Ärger mit Finanzamt KFZ-Steuer
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet. Soweit alles in Ordnung.
Nun kommt vom Finanzamt eine Forderung für 1 Jahr vorrauszahlen 308€. Ich rufe dort an und sage dass das Auto abgemeldet wurde.
Die Dame vom Finanzamt weiss von nichts und gibt mir die Tel.Nr. der Zulassungstelle. Es wäre dem Finanzamt von denen nichts mitgeteilt worden. Ein ewiges hin und her zwischen beiden Ämtern an telefonaten.
Jetzt behauptet die Zulassungsstelle dass das Fahrzeug beim Umschreiben kurz zugelassen worden wäre für 1 Tag. Das Finanzamt will jetzt für 1 Monat KFZ-Steuer.
Die Dame hat vor unseren Augen die Kennzeichen abgekratzt.
Ich sehe nicht ein warum Ich für ein abgemeldetes Auto das zahlen soll. Gleich nach der abmeldung wurde das Auto in der Garage abgestellt.
Meiner Meinung nach hat die Bearbeiterin bei der Zulassung was verbockt. Die behaupten das es abgemeldet dann kurz angemedet und wieder abgemeldet worden wäre wegen der Umschreibung im KFZ-Brief.
Weiss jemand wie das vielleicht abgelaufen sein kann.
Oder haben hier die Ämter etwas verbockt.
Ich werde nicht zahlen und Widerspruch einlegen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ja genau, aber der Satz geht weiter.Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.
Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.
Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?
Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !
Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.
Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !
Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.
Siehe nachfolgendes Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von cubemountain
Sorry war wegDie EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....
P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:
unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt! 😉
Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Genau so ist es. DU schreibt ja auch: "Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin". D.h. Ummeldung. Erst dann hast Du abgemeldet. Warum zahlst Du nicht einfach die Steuer für den einen Monat voraus = 308:12 Euro = 25,67 Euro? Durch die Abmeldung bekommst Du ja wieder die Steuer für 29 Tage, also fast den ganzen Betrag, zurück. Das wäre am einfachsten.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Ich nehme an, die Dame auf der Zulassungsstelle hat den Wagen zuerst umgemeldet und dann stillgelegt/abgemeldet. Das würde auch die KFZ-Steuer erklären.
Vielleicht täusche ich mich, aber ich meine, dass das FA in dem Fall zumindest auf einen Monat hochrechnet und nicht tagesgenau, das hat der TE ja auch geschrieben, denn KFZ-Steuer zahlt man für ein ganzes Jahr voraus und nicht nur für einen Monat.
Den Ausführungen von cpedv gibt es im Grunde nichts mehr hinzuzufügen, der Wagen hätte einfach abgemeldet werden sollen, d.h. man hätte ihn auch gleich in die Garage stellen können und nur mit den Nummerschildern zur Zulassungstelle, die hätten die Kennzeichen entwertet und das Fahrzeug abgemeldet.
Zur Neu-Anmeldung muss der TE ohnehin dann wieder alle Dokumente mitnehmen und gespart hat er auch nichts, denn die Ummeldung mit Halterwechsel ist nun bereits erfolgt und anschliessend die erneute Abmeldung, dann kommt demnächst die Wiederzulassung dazu.
Zumindest Abmeldung und Wiederzulassung hätte man sich dann sparen können, auch wenn es Peanuts (<20EUR) sein mögen.
@derbeste44
Ich kann mit einer evb-Nummer mit Ausweis und Einzugsermächtigung usw. ein Wagen ummelden und dann direkt im Nachhinein wieder abmelden.
Und anders wird es der TE auch nicht gemacht haben.😉
Anders geht es auch gar nicht, auch wenn der TE jetzt nicht alles so ins Detail beschrieben hat.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,Deiner Ausführung nach, kann es zu keiner Zeit zu einer Umschreibung gekommen sein. Hierzu hättest Du nämlich eine EVB Nr. vorlegen müssen und zumindest die erforderliche Steuereinzugsermächtigung unterschreiben müssen, denn ohne diese Unterlagen ist eine Zulassung nicht möglich. ...
