- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Transporter & Multivan
- T1, T2 & T3
- Ärger mit gebrauchter Truma-Heizung
Ärger mit gebrauchter Truma-Heizung
W A R N U N G - W A R N U N G - W A R N U N G !!!
Hallo,
habe beim oben Genannten über eBay eine gebrauchte Truma-Gasheizung E 2400 mit Steuerungsplatine und Thermostat für mein T3-WoMo für rund 650 Euro (s. Bild) vor 6 Wochen gekauft. Kurz bevor diese kam bin ich für 4 Wochen in Urlaub gefahren und habe diese daher erst letzten Freitag bei meinem Gas-Prüfer (Truma-Service + Prüfberechtigter) einbauen lassen. Neues Abgas- und Frischluftrohr (Außenkamin) wurde ebenfalls verbaut.
Die Gasleitung wurde abgedrückt (keine Lecks oder ähnlich) - war frei. Als wir die Brennprobe durchführten lief der Gebläsemotor an - danach zündete die Heizung - lief ca. 10 Sek. und ging dann auf Störung (rote
Lampe am Thermostat auf Dauerleuchten).
Fachmann sagt folgendes und ebenso Truma-Werkskundendienst in München:
- defekte Steuerungseinheit / Platine und evtl. auch Thermostat
- Gebläsemotor kurz nach Zündung / Start daher durchgeschmort (deutlicher Geruch war wahrnehmbar!)
*** Erneuter Startversuch - Gebläsemotor läuft nicht mehr an - somit auch keine Zündung mehr
und daher kein Heizen möglich ***
Habe Herrn Bau 2 E-Mails mit Eiltvermerk gesendet - antwortet nicht (war ja Verkauf ohne Garantie bzw. Rücknahme!?).
Gibt es evtl. Möglichkeit über eBay beim Verkäufer nachzuhaken / anzuklopfen?!
Habe 650 Euro in den Sand gesetzt - hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem o.gG ?!
Beste Antwort im Thema
"zunächst danke für deine Zeilen. Zur rechtlichen Situation: Auf diesem Gebiet bin ich keineswegs Laie. "
iich würd diesbezüglich mal nicht den kopf in den sand stecken.
->vermutlich reicht ein brief vom anwalt und er ist zur rücknahme bereit. wenn nicht kannst dir immernoch überlegen es dabei dann zu belassen und so teuer ist so ein brief nicht
die meisten wollen keinen stress und ziehen spätestens ab diesem brief den schwanz ein.
was natürlich auch geht wäre ein mahnverfahren (kaufvertrag nicht erfüllt. gewährleistung vorhanden. verkäufer ist nicht bereit nachzubessern. imho forderst du eine rücknahme der ware und rückzahlung deines geldes. mahnbescheid kannst bei gericht beantragen, kostet auch nicht sonderlich viel (40€,80€ oder sowas??). reagiert er nicht ist er schön blöd....denn früher oder später hast dann einen titel der vollstreckt werden kann).
mal in seine lage versetzt:
1. für ihn wäre ein einlenken(per nachdruck deinerseits) doch nun kein beinbruch:
->er findet einen anderen dumme
->er findet den fehler und verkauft es repariert guten gewissens an jmd anderen (oder auch dir im rahmen seines rechts auf nachbesserung. je nachdem ob nun rücknahme oder nachbesserung abgesprochen ist)
->er verkauft das ding als "defekt" oder "an baslter" , als "teilespender" oder "zustand unbekannt aber hat bis zum ausbau funktioniert"
selbst letzeres bringt ein paar €. schmälert vielleicht seinen gewinn oder drückt ihn gar auf null aber miese macht er vermutlich nicht (denn er wird das teil oder die heizung ja mit einem altfahrzeug halbwegs günstig eingekauft haben)
2. er wird dich nicht bewußt betrogen haben. entweder er hat die ware unzureichend getestet oder er hat sie gar nicht getest (und einfach mal gehofft sie würde funktionieren....nun ist das nicht so also schaut man erstmal wie sich der dumme kunde wehrt bevor man einlenkt) oder sie ging beim einbauversuch kaputt (ist auch nicht selten, dass die einbaufirma mit der gebrauchtware des kunden schlecht umgeht......vielleicht selbst neuware verkaufen möchte oder eine reperatur).
3. wenn er mails oder telefon von dir ignoriert ist das nicht schön, kann aber passieren. wenn da kein gültiges typenschild mehr auf der heizung ist reicht doch vermutlich ein schriebs aus einer prüfstelle um dazulegen, dass sie nicht abnahmefähig ist und so nicht benutzt werden darf. klar kann er vor mahnbescheid oder gerichtsverfahren auch darüber lachen - aber wenn so eine einladung, ankündigung dann ins haus flattert kann er sich seine chancen ausrechnen. das alles in der gewährleistung wo er gewährleistungspflichtig ist (noch ohne die beweislastumkehr).
