Bremsseil bei abn. AHK

Hallo Gemeinde

eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?

Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.

Gruß

WWAndi

Beste Antwort im Thema

Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.

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@Bommel:
"Hallo navec, wer sagt denn, dass die Öse an der AHk sein muss? Diese ist oft etwas (sehr) versteckt an der Karosserie hinter der Stoßstange. Bei meiner werksseitigen Kupplung ist die Öse auch recht weit unten / hinten zu finden."

Ich habe jedenfalls nicht geschrieben, dass die Öse an der AHK sein muss.
Wenn ich deutlich schreibe, dass im B e r e i c h der werksmäßigen AHK meines Golf 6 nichts zu finden ist, dann habe ich mich davon überzeugt und meine das auch so.

Die Frage ist, ob diese offizielle, werksmässige Ausführung einer abnehmbaren AHK für Autos, ohne zusätzliche Befestigungsmöglichkeit des Abreißseils, die in Deutschland zugelassen sind, zulässig ist oder nicht!
Und dazu habe ich bisher noch keine eindeutige Antwort mit entsprechenden amtl. Quellen gelesen.

Was man später verändert oder was man persönlich sicherer findet, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Die Frage ist, ob diese offizielle, werksmässige Ausführung einer abnehmbaren AHK für Autos, ohne zusätzliche Befestigungsmöglichkeit des Abreißseils, die in Deutschland zugelassen sind, zulässig ist oder nicht!

Nein, das ist absolut keine Frage.

Würden diese AHK (ich habe auch eine solche), an der auch eine nachträgliche Befestigung einer Öse am starren Teil völlig unmöglich ist, nicht zulässig sein, bekämen diese Fahrzeuge keine Typzulassung.

Hätten sie keine, wären sie nicht auf dem Markt.

Wie schon einige erkannt haben, ist das eigene Unbehagen (meines auch) und Abhilfe in welcher Form immer etwas völlig anderes und hat mit der Rechtslage aber auch rein gar nichts zu tun.

Du wirst auch nichts Amtliches finden (das würdest du, wenn es eine entsprechende Forderung gäbe). In irgendwelchen Normpapieren ist in aller Regel nicht aufgelistet, welche Anforderungen nicht existieren.

Nur so ein Beispiel: In der alten 100 km/h Regelung kam der Begriff "Stabiliserungseinrichtung" nicht vor. Was lehrt uns das? Sie war nicht gefordert und damit für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht relevant. Ihre Vorzüge hatte sie natürlich trotzdem.

Und zu diesem einen Fall, der nun immer wieder durch die Foren gezogen wird: Wenn aus irgendwelchen Gründen einem Omnibus einmal in 10 Jahren irgendwo ein Rad abfällt und als Ursache nicht ein grundsätzlicher Fehler in der allgemein üblichen Konstruktion von Busachsen dafür ausgemacht wird, wird die StVZO deswegen nicht geändert und künftig Zwillingsreifen für alle Busse fordern.

Ich glaube, weder Fahrzeughersteller, noch Wohnwagenbauer haben sich je an einen Tisch gesetzt, um hier mal vernünftige Lösungen bauseits zu finden. Wenn ich mir den Thread hier so durchlese, gibt es wohl optimale Lösungen bis gar keine. Hier mal ein Link zu einer bebilderten Anleitung .

In einer anderen Diskussion hat ein Mod bei DEKRA nachgehakt und diese Aussage erhalten:

"Also,
ich habe hier bei der DEKRA nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Öse nur bei ebnehmbarer AHK und dann muss das Abreißseil auch da eingehängt werden.
Für starre AHKs gibt es wohl keine Ösenpflicht. "

Überlegt man sich, was in diesem Land und der EU alles geregelt ist, erscheint es fast lächerlich, dass für so ein Problemchen anscheinend nichts (allgemeinverständlich) geregelt ist.

Zitat:

Original geschrieben von navec


... weil bei den werkseitigen Kupplungen eben keine Möglichkeit existiert, das Abreißseil am Zugfahrzeug direkt zu befestigen) veranlassen müsste.

