Holland-Öse und Abnehmbare AHK

Hallo,

ich will mir eine Holland-Öse an meinen Touran 1 mit abnehmbarer AHK montieren. Leider konnte ich keine Öse an der Aufnahme der AHK ertasten. Hat jemand einen Tip?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen. Hier eine wichtiger Hinweis: Wenn die AHK abnehmbar (nicht verwechseln mit Abklappbar) ist, muss die Öse am Fahrzeug sein. Der Grund ist, dass wenn die AHK abfällt (nicht mit mir diskutieren ob das jemals passiert) würde die Abrissleine nicht auslösen...

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Zitat:

@PIPD black schrieb am 14. März 2019 um 18:29:23 Uhr:


Die aktuellen VW haben entweder eine Öse oder schlicht ein Loch im abnehmbaren Kugelkopf, wo das Abreißseil eingehängt werden kann.

https://data.motor-talk.de/.../...056453470396-2113792112046720690.JPG

damit dürfte man dann in Holland, aber nicht in der Schweiz und in Österreich fahren, da dort andere Ansichten zu dem Thema herrschen.
Aktuelle VW haben übrigens oftmals eine Schwenkkupplung....

Zitat:

@navec schrieb am 15. März 2019 um 08:35:35 Uhr:


Aktuelle VW haben übrigens oftmals eine Schwenkkupplung....

....an der eine derartige Öse ebenso gesichtet worden ist.

Um die einzelnen Zulassungsvorschriften und Gesetzesvorgaben kümmert man sich bei den Herstellern aber nicht. Siehe Farbe des Fahrlichtes bei LED/Xenon oder LED-Laufblinker. Beides nicht im Einklang mit der StVO. Aber gibt sicher Ausnahmeregelungen.🙄

Wäre dann mal interessant, wie die Einheimischen aus Österreich/Schweiz diese hier immer wieder angeführten Probleme lösen, wenn sie solche Autos kaufen/fahren.

Wer auf keinen Fall im Urlaubsland mit den "Ordnunghütern" diskutieren möchte schafft sich einen Anschlagspunkt am Zugfahrzeug bei einer abnehmbaren AHK. Auch wenn dies für Holland nicht so erforderlich wäre. Es ist sowieso ein Hohn das eine Nachrüstung für eine EG Zugelassene Kupplung notwendig ist. Und die Fahrzeughersteller sehen auch überhaupt keine Notwendigkeit hierfür Teile anzubieten. Man ist gezwungen sich anderweitig umzusehen.

Gruß Volker

Im Nachbarforum hat jemand die Verkehrsbehörde in der Schweiz angeschrieben und zwei Interessante Antworten bekommen.
Im weiteren werden auch sehr schön die Anbringung einer Hulpkoppeling an einem abnehmbaren Haken in der Schweiz beschrieben. Dieser soll am geraden Teil des abnehmbaren Teils angebracht sein.
Im Endeffekt ist es so, wie es auch in Holland gehandhabt wird.

Hier geht es zum Beitrag im Wohnwagen Forum.

Und hier in der zweiten Antwort geht es noch einmal die Klarstellung der Verkehrsbehörde, das es mehr um um abspringende Anhänger geht und weniger um abfallende AHKs. Besonders ist der letzte Satz in dieser Antwort widerlegt einige Antworten in diesem TRÖT.
Ich zitiere ihn hier Mal (Quelle:Email von Dominik Jörg, Sachbearbeiter Fahrzeuge, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, übernommen aus dem Wohnwagen Forum): Ebenso ist es zulässig und aus Sicht der Verkehrsregeln ausreichend, das Abreissseil an der Öse am abnehmbaren Teil einzuhängen.

