Akkubrand
Hallo,
ich habe keine Ahnung, welcher Bereich des Forums passend wäre, ich versuche es mal hier.
Ich habe einen Elektroroller mit herausnehmbarem Akku. Diesen lade ich in meiner Wohnung (Mietwohnung).
Angenommen, es kommt durch Explosion des Akkus zu einem Schaden am Gebäude und (worst case) das Gebäude wird komplett zerstört.
Welche Versicherung kommt für die Schäden am Gebäude, meiner Wohnung und der anderen Wohnungen auf (falls es in den anderen Wohungen keine Hausratversicherung gäbe)...
Die Frage kann sich natürlich auch jeder stellen, der einen Scooter oder auch nur ein Handy oder eine Powerbank lädt...
Danke und Grüße
Tom
63 Antworten
Habe ich geschaut und verstehe "nichts"....
Ich lese in den Bedingungen:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs...
...Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen
Gehört das Laden eines herausnehmbaren Akkus in der Wohnung zum Gebrauch des Fahrzeugs?
Das ist die entscheidende Frage.
Müsste doch bei Pedelec-Akkus längst durch gekaut worden sein. Weiß niemand, was dabei heraus kam?
Pedelecs müssen nicht versichert sein. Ist ja nur ein Fahrrad.
Da kann nur die privat Haftpflicht den Schadenübernehen.
P.S wenn ich mein Auto (verbrenner) tanke und danach die Tankstelle abbrennt ist auch meine KFZ Haftpflicht die Versicherung die reguliert.
Zitat:
@Jupiter96 schrieb am 15. Januar 2023 um 11:53:55 Uhr:
Man haftet dann sogar verschuldensunabhängig.
Nicht bei Elektrokleinstfahrzeugen.
Die Haftung aus Betriebsgefahr greift nicht für Fahrzeuge mit eine bbH bis 20 km/h.
(StVG §8 Satz 1 Nr. 1)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2023 um 12:02:21 Uhr:
Du könntest in die AKB deiner Rollerversicherung schauen.
Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt sollte der Umfang des Versicherungsschutzes doch per Gesetz geregelt sein und nicht durch die AKB?
Ich hatte ja die leise Hoffnung, dass einer der Rechtsgelehrten hier ein passendes Urteil aus dem Ärmel zieht...
(weil ich davon ausgehe, dass nur durch Auslegung des Begriffs "Betrieb" festzustellen ist, ob das Laden versichert ist oder nicht)
Der Versicherungsumfang ergibt sich immer auch aus den AKB und die können über das gesetzliche Mindestmaß an Umfang durchaus hinausgehen.
Den sticky thread sollte man im Versicherungsforum unbedingt im Auge behalten. 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Januar 2023 um 18:18:24 Uhr:
Die Haftung aus Betriebsgefahr greift nicht für Fahrzeuge mit eine bbH bis 20 km/h.
(StVG §8 Satz 1 Nr. 1)
Für mich nachvollziehbar. Jedes mit 25 km/h "voll ausgefahrene", nicht versicherungspflichtige Pedelec trägt mehr kinetische Energie in eine Kollision als ein x-beliebiger, (in D) versicherungspflichtiger e-Kickscooter mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.
In meiner beruflichen Praxis hatte ich bisher drei Akkubrände. In allen drei Fällen haben die Gebäude- und die Hausratversicherungen bezahlt und dann auf den Hersteller/ Importeur der abgebrannten Geräte regressiert, nicht auf den Eigentümer bzw. Betreiber.
In einem Fall war es ein aus China importierter Segway-Nachbau, in zwei Fällen waren es Billig-Austausch-Akkus in Notebooks, ebenfalls aus China. Untersucht habe ich die Fälle im Auftrag der jeweiligen Produkthaftpflichtversicherungen. Im ersten Fall musste der Importeur haften, der zu seinem Glück entsprechend versichert war, in den anderen beiden Fällen mussten die Notebook-Hersteller nicht haften, da nachweislich keine Original-Akkus verwendet wurden. Ob dann auf die ebay-Händler regressiert wurde, die die importiert hatten, kann ich nicht sagen. Wenn die keine PH-Versicherung hatten: gute Nacht...
Ich verwende ausschließlich Marken-Akkus und lade ohne große Bedenken meinen Akkuschrauber, Rasenmäher, JBL-Geräte, Smartphones und das Auto ohne Aufsicht. Außerdem steht im Keller ein 10 kWh-PV-Akku, der auch ganz ohne Aufsicht läuft.
Im Feuerwehrhaus werden Akkus der Funkgeräte, Lampen, Drohne und Wärmebildkameras ohne Aufsicht geladen.
Ach ja:
Keine Feuerwehr mit aktuellem Ausbildungsstand nutzt noch Container zum Versenken brennender BEV.
Nimmst Du beim E Auto laden auch den Akku raus?
Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?
Hannes, bei deinen Fällen waren es jeweils Haushaltsgegenstände in der Hausrat. Wie du das schilderst geht das auch i.O..
Die neuen Löschdecken wird man im Haushalt wahrscheinlich nicht zur Hand haben. Wäre aber wünschenswert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2023 um 22:26:35 Uhr:
Hannes, bei deinen Fällen waren es jeweils Haushaltsgegenstände in der Hausrat. Wie du das schilderst geht das auch i.O..
Geschädigt bzw. vernichtet würde in allen drei Fällen neben dem Eigentum des Betreibers auch Eigentum Dritter. Der Segway stand im Gemeinschaftskeller und hat die Kellerräume aller Mieter / Miteigentümer verraucht, ein Notebook war in einer Mietwohnung mit Totalverlust des gesamten Hauses, das andere in angemieteten Büroräumen.
In keinem der Fälle wurde eine Haftung des Betreibers in Betracht gezogen. Das wurde alles über die Gebäude- und Hausrat- bzw. Inventarversicherungen der Geschädigten reguliert.
Ich bin froh, alle genannten Versicherungen zu haben.
@Hannes1971: Du bist bei der Feuerwehr? Welche Tipps hast du für den privaten "Nutzer"? Gibt es spezielle Löschdecken? Ich dachte, diese bringen bei Akkubränden nichts. Gel-Feuerlöscher?
@tommyboy04
Solche Löschdecken würden nur die Ausbreitung eindämmen, nicht den Akkubrand löschen. Der braucht keinen Sauerstoff von außen.
Es gibt mittlerweile Löschdecken auf dem Markt, die man komplett über ein brennendes Auto werfen kann. Aber auch hier nicht um zu löschen, sondern um die Ausbreitung zu verhindern.
Ich habe zuhause keine Löschdecke. Meine Prävention besteht darin, keinen Billigschrott zu verwenden und in jedem Raum, der mit einer Steckdose ausgestattet ist, einen Rauchmelder installiert zu haben. Ansonsten gehen Akkus als Brandursache im statistischen Rauschen unter. Fehler in der Elektroinstallation und defekte Haushaltsgeräte sind da wesentlich häufiger.