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AHK-Klappbar allgemeine Frage
Hallo Gemeinde, ist diese Behauptung richtig? dass bei einem Unfall egal welcher Art und weise , dass wenn die AHK- nicht eingeklappt war , dass man dann auch teilschuldig ist ? (wenn die eingeklappt wäre , dann wäre der Schaden möglicherweise Kleiner/Geringer
Da gehen viele Meinungen auseinander. Bitte um eure Erfahrungen bzw. Quelle um das nachlesen zu können
VG
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4 Antworten
Hallo,
eine offizielle Regelung die das Fahren mit gesteckter AHK verbietet, gibt es laut ADAC nicht:
Jedoch würde ich empfehlen die AHK immer abzuklappen, oder bei abnehmbarer AHK, diese zu entfernen.
Der Schaden bei einem mögliche Auffahrunfall ist sicherlich kleiner und die AHK rostet weniger.
Darüber hinaus bin ich auch nicht sicher ob die Parksensorik die AHK beim Anstand berücksichtigt.
Viele Grüße
Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.........muss aber abgenommen werden wenn sie das Kennzeichen verdecken sollte!
Leider hält sich das Gerücht hartnäckig das die Versicherung des Auffahrenden Wagen gerne versucht da eine Mitschuld zu konstruieren.
Evtl. hat ja hier jemand eigene Erfahrungen mit der Thematik gemacht.
Es gibt keine Vorschrift, die das Abnehmen der nicht genutzten AHK vorschreibt. Dann dürfte es ja auch keine fest montierten Kupplungsköpfe geben.
Aber: Bei einem Auffahrunfall von hinten auf die Kupplung nimmt diese dann die Aufprall-Energie auf, statt des Stoßfängers. Daher kann sich die Kupplung, der Kupplungsquerträger und sogar der Unterboden im Bereich der Aufnahmepunkte verziehen.