Ähnliche Themen
26 Antworten
Hallo Ulfert,
der Truma-Werkskundendienst hat mir heute folgende mail geschickt:
Wenn Sie am Bedienteil der Heizung eine Temperaturanforderung einstellen, startet die Heizung immer mit dem gleichen Startablauf, der sich wie folgt darstellt:
1. Vorspülzeit für 20 Sekunden (nur Warmluftmotor aktiv)
2. Aktivierung des Zünders
3.. Öffnen des Magnetventils
4. Flammbildung mit Flammerkennung
5. Abstellen des Zünders (nach 10 Sekunden)
Sollte eines der vorgenannten Bauteile oder die Heizungselektronik defekt sein, kommt im Anschluss nach dem erfolglosen Starvorgang eine Fehlermeldung am Bedienteil (rote Störlampe - Dauerleuchten). Welches Bauteil
ursächlich ist kann nur durch Messungen an der Heizungselektronik heraus gefunden werden.
Wir empfehlen Ihnen sich zur genaueren Fehleranlyse und anschließende Heizungsreparatur an unsere autorisierten Truma Service Parter zu wenden. Sie finden diese auf unserer Internetseite unter:
https://www.truma.com/de/de/service/truma-service.html.
"zunächst danke für deine Zeilen. Zur rechtlichen Situation: Auf diesem Gebiet bin ich keineswegs Laie. "
iich würd diesbezüglich mal nicht den kopf in den sand stecken.
->vermutlich reicht ein brief vom anwalt und er ist zur rücknahme bereit. wenn nicht kannst dir immernoch überlegen es dabei dann zu belassen und so teuer ist so ein brief nicht
die meisten wollen keinen stress und ziehen spätestens ab diesem brief den schwanz ein.
was natürlich auch geht wäre ein mahnverfahren (kaufvertrag nicht erfüllt. gewährleistung vorhanden. verkäufer ist nicht bereit nachzubessern. imho forderst du eine rücknahme der ware und rückzahlung deines geldes. mahnbescheid kannst bei gericht beantragen, kostet auch nicht sonderlich viel (40€,80€ oder sowas??). reagiert er nicht ist er schön blöd....denn früher oder später hast dann einen titel der vollstreckt werden kann).
mal in seine lage versetzt:
1. für ihn wäre ein einlenken(per nachdruck deinerseits) doch nun kein beinbruch:
->er findet einen anderen dumme
->er findet den fehler und verkauft es repariert guten gewissens an jmd anderen (oder auch dir im rahmen seines rechts auf nachbesserung. je nachdem ob nun rücknahme oder nachbesserung abgesprochen ist)
->er verkauft das ding als "defekt" oder "an baslter" , als "teilespender" oder "zustand unbekannt aber hat bis zum ausbau funktioniert"
selbst letzeres bringt ein paar €. schmälert vielleicht seinen gewinn oder drückt ihn gar auf null aber miese macht er vermutlich nicht (denn er wird das teil oder die heizung ja mit einem altfahrzeug halbwegs günstig eingekauft haben)
2. er wird dich nicht bewußt betrogen haben. entweder er hat die ware unzureichend getestet oder er hat sie gar nicht getest (und einfach mal gehofft sie würde funktionieren....nun ist das nicht so also schaut man erstmal wie sich der dumme kunde wehrt bevor man einlenkt) oder sie ging beim einbauversuch kaputt (ist auch nicht selten, dass die einbaufirma mit der gebrauchtware des kunden schlecht umgeht......vielleicht selbst neuware verkaufen möchte oder eine reperatur).
3. wenn er mails oder telefon von dir ignoriert ist das nicht schön, kann aber passieren. wenn da kein gültiges typenschild mehr auf der heizung ist reicht doch vermutlich ein schriebs aus einer prüfstelle um dazulegen, dass sie nicht abnahmefähig ist und so nicht benutzt werden darf. klar kann er vor mahnbescheid oder gerichtsverfahren auch darüber lachen - aber wenn so eine einladung, ankündigung dann ins haus flattert kann er sich seine chancen ausrechnen. das alles in der gewährleistung wo er gewährleistungspflichtig ist (noch ohne die beweislastumkehr).
Hallo newt3,
zunächst mal vielen Dank für deine Bemühungen und deine aufmunternden Zeilen. Ich werde keineswegs den Kopf in den Sand stecken. Werde bei I.T.B. mal mit diversen Schreiben die "Taktik der feinen Nadelstiche" anwenden.