Hallo navec, hatte diese Aussage so interpretiert... sorry

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Zitat:

Original geschrieben von situ


Nur so ein Beispiel: In der alten 100 km/h Regelung kam der Begriff "Stabiliserungseinrichtung" nicht vor. Was lehrt uns das? Sie war nicht gefordert und damit für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht relevant. Ihre Vorzüge hatte sie natürlich trotzdem.

Hallo situ,

gehört zwar nicht zum Thema, aber bevor es zu Verwirrungen kommt:

Auch Heute ist eine "Stabiliserungseinrichtung" nicht vorgeschrieben,
es sei denn, das Anhängergewicht ist zu hoch

Ansonsten ist das Dingen, wenn auch auf jeden Fall empfehlenswert, keine Pflicht.

Zur Veranschaulichung, wie versteckt die Öse sein kann, habe ich mal die AHK von mir fotografiert.
- Bild 1: normaler betrachtungswinkel: da ist nix
- aber drunter und weiter hinten hinter der Verkleidung versteckt sich das Objekt der "Begierde" (Bild 2)
die Länge meines Abreissseils reicht gerade so in allen Lenkeinschlägen. Wenn`s zu kurz wäre, hätte ich ein längeres kaufen müssen.

Ahk01
Ahk02 - Öse Abrissseil

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend



Zitat:

Original geschrieben von situ


Nur so ein Beispiel: In der alten 100 km/h Regelung kam der Begriff "Stabiliserungseinrichtung" nicht vor. Was lehrt uns das? Sie war nicht gefordert und damit für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht relevant. Ihre Vorzüge hatte sie natürlich trotzdem.
Hallo situ,
gehört zwar nicht zum Thema, aber bevor es zu Verwirrungen kommt:

Auch Heute ist eine "Stabiliserungseinrichtung" nicht vorgeschrieben,
es sei denn, das Anhängergewicht ist zu hoch

Ansonsten ist das Dingen, wenn auch auf jeden Fall empfehlenswert, keine Pflicht.

Ja, es ging mir nur darum, in einem Beispiel aufzuzeigen, dass man ein Stichwort im Amtlichen nicht finden kann, wenn es darin nicht vorkommt, weil nicht relevant (und damit nicht gefordert). Als Beispiel in der

alten Regelung

das Stichwort "Stabilisierungseinrichtung" (

was auf ebenso wenig Verständnis stieß und bei der Fortschreibung der 0,8-Reglung stößt, wie die fehlende Vorschrift einer Einhaköse am starren Teil der abnehmbaren AHK

) und welches in der geänderten Regelung (2005) vorkommt und eben in dieser "Diskussion" die Stichwörter "abnehmbare AHK" AND "Öse".

Servus zusammen,
ich finde es bemerkenswert, wie immer vom Bruch dieser vom Hersteller geprüften (so denke ich wenigstens) abnehmbaren AHK ausgegangen wird. Und wenn das passiert, soll diese kleine Öse mit einem Schweißpunkt den 2 Tonnen Wohnwagen am Fahrzeug halten. 😁

Wir reden hier von Zugbelastung, und ich gehe davon aus, das die AHK dafür konzepiert wurde. Falls nicht, sollte ich mir schnellsten meine Redundanz-AHK besorgen, damit mein Anhänger beim Bruch dieses dicken Brockens (AHK) am Fahrzeug bleibt. Ich trag ja auch immer Hosenträger zum Gürtel 🙂

Und was macht man, wenn die AHK auch zum Abschleppen genutzt werden muß (mangels vorhandener Öse) und die AHK bricht?

Ich gehe jedenfalls davon aus, das der Hersteller (Fahrzeug und AHK) seine Hausaufgaben gemacht hat.

Gruß
Tess

Zitat:

Und wenn das passiert, soll diese kleine Öse mit einem Schweißpunkt den 2 Tonnen Wohnwagen am Fahrzeug halten.

Das Abreissseil bleibt ja nicht am Fahrzeug bis zum Stillstand. Wenn der Anhänger sich löst, wird durch das Seil die Bremse des Anhängers angezogen und dann reisst das Seil bzw. der Karabiner biegt auf.