Dem hat er bisher ja auch noch gar nicht widersprochen, d.h. wahrscheinlich hat er beides bei der Ummeldung mit Halterwechsel ja angegeben.
Eine eVB bekommt man ja innert 5 Minuten am Telefon durch seine Versicherung und die Einzugsermächtigung ist auch schnell ausgefüllt.
@dinamo79
Sehe ich auch so an.
Mir ist jetzt auch nicht bekannt ob nach Tage oder Monat abgerechnet wird.
Mir ist nur bekannt, dass wenn ich ein Wagen neu zulasse und ich mich mitten im Monat befinde, die Versicherung schlimmstenfalls den gesamten Monat berechnet.
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Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Vielleicht täusche ich mich, aber ich meine, dass das FA in dem Fall zumindest auf einen Monat hochrechnet und nicht tagesgenau, das hat der TE ja auch geschrieben, denn KFZ-Steuer zahlt man für ein ganzes Jahr voraus und nicht nur für einen Monat.Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Genau so ist es. DU schreibt ja auch: "Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin". D.h. Ummeldung. Erst dann hast Du abgemeldet. Warum zahlst Du nicht einfach die Steuer für den einen Monat voraus = 308:12 Euro = 25,67 Euro? Durch die Abmeldung bekommst Du ja wieder die Steuer für 29 Tage, also fast den ganzen Betrag, zurück. Das wäre am einfachsten.
Den Ausführungen von cpedv gibt es im Grunde nichts mehr hinzuzufügen, der Wagen hätte einfach abgemeldet werden sollen, d.h. man hätte ihn auch gleich in die Garage stellen können und nur mit den Nummerschildern zur Zulassungstelle, die hätten die Kennzeichen entwertet und das Fahrzeug abgemeldet.
Zur Neu-Anmeldung muss der TE ohnehin dann wieder alle Dokumente mitnehmen und gespart hat er auch nichts, denn die Ummeldung mit Halterwechsel ist nun bereits erfolgt und anschliessend die erneute Abmeldung, dann kommt demnächst die Wiederzulassung dazu.
Zumindest Abmeldung und Wiederzulassung hätte man sich dann sparen können, auch wenn es Peanuts (<20EUR) sein mögen.
KZF Steuer wird täglich berechnet ! Wobei das Jahr bei Finanzamt 365 Tage hat (immer) !😁
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
@derbeste44
Ich kann mit einer evb-Nummer mit Ausweis und Einzugsermächtigung usw. ein Wagen ummelden und dann direkt im Nachhinein wieder abmelden.Und anders wird es der TE auch nicht gemacht haben.😉
Anders geht es auch gar nicht, auch wenn der TE jetzt nicht alles so ins Detail beschrieben hat.
Dacon hat der TE doch nicht geschrieben !
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet.
Da steht nicht davon, dass er die erforderlichen Unterlagen für eine Zulassung vorgelegt hat, oder ?
Ich habe nur geschreiben, dass er dies alles hääte vorlegen müssen !
Bitte schreibe nicht etwas, was dort nicht steht 😉
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Dem hat er bisher ja auch noch gar nicht widersprochen, d.h. wahrscheinlich hat er beides bei der Ummeldung mit Halterwechsel ja angegeben.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,Deiner Ausführung nach, kann es zu keiner Zeit zu einer Umschreibung gekommen sein. Hierzu hättest Du nämlich eine EVB Nr. vorlegen müssen und zumindest die erforderliche Steuereinzugsermächtigung unterschreiben müssen, denn ohne diese Unterlagen ist eine Zulassung nicht möglich. ...
Eine eVB bekommt man ja innert 5 Minuten am Telefon durch seine Versicherung und die Einzugsermächtigung ist auch schnell ausgefüllt.
Auch für Dich:
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet.
Da steht nichts anderes, also nicht dazu schreiben 😉
@derbeste44Zitat:
Original geschrieben von cubemountain
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Doch er schreibt er ist dort hin um einen Haltewechsel zu machen und dass geht nur durch eine neu Zulassung...😉
Wie soll sonst das Finanzamt auf ihn kommen??!
Hätte er nur Abgemeldet, wären seine Daten weder bei der Zulassungsstelle gespeichert worden, genauso wenig dem Finanzamt zugekommen.
