Akkubrand
Hallo,
ich habe keine Ahnung, welcher Bereich des Forums passend wäre, ich versuche es mal hier.
Ich habe einen Elektroroller mit herausnehmbarem Akku. Diesen lade ich in meiner Wohnung (Mietwohnung).
Angenommen, es kommt durch Explosion des Akkus zu einem Schaden am Gebäude und (worst case) das Gebäude wird komplett zerstört.
Welche Versicherung kommt für die Schäden am Gebäude, meiner Wohnung und der anderen Wohnungen auf (falls es in den anderen Wohungen keine Hausratversicherung gäbe)...
Die Frage kann sich natürlich auch jeder stellen, der einen Scooter oder auch nur ein Handy oder eine Powerbank lädt...
Danke und Grüße
Tom
63 Antworten
Warum kommt die KFZ Haftpflicht des E-Scooters nicht dafür auf?
Laden gehört zum Betrieb des Fahrzeugs dafür ist es ja versichert ?
Zitat:
@PayDay schrieb am 14. Januar 2023 um 20:40:57 Uhr:
Zitat:
berlin-paul
Akkus sollen nur unter Aufsicht bei Vorhandensein geeigneter Löschmittel geladen werden. Steht zumindest so ähnlich in fast jeder Betriebsanleitung. Wenn man es anders macht, wie 99,9% aller Benutzer, ist ein fahrlässiges Verschulden im Brandfall nicht so ganz von der Hand zu weisen.
Im Prinzip ist das doch so ein dummer Disclaimer, um aus der Haftungssache rauszukommen. Sowas steht doch heute in jeder Anleitung drin, zb auch Waschmaschine.
Am Ende ist es halt wichtig, wie das Produkt im Normalfall verwendet wird. Ein Autoakku welches über Nacht geladen wird, muss sicherlich nicht permanent beobachtet werden.
Einfache Lösung: Du legts dein Akku so hin, das ein Entzünden erstmal keine ernsthafte Gefahr darstellt. Dies könnte zb realisiert werden, indem man den Akku in eine nicht brennbare Kiste/Korb sonst was stellt, um diesen bei einen Brand schnell aus den Haus zu bekommen. Fliesen als Boden sind auch deutlich besser als PVC, Laminat oder Holz. Eine große Schaufel könnte auch gehen. Vermeiden von leicht entflammbaren Stoffen wie Gardine und co in der Nähe... Beim Laden die Wohnung nicht verlassen, weil dann biste auf "jeden Fall" dran (ist zb bei Waschmaschinen genauso).
So dumm ist der disclaimer nicht. Einen Blei-Säure-Akku kann man recht sorgenfrei laden solange er gut belüftet steht und die Entgasungsöffnungen frei sind. Dann kann er nicht aufplatzen und auch nicht explodieren. Brennen würde er vom Laden auch nicht.
Bei LiIonen ist das anders. Die benötigen eine Temperaturführung. Alterungen und Schäden der Separatorenschicht können hier auch ohne Ladegerät zur Selbstentzündung führen. Die sollten beim Laden nicht in der Nähe von brennbaren Materialien sein und ein Auge sollte man immer drauf haben.
Manche Fluggesellschaften machten schon bei kleinen Samsung-Akkus den Aufstand und verboten das Mitführen.
Einen Hochleistungs-Akku würde ich nie ohne Aufsicht laden. Die Akkus meiner Tauchlampen und die meines SUEX-Scooter (>900WH) lade ich nur unter Aufsicht und mit ordentlichen Ladegeräten, die nicht aus dem Ramschregal kommen.
Wenn ich mir die Leistungskapazitäten von den e-Scootern ansehe, dann sind die teils deutlich geringer.
Zu den nötigen Versicherungen wurde schon etwas gesagt. Kleiner Hinweis: Deckungssummen und aktuelles Vertragswerk regelmässig prüfen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Januar 2023 um 16:43:46 Uhr:
Akkus sollen nur unter Aufsicht bei Vorhandensein geeigneter Löschmittel geladen werden. Steht zumindest so ähnlich in fast jeder Betriebsanleitung.
In der Anleitung von dem von @rigeor genannten Produkt habe ich einen solchen Hinweis nicht gefunden.
BTW: was sollte denn ein geeignetes Löschmittel für solche Akkubrände sein? Blähglasgranulat wird man ja im Haushalt eher selten finden...
Der TE hat kein Produkt angegeben. Drum habe ich es allgemein gehalten.
Ein ausreichend großer Blecheimer mit Wasser zum kompletten Wässern des Akkus sollte zumindest den Schuldvorwurf entkräften. Die Feuerwehr nutzt Container für eAutos. Wäre soweit vergleichbar.
Wenn der Akku herausnehmbar ist bin ich bei dem Eimer bei dir.
