Michelin Männchen

Hallo Freunde,

ich möchte gerne 2 Michelin Männchen am Dachspoiler befestigen. Jetzt die Frage ob dies erlaubt ist ?

Andreas Schubert von den Asphalt Cowboys hat an jeden Lkw welche und das finde ich cool🙂

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

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Natürlich leuchten die Michelin selber direkt. Der Stern selbst leuchtet ja gar nicht.
Auch das Schild beim Volvo darf offiziell nur bei stillstand leuchten.

Jetzt wird es hier komisch,alle sind Päpstlicher wie der Papst.Und keiner von den Gegnern hier hat etwas im Truck was da nicht hingehört.Wer es denn glaubt.

Falsch interpretiert Opa. Ich bin mitnichten ein Gegner von Zusatzbeleuchtung. Ich wollte nur die Argumentation der Behörden darlegen.

Die Argumentation hört spätestens dann recht schnell auf wenn du mal nachfragst wo die Gesetze dazu stehen.
Da hab ich mit dem Prüfer schon oft genug rum gestritten, das ging so weit das ich Lampen ausgebaut habe damit man die E Kennung anschauen konnte.

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Klick Klick

Zitat:

Unzulässige Beleuchtungen, die

während der Fahrt

nach Außen strahlen:

  • Lichterketten
  • Beleuchtete Namensschilder, Totenköpfe u. ä.
  • Beleuchtete Logos des Lkw-Herstellers vorne
  • Beleuchtete Reklame-Männchen
  • Schriftzüge als Reklame
  • Umlaufende Lichterkette

Alles schön und gut, dann müssten aber auch sämtliche Volvo Globetrotter aus dem Verkehr gezogen werden.
Kochen und Essen ist halt nicht das Gleiche 😉

mfg

Dürfen nicht aber meistens wirds geduldet.

Das Michelinmännchen ist offiziell ein Arbeitsscheinwerfer (beleuchtet den Parkplatz), welcher nicht der Bauartgenehmigungspflicht unterliegt, wenn er über einen Seperaten Schalter nur im Stand geschaltet werden kann. Ein Fahren mit eingeschaltetem Männchen ist unzulässig.

Das möchte ich erleben, wie Du einem Weißmützling, vielleicht noch frisch von der Polizeischule und unheimlich knöllchengeil, den Bib als Arbeitsscheinwerfer „verkaufst“.

Dann ist das halt eine Umfeldbeleuchtung...
Wenn du mit eingeschaltetem Männeken angehalten wirst, dann interessiert sich dafür bei nem LKW keiner...
Die interessiert TÜV, SP, Ladungssicherung, Lenk & Ruhezeiten, Alkohol, etc. aber doch nicht so eine Kleinscheisse.

Normalerweise hält auch kein normales Streifenpolizist ein LKW an, sondern die BAG oder die Autobahnpolizei und die sehen jeden Tag die Welt, da pfeifen die auf son Männeken... Und was würde das eigentlich kosten? 15 oder 20€??? Kann ja nicht viel mehr sein.

Eigentlich interessieren die bei LKWs sowieso nur ganz weltliche Dinge, und da wirst dich wundern was alles niemanden interessiert... Wenn KFZ Hobbytuner das wüssten, sie würden LKWs tunen und keine Gölfe....

Mark 86 so richtig viel Erfahrung mit Lkw hast du aber scheinbar nicht.

Worti32 siehe Bild,so bin ich über 10 Jahre mit Licht im Männekem durch die Gegend geschauckelt,nie bezahlt ,macht das nicht alle so kompliziert,und wenn es dann so ist das man ertappt wird sind es 20 € ;und das wäre es mir Wert gewesen.

Img010

Die Zeiten des NG sind aber schon ein paar Jahre her. 😉

mfg

Zu der Zeit als dieser Lkw eingesetzt wurde hat das ganze auch noch niemand interessiert.

...interessiert auch heute niemanden. Einfach mal auf den Rasthöfen, diesen Trucker-Treffen oder auch auf den Autobahnen mal umgucken... da ich viel nachts unterwegs war ist mir das vielleicht besonders aufgefallen, aber genau genommen sind die wenigsten LKWs gesetzeskonform unterwegs.
Wenn das groß Probleme gäbe würden bestimmt weniger als ein Bruchteil der Fahrzeuge so rumfahren, wie sie fahren... ist ja schließlich nicht der Hit im harten Speditionsalltag unter Termindruck ständig in irgendwelchen Kontrollen rumzuhängen um anschließend das Zeug abzuschrauben oder den Zirkus mit den Mängelscheinen zu haben.

Irgendetwas ist immer und wenns das kleine Christbäumchen aufm Armaturenbrett oder die Leuchtreklame an der Kabinenrückwand -mit Außenwirkung, wie es so schön im Gesetzestext heißt- ist.
Bis auf die "Brot und Butter-Autos" und wenige Ausnahmen hat fast jeder irgendeine Lampe zuviel dran.. und wenns teilweise sogar ganz sinnvolle, der Sicherheit dienende Sachen sind, wie z.B. die manchmal von Fahrern auf die Trittstufen der rechten Seite montierten Scheinwerfer um beim Abbiegen die rechte Seite z.B. wg. Radfahrern, Fußgängern, usw. beim Abbiegen oder Rangieren richtig auszuleuchten.

PS: ...selbst vor ein paar Jahren die MB Actros MP3, die wir als Vorführer -vom MB Vertragshändler- probegefahren sind hatten den beleuchteten Stern, der so angeklemmt war, dass der auch während der Fahrt geleuchtet hat.

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