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AHK Fahrradträger Newbie Frage

BMW X3 G01
Themenstarteram 20. November 2020 um 12:11

Auch wenn das keine G01 spezifische und für die meisten sicherlich eine dämliche Frage ist, stelle ich sie trotzdem hier:

Wenn ich (m)ein Fahrrad auf einem Fahrradträger transportieren will/muss - auf was muss man achten?

Höchstgeschwindigkeit 140km/h?

Sichert Ihr bzw muss man den Träger mit einer "Schlaufe" sichern?

Irgendetwas, was man sonst berücksichtigen muss/soll?

Maximal Gewicht (eBikes etc) ist klar.

Ich habe gar keine Erfahrung mit einem Fahrradträger auf der AHK

Ich finde ehrlich gesagt schon das Prinzip, dass das ganze Ding einfach auf die Kugel "geklemmt" wird nicht gerade vertrauenserweckend...

Wohlwissend, dass es ein altes und bewährtes System ist.

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24 Antworten

War auch erst skeptisch, aber das Teil hängt auf der Kupplung bombig fest. Da braucht es keine weitere Sicherung. Die erforderliche Spannkraft muss natürlich am Träger eingestellt werden. Die haben dafür eine Rändelschraube.

Als Geschwindigkeit wähle ich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wobei mich Fahrzeuge mit Radträger auch schon schneller überholt haben. Bei den schweren E-Bikes montiere ich Batterien und Fahrradcomputer ab. Wichtig: freiliegende Kontakte und Elektronikkomponenten vor Nässe schützen, entweder mit Tüten oder speziellen Planen.

Hier ist dieser Thule EasyFold XT im Einsatz.

Der Träger ist faltbar und kann so platzsparend verstaut werden. Im Urlaub sogar notfalls im Kofferraum. Es passen auch Räder mit breiteren Reifen auf den Träger. Für den Zugang zum Kofferraum kann er im montierten Zustand mitsamt den Rädern abgeklappt werden.

 

Zusätzlich diese DS COVERS EAGLE II Abdeckplane als Schutz bei und vor Nässe.

Die Plane wird erst auf den Träger gelegt und dann werden die Räder darauf befestigt. Dann wird sie mittels Reißverschluss geschlossen. Somit sind die Räder rundum geschützt, auch von unten. Danach wird die Plane noch mit zwei drei Spanngurten gegen Flattern gesichert. Für Fahrten in einigen Ländern ist eine Warntafel Pflicht. Dafür hat die Plane ein Sichtfenster.

Wird aber nur auf langen Fahrten benutzt, wenn es eventuell durch Regengebiete geht.

Themenstarteram 20. November 2020 um 14:06

Zitat:

@kabubasa schrieb am 20. November 2020 um 14:17:56 Uhr:

Die erforderliche Spannkraft muss natürlich am Träger eingestellt werden. Die haben dafür eine Rändelschraube.

Danke - das wusste ich nicht.

Dann muss ich mal schauen ob die Möglichkeit auch habe. Wie „ermittelst“ Du die richtige Einstellungen/Vorspannung?

Ich verlasse mich da auf mein Gefühl. Es bedarf bei meiner Einstellung schon einiges an Kraft. Ich meine man soll lt. Anleitung knapp 50kg Druck zum Niederdrücken des Hebels aufbringen.

Ich habe einfach mal einen Drehmomentschlüssel auf die Waage gelegt, Form ähnlich dem Griff, und dann mal gedrückt. So hatte ich in etwa das Gefühl an der Hand, wie viel Kraft aufzubringen ist.

Man kann natürlich auch eine Wissenschaft daraus machen und z.B. mit einer Kraftmessdose arbeiten. Den Aufwand wollte ich aber nicht betreiben.

Zitat:

@kabubasa schrieb am 20. November 2020 um 14:17:56 Uhr:

 

Die Plane wird erst auf den Träger gelegt und dann werden die Räder darauf befestigt. Dann wird sie mittels Reißverschluss geschlossen. Somit sind die Räder rundum geschützt, auch von unten. Danach wird die Plane noch mit zwei drei Spanngurten gegen Flattern gesichert. Für Fahrten in einigen Ländern ist eine Warntafel Pflicht. Dafür hat die Plane ein Sichtfenster.

