Airbag-Lenkrad ausbauen
Hallo Leute,
muss morgen mein Lenkrad ausbauen. Wie macht man das? Batterie abklemmen wegen des Airbags ist klar, aber dann?
37 Antworten
Jepp
Glatter Wahnsinn da selber Beizugehen.
Stell Dir vor,Du bist da am rumbasteln Kriechströme oder was weiss ich...Plötzlich BANG!!
Ich wette mit Dir:
GAME OVER
Also Jungs, ich glaub euch ja, dass das nicht ungefährlich ist, aber illegal? Müsste der liebe gute Etzhold nicht darauf hinweisen, dass der Ausbau illegal ist, wenn er ihn in seinem Buch ausfühlich beschreibt? Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich hab mich extra nochmals vergewissert, in meinem "ich besorge es mir selber" ist kein Vermerk, der das oder ähnliches hinweist.
Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhh jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
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"Ich besorg es mir selber" *Lach weg* das ist ja geil :-)
Jetzt wieder zum Thema!
Leute! Wie oft war hier Diskussion, daß irgend ein TÜV Prüfer euich irgendwas nicht eingetragen hat weil er sich strick an das Gesetzt gehalten hat...
Und da war manch einer aufgeregt und am Schimpfen..
Jetzt wiederumg geht es um den Ausbau eines Airbags und da wird direkt vom Gesetz und jetzt kist das Gesetz wieder zu beachten.. *kopfschüttel*
Das muß jeder für sich wissen ob ers macht oder nicht... ich selbst, habe den Airbag auch schon Paar mal draussen gehabt, wenn mans Vorsichtig und mit Kopf macht kan auch nichts passieren...
(AN MODS: bitte nicht direkt mit Sperrung drohen, es geht hier doch nur um Erfahrungsaustausch und allgemeine Besprechung!)
Ich habe mir auch mal eure Versichrungstheorien durchgeelesen und selten so gut gelacht...
Ich selbst bin Versicherungkaufmann und empfehle euch sich bei eurer Versicherung erstmal zu informieren was bei einen verkehrsunfall durch eure Versicheung bezahlt wird oder nicht.....
Ich selbst fahre einen Golf 3 , nur so als Beispiel, der mal ein Airbaglenkrad drin hatte.
Jetzt habe ich ein 30 Er Sportlenkrad ohne lenkrad durch Verwendung des Rückrüstadapters von RAID, ist auch alles eingetragen und LEGAL!
Habe auch eine private Unfallversicherung!
Und glaubt mir wenn ein Unfall passiert und ich lande mit meiner blöden Fresse auf das 30er lenkrad und bin dann z.B. behindert , muß die UnfallVersicherung mir Geld zahlen und da interessiert keinen ob Airbag drin war oder nicht, da die versicherte gefahr " Unfall" erfüllt wurde.
das gilt auch für einige andere Versicherungen.
Gruß Adam
Ne dann interessiert es niemanden ob der airbag eingebaut ist oder nicht,denn bei dir ist der AUSGETRAGEN und das ist der unterschied...
VW will für den ausbau und Tasch des MFA Hebels mit wechsel des Lenkrades zwischen 70 und 120 Euro haben. Die habens auch dicke!
Eine freie Werkstatt konnte es gar nicht mahcen, weil der Sack dann wieder freigeschaltet werden müsste und nun habe ich eine freie Werkstatt gefunden die es für 50,- wechselt.
Also so teuer hätte ich ja nicht gedacht.
Manche hatten das hier schon für nen 20er wechseln lassen.
tja andere Städte andere Sitten...
Gruß Micki
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Quatsch!!! So ein Sch... habe ich ja noch nie gehört!!!
Der Handel ist verboten, ebenso wohl auch der normale Versand mit Post oder Spedition!
Du kannst deinen Airbag soviel ein und ausbauen wie Du willst, ist schließlich deiner!!!
Batterie abklemmen (manche sagen, ein paar Minuten warten und sich selbst erden. Habe ich nich gemacht, meins war schon 10x raus), die beiden Inbus-Schrauben auf der Rückseite des Lenkrades ausdrehen, Airbag abziehen und roten Stecker abziehen. Fertig...
