Distanzscheiben / Spurverbreiterungen
Ich dachte wenn schon denn schon, sieht doch bestimmt 'lecker' aus, oder ? Gibt es Nachteile ? Bin sehr gespannt auf Eure Fach Kommentare !
Beste Antwort im Thema
Sorry bin eigentlich hauptsächlich stiller Leser,aber was mir auffällt dass hier einige Themen nur tot gelabert werden
1366 Antworten
Zitat:
@bestalex9 schrieb am 7. Februar 2018 um 08:18:00 Uhr:
Sind die Pro Spacer mit 20 mm eintragungsfrei?
Nein, die 20mm Scheiben haben einen Prüfbericht (keine ABE) und müssen vom TÜV abgenommen und anschliessend eingetragen werden.
Hier mal zwei Bilder 20mm vorne 25mm hinten.
Da ist zwar ne ABE dabei, fahre aber mal zum
TÜV und lasse mich beraten und ggf. eintragen.
Gruß Stefan
Zitat:
@Kallki schrieb am 7. Februar 2018 um 12:26:47 Uhr:
Da ist zwar ne ABE dabei, fahre aber mal zum
Liess dir die ABE mal durch, die gilt nur für die 12mm Scheiben
So sieht man auf den Bildern leider wenig. Von der Seite wäre es interessant um zu sehen ob/wie die Reifen Überdeckung haben
Zitat:
@Kallki schrieb am 7. Februar 2018 um 17:53:00 Uhr:
Hier die versprochenen Bilder .
Danke. Hinten ists ok, vorne empfinde ich es als grenzwertig. Zwar ist die Lauffläche abgedeckt aber die Flanke steht frei. Ok, kann dir egal sein, wenns eingetragen wurde ist das ok. Unser TÜV hier würde sicher daran herum meckern. Ich bin da mit meinen 20ern für hinten sicher gut aufgestellt (kommen erst drauf wenn die SR wieder fällig werden). Vorne werdens wohl für meinen die 12er (mit ABE)
Hallo Stefan,
danke für die guten Fotos von deinem sehr schönen Tiger.
Hinten finde ich es ebenfalls optisch sehr passend und mir geht es wie @chevie, vorne stehen sie auch für meine Augen etwas zu weit heraus.
Dies sieht man sehr gut auf deinem 4. Foto
Gruß von rubbel 2
Zitat:
@chevie schrieb am 7. Februar 2018 um 18:05:48 Uhr:
Zitat:
@Kallki schrieb am 7. Februar 2018 um 17:53:00 Uhr:
Hier die versprochenen Bilder .
Danke. Hinten ists ok, vorne empfinde ich es als grenzwertig. Zwar ist die Lauffläche abgedeckt aber die Flanke steht frei. Ok, kann dir egal sein, wenns eingetragen wurde ist das ok.
Ok ist es leider nicht da hat der TÜV-Gutachter nicht korrekt gehandelt. Das Rad muss komplett abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche. Bei einer entsprechenden Kontrolle der Polizei wird es einen Mängelschein geben.
Zitat:
@GTI7-PP-BP schrieb am 7. Februar 2018 um 21:15:59 Uhr:
Ok ist es leider nicht da hat der TÜV-Gutachter nicht korrekt gehandelt. Das Rad muss komplett abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche. Bei einer entsprechenden Kontrolle der Polizei wird es einen Mängelschein geben.
Was wären denn TÜV Konform nach deiner Meinung? Ich frage das im vollen ernst denn ich möchte mir die Tage auch Scheiben holen. Dachte eigentlich vorne 20(40) und hinten 25(50). Tendiere aber irgendwie zu v15/h20.
Wie @GTI7-PP-BP sagt, eigentlich sollte der ganze Reifen vom Kotflügel (inkl. Verbreiterung) überdeckt sein. Deswegen ist es für mich grenzwertig. Auf der anderen Seite wird es mit der Rennleitung m.E. keinen Ärger geben wenn er die TÜV Abnahme dafür vorweisen kann (ob die nun rechtens ist oder nicht, sie ist gültig).
Wie man auf den Bildern sehen kann sind 25er für noch hinten ok (ich habe die 20er schon hier liegen), für vorne werde ich 12er nehmen. Man könnte auch 15er testen wenn man die Möglickeit zur Rückgabe hat.
Zitat:
@chevie schrieb am 7. Februar 2018 um 21:51:07 Uhr:
Auf der anderen Seite wird es mit der Rennleitung m.E. keinen Ärger geben wenn er die TÜV Abnahme dafür vorweisen kann (ob die nun rechtens ist oder nicht, sie ist gültig).