Zitat:

Und was macht man, wenn die AHK auch zum Abschleppen genutzt werden muß (mangels vorhandener Öse) und die AHK bricht

Normal sitzt jemand in dem abzuschleppenden Fahrzeug und merkt es wenn der vordere Wagen ohne ihn weiter fährt. Der Fahrer im abzuschleppenden Fahrzeug kann dieses kontrolliert abbremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Tessala


Und wenn das passiert, soll diese kleine Öse mit einem Schweißpunkt den 2 Tonnen Wohnwagen am Fahrzeug halten. :

Da liegt wohl ein grundlegendes Missverständnis vor. Das Abreißseil hat seinen Namen nicht vom "Abreißen" des Wohwagens und es soll auch nicht als Ersatz für die AHK-Verbindung dienen (das wäre der Super GAU).

Es heißt so, weil es nach getaner Arbeit abreißen soll und muss (

Sollabreißstelle

).

Also - beim Lösen des Anhängers während der Fahrt:

1. Handbremse anknallen.

2. Danach sofort abreißen und damit Anhänger vom Zugfahrzeug endgültig lösen.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Da liegt wohl ein grundlegendes Missverständnis vor. Das Abreißseil hat seinen Namen nicht vom "Abreißen" des Wohwagens und es soll auch nicht als Ersatz für die AHK-Verbindung dienen (das wäre der Super GAU).
Es heißt so, weil es nach getaner Arbeit abreißen soll und muss (Sollabreißstelle).
Also - beim Lösen des Anhängers während der Fahrt:
1. Handbremse anknallen.
2. Danach sofort abreißen und damit Anhänger vom Zugfahrzeug endgültig lösen.

Oh, danke für die Aufklärung. Ich dachte, das Seil soll dauerhaft die Bremse des Anhängers durch zug zuhalten und soll somit am Fahrzeug bleiben.

Jetzt hab ich es auch kappiert 🙂

Gruß
Tess

Ich habe auch eine abnehmbare Westfalia AHK am E46 montieren lassen. Auch hier ist weit und breit keine Öse zu sehen, so dass ich das Seil um die AHK wickeln muss.

Leider habe ich nun auch keine Öse mehr für den Abschlepphaken an der Heckstoßstange. Bei der Montage der abnembaren AHK mussten die Pralldämpfer demontiert werden. Im rechten Pralldämpfer war dummerweise das Gewinde für den Abschlepphaken🙁

Ich habe mal gehört, dass man ohne separate Öse für das Bremsseil in den Niederlanden nicht mit dem Gespann fahren darf. Kann das jemand bestätigen?

Gruss, Uwe

nur wenn das Fahrzeug in den Niederlanden zugelassen ist. Als Tourist gilt deine deutsche Betriebserlaubnis

Zitat:

Original geschrieben von w.master


Ich habe mal gehört, dass man ohne separate Öse für das Bremsseil in den Niederlanden nicht mit dem Gespann fahren darf. Kann das jemand bestätigen?Gruss, Uwe

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Aus diesem Grund ist die Öse in NL Pflicht (aber national nur für NL-Fahrzeuge. Auch dort gilt das Recht, dass eigene, abweichende nationale Sonderregelungen nur für im eigenen Land zugelassene Fahrzeuge verpflichtend sind. Aber auch hier wird gegenteiliger Blödsinn verbreitet. Da kann es aber passieren, dass sich ein NL-Polizist auch nicht auskennt - dann muss man eben Rechtsmittel einlegen, die in diesem Falle immer zum Erfolg verhelfen).

Ich lese aber auch nicht immer alles :-)

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von w.master


Ich habe mal gehört, dass man ohne separate Öse für das Bremsseil in den Niederlanden nicht mit dem Gespann fahren darf. Kann das jemand bestätigen?Gruss, Uwe
Nein.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von situ


Aus diesem Grund ist die Öse in NL Pflicht (aber national nur für NL-Fahrzeuge. Auch dort gilt das Recht, dass eigene, abweichende nationale Sonderregelungen nur für im eigenen Land zugelassene Fahrzeuge verpflichtend sind. Aber auch hier wird gegenteiliger Blödsinn verbreitet. Da kann es aber passieren, dass sich ein NL-Polizist auch nicht auskennt - dann muss man eben Rechtsmittel einlegen, die in diesem Falle immer zum Erfolg verhelfen).
Ich lese aber auch nicht immer alles :-)

Vielen Dank für die Info

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