Der Rest erklärt sich von selbst...Grüße
Totti
Sorry, aber er hat recht mit den verboten, es sei denn der airbagausbauer ist entweder lebensmüde oder hat einen sprengstoffschein T1 bzgl. pyrotechnischer Rückhaltesysteme (Airbag, Gurtstraffe, Sidebags & co) Der Verkauf an Privat, sowie die Überführung, Weiterveräußerung, Montage überlassung usw. usw. ist für privatleute ohne Sachkundenachweis verboten und nebenbei auch gefährlich. Also nicht wundern wenn die rübe ab ist und die LV nicht bezahlen will !
Falls jemand die genauen bestimmungen haben will, kann ich sie ihm senden, da ich den Sprengstoffschein T1 und T2 (Sprengmeister) beruflich machen mußte (u.a. KFZ-Bereich)
Des weiteren ist es auch eigentlich nicht erlaubt ein airbaglenkrad gegen ein normales auch nicht mit abe auszutauschen (schon alleine wegen der versicherung usw.)
Hi,
also ich habe meinen Airbag bisher zig mal raus gehabt und stets ohne Probleme. Ich würde es auch wieder machen! Ich muß dabei sagen, daß ich es nicht für andere oder aus Spaß abbaue, sondern ausdrücklich nur für mich. Z.B. habe ich mir gerade ein neues Lenkrad gekauft (in das der alter Airbag passte). Keiner hat das Recht, mir an meinem Eigentum auf meinem eigenem Grundstück zu verbieten, mein Airbag zu demontieren und anschließend wieder zu montieren!
Aber mich würden die Bestimmungen trotzdem mal interessieren. Wenn Du sie im e-mail Format hast, darfst Du sie mir gerne mal senden. info@antik4u.de
Einem Newbie würde ich auch nicht empfehlen, am Airbag zu schrauben. Ich habe mich vorher sehr wohl informiert (u.a. auch bei VW), wie mans demontiert. Genauso würde ich niemanden empfehlen, seine Bremsbeläge und Scheiben selber zu wechseln. Ich mache es trotzdem bei mir selber und seit Jahren mit Erfolg...
Bremsen sind ebenso wie der Airbag kein Spaß...
Grüße
Totti
Mit dem kein Spaß hast du natürlich recht, aber sicher kann man es dir verbieten auch auf deinem eigenen grund und boden und auch wenn es dein eigentum ist. Wenn ich richtig liege und das ist nichts gegen dich und deine person, hast du keinen sachkundenachweis im umgang mit pyrotechnischen rückhaltesystemen und deshalb auch noch nicht mal einen sprengstoffschein t1, der dich zum umgang, also auch zur montage, demontage, sprengung usw. usw. berechtigt. Das was du im ausgebauten zustand in händen hälst, sprengt locker einen 3 tonnen container einen halben meter vom boden weg. und sowas überläßt man einfach den fachmännern. außerdem ist es ein verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Du kannst ja auch nicht sagen: ich hab ein Stück Kruppstahl, eine Drehbank und drehe mir hier auf meinem grund und boden einen Lauf für ne Kurzwaffe. (WaffG)
Mein Rat: laß lieber Leute mit Schein ran, 1. sind die dann versichert und haben so nen schein, 2. ist nicht deine rübe ab, wenn was passiert !
Denk auch mal an deine Frau und deine Kinder (sofern du soetwas dein eigen nennst)
Und die Bestimmungen (halbes Buch) scanne ich mal ein, wird was dauern, aber ich schick es dir dann
1. Man braucht den Sprengmeisternachweis nach dem SprengstoffGesetz NUR zur Auslösung des Airbags! Der Umgang, Montage und Demontage ist auch OHNE den Sprengmeister zulässig.
Will eine KFZ Werkstatt den Airbag sprengen/zünden zwecks Entsorgung muss diese Arbeit ein Sprengmeister durchführen.
