Ärger mit Finanzamt KFZ-Steuer

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet. Soweit alles in Ordnung.
Nun kommt vom Finanzamt eine Forderung für 1 Jahr vorrauszahlen 308€. Ich rufe dort an und sage dass das Auto abgemeldet wurde.
Die Dame vom Finanzamt weiss von nichts und gibt mir die Tel.Nr. der Zulassungstelle. Es wäre dem Finanzamt von denen nichts mitgeteilt worden. Ein ewiges hin und her zwischen beiden Ämtern an telefonaten.
Jetzt behauptet die Zulassungsstelle dass das Fahrzeug beim Umschreiben kurz zugelassen worden wäre für 1 Tag. Das Finanzamt will jetzt für 1 Monat KFZ-Steuer.
Die Dame hat vor unseren Augen die Kennzeichen abgekratzt.
Ich sehe nicht ein warum Ich für ein abgemeldetes Auto das zahlen soll. Gleich nach der abmeldung wurde das Auto in der Garage abgestellt.
Meiner Meinung nach hat die Bearbeiterin bei der Zulassung was verbockt. Die behaupten das es abgemeldet dann kurz angemedet und wieder abgemeldet worden wäre wegen der Umschreibung im KFZ-Brief.
Weiss jemand wie das vielleicht abgelaufen sein kann.
Oder haben hier die Ämter etwas verbockt.
Ich werde nicht zahlen und Widerspruch einlegen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.

Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.

Ja genau, aber der Satz geht weiter.

Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.

Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?

Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !

Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.

Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !

Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.

Siehe nachfolgendes Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Sorry war weg

Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....

P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:

unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt! 😉

Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.

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derbeste44 derbeste44

Z(en)-T(ouri)
Opel

Hallo TE,

 

wie Du hier lesen kannst, ist man unterschiedlicher Ansicht.

 

Weis Du noch, was Du gemacht hast ?

 

Vielleicht doch erst das Fahrzeug auf Deinen Namen umgemeldet und dann anschl. außer Betrieb gesetzt ? Ich denke, dass Du hier in der Pflicht bist und eine Klärung bringst !!!

 

Also, wie ist es denn gelaufen ?

Ich weiss das Ich gesagt habe das Ich das Auto abmelden will.
Von Anmelden war nicht die Rede. Ich hatte auch nichts weiteres dabei. Wir wussten nicht mal diese EVB.

Ja, dann ist es klar.

Sie hat das Fahrzeug auf dich umgemeldet.

Dann wieder abgemeldet.

Und dich noch heimfahren lassen mit den Kennzeichen, da die dann auf dich gelaufen sind.

Idealer wäre gewesen, Auto bei dir abstellen, Kennzeichen abmachen, mit ANDEREN Mitteln zur Zulassungsstelle, einfach nur abmelden und fertig.

Und nein, damit das Auto dir gehört mußt du nicht im Brief stehen.

Jetzt darfst du etwas Steuer zahlen (ich denke wirklich den Rest wirst du als Scheck wiederkriegen) und die Versicherung wird für eine Kurzzeitversicherung auch einiges wollen.

Vor allem da du offenbar die Versicherung(sgesellschaft) vom Verkäufer genommen hast? Warum nicht wenigstens eine EvB von deiner Versicherung? Naja ist passiert...

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Sorry war weg

Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe.
Die Dame vom Finanzamt meinte Ich müsse 1 Monat bezahlen.
Ich verstehe nicht ganz wenn Ich mich als sozusagen Besitzer des Fahrzeugs verstehen will, dann muss doch mein Name im Brief eingetragen sein oder?
Ausserdem hieß es von der Zulassungsstelle aus das Ich nach dem die Kennzeichen abgekratzt worden sind nur noch bis zur Garage fahren dürfte zwecks Versicherung. Was Ich auch dann tat.
Trotzdem möchte Ich euch allen danken für die vielen Tips.
Es hilft schon ein wenig weiter.

Also, Du musst nicht im KFZ Brief stehen um zu beweisen das es dein Auto ist, im Gegenteil denn im KFZ Brief steht extra drin das dieses kein Nachweis für den Besitz des KFZ ist 😉 habe ich auch erst vor kurzem gelernt 😉

Der Nachweis ist nur der Kaufvertrag, somit war es unnötig das KFZ kurzzeitig auf dein Namen anzumelden und gleich wieder abmelden.

Da Du diese getan hast wird natürlich eine Steuer fällig ich weiß jetzt aber nicht ob es nur ein Tag ist oder ein Monat, des weiteren wird ein Versicherungsbeitrag fällig werden, aber ich denke mir mal die werden sich bei Dir noch melden.

