AHK auf Parkplatz ausklappen als Schutz
Hallo Leute,
kurz zur Situation:
Ich parke jeden Tag auf Arbeit auf einem riesigen Parkplatz, mit tausenden Autos. Es sind immer doppelreihen, die meisten Parken also Heck-an-Heck. Ich habe auch keinen festen Parkplatz, muss also immer wechseln usw. Jetzt ist mir letzte Woche jemand ins Heck gefahren und hat natürlich keinen Zettel oder so hinterlassen. Lack ist an mehreren Stellen ab und ich bleibe natürlich auf den Kosten sitzen.
Jetzt zu meiner Frage: Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, dachte ich ich könnte meine AHK ja einfach immer ausfahren nach dem einparken und wieder einfahren vor dem ausparken. Sie würde praktisch als Schutz dienen.
Kann ich das so machen, oder ist das auch nicht erlaubt? Also wenn jemand dann gg. Meine AHK fährt, bin ich dann haftbar für seinen Schaden, weil ich die gar nicht ausgeklappt haben darf?
51 Antworten
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 18. Juli 2022 um 20:10:33 Uhr:
Zitat:
@Street Racer No.1 schrieb am 18. Juli 2022 um 08:52:55 Uhr:
Meines Wissens müssen klappbare, sowie abnehmbare Kupplungen während der Fahrt demontiert, bzw. eingeklappt werden.
Wenn man schon solche Aussagen tätigt, dann sollte das "Wissen" - wie hier schon erwähnt - auch belegt werden können. Ansonsten artet das zum Biertischgeschwätz aus. Weshalb manche Zeitgenossen auch noch ein Danke für diesen Post übrig haben, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
So ist es. Sätze die mit "Meines Wissens...." beginnen, haben in der Regel keine große Substanz.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 18. Juli 2022 um 15:21:26 Uhr:
Zitat:
@PrinceDenmark schrieb am 18. Juli 2022 um 14:44:26 Uhr:
Ich werfe mal Par. 30c StVZO in die DiskussionUnd was meinst du mit diesem Wurf?
Im § steht:
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.zu 1: Die AHK gehört zum Umriss des Fahrzeugs, da sie Teil des Fahrzeugs ist. Es steht also nichts über den Umriss hinaus.
zu 2: Die Voraussetzungen nach dem Anhang sind durch die Rundungen der AHK erfüllt.
3 und 4 sind hier nicht von Interesse.
Sicher??
Frontschutzsysteme gehören ebenso zum Umriss des Fahrzeugs, sind aber sogar explizit benannt.
M E. fallen AHK unter den 30c
Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Les dir den Anhang mal durch, dann wird’s dir klarer. Es geht dort um Kantenradien.
Was meinst du denn mit "fallen AHK unter den 30c"?
Ich meine, eine AHK gehört nicht zum Umriss des Fahrzeugs und fällt deswegen unter den Par. 30c.
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Zitat:
@PrinceDenmark schrieb am 18. Juli 2022 um 21:21:06 Uhr:
Selbstverständlich darf sie das.Da sie nicht abnehmbar ist, ist die Gefährdung unvermeidlich.
Die abnehmbare AHK ist ohne Einschränkung bei mir eingetragen.
Was soll der Blödsinn mit 30c?
Zitat:
@germania47 schrieb am 18. Juli 2022 um 21:32:14 Uhr:
Zitat:
@PrinceDenmark schrieb am 18. Juli 2022 um 21:21:06 Uhr:
Selbstverständlich darf sie das.Da sie nicht abnehmbar ist, ist die Gefährdung unvermeidlich.
Die abnehmbare AHK ist ohne Einschränkung bei mir eingetragen.
Was soll der Blödsinn mit 30c?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juli 2022 um 22:41:54 Uhr:
Wenn sie eingetragen und fest verbaut ist, ist sie Teil der Silhouette und ragt nicht heraus
Du schränkst es jetzt auf fest verbaute ein, während es hier um abnehmbare/schwenkbare geht. Sind dann die Haken der abnehmbaren/schwenkbaren nicht Teil des Umrisses?
Mann Mann, ihr diskutiert hier seitenweise über unsinnige Dinge.
In einem der ersten Beiträge wird doch der ADAC Artikel verlinkt, wonach eine nicht abgenommene AHK als Gefährdungserhöhung gesehen werden kann, aber noch kein Gericht bisher so entschieden hat.
Zitat:
@Hempelssofa schrieb am 18. Juli 2022 um 17:54:41 Uhr:
Die AHK wird in der Regel in die gleichen Löcher geschraubt, wie der Heckstossfänger. Sie ersetzt ihn.
Zumindest bei meinem Focus war das so.Das bedeutet, wenn jemand eine abnehmbare AHK dran hat, dann wird die AHK bzw der Träger beim Unfall sowieso getroffen. Wenn der Kugelkopf draußen steht, dann hat man wenigstens die Chance, dass die Lackteile nichts abbekommen
Es ist ein Unterschied, ob die Kraft auf den Kugelkopf einwirkt und damit dann auf die Befestigung des Kugelkopfes, oder ob die Kraft auf den Träger der AHK einwirkt.
Die Befestigung des Kugelkopfes hält weniger aus als der Träger.
Dabei berücksichtige ich noch nichtmal die auftretenden Hebelarme aufgrund der Form.
Kurz gesagt: Drückt dir einer sein Fahrzeug beim einparken langsam gegen den Kugelkopf, kann die AHK dabei beschädigt werden; ohne, dass man es sieht (ist dann halt blöd, wenn der Anhänger samt Kugelkopf bei voller Fahrt abreisst). Wäre es die Schürze gewesen, wären Krazer dran.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 19. Juli 2022 um 08:13:33 Uhr:
Zitat:
@Hempelssofa schrieb am 18. Juli 2022 um 17:54:41 Uhr:
Die AHK wird in der Regel in die gleichen Löcher geschraubt, wie der Heckstossfänger. Sie ersetzt ihn.
Zumindest bei meinem Focus war das so.Das bedeutet, wenn jemand eine abnehmbare AHK dran hat, dann wird die AHK bzw der Träger beim Unfall sowieso getroffen. Wenn der Kugelkopf draußen steht, dann hat man wenigstens die Chance, dass die Lackteile nichts abbekommen
Es ist ein Unterschied, ob die Kraft auf den Kugelkopf einwirkt und damit dann auf die Befestigung des Kugelkopfes, oder ob die Kraft auf den Träger der AHK einwirkt.
Die Befestigung des Kugelkopfes hält weniger aus als der Träger.
Dabei berücksichtige ich noch nichtmal die auftretenden Hebelarme aufgrund der Form.
Kurz gesagt: Drückt dir einer sein Fahrzeug beim einparken langsam gegen den Kugelkopf, kann die AHK dabei beschädigt werden; ohne, dass man es sieht (ist dann halt blöd, wenn der Anhänger samt Kugelkopf bei voller Fahrt abreisst). Wäre es die Schürze gewesen, wären Krazer dran.
Eine AHK ist dafür gedacht einen Anhänger mit X Tonnen zu ziehen. Dabei wirken Kräfte.. die mit Sicherheit größer sind als Parkrempler. So was muss eine AHK aushalten.
Ist aber auch egal; ich hab mir einfach ne feste angeschraubt, da kommen solche Gedanken nicht auf.