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Zitat:

@PIPD black schrieb am 15. März 2019 um 09:13:43 Uhr:


Um die einzelnen Zulassungsvorschriften und Gesetzesvorgaben kümmert man sich bei den Herstellern aber nicht. ...
nicht im Einklang mit der StVO. Aber gibt sicher Ausnahmeregelungen.🙄

Zum einen wäre es die StVZO. Ausnahmeregelungen braucht es aber keine, die StVZO gehört eh zur aussterbenden Art. 😉

Genehmigungen gibt es schon lange nicht mehr nur nach StVZO sondern ebenso nach EG oder ECE. Nicht ohne Grund ist die aktuelle StVZO eh fast nur noch eine Sammlung aus Verweisen zu EG oder ECE-Regelungen in ihren Anhängen. Scheinwerfer mit Genehmigung nach StVZO gibt's seit locker 2 Jahrzehnten nicht mehr.

Die Hollandöse ist abgeleitet aus der ECE R55 - müsste also eigentlich in Deutschland genauso gehandhabt werden, hier sieht man es seitens der Behörden aber leider deutlich lockerer. Nachrüstbauteil für keine 10€ mit deutlichem Sicherheitsgewinn.

Da fragt man sich doch wieder wozu die EU eigentlich da ist, wenn doch jeder Staat macht was er will.

Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.
In welche Länder willst du fahren, nur nach NL?

Ohne Holland Öse wird’s teuer in NL

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. März 2019 um 20:42:37 Uhr:


Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.
In welche Länder willst du fahren, nur nach NL?

Das weiß ich doch jetzt noch nicht. Da der Wohnwagen noch, kurz vor der Holländischen Grenze steht, bietet sich ein Besuch ja förmlich an. Dänemark sowieso. Und dann sehen wir mal weiter.

GEFUNDEN!!!

Also dümmer kann man so eine Öse ja wohl nicht am Fahrzeug unterbringen. Zwischen AHK und Steckdose ist doch tatsächlich so ein winziges, kaum tastbares Blech mit einem kleinen Loch drin. Das man dort ernsthaft etwas einhängen soll, kann nicht ernst gemeint sein.

Ich habe mit einiger Mühe einen längeren Schäkel eingeschraubt (da ist einfach kein Platz), und einen Karabiner in den Schäkel gehängt. An den Karabiner kommt man wenigstens so beschissen ran, wie an die Steckdose.

Holland ich kann kommen!

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Danke Torben 1970, dann werde ich auch noch einmal "gründlich" suchen, da ein Abstecher in die NL angedacht ist. War bisher auch der Ansicht, dass es bei meinen Mercedes keine Öse gäbe, aber vll. habe ich nur nicht intensiv genug danach gesucht...

Zitat:

@Torben1970 schrieb am 16. März 2019 um 21:46:33 Uhr:


GEFUNDEN!!!

Also dümmer kann man so eine Öse ja wohl nicht am Fahrzeug unterbringen. Zwischen AHK und Steckdose ist doch tatsächlich so ein winziges, kaum tastbares Blech mit einem kleinen Loch drin. Das man dort ernsthaft etwas einhängen soll, kann nicht ernst gemeint sein.

Ich habe mit einiger Mühe einen längeren Schäkel eingeschraubt (da ist einfach kein Platz), und einen Karabiner in den Schäkel gehängt. An den Karabiner kommt man wenigstens so beschissen ran, wie an die Steckdose.

Holland ich kann kommen!

Oha, wenn das mal gut geht....
In einigen der Abhandlungen zur Befestigung des Abreißseils, kann man die Stichworte lesen:
"Feuerwehrkarabiner", mindestens 70mmx7mm, DIN5299, Bruchlast 7500N.
Teilweise z.B. nach zu lesen bei Kupplung.de und bei kuhnert-anhaenger.de

Da kommst du mit deinen 6mm Schäkel und Karabiner, die zudem noch aus nicht rostendem, weicherem Stahl bestehen, nicht annähernd hin......

Im Ernst:
Für diese detaillierten Forderungen gibt es, zumindest soweit ich es nachgelesen habe, keine amtliche Grundlage. Die Forderung nach 7500N Bruchlast ist zudem auch mit einem 7 x 70mm Karabiner nicht zu machen.
Da hat sich irgend jemand mal etwas ausgedacht und einige habe es, offenbar ohne zu recherchieren, abgeschrieben.
Von daher ist deine Lösung m.E. völlig in Ordnung und einen größeren Schäkel bekommt man vermutlich zudem nicht durch diese kleine Alibi-Öse.