Der Handel etc. ist durch das SprengG eingeschränkt, Handel und Lagerung in Kleinmengen ist allerdings ausgenommen.
Der Eingriff in Sicherheitssysteme am KFZ mit nachteiligen Folgen hat immer negative Auswirkungen bezüglich des Versicherungsschutzes!
Eine in Auftrag gegebene Deaktivierung beispielsweise des Beifahrerairbags (zwecks Kindersitz etc.) muss der Versicherung meines Erachtens mitgeteilt werden und der auftraggebende Kunde muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er sich dessen Bewusst ist (ebenso deutlich sichtbare Aufkleber im Fahrzeug, um Beifahrer zu informieren).
Eine einfache Demontage zwecks Reparaturmaßnahmen ist nicht verboten, ebenso die kurzzeitige Lagerung!
Das Airbagsystem arbeitet mit einer Selbstdiagnose, so dass evtl. Fehler angezeigt werden und das Airbagsystem deaktiviert wird, bis dieser durch eine Werkstatt behoben wurde.
Im Grunde genommen solltest Du nur folgende Sicherheitshinweise beachten, wenn Du am Airbagsystem arbeitest:
1. Batterie vorsichtshalber abklemmen und warten, bis sich Restspannungen abgebaut haben (diese sind vorhanden, um den Airbag auch bei einem plötzlichen Spannungsabfall beim Unfall auslösen zu können)
2. Airbag nach einem Sturz aus größeren Höhen nicht wieder montieren! Für eine Überprüfung und Reparaturmaßnahmen wird übrigens wieder ein geschulter Fachmann mit Sprengmeisterschein benötigt (SprengG)
3. Den Airbag immer mit dem Prallsack nach oben, damit er beim Auslösen nicht losfliegt!
4. Nach dem Einbau alles nochmals überprüfen, bevor Du die Batterie anklemmst, hierbei sollte sich niemand im Fahrzeuginnenraum befinden!
Denke immer daran, dass Du mit der Gefahr spielst, wenn etwas schiefgeht...gab schließlich schon genug Tote durch Airbags...ein Spass ist das nicht!
Zitat:
Original geschrieben von ToifelDI
1. Batterie vorsichtshalber abklemmen und warten, bis sich Restspannungen abgebaut haben (diese sind vorhanden, um den Airbag auch bei einem plötzlichen Spannungsabfall beim Unfall auslösen zu können)
3. Den Airbag immer mit dem Prallsack nach oben, damit er beim Auslösen nicht losfliegt!
@ToifelDI:
Zu 1.: Nach dem Abklemmen kann man auch + und - aneinander halten. So entladen sich die Kondensatoren gleich.
zu 3.: Heißt das mit dem Prallsack nach oben, mit der schwarzen Blende nach oben?
ja genau!
Allerdings solltest Du die Pole ein bis zwei Minuten kurzschließen.
Ja die "öffnende" Seite (die zum Fahrer zeigt) nach oben, um beim aufblasen zu verhindern, dass die Einheit durch die Gegend "schießt"!
Zitat:
Original geschrieben von ToifelDI
1. Man braucht den Sprengmeisternachweis nach dem SprengstoffGesetz NUR zur Auslösung des Airbags! Der Umgang, Montage und Demontage ist auch OHNE den Sprengmeister zulässig.
Falsch, richtig falsch, ich schick dir die bestimmungen meinetwegen auch schwarz auf weiß zu, dort steht unter anderem auch drin der Umgang....erfordert einer Sachkundeprüfung....
mit Umgang ist hier gemeint: Aus/einbau, demontage, sprengung, überlassung, handel, sowie prüfung. Deshalb bekommt man beim umbau auf ein sport airbaklenkrad auch nicht den airbag zurück, sondern nur das lenkrad selbst. Das Airbagmodul wird einem jedoch vergütet.
Und wer hat schon eine Sachkundeprüfung, außer die Fachleute die extra Lehrgänge gemacht haben ??
Kapierts doch endlich, in Deutschland ist man nicht Fachmann, wenn man weiß wies geht, sondern nur wenn man nen wisch hat wo was DRAUFSTEHT !