Wenn er dann immer noch nicht reagiert, werde ich das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und Finanzamt über sein Treiben informieren. Mal sehen, was er dann dazu sagt.
Selbst wenn ich meine 620 Euro nicht wieder sehen sollte und auch keine Austauschheizung, die funktioniert, von ihm bekomme, so soll er doch zumindest auch einen "Denkzettel" bekommen.
Grüße aus dem herbstlichen und sehr sonnigen (keine Wolke am Himmel) Oberschwaben (morgens um 07:00 Uhr schon 10 Grad + gestern dito. bei tagsüber 20 Grad) - evtl. sieht man sich ja mal auf einem VW-Bus-Treffen ? - würde mich freuen!
LLE-Pit
Moin
Ohne dir nun den Mut nehmen zu wollen, aber du hast geschrieben das die Heizung einen ganz normalen Startversuch bei euch durchgeführt hat, und dabei abgeraucht ist. (vermutlich)
Was soll da nun der Verkäufer dafür können? Er garantiert maximal für ihre Funktionsfähigkeit bei Verkauf, nicht dafür das sie auch noch 100 Jahre läuft. Und da du hier geschrieben hast das sie zunächst normal gestartet ist, auf Strung ging, und seit dem keinen Startversuch mehr macht denke ich das es schwer wird dem Verkäufer nachzuweisen das er dir eine defekte Heizung verkauft hat.
Es ist ja mindestens ein Defekt bei dir nach dem Einbau dazu gekommen, wenn nicht sogar der gesamtdefekt.
Ich befürchte da eher das du schlicht Pech gehabt hast und das auch so einsehen mußt.
Moin
Björn
Hallo Friesel,
I.T.B. ist Kleingewerbetreibender und hat somit ein Gewährleistungspflicht (6 Monate - hier gilt die Umkehr der Beweislast, d. h. er muss beweisen, dass die Heizung und deren Steuergerät etc. keinen Fehler hatte). Vom 7.-12.
Monat wäre ich dann in der Beweislast gewesen. So sieht die Sache nach BGB nunmal rechtlich aus!
Neues von eBay-Kleinanzeigen. Haben I.T.B. (den Händler bereits sanktioniert, da dieser als Kleingewerbe-treibender eine Gewährleistungspflicht von 6 Monaten ab Kaufdatum hat und diese jedoch trotz 3 x schriftlicher Aufforderung und setzen von Nachfristen nicht ausübt / nachkommt!
Jetzt erfolgt die Strafverfolgung wegen Betruges (Wirtschaftsdezernat / Kripo - zuständige PD) sowie Info. des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes und des zuständigen Finanzamtes! Mal sehen wie I.T.B. dies bekommt!
Ob sich die Sache bei "Unterschlagung" von 620 EURO durch Verkauf einer nicht funktionsfähigen Heizung
für I.T.B. gelohnt hat, wird sich nach Abschluss der Ermittlungen durch die o.a. Behörden herausstellen.
1. Zuständiges Gewerbeaufsichtsamt (inkl. Verbraucherschutz) info. (Betrugsabsicht)
2. Zuständige P.D. (Kripo/Wirtschaftdezernat) - Betrugsanzeige erstellt
3. Zuständiges Finanzamt wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung info.
4. Zuständige Gemeindeverwaltung / Gewerbeamt ebenfalls info.
Ergebnisse werden zu gegebener Zeit eingestellt.
Zitat:
I.T.B. ist Kleingewerbetreibender und hat somit ein Gewährleistungspflicht (6 Monate - hier gilt die Umkehr der Beweislast, d. h. er muss beweisen, dass die Heizung und deren Steuergerät etc. keinen Fehler hatte). Vom 7.-12.
Monat wäre ich dann in der Beweislast gewesen. So sieht die Sache nach BGB nunmal rechtlich aus!
Ist mir bekannt. Und nochmal, er hat sie dir verkauft, eventuell kommt er nun mit einem Prüfprotokoll das sie zum Zeitpunkt des Verkaufes funktioniert hat. Danach hat jemand anderes daran geschraubt, wer weis was der falsch gemacht hat. Du hast hier geschrieben das sie einen normalen Starversuch gemacht hat.
Ergo könnte man dieses Forum als Beweis vorbringen das sie auch nach dem Einbau noch funktioniert hat.
Dann ist sie bei dir abgeraucht. Wessen Fehler war das denn dann? Funktion war ja zunächst gegeben.