So habe fertig und hoffe das alles so richtig ist 😉

PS: zu langsam 😁

Muss Ich dann 1 Monat zahlen?
Oder 1 Tag?
Die Dame meint 1 Monat.
Es geht mir nicht ums Geld mehr um das Prinzip nicht gut aufgeklärt worden zu sein.

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Der Vertrag reicht hier völlig aus.
Was ist im Fahrzeugbrief der Unterschied zwischen "Inhaber" und "Eigentümer" eines Fahrzeuges?

Du hast hier den Wagen für die nächsten 24Stunden auf dein Namen zugelassen, daher durftest du auch im Nachhinein nach Hause fahren. Natürlich hättest du dass auch machen können, hättest du nur abgemeldet, da die Rückfahrt hier noch über die Versicherung des Verkäufers gelaufen wäre.

Kann dir jetzt aber nicht sagen ob hier ein voller Monat oder nur der eine Tag berechnet wird.

Edit: Habe zu lang für mein Beitrag gebraucht und hier habt Ihr in der Zwischenzeit auch richtig geantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Muss Ich dann 1 Monat zahlen?
Oder 1 Tag?
Die Dame meint 1 Monat.
Es geht mir nicht ums Geld mehr um das Prinzip nicht gut aufgeklärt worden zu sein.

Es geht auch unter einem Monat. Ich zahlte für 14 Tage alsi ich ein Exportkennzeichen für meine Düne brauchte.

ich korregiere mich!

Zitat:

Die Steuerpflicht dauert bis zur Abmeldung fort, mindestens jedoch einen Monat. Mit dieser Mindeststeuer will der Gesetzgeber dem erhöhten Verwaltungsaufwand für kurzfristige An- und Abmeldungen begegnen. Bei einer Fahrzeugumschreibung binnen Monatsfrist auf einen neuen Fahrzeughalter kommt es dagegen nicht zu einer doppelten Besteuerung, sondern zu einer tagesgenauen Abrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


die kfz steuer wird "pay per use" gezahlt und nicht "flat". einen tag angemeldet, einen tag kfz steuer. 55 tage angemeldet, 55 tage kfz steuer, 365 tage angemeldet, ein jahr zahlen.

366 Tage fahren und ein Tag geschenkt. 😁

Das würde ja bedeuten das ich nur für 1 Tag bezahlen muss.
Warum sagt die Finanzbeamtin 1 Monat?
Der Betrag wird ja per Lastschrift eingezogen.

siehe oben...ich da gibts wohl wirklich mitlerweile einen monat minderstens....öfter mal was neues.

Zitat:

Mitunter wird ein Fahrzeug aber nur für einen Tag zugelassen. Gerade beim Handel mit Kraftfahrzeugen geschieht das häufiger. Grund dafür ist unter anderem, dass Händler danach höhere Preisnachlässe gewähren können. Allerdings kann auch bei der Tageszulassung Kfz-Steuer fällig werden. Und das nicht etwa nur für einen Tag, sondern für mindestens einen Monat - also einem Zwölftel des Jahresbetrags. Für kürzere Zeiträume geht das nicht. Nur bei Ummeldungen darf taggenau abgerechnet werden. Das bestimmt § 5 KraftStG. Diese Mindestbesteuerung für einen Monat rechtfertigt laut Rechtsprechung der ansonsten höhere Verwaltungsaufwand bei generell taggenauer Abrechnung.

Quelle:

http://www.steuerberater.net/.../...ssung-aber-nicht-immer_000288.html

Schon komisch wegen 1 Tag einen Monat bezahlen.
Hätte Ich das gewusst vorher.
Ein gutes Geschäft für Vater Staat.

Tja so stehts auch im Gesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

Die Versicherung(sgesellschaft deines Verkäufers) wird sich für den Tag auch noch gütlich halten. 😉

Allerdings kann auch bei der Tageszulassung Kfz-Steuer fällig werden. Und das nicht etwa nur für einen Tag, sondern für mindestens einen Monat - also einem Zwölftel des Jahresbetrags.

Jetzt verstehe Ich.
Die nehmen tatsächlich 1 ganzen Monat.
Beim nächsten mal bring Ich nur noch die Kennzeichen mit und sage denen nur abmelden. Nicht einen kurzen Augenblick anmelden aber ja nicht.
Vielen Dank für Alles

So hast du ja auch unnötig die Gebühr des Ummelden bezahlt.
Hättest einfach nur abmelden sollen und erst im neuen Jahr auf dein Namen anmelden sollen.

Wie sagt man... aus Fehler lernt man vorher hier zu fragen...

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