AHK auf Parkplatz ausklappen als Schutz
Hallo Leute,
kurz zur Situation:
Ich parke jeden Tag auf Arbeit auf einem riesigen Parkplatz, mit tausenden Autos. Es sind immer doppelreihen, die meisten Parken also Heck-an-Heck. Ich habe auch keinen festen Parkplatz, muss also immer wechseln usw. Jetzt ist mir letzte Woche jemand ins Heck gefahren und hat natürlich keinen Zettel oder so hinterlassen. Lack ist an mehreren Stellen ab und ich bleibe natürlich auf den Kosten sitzen.
Jetzt zu meiner Frage: Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, dachte ich ich könnte meine AHK ja einfach immer ausfahren nach dem einparken und wieder einfahren vor dem ausparken. Sie würde praktisch als Schutz dienen.
Kann ich das so machen, oder ist das auch nicht erlaubt? Also wenn jemand dann gg. Meine AHK fährt, bin ich dann haftbar für seinen Schaden, weil ich die gar nicht ausgeklappt haben darf?
51 Antworten
Willst du jedesmal die AHK aus- und wieder einfahren? Das machst du vielleicht 2 Wochen, dann geht es dir auf den Zeiger.
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird.
Aufgrund der höheren Unfallgefahr können Versicherungen, wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden annehmen, was zu einer Verringerung der Ansprüche führen kann. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.
Die Freundlichkeit, die AHK abzubauen, hat meine Versicherung ca. € 3.000,-- gekostet und mich eine Rückstufung.
LKW gegen geparktes Fahrzeug in Höhe der Audi Ringe und gegen Stoßstange. Verursacher unbekannt.
Seit dem ist die AHK wieder dran.
Zitat:
@PrinceDenmark schrieb am 18. Juli 2022 um 14:44:26 Uhr:
Ich werfe mal Par. 30c StVZO in die Diskussion
Und was meinst du mit diesem Wurf?
Im § steht:
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
zu 1: Die AHK gehört zum Umriss des Fahrzeugs, da sie Teil des Fahrzeugs ist. Es steht also nichts über den Umriss hinaus.
zu 2: Die Voraussetzungen nach dem Anhang sind durch die Rundungen der AHK erfüllt.
3 und 4 sind hier nicht von Interesse.
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. Juli 2022 um 14:54:24 Uhr:
Willst du jedesmal die AHK aus- und wieder einfahren? Das machst du vielleicht 2 Wochen, dann geht es dir auf den Zeiger.
Ich muss eh immer an den Kofferraum und beim Passat B8 ist da auch der Schalter zum entriegeln. Dann kick ich die AHK lässig mit dem Fuß in die Endposition und fertig, dauert ca. 3 Sekunden 🙂
Ich würde da echt nicht lange drüber nachdenken und sie einfach ausgefahren lassen, solange man damit die Parktbucht einhält.
Fun Fact: mein Wagen ist mit der Länge inkl. AHK im Schein eingetragen, obwohl der gar keine AHK hat. Warum auch immer....😕
Zitat:
@XtremeMarmot schrieb am 18. Juli 2022 um 15:44:15 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. Juli 2022 um 14:54:24 Uhr:
Willst du jedesmal die AHK aus- und wieder einfahren? Das machst du vielleicht 2 Wochen, dann geht es dir auf den Zeiger.Ich muss eh immer an den Kofferraum und beim Passat B8 ist da auch der Schalter zum entriegeln. Dann kick ich die AHK lässig mit dem Fuß in die Endposition und fertig, dauert ca. 3 Sekunden 🙂
irgendwann verschleißt die auch 😁
AHK kann man schon ausklappen als Schutz falls mal Jemand dagegenrempelt.
Blöd ist halt, daß die AHK am Fahrgestell, bzw. an tragenden Teilen montiert ist.
Wenns blöd läuft und ein anderes Fahrzeug gegen die AHK donnert ist der Schaden gleich wesentlich höher.
Die Heckschürze federt sowas ab, dann dafür ist sie da. Gibt zwar nen Lackschaden, aber der lässt sich weit einfacher beheben als ein verzogenes, tragendes, Fahrgestellteil.
Wenns dann doppelt dumm läuft heißt es "Versicherung sagt nein !" weil die AHK ausgeklappt oder montiert war.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Juli 2022 um 17:36:57 Uhr:
Wenns blöd läuft und ein anderes Fahrzeug gegen die AHK donnert ist der Schaden gleich wesentlich höher.
Zumal es sein kann, dass die bewegliche AHK dabei Schaden nimmt und nicht mehr verkehrssicher ist... nur erkennt man das nicht.
Die AHK wird in der Regel in die gleichen Löcher geschraubt, wie der Heckstossfänger. Sie ersetzt ihn.
Zumindest bei meinem Focus war das so.
Das bedeutet, wenn jemand eine abnehmbare AHK dran hat, dann wird die AHK bzw der Träger beim Unfall sowieso getroffen. Wenn der Kugelkopf draußen steht, dann hat man wenigstens die Chance, dass die Lackteile nichts abbekommen
Wenn es in der Betriebsanleitung steht ??
Zitat:
@Street Racer No.1 schrieb am 18. Juli 2022 um 08:52:55 Uhr:
Meines Wissens müssen klappbare, sowie abnehmbare Kupplungen während der Fahrt demontiert, bzw. eingeklappt werden.
Wenn man schon solche Aussagen tätigt, dann sollte das "Wissen" - wie hier schon erwähnt - auch belegt werden können. Ansonsten artet das zum Biertischgeschwätz aus. Weshalb manche Zeitgenossen auch noch ein Danke für diesen Post übrig haben, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Wird nicht viel nutzen. Im Zweifel fährt die einer über Eck rein oder streift gleich die Seite.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Juli 2022 um 17:36:57 Uhr:
AHK kann man schon ausklappen als Schutz falls mal Jemand dagegenrempelt.
Blöd ist halt, daß die AHK am Fahrgestell, bzw. an tragenden Teilen montiert ist.
Wenns blöd läuft und ein anderes Fahrzeug gegen die AHK donnert ist der Schaden gleich wesentlich höher.
Die Heckschürze federt sowas ab, dann dafür ist sie da. Gibt zwar nen Lackschaden, aber der lässt sich weit einfacher beheben als ein verzogenes, tragendes, Fahrgestellteil.Wenns dann doppelt dumm läuft heißt es "Versicherung sagt nein !" weil die AHK ausgeklappt oder montiert war.
Hier gehts um Parkrempler, da tasten sich die Leute mit ihrem Heck vor und wenn es rummst dann stehen sie zu weit drin. Dementsprechend langsam sind die Fzg und da entsteht kein Schaden an der AHK. Es geht ja nicht darum, dass ich Leute aufhalten will, die mit >20 km/h in mein Auto krachen.