Wird aber nur auf langen Fahrten benutzt, wenn es eventuell durch Regengebiete geht.

Vor Planen rate (nicht nur) ich dringend ab! Die Fahrräder befinden sich auf der AHK direkt im Luftwirbel, durch die Plane wird die Fläche extrem vergrößert und es wirken starke Kräfte auf Räder, Träger und letztlich auf die AHK! Steht auch in jeder Bedienungsanleitung von Fahrradträgern drin. Für den Fall, dass sich Räder vom Träger oder der Träger von der AHK verabschiedet, wird der Hersteller mit Verweis auf die Plane keine Sachmängelhaftung übernehmen.

Die KfZ-Haftpflicht kann dich ggf. dann auch wegen grober Fahrlässigkeit in Regreß nehmen...

Zitat:

@jakeomat schrieb am 20. November 2020 um 16:12:33 Uhr:

Zitat:

@kabubasa schrieb am 20. November 2020 um 14:17:56 Uhr:

 

Die Plane wird erst auf den Träger gelegt und dann werden die Räder darauf befestigt. Dann wird sie mittels Reißverschluss geschlossen. Somit sind die Räder rundum geschützt, auch von unten. Danach wird die Plane noch mit zwei drei Spanngurten gegen Flattern gesichert. Für Fahrten in einigen Ländern ist eine Warntafel Pflicht. Dafür hat die Plane ein Sichtfenster.

Wird aber nur auf langen Fahrten benutzt, wenn es eventuell durch Regengebiete geht.

Vor Planen rate (nicht nur) ich dringend ab! Die Fahrräder befinden sich auf der AHK direkt im Luftwirbel, durch die Plane wird die Fläche extrem vergrößert und es wirken starke Kräfte auf Räder, Träger und letztlich auf die AHK! Steht auch in jeder Bedienungsanleitung von Fahrradträgern drin. Für den Fall, dass sich Räder vom Träger oder der Träger von der AHK verabschiedet, wird der Hersteller mit Verweis auf die Plane keine Sachmängelhaftung übernehmen.

Die KfZ-Haftpflicht kann dich ggf. dann auch wegen grober Fahrlässigkeit in Regreß nehmen...

Wir haben deshalb gegen den Regen und Spritzwasser Connect Universal E-Bike Motor Cover und Connect E-Bike Lenkerschutzhülle im Set mit Fahrrad Sattelschutz gekauft, hält den gröbsten Regen ab. Das flattert nicht im Wind.

@jakeomat

Für deine Aussage hätte ich eine Kraftberechnung als Beleg, bezogen auf ein Steilheck. Aussagen von kein Problem bis hin zu deiner Aussage habe ich damals viele bekommen. Fragt man Ingenieure, dann behauptet der eine, dass die Stützlast ein wenig höher wird, der andere sagt, dass die Zugkraft betroffen ist. Wendet man sich an Atera, Thule, Uebler und Co., dann bekommt man selbst dort widersprüchliche Aussagen.

Ich nutze die Plane seit einigen Jahren am Steilheck eines Kombis und hatte bis 130 km/h keine Probleme. Vernünftig mit Spanngurten verzurrt steht nichts hoch im Wind oder flattert.

Aber wie gesagt, Kraftberechnung als Beleg, und ich nehme die Kritik an.

Übrigens gibt es in dér Thule Anleitung zum Träger diesbezüglich keinen Gefahrenhinweis. Wie andere Hersteller es handhaben weiß ich nicht.

Selbst auf E-Mail Nachfrage gibt Thule an, dass sie zu dem Thema keine Berechnungen haben. Sie verweisen lediglich auf eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Somit sehe ich deine Aussage bzgl. Haftpflicht rein hypothetisch. Grobe Fahrlässigkeit meinerseits sehe ich nicht.

Hier der Textauszug aus der original E-Mail:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Email.

