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Ahhhhhhhhhhhh

Themenstarteram 7. Januar 2005 um 17:14

Hallo, hab eine riesen Problem...wurde heute geblitz, in einer 50iger Zone (innerorts) mit max. 69 Kmh, also 19 Kmh zu schnell...Allerdings bin ich jetzt noch in der Probezeit und ist schon das zweite mal. Das letzte mal war auch so ca. 16 Kmh...aber nur ein verwarn oder bußgeld. Muss ich jetzt mit mehr als ne Geldstrafe rechnen ???

17 Antworten
am 7. Januar 2005 um 17:36

Wenn es wirklich nur 19 km/h sind, zahlst du 35 Euro Verwarngeld, bekommst keine Punkte und mit fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Probezeit muss wegen dieses Verstoßes nicht gerechnet werden, da Verwarnungen unter 40,- Euro grundsätzlich nicht im "Flensburger" Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert werden.

Themenstarteram 7. Januar 2005 um 21:07

und wenns mehr sind als 19 ??? Bin mir nicht zu 100% sicher...Meint Ihr, man kann da mit reue und um gnade flehen weiter kommen ????

NE!!!

Kommst nicht mit Flehen um die Nachschulung!

Nur mit Anwalt und nettem Richter, dem du klar machst, dass du aus arbeitstechnischen Gründen das Auto brauchst!

MfG

Themenstarteram 7. Januar 2005 um 21:39

Auch nicht, wenn ich das aus verkehrsfluss und sicherheitstechnischen gründen so machen musste ??

NE! Dann erst recht nicht! Wenn du auch noch "vorsätzlich" zu schnell bist, dann....!!!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Kaimasutra

Auch nicht, wenn ich das aus verkehrsfluss und sicherheitstechnischen gründen so machen musste ??

Gelächter,

aus sicherheitstechnischen Gründen zu schnell. Pass bloß auf was du in den Anhörungsbogen schreibst.

Themenstarteram 7. Januar 2005 um 23:09

Oh man, ich hasse die Koblenzer Polizisten....stellen sich überall hin, wo niemals was passiert und zocken die leute ab... Naja, vielleicht hab ich ja glück. Bin mit dem Firmenwagen gefahren und es wird kein fahrtenbuch geschrieben. Ausserdem weiss nicht wirklich jemand das ich mit dem AUto gefahren bin, bzw. wer ich überhaupt bin *gg*

Mein Kumpel ist in der Probezeit 3x unter 20 Km/h zu schnell gefahren und hat 2x der Polizei (ja, BEIDE male warens die Bullen) die Vorfahrt genommen. Der hat nie ne Naschulung bekommen. Glück muss der Mensch haben!

Themenstarteram 8. Januar 2005 um 13:35

Also ich habs heute nochmal auf nen Feldweg mit meinem Fiesta "NAchgespielt" (Der Firmenwagen zieht ca. genauso gut). Da ich bis ca. 200-300m vorher noch 50 gefahren bin (fester Blitzer) und danach ca. 100m vorher 60 (eher weniger) dürften es maximal sowas um 70 KmH gewesen sein. Dann noch die Tolleranz...

Hoffentlich hab ich richtig gerechnet *gg*

wenns mehr wie 20km/h innerorts ist, läufste nen monat und drückst nochmal die schulbank. die toleranz ist mittlerweile auf 3 km/h herabgesetzt.

ich würde beten das der Tacho irre vorgeht.*gg*

LG

Alexander

Zitat:

Original geschrieben von Lodda1981

wenns mehr wie 20km/h innerorts ist, läufste nen monat und drückst nochmal die schulbank. die toleranz ist mittlerweile auf 3 km/h herabgesetzt.

ich würde beten das der Tacho irre vorgeht.*gg*

LG

Alexander

Fahrverbot gibt es innerhalb geschlossener

Ortschaften ab 31Km/h zu schnell.

Ausserhalb ab 41 Km/h zu schnell.

Das sind 2 werte die sich jeder merken sollte.

Zur nachschulung musst du allerdings wenn es mindestens 21Km/h zu schnell waren. da gibts dann punkte für und das bedeutet nachschulung. den Lappen darfste behalten.Es sei denn du machst die nachschulung nicht, dann musste die pappe abgeben bis sie gemacht ist.

 

Mfg

Golo

Themenstarteram 9. Januar 2005 um 4:36

Aber ich bin zuversichtlich, das es nicht sooo viel war...Kann sogar sein (hab ne Ortsbegehung gemacht) das die nen andren geblitzt haben...gin halt alles sooo schnell.

Themenstarteram 9. Januar 2005 um 20:31

Hi Leute, sorry das ich nochmal störe :), aber mir ist eben was eigefallen. Da das AUto ja auf eine Frima zugelassen ist bekommt die ja als erstes den bescheidt...Also den Anhörungsbogen. So, der wird dann erstmal zu mienem Kollegen, den offiziellen Fahrer bzw. wahrscheinlich erstmal dem Chef der Abteilung zugesandt. Wenn der dann ausfüllt er ist gefahren, ist er ja erstmal der (angebliche)Täter...sooo, dann wartet er auf den Bußgeldbescheidt und sagt erst dann, aha, da bin ich ja doch gar nicht gefahren, laut fahrtenbuch ist jemand andres gefahren...dann wird wahrscheinlich wieder ein schreiben kommen, wer denn dann gefharen ist und dann gibt er meinen Namen an. Erst dann würde ja ein Verfahren gegen mich erhoben werden. Wenn dann schon (ich glaube 3 Monate) rum sind wäre ich doch aus dem Schneider oder ???? Oder sind das 6 Monate ???

Sobald Dein Chef bzw. die Firma das Briefchen innerhalb der Frist bekommt ist die Frist eingehalten und verjährt nicht mehr, da das Verfahren dann läuft. Also, ich denke damit kommst Du nicht durch.

Du kannst nur Glück haben, wenn das FB verschwunden ist und Dein Chef die Schuld auf sich nimmt, jedoch existiert da ja auch noch ein Foto und ich denke Dein Chef sieht anders aus als Du, außer Du bist Dein eigener Chef :-).

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