Ärger mit Minderwertgutachten bei Leasing Rückgabe
Hallo,
ich habe mein Audi A4 ende März bei einem Audi Händler in der nähe abgegeben.
Der Audi Händler, wo ich das Fahrzeug ursprünglich vor 3 Jahren zum Leasing erwarb hat leider Insolvenz angemeldet. Somit musste ich das Fahrzeug bei einem Händler in der nähe abgeben. Eine Fahrzeug Begutachtung bei der Rückgabe konnte deswegen vor Ort leider nicht stattfinden.
Nach 4 Monaten (im Juli 2018) habe ich dann das angehängte Minderwertgutachten erhalten.
Am meisten ärgere ich mich über den Steinschlag für 564 €. Mal abgesehen davon das der Steinschlag bei Rückgabe nicht vorhanden war, kann dieser angeblich auch nicht mittels Carl-Glass Verfahren repariert werden.
Die Aussage des TÜV Gutachters:
""Der Steinschlag kann nicht mit Smart-Repair instandgesetzt werden, da eingedrungene Feuchtigkeit und Verschmutzung zu einem nicht fachgerechten Reparaturergebnis führen würden. Eine Reparatur mittels Smart-Repair ist nur umgehend nach Schadenseintritt durchführbar.""
Ziemlich teuer finde ich auch die Leichtmetallfelge für 455 € + Mwst.
Ein zweites Minderwertgutachten kann leider nach Fahrzeugrückgabe laut Audi nicht mehr angefertigt werden.
Was sagt ihr zu den Positionen im Gutachten? Ist das so gerechtfertigt und vor allem zu diesen Preisen?
Viele Grüße
Basti
Beste Antwort im Thema
Nehmen wir mal an, die Schäden sind an einem Fahrzeug, dass Eigentum des momentanen Besitzers ist und eine Versicherung müsste für die Begleichung der Schäden aufkommen.
Nehmen wir weiter an, die Versicherung wäre der Meinung, dass alles halb so schlimm ist, der Gutachter vom TÜV maßlos übertrieben hat und die ermittelte Schadenssumme nur zum Teil ausbezahlt werden muss.
Die Diskussion wäre aber schlagartig eine ganz andere.
MT üblich, sind die zu bezahlenden Schäden an Fremdfahrzeugen grundsätzlich nicht mal halb so schlimm, wie Gutachter und Eigentümer behaupten. Beim eigenen Schaden sieht das natürlich ganz anders aus. Der Kratzer an der Alufelge, der beim Fremdfahrzeug für 50 Euro zu reparieren ist, gefährdet beim eigenen Fahrzeug natürlich die Stabilität der Felge was GARANTIERT einen dramatischen Unfall (mit bestenfalls verletzten, vermutlich aber toten Kindern) zur Folge haben wird. Ein kleiner Kratzer am Fremdfahrzeug..........alles hab so schlimm. Einmal mit dem Farbroller drüber und dann passt das schon. Der gleiche Kratzer am eigenen Fahrzeug bedarf natürlich einer kompletten Lackierung. Schließlich ist das Auto erst 8 Jahre alt...................
21 Antworten
Also 1. Eine Riesen Sauerei, aber so versucht man eben den Leuten des Geld aus der Tasche zu ziehen, klappt halt meistens eher bei den "unbedarften", aber auch bei diesen (irgendwann wenigen, schließlich lernen die Leute ja...) kommt man so an eine hübsche Summe
Aber mal kurz als Verständnisfrage
Zulässige Bereifung - Alle Achsen zulässig, verstehe ich
Verkehrssicherheit Bereifung - Nicht Verkehrssicher {{ de Fuqq?
Die Sommerreifen mit der Laufleistung von unter 50.000 km sind nicht mehr Verkehrssicher?!
Als Sauerei sehe ich das nicht, sondern als billigen Versuch, da die Art und Weise der Rückgabe das überhaupt ermöglicht hat.
Zitat:
@UliBN schrieb am 10. September 2018 um 23:34:16 Uhr:
Als Sauerei sehe ich das nicht, sondern als billigen Versuch, da die Art und Weise der Rückgabe das überhaupt ermöglicht hat.
Wir unterstellen dann ja, dass wenn es "richtig" gelaufen wäre, plötzlich keine Fantasy-Preise zusammen gekommen wären.
Ob so, oder so, wenn man nicht selbst viel Ahnung hat, dann wäre man von diesem Händler nach Strich und Fäden ausgenommen worden.
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Nehmen wir mal an, die Schäden sind an einem Fahrzeug, dass Eigentum des momentanen Besitzers ist und eine Versicherung müsste für die Begleichung der Schäden aufkommen.
Nehmen wir weiter an, die Versicherung wäre der Meinung, dass alles halb so schlimm ist, der Gutachter vom TÜV maßlos übertrieben hat und die ermittelte Schadenssumme nur zum Teil ausbezahlt werden muss.
Die Diskussion wäre aber schlagartig eine ganz andere.
MT üblich, sind die zu bezahlenden Schäden an Fremdfahrzeugen grundsätzlich nicht mal halb so schlimm, wie Gutachter und Eigentümer behaupten. Beim eigenen Schaden sieht das natürlich ganz anders aus. Der Kratzer an der Alufelge, der beim Fremdfahrzeug für 50 Euro zu reparieren ist, gefährdet beim eigenen Fahrzeug natürlich die Stabilität der Felge was GARANTIERT einen dramatischen Unfall (mit bestenfalls verletzten, vermutlich aber toten Kindern) zur Folge haben wird. Ein kleiner Kratzer am Fremdfahrzeug..........alles hab so schlimm. Einmal mit dem Farbroller drüber und dann passt das schon. Der gleiche Kratzer am eigenen Fahrzeug bedarf natürlich einer kompletten Lackierung. Schließlich ist das Auto erst 8 Jahre alt...................
Mag sein, dass einige bei MT so argumentieren, aber grundsätzlich sehe ich das nicht so.
Natürlich muss man für ungewöhnliche/unübliche Schäden/Abnutzungserscheinungen aufkommen.
Aber nicht für jeden Mist, der dem Händler gerade einfällt.
Schliesslich bekommt man nach drei Jahren kein Neufahrzeug zurück.
Zitat:
@f355 schrieb am 11. September 2018 um 08:51:25 Uhr:
Die Diskussion wäre aber schlagartig eine ganz andere.
Das könnte daran liegen, dass die Thematik eine völlig andere ist.
Beim Leasing wird explizit vereinbart, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber den Minderwert zu ersetzen hat, wenn sich das Fahrzeug bei Rückgabe nicht in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befindet. Und das Bedeutet genau
nicht, dass der Leasingnehmer die Kosten einer Wiederherstellung des Neuzustands tragen muss. Beispiel Felge: wenn die Schramme an der Felge die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, muss ich keine neue Felge bezahlen, sondern lediglich die Differenz beim Verkaufserlös mit und ohne Beschädigung der Felge. Beispiel Motorhaube: Differenz Motorhaube mit/ohne Kratzer, nicht die Lackierungskosten der Motorhaube.
Das ist Vertragsrecht und an einen geschlossenen Vertrag haben sich beide Parteien zu halten.
Beim Schadenersatz sind die Folgen des erlittenen Schadens zu beseitigen. Das bedeutet, dass die Beule, der Kratzer oder was auch immer weg sein müssen und nicht lediglich eine Wertdifferenz ausgeglichen wird. Und da man in die frisch lackierte Motorhaube schlecht wieder die beiden vorhandenen Kratzer/Dellen einfügen kann, hat der Geschädigte so gesehen einen kleinen Vorteil.