Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung

Hallo zusammen,

wie sieht die aktuelle Lage bei dem Thema aus? Hintergrund: Gegenerische Versicherung hat (sogar völlig anstandslos) alles laut Gutachten gezahlt, aber verweigert 200EUR Wertminderung wegen Alter und Laufleistung. Dieses war aber dem Gutachter ja nun auch bekannt und er hält 200EUR für angemessen.

Auto ist 9 Jahre, 120.000. Schaden war Blechschaden am Radhaus, also keine Teiletausch möglich, sondern Instandsetzung.

Versicherung meint, nach 4 Jahren bzw. 100Tkm gibts nix mehr, nur noch bei den wenigsten Gerichten. RSV und SV sagen, das wollen wir doch mal sehen... ;-)

Was wird mich erwarten? Geht ja nicht wirklich ums Geld, sondern um die "Arroganz" der Krawall-Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Jupp, die alte Leier...🙄

Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....😁

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Das stimmt zwar, widerspricht aber der Idee der freien Marktwirtschaft. 😉

Nach meiner Laienmeinung würde das doch ganz gut passen:

Zitat:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Absicht sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen ist da. Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen, wäre dann die Aussage, man müsse nicht zahlen obwohl man es besser weis.

Wenn man eh schon beim Anwalt in Bearbeitung ist, sollte man es mal ansprechen.

Die Versicherungswirtschaft hält einen überaus maßgeblichen Anteil an der Finanzierung des Staates (Geldanlage in Staatsanleihen). 😉

Aus diesem Grund hat sich ein schlauer Kopf mal die Gewaltenteilung ausgedacht.

Die Judikative lebt nicht von Staatsanleihen 😉

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. August 2016 um 21:47:53 Uhr:


Aus diesem Grund hat sich ein schlauer Kopf mal die Gewaltenteilung ausgedacht.

Die Judikative lebt nicht von Staatsanleihen 😉

Hast zwar recht.
Als die Judokative ausgerufen wurde, gab es noch keinen Wertminderungsanspruch im Jahre 1949.

Tut sie auch, weil sie aus dem allgemeinen Steuersäckel bezahlt wird. Ich will ja nur sagen, dass dieser wünschenswerte Ansatz ganz real gesprochen nix wird. Es handelt sich nach derzeitiger Sicht der Dinge nur um die bloße Nichterfüllung zivilrechtlicher Ansprüche. Zwar durchaus verwerflich. Aber noch nicht strafbar,

Ja, der merkantile Minderwert aus den 20'gern ... 🙂 da waren meine Eltern noch nicht mal flüssig 😁

Die "organisierte" und vorsätzliche Nichterfüllung von Ansprüchen sollte man strafbar machen!

Natürlich! Umgekehrt sollte aber das Verlangen nach einer Übererfüllung entsprechend abgehandelt werden. 😁

Was willst du damit sagen?

Zitat:

@3dition schrieb am 3. August 2016 um 22:18:48 Uhr:


Was willst du damit sagen?

Chancengleichheit meint er zu recht.

Was meint ihr mit Chancengleichheit?

Wenn er sich hier einmal ein paar Threads durchgelesen hätte, bei denen Versicherungsnehmer versucht haben, eine höhere Entschädigung als ihnen zusteht zu erlangen, wüsste er wohl, was gemeint war.

Ok, hier schreiben also wieder Versicherungsmitarbeiter, die emotional statt professionell beurteilen.

Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn man zu viel verlangt. Das ist übrigens in der Regel Versicherungsbetrug und straftrechtlich bewehrt.

Aber: Wer entscheidet, was dem Geschädigten zusteht? Sicher NICHT der Sachbearbeiter der Vers, sondern einzig und allein ein vereidigter SV! Und solche Gutachten mutwillig zu kürzen ist ebenso verwerflich, wie Versicherungsbetrug!

So wie TÜV/Dekra-Aussagen bei der HU bindend sind, sollte auch - für beide Seiten! - die Aussage eines SV feststehen, wie ein Richterspruch (gegen den man bei starken Zweifeln ja auch Berufung einlegen kann, aber erst einmal gilt der!).

Zitat:

@3dition schrieb am 4. August 2016 um 06:09:18 Uhr:


Ok, hier schreiben also wieder Versicherungsmitarbeiter, die emotional statt professionell beurteilen.

Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn man zu viel verlangt. Das ist übrigens in der Regel Versicherungsbetrug und straftrechtlich bewehrt.

Aber: Wer entscheidet, was dem Geschädigten zusteht? Sicher NICHT der Sachbearbeiter der Vers, sondern einzig und allein ein vereidigter SV! Und solche Gutachten mutwillig zu kürzen ist ebenso verwerflich, wie Versicherungsbetrug!

So wie TÜV/Dekra-Aussagen bei der HU bindend sind, sollte auch - für beide Seiten! - die Aussage eines SV feststehen, wie ein Richterspruch (gegen den man bei starken Zweifeln ja auch Berufung einlegen kann, aber erst einmal gilt der!).

Das ist nun wirklich großer Unsinn!

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