Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
Zitat:
@Hanuse schrieb am 15. Dezember 2021 um 19:40:59 Uhr:
Von daher kann auch jeder Privatkäufer sich nen Hybrid ohne Mehrkosten kaufen
Nur sind die Privatkäufer die Minderheit beim Neuwagenkauf...
"Dein Chef muss also bald bauen, sofern die Firma eine gewisse Größe besitzt."
Bald ist relativ, wenn diese Ausführungen stimmen.
https://www.immobilienmanager.de/...ektroautos-werden-pflicht-09122020
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 15. Dezember 2021 um 17:09:56 Uhr:
Deine Sicht @Henson2 mag für dich stimmen, ist aber bei weitem nicht die Realität. Da sind, gerade gewerbliche Fahrzeuge fast ausschließlich geleast - sie gehen also nach x Monaten so oder so zurück in den Handel. Ob die Nutzer nun mit 0,5 oder 1 Prozent versteuert haben, interessiert dabei nicht.
Meiner ist auch geleast. Ich kann aber nach vier Jahren verlängern. Die 0,5 oder 1 Prozent interessieren mich selber schon sehr stark. Der Firma ist das egal aber mir nicht 🙂
Die Verlängerung wird sich aber vermutlich für die Firma dann nicht lohnen.
Nach 4 Jahren sind die jetzt aktuellen PlugIns dann am Markt weniger wert und die Leasingraten werden wegen schlechterem Restwerte eher höher.
In ca. zwei bis drei Jahren wird der Markt mit vielen PlugIns als Leasing-Rückläufer überschwemmt. Vermutlich werden auch die üblichen Absatzmärke weniger Interesse an dieser Art von Fahrzeugen haben.
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Ich sehe die Änderung durchaus als gerecht und auch als sinnvoll an.
Meinen Plug in Hybrid habe ich seit Ende Juli knapp 11 tkm gefahren. Die Pendelstrecke (38 km einfach) läßt sich in beide Richtungen elektrisch bewältigen, weil ich zu Hause und im Büro laden kann. Einzig zum Überholen oder jetzt im Winter schaltet der Verbrenner zu.
So bin ich trotz einiger Langstrecken sicher über den 50%. Ich hab das nicht explizit pro km gerechnet, aber ich habe auf die 11 tkm einen Durchschnittsverbrauch von 3,4 Ltr. Benzin auf 100 km. Da der Wagen im Verbrennerbetrieb eher 8 - 9 Ltr. verbraucht, liegt die elektische Nutzung deutlich über den 50%.
Dennoch werde ich nächstes Jahr auf ein BEV wechseln, weil mich die ständige und zudem langsame Laderei nervt, wenn ich zweimal täglich laden muß. Mit dem BEV werde ich mit 1 - 2 Ladevorgängen pro Woche (bevorzugt im Büro) hinkommen.
In Urlaub fahre ich sowieso mit den Privatautos, weil die mehr Spaß machen. Sollte ich aus Zeitgründen (BEV ist wegen niedrigerer Geschwindigkeit und Ladepausen doch deutlich langsamer) die eine oder andere berufliche Langstrecke mit dem privaten Diesel fahren wollen, bringt mich das auch nicht um. Da spare ich die hier anfallenden Kosten ja durch die nochmals günstigere Versteuerung des BEV wieder rein. Und die Umwelt hat auch was davon, weil der Diesel auf Langstrecke doch weniger verbraucht, als der aktuelle PHEV.
Hi zusammen,
was ich nicht so wirklich rauslese bis jetzt ist die Idee der Änderung bzgl 0,5% Regel bei 50% elektrischer Fahrweise. Gilt sowas tendeziell für alle Neuzulassungen ab 01/2023 oder denkt ihr es wird auch Altbestand angecshaut.
Ich weiß eine konkrete Aussage kann keiner treffen aber eine Einschätzung reicht mir schon.
Grüße
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 16. Dezember 2021 um 12:21:48 Uhr:
...In Urlaub fahre ich sowieso mit den Privatautos, weil die mehr Spaß machen. Sollte ich aus Zeitgründen (BEV ist wegen niedrigerer Geschwindigkeit und Ladepausen doch deutlich langsamer) die eine oder andere berufliche Langstrecke mit dem privaten Diesel fahren wollen, bringt mich das auch nicht um. Da spare ich die hier anfallenden Kosten ja durch die nochmals günstigere Versteuerung des BEV wieder rein. Und die Umwelt hat auch was davon, weil der Diesel auf Langstrecke doch weniger verbraucht, als der aktuelle PHEV.
