Einfahrtshöhe Parkhaus 1,90 m

Mercedes V-Klasse 447

Hallo miteinander,

würdet Ihr mit Eurer V Klasse mit Dachreling in ein Parkhaus mit 1,90 m Einfahrtshöhe fahren?

Gruß
Harald

Beste Antwort im Thema

Ich arbeite deutschlandweit in Parkhäusern und kann nur jedem empfehlen mit dem V: 1,90 - 1,95 m - nein, 2m - ja.

Bedingt durch die Länge das Wagens, kann man es auch immer leicht passieren, dass man etwa an beginnenden Auf- oder Abfahrten durch die Schräge noch höher kommt. An diesen Stellen befinden sich auch gern Brandschutzschotts oder ähnliches.

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Was machen dann E-Klasse und A6 Fahrer, die sind länger....
Gar kein Problem, der Lange V hat ganz normale Maße.

Grüße Kurti

Ich hatte vorher einen A6, der ist kürzer als der lange V und vor allem nicht so breit. Meiner Meinung nach ist eher die Breite das Problem im Parkhaus und weniger die Länge. Zur Not kann man ja aber hinten aussteigen...

Zitat:

@Kurthi schrieb am 30. Juni 2019 um 20:19:16 Uhr:


Was machen dann E-Klasse und A6 Fahrer, die sind länger....
Gar kein Problem, der Lange V hat ganz normale Maße.

Grüße Kurti

Da täuschst du dich aber gewaltig bzgl Deinem Vergleich mit dem A6. Wir reden hier von mindestens 20 cm Unterschied.

Asset.JPG

Hier der Schwanz-Längen-Vergleich:

A6 / w213 / w447
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Bei unserem mit Reling und Sportfahrwerk steht im Schein was von 1866mm an Höhe. Das ist doch nicht richtig oder?!

Da fehlt genau 1 mm bei meinem aus 3/15 mit Reling und Sportfahrwerk ... & Luftdruck 3,00 Bar. 😁

Mein V 250 Avantg.

Zitat:

@Spunky0509 schrieb am 01. Juli 2019 um 08:17:30 Uhr:


Das ist doch nicht richtig oder?!

Hätte angenommen, die Reling mit ihren gut 5 cm wird im Fahrzeugschein mit erfasst? Oder ist es wie bei der Breite die im Fahrzeugschein auch ohne Seitenspiegel erfasst ist? Weil mit Spiegel ist die Vau auch breiter als 1928 mm.

Otto Normal Bürger verlässt sich auf die Angaben im Schein und würde bei 1.90 m Parkhäusern doch mit der V und Dachreling einfahren wenn im Schein 1,87 m steht.

In den COC Papieren nachsehen. Da stehen die genauen Maße von genau Deiner V-Klasse drin.

Zitat:

@Halb-Marathon-Man schrieb am 1. Juli 2019 um 09:56:42 Uhr:



Zitat:

@Spunky0509 schrieb am 01. Juli 2019 um 08:17:30 Uhr:


Das ist doch nicht richtig oder?!

Hätte angenommen, die Reling mit ihren gut 5 cm wird im Fahrzeugschein mit erfasst? Oder ist es wie bei der Breite die im Fahrzeugschein auch ohne Seitenspiegel erfasst ist? Weil mit Spiegel ist die Vau auch breiter als 1928 mm.

Otto Normal Bürger verlässt sich auf die Angaben im Schein und würde bei 1.90 m Parkhäusern doch mit der V und Dachreling einfahren wenn im Schein 1,87 m steht.

Keine Ahnung, ich habe mich bisher darauf verlassen.
Die Zulassungsstelle wird die Daten doch sicherlich aus
dem CoC übernehmen.

ich bin letztens in ein 1,90m (ich meine die Höhe hätte dort gestanden) Parkhaus gefahren, es war einfach nichts frei aussenrum, alles zugeparkt.
Habe eine Dachreling - und ja, es lief glatt. Ettore-Bugatti-Str. in Köln.
Bin extra öfter raus und habe übers Dach geschaut - viellicht war auch noch genug Sicherheitsabstand mit eingeplant.

Ich hatte nie Probleme mit Vito ohne Reling lang bei angeschriebenen 1,90m Einfahrtshöhe.

Eher ein Problem in Parkgaragen kann die Fahrzeugbreite werden, da man in älteren Parkgaragen oft Parkplatzbreiten findet, die sich am alten Fiat 500 orientiert haben.

Ich persönlich habe meine Parkgarage gewechselt, als ich von VW T4 kurz auf Vito lang umgestiegen bin, da mir das navigieren mit dem größerern Vito durch die in der alten Garage eingebauten 6 Engstellen zu mühsam wurde. Dazu muss man aber sagen, dass dort ungeübte PKW Fahrer bereits ab Audi A4 Größe in den Engstellen oft mehrfach zurücksetzen mussten um die an die Engstelle unmittelbar anschießende Kurve ohne Kratzer an eigenen oder fremden Fahrzeugen zu umschiffen.

Soweit ich weiß ist der Parkhausbetreiber haftbar wenn man mit einem unter 190cm Fahrzeug in einem 190cm Parkhaus hängenbleibt.

Bin da mit dem Marco Polo in den 2meter Garagen entsprechend entspannt 😉

Bin mal mit meinem V mit Dachrehling in einer 2m-Tiefgarage hängen geblieben. Ist zum Glück nichts passiert.

Habe mich beim zugehörigen Rewe beschwert, aber da passiert nichts.

Fazit: Garantie gibt es nirgends.

Bin mal mit meinem V mit Dachreling unterm Baum hängengeblieben.
Da flog das Stück Plastik weg ... 33 € zum "drannstecken".

Zitat:

@holle9 schrieb am 1. Juli 2019 um 19:43:44 Uhr:


Bin mal mit meinem V mit Dachrehling in einer 2m-Tiefgarage hängen geblieben. Ist zum Glück nichts passiert.

Habe mich beim zugehörigen Rewe beschwert, aber da passiert nichts.

Fazit: Garantie gibt es nirgends.

Na geh ich davon aus das nix passiert wenn man sich beschwert. Da wird man wahrscheinlich schon klagen müssen...

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