Woher die Forderung nach 7500 N kommen soll, so wie Kuhnert das beschreibt, würde mich sehr interessieren.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das Abreißseil selbst so stark ist, dass es 7500 N übertragen kann.
Außerdem genügt nach meiner Einschätzung eine deutlich geringere Kraft, um die Bremse über das Abreißseil auszulösen und das Abreißseil soll, nach Auslösung der Bremse, auch abreißen und nicht heile bleiben.

Eigentlich wäre mir das alles ziemlich egal, aber bei meinem E46 gibt es keine halbwegs praktikable Möglichkeit, das Abreißseil mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Selbst mit der abnehmbaren Original-AHK ist das schwierig, weshalb ich eine Auspuffschelle am Kupplungshals befestige, um den NL-Ansprüchen zu genügen.

Zitat:

@navec schrieb am 17. März 2019 um 10:08:14 Uhr:


Da kommst du mit deinen 6mm Schäkel und Karabiner, die zudem noch aus nicht rostendem, weicherem Stahl bestehen, nicht annähernd hin......

Klar kann er ELZ Karabiner bzw Schaeckel nehmen, vorrausgesetzt die haben die geforderten Eigenschaften. Die Teile vom Foto halte ich auch fuer zu schwach.
Rostfrei A2 oder A4 hat keine hoehere Festigkeitsklasse als z.b. ELZ Karabiner. Rostfrei reisst schneller ab.

Zitat:

@navec schrieb am 17. März 2019 um 10:08:14 Uhr:



Zitat:

@Torben1970 schrieb am 16. März 2019 um 21:46:33 Uhr:


GEFUNDEN!!!

Also dümmer kann man so eine Öse ja wohl nicht am Fahrzeug unterbringen. Zwischen AHK und Steckdose ist doch tatsächlich so ein winziges, kaum tastbares Blech mit einem kleinen Loch drin. Das man dort ernsthaft etwas einhängen soll, kann nicht ernst gemeint sein.

Ich habe mit einiger Mühe einen längeren Schäkel eingeschraubt (da ist einfach kein Platz), und einen Karabiner in den Schäkel gehängt. An den Karabiner kommt man wenigstens so beschissen ran, wie an die Steckdose.

Holland ich kann kommen!

Oha, wenn das mal gut geht....
In einigen der Abhandlungen zur Befestigung des Abreißseils, kann man die Stichworte lesen:
"Feuerwehrkarabiner", mindestens 70mmx7mm, DIN5299, Bruchlast 7500N.
Teilweise z.B. nach zu lesen bei Kupplung.de und bei kuhnert-anhaenger.de

Da kommst du mit deinen 6mm Schäkel und Karabiner, die zudem noch aus nicht rostendem, weicherem Stahl bestehen, nicht annähernd hin......

Im Ernst:
Für diese detaillierten Forderungen gibt es, zumindest soweit ich es nachgelesen habe, keine amtliche Grundlage. Die Forderung nach 7500N Bruchlast ist zudem auch mit einem 7 x 70mm Karabiner nicht zu machen.
Da hat sich irgend jemand mal etwas ausgedacht und einige habe es, offenbar ohne zu recherchieren, abgeschrieben.
Von daher ist deine Lösung m.E. völlig in Ordnung und einen größeren Schäkel bekommt man vermutlich zudem nicht durch diese kleine Alibi-Öse.

Der Bolzen vom 6mm Schäkel passte gerade so. Mehr ist überhaupt nich möglich. Eigentlich wollte ich den Schäkel dort einsetzen, passt aber nicht durch die Öse. Die Zeiten in denen man das Abreißseil hätte um die Stoßstange legen können, sind leider vorbei.

Ich hoffe meine Lösung gefällt den Niederländischen Ordnungshütern im Falle einer Kontrolle auch. Ich sehe keine bessere Möglichkeit.

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