Zum Abmelden benötige ich nur Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 und mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Doch er schreibt er ist dort hin um einen Haltewechsel zu machen und dass geht nur durch eine neu Zulassung...😉Zitat:
Original geschrieben von cubemountain
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Wie soll sonst das Finanzamt auf ihn kommen??!Hätte er nur Abgemeldet, wären seine Daten weder bei der Zulassungsstelle gespeichert worden, genauso wenig dem Finanzamt zugekommen.
Zum Abmelden benötige ich nur Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 und mehr nicht.
Ich glaube jetzt ziehst Du was aus dem Zusammenhang, dass muss doch in einem gelesen werden :
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen. Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet. Soweit alles in Ordnung.
Wenn dem nicht so sein sollte, müsste der TE hier mal etwas konkreter werden, meist Du sicherlich doch auch, oder ?
Ansonsten war er für mich klar zu Außerbetriebsetzung ! Das hat er so geschrieben, er habe zwei Autos und wolle den jetzt gekauften abmelden und im Frühjahr anmelden.
Der TE schreibt nicht davon, das er auch alle Unterlegen für eine Anmeldung vorgelegt hat. Demnach wäre dies nur eine reine Vermutung. Ich versuche einfach nur die tatsächlichen Fakten zu nehmen!
Das vielleicht der TE nicht mehr genau weis, was er gemacht hat, ist nicht auszuschließen. Das hatte ich auch so erwähnt !😉
So ist es! Ohne Anmeldung hätte das zuständige Finanzamt/Sachgebiet Kraftfahrzeugsteuer niemals eine zustellfähige Adresse vom neuen Eigentümer gehabt.....😎😎
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Zum Abmelden benötige ich nur Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 und mehr nicht.
Sorry, aber diese Aussage ist nicht richtig. Richtig ist, dass die ZUB II nicht mehr vorgelegt werden muss. Die ZUB I ist immer noch erforderlich, dass ist der Nachweis für den Halter, dass das Fahrzeug Außerbetrieb gesetzt ist. Dreh mal Deine ZUB I um !
Wenn Du jetzt Deinen Namen lesen kannst, dreh sie noch einmal 😉 Spaß muss sein
Hallo TE,
wie Du hier lesen kannst, ist man unterschiedlicher Ansicht.
Weis Du noch, was Du gemacht hast ?
Vielleicht doch erst das Fahrzeug auf Deinen Namen umgemeldet und dann anschl. außer Betrieb gesetzt ? Ich denke, dass Du hier in der Pflicht bist und eine Klärung bringst !!!
Also, wie ist es denn gelaufen ?
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Ich nehme an, die Dame auf der Zulassungsstelle hat den Wagen zuerst umgemeldet und dann stillgelegt/abgemeldet. Das würde auch die KFZ-Steuer erklären.
ja und zwar genau für EINEN tag. also 308/360=keinen euro muss er zahlen, kein jahr, kein monat...EINEN tag.
zettelchen zum finanzamt faxen mit der frage obs da oben noch alles fit ist, kopie vom "fahrzeugschein" (da steht dr tag der abmeldung drauf) und gut is. ggf fristen einhalten!
kann auch sein, du zahlst erst für 1 Jahr und bekommst dann nen Verrechnungsscheck für die nicht genutzten Tage. 😉
Mal haarscharf nachgedacht.
Ob das jetzt genau 1 Tag ist oder ob da noch was wegen Kurzsteuer draufkommt - keene Ahnung.
Sorry war weg
Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe.
Die Dame vom Finanzamt meinte Ich müsse 1 Monat bezahlen.
Ich verstehe nicht ganz wenn Ich mich als sozusagen Besitzer des Fahrzeugs verstehen will, dann muss doch mein Name im Brief eingetragen sein oder?
Ausserdem hieß es von der Zulassungsstelle aus das Ich nach dem die Kennzeichen abgekratzt worden sind nur noch bis zur Garage fahren dürfte zwecks Versicherung. Was Ich auch dann tat.
Trotzdem möchte Ich euch allen danken für die vielen Tips.
Es hilft schon ein wenig weiter.