AHK auf Parkplatz ausklappen als Schutz

Hallo Leute,
kurz zur Situation:

Ich parke jeden Tag auf Arbeit auf einem riesigen Parkplatz, mit tausenden Autos. Es sind immer doppelreihen, die meisten Parken also Heck-an-Heck. Ich habe auch keinen festen Parkplatz, muss also immer wechseln usw. Jetzt ist mir letzte Woche jemand ins Heck gefahren und hat natürlich keinen Zettel oder so hinterlassen. Lack ist an mehreren Stellen ab und ich bleibe natürlich auf den Kosten sitzen.

Jetzt zu meiner Frage: Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, dachte ich ich könnte meine AHK ja einfach immer ausfahren nach dem einparken und wieder einfahren vor dem ausparken. Sie würde praktisch als Schutz dienen.

Kann ich das so machen, oder ist das auch nicht erlaubt? Also wenn jemand dann gg. Meine AHK fährt, bin ich dann haftbar für seinen Schaden, weil ich die gar nicht ausgeklappt haben darf?

51 Antworten

Ich persönlich würde mir eine klare Vorschrift, dass abnehmbare/einklappbare AHKn nur bei Nutzung montiert/ausgeklappt sein dürfen, und die fest montierte verbietet, wünschen.

Viele nutzen die AHK nämlich anscheinend als Einparkhilfe oder Rammschutz beim Einparken. Ich hatte noch kein Auto, bei dem nicht früher oder später das Nummernschild eingedellt war.

Zitat:

@PrinceDenmark schrieb am 19. Juli 2022 um 09:20:59 Uhr:


Ich persönlich würde mir eine klare Vorschrift, dass abnehmbare/einklappbare AHKn nur bei Nutzung montiert/ausgeklappt sein dürfen, und die fest montierte verbietet, wünschen.

Viele nutzen die AHK nämlich anscheinend als Einparkhilfe oder Rammschutz beim Einparken. Ich hatte noch kein Auto, bei dem nicht früher oder später das Nummernschild eingedellt war.

Ist zwar OT, klappst Du jedes Mal nach Abstellen die Außenspiegel ein?
Die stehen an meinem Fahrzeug weiter ab.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juli 2022 um 09:50:55 Uhr:



Zitat:

@PrinceDenmark schrieb am 19. Juli 2022 um 09:20:59 Uhr:


Ich persönlich würde mir eine klare Vorschrift, dass abnehmbare/einklappbare AHKn nur bei Nutzung montiert/ausgeklappt sein dürfen, und die fest montierte verbietet, wünschen.

Viele nutzen die AHK nämlich anscheinend als Einparkhilfe oder Rammschutz beim Einparken. Ich hatte noch kein Auto, bei dem nicht früher oder später das Nummernschild eingedellt war.

Ist zwar OT, klappst Du jedes Mal nach Abstellen die Außenspiegel ein?
Die stehen an meinem Fahrzeug weiter ab.

Blödsinn. Ein Außenspiegel beschädigt keine anderen Fahrzeuge. Oder, wenn jemand es, analog zur stählernen Einparkhilfe hinten, versuchen würde, würde der eigene Spiegel Schaden nehmen.

Der Vergleich hinkt ein wenig, findest Du nicht?

Zitat:

@Hempelssofa schrieb am 19. Juli 2022 um 08:53:52 Uhr:


Eine AHK ist dafür gedacht einen Anhänger mit X Tonnen zu ziehen. Dabei wirken Kräfte.. die mit Sicherheit größer sind als Parkrempler. So was muss eine AHK aushalten.

In der ABE der AHK steht, bis zu vielen kg sie ziehen kann. Die an meinem Wagen 800kg. Wenn ich damit 2t ziehe ist das wohl nicht ganz so gut. (Wohlgemerkt, die AHK hat 800kg Zuglast, das Fahrzeug an dem sie ist kann mehr).

Dann gibt es noch den feinen Unterschied zwischen kontinuierlicher Belastung beim Ziehen und einer Impulsbelastung bei einem kleinen Aufprall eines dagegen rollenden Fahrzeugs. Die Belastungsspitze beim Parkrempler kann höher sein, als die Zugkräfte beim regulären Betrieb.

Halte mal einen 1kg Betonklotz mit der Hand bei 10km/h fest. Und danach lässt du dir den Klotz mit 10km/h auf die Hand fallen. Wird deine Hand im zweiten Fall Schaden erleiden? Ich würds nicht versuchen...Behandlungskosten werden natürlich nicht übernommen.

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Zitat:

@XtremeMarmot schrieb am 18. Juli 2022 um 20:25:32 Uhr:



Hier gehts um Parkrempler, da tasten sich die Leute mit ihrem Heck vor und wenn es rummst dann stehen sie zu weit drin. Dementsprechend langsam sind die Fzg und da entsteht kein Schaden an der AHK. Es geht ja nicht darum, dass ich Leute aufhalten will, die mit >20 km/h in mein Auto krachen.

Die Fahrgestelle, bzw.tragenden Teile am Fahrzeug sind auch nicht mehr sooo stabil wie sie es noch vor 30 Jahren mal waren.
Leichtbau spielt auch hier eine große Rolle.
Da reicht ein bloses Draufrollen schon aus für einen größeren Schaden, den man nicht unbedingt auf den ersten Blick sehen muß.

Ich würde sagen die Diskussion führt hier zu nichts mehr. Ich hab meine Antwort bekommen, es ist erlaubt das Fzg. Mit ausgefahrener AHK zu Parken. (Da ich auch mein Kennzeichen nicht verdecke). Alles andere führt hier zu keinen neuen Erkenntnissen mehr. Vielen Dank!

Wenn ich eingeparkt habe braucht es auch die Aussenspiegel nicht, sind die dann auch einzuklappen?

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