Leider finde ich im Netz dazu genau deine Aussage (§439 BGB), wo sogar noch drin steht das er nun dafür aufkommen darf deine Standheizung auch ausbauen, repariern und wieder einbauen zu lassen.
Mal im Ernst, wenn ich das so lese wundert es mich in keinster Weise das kaum noch gebrauchte Teile verkauft werden von Händlern. Wie soll denn ein Händler auf eine 20 Jahre alte Standheizung solche Gewährleistung geben? Die ist 20! Da kann niemand reinsehen. Irgendwie Spucky das ganze.
Hinzu kommt das man solche Heizungen neu für weniger bekommt, aber das ist eine andere Geschichte.
Viel Spaß beim Prozessieren, wodurch dann noch weniger gebrauchte Teile auf den Markt kommen.
Moin
Björn
Tja Björn, das ist eben das Risiko des Verkäufers. Bei Gebrauchtwaren (kann auch ein PKW sein der 30 Jahre alt ist) -
Gewährleistungspflicht!!! ist Gewährleistungspflicht!!!. Das Alter des Gegenstandes spielt hierbei keinerlei Rolle. Die Monate 1-6 hat der Verkäufer die schlechten Karten und die Monate 7-12 der Käufer. Dem Verkäufer dürfte es ebenso schwer fallen, dass die Heizung keinen Fehler hat (Mon. 1-6) wie es dem Käufer ebenso schwerfallen dürfte zu beweisen, dass der Fehler in den Monaten 7 - 12 eintrat. Als Privatmann wäre I.T.B. fein raus - nicht so als Kleingewerbertreibender, Gewerbetreibender. Die rechtlichen Bestimmungen haben schon ihren Sinn und wurden des halb auch so klar "abgegrenzt"!
P.S.: Habe oben klar und deutlich geschrieben, das ich n i c h t prozessieren werde, da es wirtschaftlich gesehen
absolut keine Sinn macht! Ich preferiere da die 4 o.g. Möglichkeiten. Das trifft schwere als 620 € zurückzuzahlen oder die Heizung in eine funktionfähige zu tauschen (Rücktritt vom Kaufvertrag nach §434 BGB wegen § 343 BGB - die "frühere Wandung".
Moin
Stimmt ja, und in den Kommentaren zu eben dem Gesetz steht auch genau das geschrieben. Bekam man füher noch günstige gebrauchte Autos, so bekommst du heute nichts mehr unter 10.000 Euro.
Super, das hat dem kleinen Mann so richtig geholfen.
Hat aber nichts mit deinem Problem zu tun.
Früher hat man aber schlicht gewußt das man etwas 30 Jahre altes gekauft hat und kein Neuteil erwarten kann. Das man heute eine Gewährleistung af solche DInge erbringen muß bedeutet nur das man diese eben nicht mehr in D verkauft. Und wer profitiert davon am meisten? Richtig, die Wirtschaft weil mehr neues verkauft wird, das alte noch schneller ausstirbt.
Kann man nur den Kopf schütteln
Moin
Björn
Moin,
Ihr hab beide R(r)echt. Der Eine groß geschreiben, der Andere klein geschrieben.
Egal ob Ihr die juristische (Pit) oder gesellschaftliche (Björn) Sicht betrachtet, es wird im Umfeld um unsere alten Autos immer mal Konflikte geben und die Frage ist, ob und wie sie sich lösen lassen. Und ob man hier voneinander lernen kann (schlimmstenfalls, wie man es nicht macht). Denn das ist der Sinn eines Forums.
Bitte geht mit der entsprechenden Offenheit an die Sache, wir werden das Ergebnis hinterher sehen und vielleicht diskutieren.
Grüße, Ulfert
Hallo Ulfert,
ich sag es mal so - prozessieren werde ich keinesfalls - ist den Aufwand zeitlich - geschweige denn finanziell gesehen wert und das weiß auch I.T.B. ganz genau - daher auch keinerlei Reaktion von seiner Seite. Gesellschaftlich gesehen jedoch ein absolutes no go und daher unter aller Sau! Mehr ist hierzu nicht zu sagen. 620 EURO sind kein PAPPENSTIL!
Die setzt man nicht mal ebenso in den Sand. Mehr als der wirtschaftliche Schaden jedoch ägert mit die absoluten Unverfrorenheit von I.T.B. und dessen "Aussitzen" - [überflüssige politische Bemerkung von Motor-Talk entfernt, das muss echt nicht sein]
Und somit ist die Sache für mich gelaufen - "möge I.T.B. an den unredlich verdienten 620 Euro doch ersticken. meine besten Wünsche hierzu begleiten ihn" (sarcm. Ende)!
MfG
LLE-Pit