Das ist aber nicht bei allen E-Fahrzeugen vorgesehen bzw. möglich, und dann muss man schon eine ziemlich große Wanne vorhalten. Bzw. den Roller am besten direkt in der verstöpselten Badewanne laden, dann muss man im Schadenfall nur noch das Wasser aufdrehen. Wenn man den Brand rechtzeitig genug bemerkt, um ohne Eigengefährdung noch nah genug heran zu kommen... (die Rauchgase sind sehr sehr gefährlich (das ist aber keine Spezialität von Akkus sondern generell so)).
Die Container kommen für E-Autos übrigens inzwischen schon wieder aus der Mode 😉
Viele sind scheinbar zu sorglos damit. Insofern finde ich es richtig und gut, dass der TE sich hier über die richtigen Versicherungen informieren möchte.
ist ein e-Scooter.... daher passt m. E. das Thema hierher.
Ja, und ich finde auch weiterhin den Ansatz interessant, ob nicht die Kfz.-HP des Scooters hier "zuständig" ist.
Weil (bzw.: wenn) das Laden zum Betrieb gehört. Aber vermutlich müsste auch dafür erstmal dem Halter/Nutzer ein Verschulden nachgewiesen werden?
(was andersrum betrachtet bei schnelleren Scootern richtig blöd werden könnte: die sind ja mangels Zulassungsfähigkeit in der Regel nicht versichert, aber bei denen greift die Gefährdungshaftung. Da braucht es also kein Verschulden, und der Halter muss trotzdem zahlen!)
(Der Vollständigkeit halber der Verweis auf §7 StVG i.V.m. §8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1)
Nochmal: Vielen Dank für alle Beiträge!!!
Ich finde es sehr interessant und irgendwie auch erschreckend, wie unwissend (und vlt auch naiv) ich selbst bin.
Bei mir handelt es sich nicht um einen Scooter sondern um einen E-Roller. Der Akku hat schon odentlich Power (60V 20 AH) und ich denke nicht, dass man im Fall einer Explosion irgendeine Chance des Kühlens hat. Rette sich, wer kann!
Ich habe nun entschieden, mir eine BatSafe-XL Box zu bestellen. Die wird eine Explosion nicht verhindern, aber zumindest habe ich dann Vorkehrungen getroffen. Auf den Akku lege ich dann noch dieses Blähglasgranulat, das kostet nicht viel. Mir ist völlig bewusst, dass auch dies kaum einen Nutzen haben wird, falls ein solch großer Akku iin Brand gerät.
Interessant wäre wirklich, ob die KFZ-Haftpflicht meines Rollers in einem solchen Fall zuständig wäre.
Wenn ich mit meinem Auto ein Gebäude durch einen Unfall beschädige, dann wäre diese ja auch zuständig.
Mit einem Roller ein Gebäude zu zerstören würde mich die Gebäudesubstanz wundern 😁
Aber im Ernst. Das Laden des Akkus gehört meiner Meinung nach nicht zum Betrieb des e-Rollers, zumal das in der Wohnung stattfindet, wo man i. d. R. nicht rumfährt. Daher sind Hausrat- und private Haftpflicht die richtigen Ansprechpartner iim Schadenfall.
Die Haftpflich des e-Rollers würde schon Schäden am Gebäude übernehmen, wenn Du dagegen dengelst, aber vermutlich ist der Schaden am Roller größer... 🙂
Das Laden eines E-Autos ist auf alle Fälle ein Betriebsvorgang.
Gerät das E-Auto dabei in Brand, so wäre das ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Beim Roller hat man jetzt die Besonderheit, dass man den Akku rausnehmen kann und nur diesen mit in die Wohnung nimmt.
Aber ich kann mir auch vorstellen, dass dies trotzdem noch zum Betrieb des Rollers mit dazu zählt.
Somit wäre es auch ein Fall für die Kfz-Haftpflicht.
Man haftet dann sogar verschuldensunabhängig.
Wer ist denn für die Schäden zuständig, wenn mir was beim Tanken meines Verbrennerautos geschieht?
Das Laden eines Akkus (in der Wohnung) bei einem E-Roller sehe ich als vergleichbar an..., bzw. nicht völlig abwegig, hier analog die Bedingungen anzuwenden...
Ich hätte nie gedacht, dass dieses Thema so komplex sein könnte.
Wer kann einen hier sachlich beraten? Wo bekomme ich verbindlich Auskunft?
Ich habe meine Roller-Versicherung mal angeschrieben...
Du könntest in die AKB deiner Rollerversicherung schauen. Falls du Mitglied in einem Verkehrsclub bist, wäre das auch eine gute Adresse. Der Verbraucherschutzverein hat bestimmt auch Infos dazu.