Ja leider ist das nicht so, auch wenn es ein TÜV Gutachten gibt und es ist falsch ist es nicht gültig. Die Polizei kann dieses Gutachten anzweifeln, im schlimmsten Falle wird der Wagen einem neuen Gutachter zwangsvorführt. Passiert momentan sehr häufig bei Kontrollen in der Raser-Szene (Köln) wegen Lautstärke der Abgasanlagen. Aber auch der TÜV-Prüfer muss sich verantworten.
Zitat:
Radabdeckung
Vorder und Hinderachsein Fahrtrichtung 30° nach vorn und 50° nach hinten ausgehend vom Radmittelpunkt sind Reifen und Felgen komplett abzudecken
Ausnahmen: Felgenschutzkanten am Reifen dürfen bis ca.3mm an das Felgenhorn gedrückt werden
Felgen deren Speichenauslegung im Anschlussbereich keine scharfkantigen Gebilde aufweisen, werden zur Messung auch bei überstehenden Speichen am Felgenhorn gemessen.
Bei nichtausreichender Radabdeckung ist diese durch geeignete Maßnahmen (zB. Gummi- oder Kunststoffradlaufleisten, durch ziehen der Kotflügel) herzustellen.
ACHTUNG: Diese zusätzliche Radabdeckung wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und deren widerrechtliche Abnahme ist strafbar!
Link
Zitat:
@GTI7-PP-BP schrieb am 7. Februar 2018 um 22:05:13 Uhr:
Zitat:
@chevie schrieb am 7. Februar 2018 um 21:51:07 Uhr:
Auf der anderen Seite wird es mit der Rennleitung m.E. keinen Ärger geben wenn er die TÜV Abnahme dafür vorweisen kann (ob die nun rechtens ist oder nicht, sie ist gültig).
Ja leider ist das nicht so, auch wenn es ein TÜV Gutachten gibt und es ist falsch ist es nicht gültig. Die Polizei kann dieses Gutachten anzweifeln, im schlimmsten Falle wird der Wagen einem neuen Gutachter zwangsvorführt.
Wie du schon sagst...
kann... nicht muss oder wird. Ich denke das wird (ähnlich wie beim TÜV Mitarbeiter) in diesem Fall auf die persönliche Auslegung hinaus laufen. Da wir beide nicht wissen wer/wann/wo die Kontrolle vornehmen wird und ob es ihm/ihr überhaupt auffällt würde ich es mit dem entsprechenden TÜV Papier drauf ankommen lassen. Was kann ihm passieren ausser das er sie abbauen und vorführen muss. Er war beim TÜV und muss sich auf dessen Sachverstand verlassen können. Eine echte Gefahr geht von den (geschätzten) 5mm Überstand ja erst mal nicht aus 😉
Nachtrag:
Wenn ich mir sein Bild-3 ansehe, dann kann der Überstand als der C Bereich des Reifens in dem von dir oben geposteten Montagehinweis (Seite 2) verstanden werden (Der B Bereich ist sogar noch abgedeckt) und somit wäre die Eintragung zulässig.
Belassen wirs dabei, @Kallki wird uns hier wohl berichten wenns mal Probleme gibt
Sehe ich auch so. Es kommt immer drauf an welche Rennleitung dich anhält.
Selbst wenn dein Auto gerade einen neuen TÜV Stempel bekommen hat können sie dich zum TÜV zerren weil sie der Meinung sind das es nicht in Ordnung ist.
Zitat:
@Mandulli schrieb am 7. Februar 2018 um 21:26:39 Uhr:
Tendiere aber irgendwie zu v15/h20.
Ich glaube das wäre die bessere Entscheidung.
Zitat:
@chevie schrieb am 8. Februar 2018 um 06:00:33 Uhr:
Wenn ich mir sein Bild-3 ansehe, dann kann der Überstand als der C Bereich des Reifens in dem von dir oben geposteten Montagehinweis (Seite 2) verstanden werden (Der B Bereich ist sogar noch abgedeckt) und somit wäre die Eintragung zulässig.
Das beträfe aber nur den 0°-Bereich, also senkrecht von der Radnabe.
Nimm jetzt mal den Bereich bis 30° vorne bzw 50° hinten, da ist aber die Lauffläche meiner Einschätzung nach teilweise unverdeckt, was imo zu einem "Njet" führen dürfte.