ja nicht. Macht 10x200EUR = 2000EUR - 1x200EUR+Anwalt/Gericht = ca. 350,-- = Gewinn für Versicherung: 1650EUR! Und das nur bei Kleckerbeträgen von 200EUR, meist ist es mehr!

Und ich finde das vorsätzliche Vorenthalten von Geld (Opfergeld!) sehr nahe am Diebstahl! Hier gehört ein Gesetz her, dass Vers. für solche Machenschaften bestraft.

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