 

Leider haben wir solche Werte wie Belastungswerte nicht vorliegen, sodass wir Ihnen diese nicht nennen können.

Wir können Ihnen lediglich mitteilen, dass die max. Geschwindigkeit bei 130 km/h liegt.

Es tut uns leid Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um THULE stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

THULE Service Center

Hier mal meine damaligen Überlegungen zur Berechnung:

130 km/h entsprechen 36 m/s

Der max. Druckbeiwert beträgt 1

Luftdruck liegt bei 1,2 kg/m^3

Der Winddruck, unabhängig von der Fläche, beträgt also 77,76 kg/m^2

Die Windlast, berücksichtigt auf eine 2 m^2 große Fläche, beträgt 155 kg

Jetzt habe ich aber nicht die gesamte Fläche im Wind, sondern nur den Randbereich links, rechts und oben. Geschätzt sind das max. 0,75 m^2. Damit reduziert sich die Windlast auf 58 kg. Das entspricht aber einer Zuglast. Die Auswirkungen auf die Stützlast der Kupplung fehlt mir somit.

Was in der Berechnung unberücksichtigt bleibt, weil ich deren Auswirkungen nicht kenne, sind die Verwirbelungen.

Nutze auch den Easyfold XT 2. Der XT 3 macht keinen Sinn, wenn man eBikes transportieren will.

Der Träger sitzt wirklich bombenfest, der Klemmhebel wird mittels Schloss gesichert.

Die AHK des X3 darf 100kg tragen.

Der Easyfold XT2 darf 2 Räder mit zusammen 60kg tragen, der Easyfold XT3 3 Räder mit zusammen max 60kg.

Der XT2 wieg selber 18kg, der XT3 23kg. Man ist also immer noch im Limit der X3 AHK.

@Ravenous666

Sagt mir jetzt was in Bezug auf die Planenthematik?

Nix, bezog sich auf die Eingangsfrage bzgl. zu beachtender Traglast und max. Gewicht.

Der Fahrradtransport auf der Anhängerkupplung ist wirklich vollkommen unkompliziert und sicher. Ich habe mit diesem Träger gute Erfahrungen gemacht

Uebler i21

Er wird einfach auf die Kugel geklickt und arretiert sich selbst. Hat zusätzlich den Vorteil, dass er sehr leicht ist und dadurch gut zu transportieren.

Zitat:

@WMF1 schrieb am 20. November 2020 um 20:19:34 Uhr:

Der Fahrradtransport auf der Anhängerkupplung ist wirklich vollkommen unkompliziert und sicher. Ich habe mit diesem Träger gute Erfahrungen gemacht

Uebler i21

Er wird einfach auf die Kugel geklickt und arretiert sich selbst. Hat zusätzlich den Vorteil, dass er sehr leicht ist und dadurch gut zu transportieren.

Den hat ein Kollege von mir und für große 29" Fully eBikes sind die Schienen etwas zu kurz. Das sind genau die 5cm die der Thule breiter ist, die dem Uebler fehlen.

Wir nutzen seit 2017 den EUFAB Premium II für den Transport von zwei 28Zoll-E-Bikes im Trekkingsegment und sind damit sehr zufrieden. Er sitzt sehr fest, ist abklappbar an der AHK und zusammenklappbar für die Lagerung, wird mit Tasche geliefert, hat gute Testergebnisse und ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Ich halte mich weitestgehend an die Empfehlung der 130km/h, habe mich aber auch schon mit über 160 km/h kurzzeitig ertappt. Dies war kein Problem.

Beim EUFAB werden jedoch zusätzlich Spanngurte mitgeliefert, die zusätzlich der Sicherung dienen und lt. Anleitung angebracht werden müssen.

Die Nutzung von Planen wird lt. Anleitung ausdrücklich nicht empfohlen.

Wie oben schon angemerkt werden Akkus, Tachos und sonstige losere Teile im Kofferraum transportiert.

Themenstarteram 20. November 2020 um 21:57

Ich hab den in meinem Beitrag verlinkten LAS 12011. Den habe ich damals für 270,- bei AMZN gekauft, aber noch nie richtig benutzt.... :(

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