...
Je nach BEV - eigentlich mit fast alle - macht das Fahren deutlich mehr Spaß und auch deutlich billiger. Ist nur "begrenzt" durch die Höchstgeschwindigkeit.
Alleine die Augen der Por... oder ABM-Fahrer möchte ich gerne mal sehen, wenn mal wieder gedrängelt wird 🙂
Kommt immer darauf an, wie man Spaß beim Fahren für sich definiert.
Ich kenne kein aktuelles BEV, dass mir ähnlich Freude bereiten könnte, wie mein 8-Zylinder Cabrio, wenn man offen um den Gardasee cruised oder wie mein 911er, wenn man in den Alpen Pässe fährt.
Ein E-Auto ist gut für die emotionslosen Alltagskilometer, aber außer der Beschleunigung aus dem Stand bietet es für mich keinerlei Emotionen oder Spaß.
Vielleicht ändert sich das ja, wenn der E-Boxster und der E-Cayman auf den Markt kommen. Wenn nicht bleiben die Verbrenner, von mir aus auch mit E-Fuels betrieben. Bei den paar Tausend km im Jahr spielt das nicht die große Rolle.
Und der Löwenanteil der Fahrleistung kann ja elektrisch zurückgelegt werden.
Wobei viele BEVs vor allem innen so gar nicht mein Ding sind. Mich hätte z.B. der Ioniq 5 wegen der Technik sehr gereizt, aber das Interieur finde ich fürchterlich. So habe ich einen Enyaq bestellt weil der außen wie innen, für ein BEV noch relativ konventionell designt ist.
Aber die Geschmäcker sind ja verschieden und das ist auch gut so ...
weiß jemand was ab 2023 passiert? Ich kann jetzt bestellen aber vermutlich kommt das neue Fahrzeug erst 2023 weil mein aktueller Vertrag eh bis Mitte Dezember läuft... bin ich mit 60km Reichweite definitiv für 3 Jahre bei den 0,5%
Hatte Multivan im Auge, der macht nur 50km und scheint bei der aktuellen Lage zu riskant dann zu sein, wenn der erst 2023 kommt oder?
Ab 01.01.2023 soll das ODER beim Co2 Ausstoß fallen, da gelten dann nur noch 60km Mindestreichweite in E.
Ab 01.08.2023 wird diese auf 80km angepasst. Ist aber alles noch nicht final und kann sich jeder Zeit ändern.
Zudem angedacht: Die E Nutzung muss für die 0,5% Besteuerung bei 50% liegen.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 4. März 2022 um 09:22:54 Uhr:
Ab 01.01.2023 soll das ODER beim Co2 Ausstoß fallen, da gelten dann nur noch 60km Mindestreichweite in E.
Ab 01.08.2023 wird diese auf 80km angepasst. Ist aber alles noch nicht final und kann sich jeder Zeit ändern.Zudem angedacht: Die E Nutzung muss für die 0,5% Besteuerung bei 50% liegen.
okay aber wenn ich zwischen Januar und Juli 23 ein neues Hybrid Fahrzeug mit 60km Reichweite bekomme, sollten dann 3 Jahre Leasing Nutzdauer erstmal Safe sein oder? Damit könnte man ja niemals (als Dienstwagen vor allem) 50% rein relektrisch fahren.
Wie schon im anderen Thread geschrieben: So sind die Änderungen angedacht. Finalisiert und beschlossen sowie verabschiedet sind sie noch nicht. Es kann sich theoretisch täglich was ändern.
Ich rate dir: Plane ohne das 0,5% Privileg, dann hast du im Zweifel einen netten Bonus.
Warum sollte man mit 60 km Reichweite niemals 50 % elektrisch fahren können? Schafft man locker auch mit weniger Reichweite, wenn man das richtige Fahrprofil für nen PHEV hat - real wird ein Hybrid mit 60 km nach WLTP im Winter eh nur um die 40 km Reichweite haben und auch damit gehts…
Zitat:
Es gilt der Besitzübergang, also der Zeitpunkt, wenn das Auto vom Hersteller in das Eigentum des Eigentümers übergeht. Das ist in den meisten Fällen das Anschaffungsdatum, um es mal in Buchhaltungssprache zu sagen.
Das ist nicht das Zulassungsdatum in allen Fällen. Kann natürlich auch sein, wenn man beides am gleichen Tag macht.
Anschaffungsdatum bedeutet "Bestelldatum?
Mit der Bestellung habe ich einen recht bindenden Vertrag und oft schon eine Anzahlung geleistet.